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miss ellie

Mo24-Probefahrer

  • »miss ellie« ist der Autor dieses Themas

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Dienstag, 17. März 2009, 15:41

Entdrosselung eintragen?

Hallo an alle,

werde in ein paar Tagen stolzer Besitzer einer Kawasaki ZL600. Jetzt stellt sich mir folgendes "Problem": die Maschine wurde vor Jahren aus den USA eingeführt und hier ordentlich zugelassen. Sie ist in allen Papieren, die mir vorliegen, mit 20kW LB, also leistungsbeschränkt, eingetragen. Es steht auch die Art der Drosselung in den Papieren. Einer der Vorbesitzer hat die Drosselung offensichtlich irgendwann entfernt, ohne dies in den Papieren anzugeben. Der jetztige Eigentümer hat sie so gekauft und erst später festgestellt, dass sie unmöglich gedrosselt sein, weil sie dafür zu viel Leistung bringt. Ich möchte aber ein ruhiges Gewissen haben, wenn ich damit unterwegs bin und auch auf keinen Fall meinen Verischerungsschutz gefährden.
Meine Frage: kann ich einfach bei der Zulassungsstelle angeben, dass die Maschine nicht gedrosselt ist? oder brauchen die dafür eine Bescheinigung (die ich ja nicht habe)? Muss ich erst von einer Werkstatt prüfen lassen, dass die Drosselung raus ist, damit ich an eine Bescheinigung komme? Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
LG miss ellie

blahwas

Asphaltschinder

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Dienstag, 17. März 2009, 19:30

Du musst zu TÜV oder Dekra oder GTÜ, die erstllen eine Bescheinigung, dass die Maschine nicht mehr gedrosselt ist. Wenn der Ingenieur das sehen will, helfen folgede Textbausteine:
"Warum sollte ich beim Entdrosseln bescheissen?"
"Soll ich jetzt hier das Motorrad zerlegen?"
"Ich hab da keine Ahnung von und die Maschine so gekauft, wenn sie wollen, gucken Sie ruhig."
Mit dem Wisch (ca 20-30 eu) gehts zur Zulassungsstelle, dort werden die Papiere geändert (Schein und Brief mitbringen). Kostet nochmal 20 Euro oder nochmal mehr, wenn es noch keine EU-Papiere sind. Der Versicherung sollte man am besten sofort bescheid sagen.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

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