Kurze Übersicht aus Verkehrsportal.de:
Klasse B
Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Keine Befristung der Besitzdauer
Klasse BE
Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Keine Befristung der Besitzdauer
Ich denke, dass man Anhänger noch extra fahren muss - sonst würde die Unterscheidung ja keinen Sinn machen, oder?

Weiß aber nicht, wie das mit den einzelnen Fahrten ist; da am besten mal direkt in der FS nachfragen.
LG, Alex