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[Führerschein] Führerschein B/BE

Lille

Café & Pension

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1

Montag, 16. März 2009, 22:41

Führerschein B/BE

Hallo,

ich versuche gerade dahinter zu kommen, wie das bei den neueren Führerscheinen mit dem Anhängerbetrieb geregelt ist. So ganz blicke ich da nicht durch.

Mit B darf man einen Anhänger bis 750kg (zulässiges Gesamtgewicht?) ziehen? Muß man dafür auch schon während der Ausbildung Anhängerfahrten? Oder ist das "für lau" dabei?

Und über 750kg muß man dann zusätzlich den BE haben?

Welcher Aufwand ist es, wenn der BE nachträglich gemacht wird? Überland 3, Autobahn 1, Dunkelfahrt 1 Stunde. Prüfung? Was kostet sowas?

Ich frage nicht für mich persönlich. :grin:Bin schon alt genug, um von Anfang an Anhänger spazierenziehen zu dürfen...

Grüße, Lille.

alex600ccm

Mo24-Bewohner

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2

Montag, 16. März 2009, 22:51

RE: Führerschein B/BE

Kurze Übersicht aus Verkehrsportal.de:

Klasse B
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Keine Befristung der Besitzdauer


Klasse BE
Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Keine Befristung der Besitzdauer


Ich denke, dass man Anhänger noch extra fahren muss - sonst würde die Unterscheidung ja keinen Sinn machen, oder? ?( Weiß aber nicht, wie das mit den einzelnen Fahrten ist; da am besten mal direkt in der FS nachfragen.

LG, Alex

Benino

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3

Dienstag, 17. März 2009, 06:12

Jo, muß mann, sonst bräuchten die Fahschulen die PKW-Anhänger nicht rumstehen haben, ab und zu sehe ich sie auch damit fahren :grin:

Thorbjoern

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4

Dienstag, 17. März 2009, 08:34

Hatte vor längerem meinen Fahrlehrer mal gefragt, und der meinte, dass bis zu 750 Kg mit B gezogen werden dürften (ohne zusätzliche Ausbildung E). Aber 199% sicher bin ich mir da nicht (ist wie gesagt, schon ne weile her und ich hab noch den guten alten 3er)

Gruß

(Thor)Björn
Live is a bitch, and you have to pay for it.

Treffen: FT 9, FT 10 (Jubi-Treffen), FT 11, FT2012 :thumbup:
Bereit für: FT2013 :thumbsup:


S-line-Rulez

Mo24-Hobbyist

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5

Dienstag, 17. März 2009, 11:40

Bis 750 KG geht IMMER...

Sonderregelung mit Leermasse des Zugfahrzeuges, siehe Alex..
Grundsatzdiskutierer! :suspekt:

BG #60

Mo24-Kultanhänger

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6

Dienstag, 17. März 2009, 15:27

während der Ausbildung für den B muss kein Hänger geozgen werden.

BE muss man als Übung den Hänger rückwärts umme Ecke parken und an- oder abkuppeln und sonst normal rumfahren.
Hat bei mir iwas um die 350-400 gekostet.
Das Leben, eine Hure, die mich nur fickt und mich nicht liebt.

Lille

Café & Pension

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7

Dienstag, 17. März 2009, 15:29

Dankeschön! das ist doch mal ne konkrete Aussage! :danke:

N-2010

Mo24-Kultanhänger

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8

Dienstag, 17. März 2009, 15:43

BG sagts...
Bei mir wars auch so...hatte 3 Doppelstunden...immer um die ecke geübt, wobei das von vornherein kein Problem war..und bisserl rumgurken...war echt lustig...
Und ich denke nachmachen ist kein Problem, ich weiß allerdings nicht wie es mit Anmeldegebür und Theorie ist, weil ich das direkt mit A und B zusammen gemacht habe.

Nils
würde gerne nochmal mit nem Anhänger fahren :P

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