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matei

Mo24-Fan

  • »matei« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 389

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1

Mittwoch, 29. April 2009, 20:22

Zuviel berchenet bei Ordnungswiedrigkeit?

Hy
hab heute en Brief Von Landratsamt bekommen:
Ihnen wird zur Last gelegt... blablabla..
Jedenfalls war ich 6 km/h zu schnell innerhalb einer geschloßenen Ortschaft.
Ok was solls ist nurne Ordnugswiedrigkeit kostet 15€ gibt keine Punkte.
Nun wollen die aber zusätzlich 23.50 für Gebühren und Auslagen haben.
So kostet das ganze also 38.50€. Bisschen viel dacht ich mir.
Laut Bußgeldrechner kommen die 23.50€ aber nur bei Buußgeldverfahren dazu.

Wollen die mich abzocken??(
Soll ich da mal anrufen oder gleich zum Anwalt?
Auch wenns nur en geringer Betrag ist ich bin Rechtsschutzversichert. Mus die doch au mal nutzen wenn ich sie hab:grin:

Wenn ich zum Anewalt gehe wird das dann doch eh eingestellt wegen Verfahrensfehler fals die 23.50 zu unrecht berechnet wurden
Wer bremst verliert aber erst am Ende wird abgerechnet ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matei« (29. April 2009, 20:40)


Bobby

Freebiker

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2

Mittwoch, 29. April 2009, 20:30

RE: eZuvie berchenet bei Ordnungswiedrigkeit?

Einfach mal anrufen und nachfragen!



Und ändere mal die Überschrift, dann braucht man nicht Rätselraten machen! ;)

Big R

Mo24-Hobbyist

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3

Montag, 4. Mai 2009, 13:45

RE: Zuviel berchenet bei Ordnungswiedrigkeit?

Zitat

Original von matei
hab heute en Brief Von Landratsamt bekommen:
Ihnen wird zur Last gelegt... blablabla..
Jedenfalls war ich 6 km/h zu schnell innerhalb einer geschloßenen Ortschaft.
Ok was solls ist nurne Ordnugswiedrigkeit kostet 15€ gibt keine Punkte.
Nun wollen die aber zusätzlich 23.50 für Gebühren und Auslagen haben.
So kostet das ganze also 38.50€. Bisschen viel dacht ich mir.
Laut Bußgeldrechner kommen die 23.50€ aber nur bei Buußgeldverfahren dazu.

Öhm, die 15 EUR sind ein Bußgeld!
Sobald ein Verfahren eingeleitet wurde (bei Dir offensichtlich der Fall), werden die Auslagen damit fällig. Die 23,50 EUR sind also rechtens. Brauchst die Rechtsschutz erstmal nicht bemühen! ;)

Wären die übrigens falsch, so würde das ganze trotzdem nicht wegen eines Verfahrensfehlers eingestellt, da es sich um einen heilbaren Fehler handelt.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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4

Montag, 4. Mai 2009, 14:25

RE: Zuviel berchenet bei Ordnungswiedrigkeit?

Zitat

Original von matei
Wenn ich zum Anewalt gehe wird das dann doch eh eingestellt wegen Verfahrensfehler fals die 23.50 zu unrecht berechnet wurden


Kaum, die kriegen bestenfalls nur ihre Gebühren nicht. :grin:

@Big R: 15 Euro sind kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld - das ist es ja.

Allerdings können auch da Gebühren fällig werden. Beispiel hier:
http://www.leverkusen.de/probuerger/publ…?Produkt_ID=104

Zitat

In Leverkusen ahndet der Fachbereich Straßenverkehr Verkehrsverstöße und führt Verwarngeldverfahren durch. Ein Verwarngeldverfahren ist beendet, wenn das festgesetze Verwarngeld fristgerecht gezahlt wird. Ist das Verwarngeld nicht oder nicht vollständig innerhalb der Frist (eine Woche) gezahlt oder führen die Einwände des Fahrzeugführers nicht zur Einstellung des Verfahrens, so leitet der Fachbereich Straßenverkehr den Vorgang an die Bußgeldstelle weiter. Diese entscheidet dann in eigener Zuständigkeit.

Nach dem Willen des Gesetzgebers handelt es sich beim Verwarngeldverfahren um ein vereinfachtes Verfahren, mit dem Bagatelldelikte rasch und ohne großen Aufwand erledigt werden sollen. Daher kann bei korrekt erteilter Verwarnung trotz Einwänden des Fahrzeugführers ohne vorherige Rückäußerung sofort ein gebührenpflichtiger Bußgeldbescheid erlassen werden. Eine ausführliche Erläuterung, weshalb das Verfahren nicht eingestellt werden konnte, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Ein Bußgeldbescheid beinhaltet zuzüglich des jeweiligen Verwarngeldes Gebühren in Höhe von 20 € und Auslagen in Höhe von 5,60 €.


Wenn es woanders auch so ist, lässt sich vermuten, dass der Bescheid nicht das erste war, was matei von seinem Delikt gehört hat.

Übrigens empfehle ich auch anzurufen. Kannst danach immer noch zum Anwalt rennen, im Zweifelsfall spart es aber Zeit und ggf. eine Rechtschutzselbstbeteiligung.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (4. Mai 2009, 14:27)


Big R

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5

Montag, 4. Mai 2009, 14:37

RE: Zuviel berchenet bei Ordnungswiedrigkeit?

Zitat

Original von Coyote
@Big R: 15 Euro sind kein Bußgeld, sondern ein Verwarngeld - das ist es ja.

Hmm, ich dachte immer ein Verwarngeld ist es dann, wenn auch ein Verwarngeldangebot gemacht wurde.
Dieses ist aber eine freiwillige Sache der Behörde sprich sie kann es anbieten, muss dies aber nicht. Statt dessen kann auch gleich ein Bußgeldverfahren eröffnet werden, bei dem dann auch die Auslagen und Gebühren fällig werden.

Coyote

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6

Montag, 4. Mai 2009, 14:41

RE: Zuviel berchenet bei Ordnungswiedrigkeit?

Klingt plausibel. :)


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

CHiP

Motocop24

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7

Montag, 4. Mai 2009, 15:15

Verwarngeld, sofort vor Ort bezahlen (EC, Kreditkarte) oder mittels Zahlschein (kann man vor Ort bekommen) = keine Gebühren.

Sobald man angeschrieben wird = Gebühren!
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

muckAE

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8

Montag, 4. Mai 2009, 15:36

Zitat

Original von CHiP
Verwarngeld, sofort vor Ort bezahlen (EC, Kreditkarte) oder mittels Zahlschein (kann man vor Ort bekommen) = keine Gebühren.

Sobald man angeschrieben wird = Gebühren!


das stimmt so imo nicht.
bin schonmal mit 10 km/h zu schnell geblitzt worden IO und musste dann 10€ bezahlen.

soweit ich weiss ist es so:

Zitat

Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten "verjähren" frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung)

Zu den genannten Bußgeldern kommt ab 40 EUR noch eine
Bearbeitungs- und Zustellgebühr von 23,50 Euro.

kann ich insofern bestaetigen dass ich schon 63,50€ fuer telefonieren beim autofahren ( oder im meinem fall eher autostehen -,- ) bezahlt habe.

wieso du 23,50€ bezahlen musst weiss ich auch nicht ... vllt ist irgendein brief verloren gegenagen wodurch ein bussgeldverfahren oder wie auch immer eingeleitet wurde?

juristische beratung kannst du auch hier:
123recht.de
erhalten; forum -> verkehrrecht ; die wissen bestimmt weiter ;)

x-stars

Mo24-Bewohner

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9

Montag, 4. Mai 2009, 16:24

Zitat

Original von CHiP
Verwarngeld, sofort vor Ort bezahlen (EC, Kreditkarte) oder mittels Zahlschein (kann man vor Ort bekommen) = keine Gebühren.

Sobald man angeschrieben wird = Gebühren!


Jop, stimmt, wie mein Vorredner schon sagte, so nicht. Hab dasselbe Spiel wegen Falschparken. Ich war logischerweise nicht vor Ort, also Halterermittlung und Post: 15Euro Verwarngeld oder Weiterleitung an Bußgeldstelle, wo dann ggf. die 15Euro + Gebühren fällig wären. Hab mich trotz Null-Verständnis für ersteres entschieden - Null-Verständnis, weil die Rechtlage zwar klar war, aber Gewohnheitsrecht und Menschenverstand für mich sprechen würden :P. Aber davon kann man sich nichts kaufen, also brav bezahlt und gut war.

Wawy

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10

Montag, 4. Mai 2009, 17:09

Ich wurde mit 6km/h geblitzt bevor der bussgeldkatalog umgestellt worden ist und musste 10 oder 15Euro bezahlen. Es waren aber auf keinen Fall mehr.

Und ich wurde auch angeschrieben und hab nix vor Ort angeboten bekommen. Das Ganze war in NRW..
präsentiert:

Leo1987

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11

Montag, 11. Mai 2009, 10:31

ich glaube die auslagen kommen erst mit dem mahnschreiben nicht mit dem ersten brief
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

BorderMutti

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12

Freitag, 5. Juni 2009, 20:54

alles sehr kurios!

soweit ich weiß nennt sich das bis 35 € verwarnungsgeld... und hier in Berlin zumindest, gibt es dieses vor Ort bezahlen überhaupt nicht mehr.. zum. bei der Pol nicht.

Wie das bei den Ord.Beh. aussieht, hab ich nun keine Ahnung. Wer hat Dir denn da den Zettel rangepappt??
Und wie isses denn ausgegangen?

Coyote

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13

Freitag, 5. Juni 2009, 21:11

Unsere Polizisten haben neuerdings ein EC-Kartenlesegerät durfte ich feststellen. :grin:


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BorderMutti

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14

Freitag, 5. Juni 2009, 21:52

was - is ja wahnsin^^

also hier in der Hauptstadt geht nur noch per Überweisung^^

matei

Mo24-Fan

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15

Samstag, 6. Juni 2009, 15:53

Hab das mittlerweile einfach mal gezahlt weil mir der Streß wegen den paar Euros zuviel gewesen wäre.
Hab auch angerufen. Die nette Beamtin da (war wirklich nett:smirk: ) hat gesagt sie hätte mir angeblich nen Brief geschickt wo mir ein Verwarngeld angeboten wurde.
Denn Brief hab ich nie erhalten
Wer bremst verliert aber erst am Ende wird abgerechnet ;-)

Rosewolve

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16

Freitag, 19. Juni 2009, 07:44

Servus!

Ich kann da ja mal ein bisschen aus dem Nähkästchenplaudern, schließlich bin ich Beamtenanwärterin und momentan im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung untergebracht. Habe zwar bisher noch keine Verkehrsdelikte geahndet (is ja auch langweilig), aber schon einige andere Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit und auch ohne Geldbuße rausgehauen... Jetzt aber nicht treten bitte, wer in seinem Reihenhaus-Garten mit der Luftpistole schießt oder andere böse Sachen anstellt, hat ein Bußgeld auch verdient!

Kurz erklärt ist es so:
Begeht jemand eine Ordnungswidrigkeit (Schießen im Garten, unerlaubtes Mitführen von Waffen, zu schnell unterwegs, Zustände wie im Saustallt aufm eigenen Grundstück, sodass sich dort die Ratten heimisch fühlen, Gaststätten mit UNTRAGBAREN Zuständen (was ich teilweise zu sehen bekomm, guten Appetit!, ...) dann bekommen wir diese angezeigt oder stellen sie selbst fest. Dann können wir entscheiden, ob wir eine Verwarnung machen oder ein Bußgeldverfahren einleiten.

Eine Verwarnung wird erstellt, wenn das Vergehen geringfügig ist, sprich eine Lapalie. Da sagt man, ok, der hat zwar Mist gebaut, war aber net tragische, und dudu, mach des ja nicht nochmal! Der Bürger:P bekommt ein Briefchen und da steht dann das dudu drin.
Wenn wir der Meinung sind, dass eine Verwarnung ausreicht, aber dennoch ein kleiner Denkzettel sein muss, dann hängen wir auch gleich noch ein Verwarngeld an. Das geht, ich müsste lügen, bis 50 Euro (wegen Lapalie). Das kann der Beamte nach eigenem Ermessen und vor allem !!schuld- und tatangemessen!! festlegen. Bei uns im Amt ist aus dem Verwarngeld weder Auslage noch Zustellungskosten ersichtlich.
So, die Verwarnung wird ganz normal als Briefchen per Post verschickt. Der Bürger liest den erhobenen Finger und sollte - wenn eines angehängt ist - das Verwarngeld zahlen. Tut er dies nicht, wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet, was so auch in der Verwarnung angekündigt wird!
Wir verschicken die Verwarnung als Brief, weil der Bürger so keine weiteren Kosten hat - es kann natürlich sein, dass ein Brief auf dem Postweg verschwindet, aber mal ehrlich, so oft ist das nicht. Müssten wir auch Verwarnungen per Einschreiben o.ä. verschicken, kämen wieder weitere Kosten auf, und das ist auch nicht schön.

Weiterhin kann man eine Ordnungswidrigkeit auch mit einem Bußgeld ahnden. Bei schweren Verstößem, vor allem im Lebensmittelrecht etc., kann das auch mehrere 1000 Euro betragen - klar, wer möchte schon in einem Restaurant essen, in dem die halbe Küche verschimmelt ist, da müssen wir ja was tun;)
Auch ein Bußgeld muss immer schuld- und tatangemessen sein, und wird vom Beamten wieder nach eigenem Ermessen festgesetzt. Es gibt hierzu Tabellen, in denen die Rahmen von Bußgeldern festgesetzt sind, also 5 bis 100 Euro oder 50 bis 25000 Euro, diese Sachen.
Wie gesagt, die Höhe wird nach Schuld und Tat bemessen, wobei wir hier in unserem Sachgebiet sehr niedrige Bußgelder ansetzen - meiner Meinung nach ein bisschen zu niedrig.
Zu JEDEM Bußgeld, das wir hier raushauen kommen in jedem Fall noch Auslagen in Höhe von ich glaub 5% oder mindestens 20 Euro. Weiter kommt dazu 3,50 Euro für die Postzustellungsurkunde. Somit erklärt sich auch der Betrag von 23,50 ganz leicht. Wenn wir z.B. wissen, dass jemand eh kein Geld hat und wir würden ein Bußgeld von 20 Euro plus 23,50 für nötig halten, das würde demjenigen aber arg weh tun, dann macht ma halt nur 5 Euro Bußgeld plus 23,50, das ist dann ja noch im Rahmen. Oder eben bei geringfügigen Sachen, die aber gerne mal als Wiederholungstat auftreten, da werden wir sauer:P

Also, ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Und wenn hier jetzt irgendeiner was gegen Beamte sagt, bei dem komm ich persönlich vorbei!!:devil:

Liebe Grüße,
Amy

PS: Und ich bin eine wirklich sehr nette Beamtin:O ;)
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blahwas

Asphaltschinder

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Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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17

Freitag, 19. Juni 2009, 09:22

:danke:

Beamtinnen sind mir auch lieber als Beamte :)
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