

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matei« (29. April 2009, 20:40)
Zitat
Original von matei
hab heute en Brief Von Landratsamt bekommen:
Ihnen wird zur Last gelegt... blablabla..
Jedenfalls war ich 6 km/h zu schnell innerhalb einer geschloßenen Ortschaft.
Ok was solls ist nurne Ordnugswiedrigkeit kostet 15€ gibt keine Punkte.
Nun wollen die aber zusätzlich 23.50 für Gebühren und Auslagen haben.
So kostet das ganze also 38.50€. Bisschen viel dacht ich mir.
Laut Bußgeldrechner kommen die 23.50€ aber nur bei Buußgeldverfahren dazu.

Zitat
Original von matei
Wenn ich zum Anewalt gehe wird das dann doch eh eingestellt wegen Verfahrensfehler fals die 23.50 zu unrecht berechnet wurden
Zitat
In Leverkusen ahndet der Fachbereich Straßenverkehr Verkehrsverstöße und führt Verwarngeldverfahren durch. Ein Verwarngeldverfahren ist beendet, wenn das festgesetze Verwarngeld fristgerecht gezahlt wird. Ist das Verwarngeld nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist (eine Woche) gezahlt oder führen die Einwände des Fahrzeugführers nicht zur Einstellung des Verfahrens, so leitet der Fachbereich Straßenverkehr den Vorgang an die Bußgeldstelle weiter. Diese entscheidet dann in eigener Zuständigkeit.
Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich beim Verwarngeldverfahren um ein vereinfachtes Verfahren, mit dem Bagatelldelikte rasch und ohne großen Aufwand erledigt werden sollen. Daher kann bei korrekt erteilter Verwarnung trotz Einwänden des Fahrzeugführers ohne vorherige Rückäußerung sofort ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid erlassen werden. Eine ausführliche Erläuterung, weshalb das Verfahren nicht eingestellt werden konnte, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Ein Bußgeldbescheid beinhaltet zuzüglich des jeweiligen Verwarngeldes Gebühren in Höhe von 20 € und Auslagen in Höhe von 5,60 €.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (4. Mai 2009, 14:27)
Zitat
Original von Coyote
@Big R: 15 Euro sind kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld - das ist es ja.
Zitat
Original von CHiP
Verwarngeld, sofort vor Ort bezahlen (EC, Kreditkarte) oder mittels Zahlschein (kann man vor Ort bekommen) = keine Gebühren.
Sobald man angeschrieben wird = Gebühren!
Zitat
Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten "verjähren" frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung)
Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 EUR noch eine
Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 Euro.
Zitat
Original von CHiP
Verwarngeld, sofort vor Ort bezahlen (EC, Kreditkarte) oder mittels Zahlschein (kann man vor Ort bekommen) = keine Gebühren.
Sobald man angeschrieben wird = Gebühren!
. Aber davon kann man sich nichts kaufen, also brav bezahlt und gut war. 


) hat gesagt sie hätte mir angeblich nen Brief geschickt wo mir ein Verwarngeld angeboten wurde.
bekommt ein Briefchen und da steht dann das dudu drin.


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