. aber das ist geschmackssache und darüber wollte ich auch eig nicht diskutieren. doch auf dne lampen steht. nicht zugelassne lau stvo. bekommt man punkte wenn man damit erwischt wird?

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Registriert: 31.01.2006
Region: Bayern
Motorrad: Gesamt: 4x XJ 600 51J, EZ 1985 - 1988 / FJ 1200, EZ 1987
Zitat
bin noch in de rprobezeit, deswegen relevant für mich :-P keine lust auf ein aufbauseminar wegen solcher spielrein
. warum verkauft louis sowas dann?
völlig durchgetitscht 
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Registriert: 17.07.2005
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650
Zitat
Original von ProVen
ok, dann lass ich das. warum verkauft louis sowas dann?
völlig durchgetitscht
Zitat
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
• die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
• die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
• bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
• das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
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