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[Führerschein] Wann Drossel entnehmen?

Eldariel

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1

Montag, 16. März 2009, 20:25

Wann Drossel entnehmen?

Nabend,

bin etwas unschlüssig wann ich nun die Drossel raus nehmen darf. Da ich erst B, dann A und dann BE gemacht habe.
B im Juli.
A und BE Anfang August.
Karte hab ich erst Ende August erhalten, wie das halt immer etwas dauert bei den Ämter.

Bei mir stehen an den Stellen A nur * und kein weiterer Vermerk und bei der Führerscheinstelle erreiche nie wen bzw. gehen wohl fließend von Frühstück zum Mittag und Feierabend über :suspekt:

:danke:für eure Hilfe.

€: Jahreszahlen hab ich mir mal erspart, dass ich den Schein 07 gemacht habe sollte sich von selbst erklären.;)
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blahwas

Asphaltschinder

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2

Montag, 16. März 2009, 20:54

* heisst "guck oben links". Das dort + 2 Jahre zählt. In deinem Fall also August. Ab Juli haste dafür die Zeit der verschärften Strafen (Nachschulung usw) vorbei.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

S-line-Rulez

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3

Dienstag, 17. März 2009, 11:38

gemeint ist der handschriftliche Vermerk...
Grundsatzdiskutierer! :suspekt:

Eldariel

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4

Dienstag, 17. März 2009, 18:29

Die Idee kam mir auch, aber das handschriftliche Datum Punkt 14.(10.)ist sogar noch älter als das der Ausstellung, das kann ja irgendwie nicht sein oO

Ausgestellt am 15.08.07 (da ich da erst die Karte hatte, vorher nur den Papierwisch) und das Datum unten links ist 27.08.07 :suspekt:

Meine Prüfung Anfang August bestanden, 15.08 die Karte bekommen und am 27.08 soll ich erst entdrosseln dürfen ?(
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Coyote

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5

Dienstag, 17. März 2009, 19:12

Natürlich kann das sein. Bei mir stehen Daten in den Feldern, da gabs noch keine Plastikkarten. Wann das Kärtchen ausgestellt wurde ist völlig wurscht - was in dem Feld steht gilt (Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis). Wenn es falsch ist, musst Du beim Amt mal klären warum.


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6

Dienstag, 17. März 2009, 19:56

Zitat

Original von Coyote
Natürlich kann das sein. Bei mir stehen Daten in den Feldern, da gabs noch keine Plastikkarten. Wann das Kärtchen ausgestellt wurde ist völlig wurscht - was in dem Feld steht gilt (Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis). Wenn es falsch ist, musst Du beim Amt mal klären warum.


Mir erschließt sich das nur nicht ganz, dass ist alles. Und da ich bei den Ämter, wie sollte es auch anders sein, nie jemanden erreiche, hab ich mir gedacht, harke ich hier mal nach. ;)
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Coyote

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7

Dienstag, 17. März 2009, 20:33

Klar kannst Du hier nachhaken, wenn Du bei den Ämtern niemanden erreichst. Meiner Erfahrung nach ist es aber einfach so (kenne ich von unseren Führerschein- und Zulassungsstellen):

- Schalteröffnung, Andrang wie doof
- Frühstückspause
- Pause vorbei, Andrang wie doof
- Mittagspause
- Pause vorbei, Andrang wie doof
- Kaffeepause
- Pause vorbei, Andrang wie doof
- Feierabend

Von den Pausen mal abgesehen kommen die einfach nicht zum Telefonieren. Da musst Du mal persönlich hinrennen.


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8

Dienstag, 17. März 2009, 20:46

Zitat

Original von Coyote

Von den Pausen mal abgesehen kommen die einfach nicht zum Telefonieren. Da musst Du mal persönlich hinrennen.


Was sich auf Grund der Eröffnungszeiten leider bisher schwer realisieren lies. Um 16 Uhr machen die Feierabend :suspekt:

Aber hab demnächst Urlaub, dann werd ich dort wohl mal aufschlagen :grin:
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9

Dienstag, 17. März 2009, 21:44

2 jahre ab dem tag der bestandenen prüfung. wenn das datum nirgends steht, bei der meldestelle/behörde nachhaken!

Eldariel

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10

Dienstag, 17. März 2009, 23:48

Womit wir wieder eine andere Aussage hätten :P

Wer möcht noch eine in den Topf werfen ? :grin:
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Coyote

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11

Mittwoch, 18. März 2009, 07:46

Zitat

Original von Playray
2 jahre ab dem tag der bestandenen prüfung.


Nein. 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Prüfung kannst Du ja. z. B. vor Deinem 18. Geburtstag schon gemacht haben.

Wer darf was fahren?

Zitat

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.


Steht so im Gesetz, kann man nachschlagen. Abweichende persönliche Meinungen mag es geben, helfen aber nicht. ;)


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Playray

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12

Mittwoch, 18. März 2009, 09:47

bin jetzt davon ausgegangen das man schon volljährig ist bei der prüfung! sorry ;)

also ab tag der bestandenen prüfung ODER deinem 18. geburtstag! und dann 2 jahre!
:mo24:

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13

Mittwoch, 18. März 2009, 21:41

So, und nun habe ich noch ne Frage dazu :P

Bei mir ist die Klasse A(b) ab dem 20.10.2008 erteilt und im Führerschein eingetragen. Darf ich jetzt am 20.10.2010 schon offen fahren oder erst am 21.10.2010? Also ab 0:00Uhr am 20.10 oder eben 24h später?

Der Nils

..blickt D A noch nciht ganz durch..

Coyote

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14

Mittwoch, 18. März 2009, 21:49

*Das* hab ich auch noch nicht gerafft. :) Fristen sind so eine Sache.

Wenn ich raten müsste, beginnt sie am nächsten Tag, du darfst also erst am 21.10.2010.

http://www.juraforum.de/lexikon/Frist


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Mittwoch, 18. März 2009, 23:07

Ich schätz mal das interessiert nicht wirklich jemanden :grin:
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16

Donnerstag, 19. März 2009, 07:26

Zitat

Original von Eldariel
Ich schätz mal das interessiert nicht wirklich jemanden :grin:


Der Teufel ist ein Eichhörnchen. :P


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MisterMankind

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17

Donnerstag, 19. März 2009, 12:09

Also bei mir steht bei A und bei A beschränkt jeweils der 28.09., halt nur um 2 Jahre versetzt. Von daher würde ich mal - ohne Gewähr! - behaupten, gleiches Datum - 2 Jahre später.

...warum steht eigentlich bei einigen nur A beschränkt drin und beim anderen Datum Sternchen o.Ä.? Bei mir stand schon seit ich den Führerschein bekommen hab' das Datum für A (offen) drin, halt nur in der Zukunft.

blahwas

Asphaltschinder

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18

Montag, 23. März 2009, 21:30

Markierungen mit Stern *) verweisen auf das Beschriftungsfeld links oben. Hier kann der Prüfer unmittelbar nach dem Ende der bestandenen praktischen Führerscheinprüfung das Datum eintragen. Wäre es gedruckt und der Prüfling fällt durch, müsste der Führerschein vernichtet und neu erstellt werden. Wird der Führerschein erst nach der Prüfung hergestellt, muss der Prüfling danach noch einige Tage warten. Einige Kommunen beschriften das Textfeld, andere lassen der Prüfling nach der Prüfung auf den Führerschein warten und stellen ggfs. Übergangsdokumente aus, falls es eine Führerscheinerweiterung war.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

x-stars

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19

Montag, 23. März 2009, 21:42

Zitat

Also bei mir steht bei A und bei A beschränkt jeweils der 28.09., halt nur um 2 Jahre versetzt. Von daher würde ich mal - ohne Gewähr! - behaupten, gleiches Datum - 2 Jahre später.


Um genau zu sein: Selbes Datum 2 Jahre später + 1 Tag. Nimmst du am selben Tag +2Jahre die Drossel raus und wirst erwischt, wärs doch sehr ärgerlich :grin:

Etze

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20

Dienstag, 24. März 2009, 18:00

Ich geh da vielleicht etwas naiv ran, aber mir erschließt sich die Rechnung nicht....

Der Einfachheit halber habe ich beispielsweise meine Prüfung am 1.1.08 gemacht und dies steht auch auf dem Führerschein. Ist dann der 1.1.08 nicht auch der erste Tag der Frist? Was bedeuten würde, dass die Frist mit Ablauf des 31.12.09 enden müsste. Wenn man ein ganzes Jahr meint, spricht man ja schließlich vom 1.1.-31.12.

ALLERDINGS weiß ich nunmal nicht, ob der Tag der Ausstellung des Führerscheins auch mit einberechnet wird...

Wer macht es mir verständlich? :bahnhof:
Meine Sache, mein Problem, ich werd' nicht untergehen.
Statt der weißen Fahne werdet ihr meinen Mittelfinger sehen!

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