
für eure Hilfe.
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Registriert: 17.07.2005
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

Zitat
Original von Coyote
Natürlich kann das sein. Bei mir stehen Daten in den Feldern, da gabs noch keine Plastikkarten. Wann das Kärtchen ausgestellt wurde ist völlig wurscht - was in dem Feld steht gilt (Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis). Wenn es falsch ist, musst Du beim Amt mal klären warum.
Zitat
Original von Coyote
Von den Pausen mal abgesehen kommen die einfach nicht zum Telefonieren. Da musst Du mal persönlich hinrennen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eldariel« (17. März 2009, 20:47)

Zitat
Original von Playray
2 jahre ab dem tag der bestandenen prüfung.
Zitat
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (18. März 2009, 07:46)

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Registriert: 01.10.2007
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Motorrad: Honda CBF 600 SA (Bj. 2005)

Fristen sind so eine Sache.
Zitat
Original von Eldariel
Ich schätz mal das interessiert nicht wirklich jemanden![]()
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Registriert: 17.07.2005
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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
Zitat
Also bei mir steht bei A und bei A beschränkt jeweils der 28.09., halt nur um 2 Jahre versetzt. Von daher würde ich mal - ohne Gewähr! - behaupten, gleiches Datum - 2 Jahre später.
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