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smuggler

Moped Lude

  • »smuggler« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 19. Mai 2009, 19:19

Sonderrechte für Privatfahrzeuge

Also, der Sohn (18/19Jahre) von meinem Nachbarn ist bei der Feuerwehr und wenn Einsatz ist übertreibt er es ein bißchen um zur Wache zu kommen.

Ich weiß daß es Sonderrechte gibt, aber darf man fahren wie Schumi auf der Rennstrecke, sprich die Einbahnstraße (mit einem 90° und einem 45° Richtungswechsel, nicht einsehbar) so vorbrettern daß man Angst um Leib und Leben haben muss (hier sind auch viele Kinder in dem Eck).
So Stoff geben daß es ihn fast aus der Kurve wirft, Vorfahrtsregelungen schllichtweg nicht mehr gibt und er mit mindestens 100 durch die Stadt knallt ? (man hört die Traktionskontrolle arbeiten und das Schrubben vom Gummi)

Mir schon klar daß er schauen muss daß er vorran kommt, aber irgendwo dürften auch da Grenzen gesetzt sein, gegen den ist selbst unser Helldriver von Notarzt nen Milchbübchen. Ich mein der wird ja immer radikaler und ist auch sonst nicht wirklich langsam.

Könnte richtig fies sein und seinem Vater mal erzählen wie sein Bübchen mit seinem heißgeliebten Wagen umgeht dann wär direkt ne Ruhe, aber wills nicht gleich übertreiben.

Vielleicht ist der ein oder andere hier bei der Feuerwehr und kann mir diese Frage beantworten.

Danke schonma.
Pain is an illusion of the senses, despair an illusion of the mind

blahwas

Asphaltschinder

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2

Dienstag, 19. Mai 2009, 19:59

Klingt normal. Stand mal mitm Auto aufm Parkplatz vonner Freiwilligen Feuerwehr, als da der Alarm los ging. Ich hab mich mitm Auto im hinterletzten Eck verkrochen und gewartet bis alle weg sind. Die kommen da auf drei Rädern im Drift ums Eck - ohne Sicht, eh klar.

Insofern kann ich dir da auch nich helfen :durchgeknallt:
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »blahwas« (19. Mai 2009, 19:59)


DieLegende

Master of desaster

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3

Dienstag, 19. Mai 2009, 20:12

Rein rechtlich dürfen die auch nicht mehr als andere Privatleute, weil ihre Fahrzeuge in diesem Moment nicht hoheitlich eingesetzt werden. Sollten er also dabei erwischt werden und keine Verbindungen zu höheren Sesseln haben, ist er fällig.

Die Auslegung, was er auf dem Weg zum Dienst darf und was nicht, beinhaltet nicht die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Servus,

Holger
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- Nämbercher XJ-Fanatiker -

Coyote

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4

Dienstag, 19. Mai 2009, 20:17

Zitat

Original von DieLegende
Rein rechtlich dürfen die auch nicht mehr als andere Privatleute, weil ihre Fahrzeuge in diesem Moment nicht hoheitlich eingesetzt werden.


§35 StVO befreit aber z. B. die Feuerwehr, nicht die Fahrzeuge der Feuerwehr. Im Gegensatz zu den eigens erwähnten Fahrzeugen des Rettungsdienstes.

Zitat

Die Auslegung, was er auf dem Weg zum Dienst darf und was nicht, beinhaltet nicht die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.


Das gilt immer.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

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CHiP

Motocop24

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5

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:06

Fahrzeuge ohne Sondersignal haben keine Sonderrechte!
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Phil89

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6

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:10

Was ist denn bitte ein Sondersignal für dich ? Vermesser haben im öffentlichen Dienst Sonderrechte. Und unser Bulli hat nichtmal eine Orange Leuchte auf dem Dach.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Phil89« (19. Mai 2009, 22:10)


smuggler

Moped Lude

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7

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:15

So hab mal einen Feuerwehrler gefragt der seit 20 Jahren dabei ist.

Legende hat da größtensteils schon recht, es gibt zwar den §35 der kleinere Überschreitungen mit Vorsicht erlaubt aber die StVO nicht außer Kraft setzt. Alles natürlich auf eigenes Risiko, baut er einen Unfall hat er richtig Ärger an der Backe.

Das Bübchen scheint wohl zu meinen daß der § eine Art Freifahrtsschein ist, werd mir den bei nächster Gelegenheit mal zu gemüte führen.

Zuerst mit ihm direkt, dann je nachdem wie es weitergeht mit seinem Vater, denke er würde gerne mal wissen wie sein Sohn sein Auto herbügelt (bei dem Thema gehts eh immer rund ;)), dem Kapo der FW und wenns richtig hart kommt halt ne Anzeige.

Wurde schonma vor der Haustür von einer Nachbarin frontal übern Haufen gefahren mit Totalschaden meiner ersten 400er, nochmal wird das nicht passieren.

------

@Phil89

Zitat:
Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch bei angebrachten Hinweisschildern oder Dachaufsätzen am Fahrzeug nicht erkennen können, dass sich ein Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Alarmplatz befindet. Es muss daher jederzeit damit gerechnet werden, dass diese auf ihre Rechte bestehen und unter Umständen gar nicht auf den Gedanken kommen, dass der Feuerwehrangehörige gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt.

-----

Er hatte schon son komisches gelbes Ding aufn Dach, aber heißt nicht gleichzeitig daß er alles darf ;)
Pain is an illusion of the senses, despair an illusion of the mind

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »smuggler« (19. Mai 2009, 22:21)


bikersan

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8

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:23

Hallo,

er hat Sonderrechte aber kein Wegerecht und kein Hoheitsrecht !!!

Das heißt er darf gewisse § der Stvo mißachten (Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit, Fahren gegen Einbahnstraßen) und andere auch behindern, aber nur unter gebührender Vorsicht und Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Er darf zu keiner Zeit andere gefährden oder sogar schädigen.

Er haftet aber für alles was passiert, fährt er z.B. einen Biker runter ist er dran !!!

Servus bikersan

CHiP

Motocop24

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9

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:27

Zitat

Original von Phil89
Was ist denn bitte ein Sondersignal für dich ? Vermesser haben im öffentlichen Dienst Sonderrechte. Und unser Bulli hat nichtmal eine Orange Leuchte auf dem Dach.


Ganz einfach ausgedrückt:

Sondersignal = gelbe Rundumleuchte oder Blaulicht bzw. vergleichbare Leuchten.

Mit jeder Farbe sind andere Sonderrechte verbunden
Sondersignal ist nur bei entsprechendem Einsatz / Auftrag einzusetzten

Nur Fahrzeuge mit Blaulicht und entsprechendem Auftrag bzw. Erlaubnis (Sonderrechte erlaubt) dürfen sich bedingt über die StVO hinwegsetzten.

Für Fahrzeuge mit Gelb-Licht gilt die StVO. Sie haben jedoch Sonderechte beim Befahren von Verkehrswegen, die sonst nicht oder nur eingeschränkt befahren werden dürfen. Gleiches gilt für's parken.

Sie dürfen nicht:
Bei Rot über die Ampel, im Parkverbot stehen, um im Stehcafe Frühstück zu machen.

Reicht das als Erklärung?


@bikersan:

Als Privatman, und soetwas ist er auf dem Weg zur Feuerwache, hat er keine Sonderrechte. Hätte er Sonderrechte, müßte er es anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber kenntlich machen, was wiederum nur mit Blaulicht und Martinshorn möglich ist.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CHiP« (19. Mai 2009, 22:29)


Phil89

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10

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:28

Joar das reicht, danke dir ;)

bikersan

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11

Dienstag, 19. Mai 2009, 22:40

@chip ich will mich mit dir nicht streiten, ich weiß wovon ich rede, das was Du beschreibst ist das Wegerecht !!!

Es ist zu unterscheiden:

Sonderrechte (hat er)

Sondersignal (hat er nicht)
Wegerechte (hat er nicht)
Hoheitsrechte (hat er nicht)

Die letzten drei genannten hat er nur dann sobald er mit dem Feuerwehrfahrzeug zum Einsatz fährt !!!

Bitte diese Dinge nicht vermischen !!!

Servus bikersan

mueckehintenamhelm

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12

Dienstag, 19. Mai 2009, 23:00

sonder und wegerechte

einschlägige regelungen siehe §§35 und 38 stvo.

sonderrechte können in anspruch genommen werden auch von feuerwehrleuten die alarmiert wurden um mit ihrem privat pkw zum meldeort zu fahren. hierbei können vorschriften der stvo übertreten werden. grenzen sind schon genannt.

c: chip
selbiges gilt für polizeibeamte die alarmiert wurden. und manchmal werden sonderrechte von dienstfahrzeugen in anspruch genommen, die als solche nicht erkennbar sind. und alles ist völlig legal und auch genauso in ordnung.

lg
helmut

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13

Mittwoch, 20. Mai 2009, 06:34

Zitat


Es ist zu unterscheiden:

Sonderrechte (hat er)

Sondersignal (hat er nicht)
Wegerechte (hat er nicht)
Hoheitsrechte (hat er nicht)

Servus bikersan


Exakt.

Sonderrechte sind personengebunden,

Sondersignale und Wegerechte sind fahrzeuggebunden. Können also mit einem Privatfahrzeug gar nicht in Anspruch genommen werden.

Gruss
Stefan, der immer schön normal zum THW gefahren ist.

STan.X

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14

Mittwoch, 20. Mai 2009, 08:09

RE: Sonderrechte für Privatfahrzeuge

Dieses Verhalten ist auch hier bei uns von etlichen (jüngeren) Mitgliedern der mutwilligen Feierwehr zu beobachten.
Sollte etwas passieren, bekommt´s der Stockcardriver ans Bein gebunden.
Aber das hilft dem Opfer seiner Fahrkünste nicht wirklich.
Wenn du den Fire depatment chief kennst, sprich ihn an und schlage ihm vor für den nächsten Theorietag
noch mal einen Auffrischungs-Intensivkurs „Einsatzfahrten“ bei der Polizei zu buchen.
Die Rennleitung macht hier bei uns Hausbesuche – auch bei den Mutwilligen :grin: :grin:

GruHS
Richard

bikersan

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15

Mittwoch, 20. Mai 2009, 12:23

Bei uns im Rettungsdienst ist eine halbjährliche Belehrung sogar Pflicht!!!, bei neuen Mitarbeitern bei der Dienstaufnahme bzw. Einstellung !!!
Servus bikersan

STan.X

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16

Mittwoch, 20. Mai 2009, 12:43

Besteht euer Rettungsdienst denn aus Mutwilligen?
Vermutlich nicht.

Soweit ich weiß, wird der Grundkurs Sonder- und Wegerechte für
die mutwillige Feierwehr bei uns hier jährlich in 1,5-2 Std. absolviert.
Intensivbestrahlung dauert eine Stunde länger.

GruHS
Richard

itzi

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17

Mittwoch, 20. Mai 2009, 19:29

Können sich Sonderrechte in irgendeiner Form durch "persönliche Notlagen" ergeben?

Nachwuchs kommt, starke Blutungen, Notfälle...

Bathgate

Mo24-Hobbyist

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18

Mittwoch, 20. Mai 2009, 19:38

@ Itzi: ja, das kann sein. Allerdings müssen hier

1. wirklich außergewöhnliche Umstände vorliegen (z.B. Gefahr für Leib und Leben)
2. besondere Rücksicht genommen werden

Gründe wie z.B. "ich musste mal" gelten nicht.

mueckehintenamhelm

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19

Mittwoch, 20. Mai 2009, 22:46

klar

hab ich einmal gemacht:

dem kleinen zwerg wurden vom größeren zwerg die beine weggehauen.

der kleine zwerg konnte da grad gehen, kriegte aber die hände nicht mehr hoch und landete mit dem gesicht zuerst auf den fliesen.

weil dem kleinen dabei das blut nicht nur aus der nase, sondern auch den ohren lief, hab ich ihn bei mir auf den schoss genommen und bin direkt in die kinderklinik notaufnahme reingefahren.

nicht angeschnallt, alle ampeln auf grün und dort ab dem tor gehupt bis direkt vors portal. dann gleich röntgen, gottseidank nur gefässe geplatzt.

von der obrigkeit kam da aber nie was, sonst hätte ich die situation halt geschildert.

lg
helmut

nordicbiker

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20

Donnerstag, 21. Mai 2009, 10:06

Leider hab ich festgestellt, dass selbst die Obrigkeit im Einsatz manchmal etwas übertreibt...

Kam aus ner Seitenstrasse auf ne T- Kreuzung (mit Ampel geregelt), hatte selbst grün. Gucke noch kurz nach rechts, die Geradeausfahrer dort stehen. Ich fahr in die Kreuzung rein, da kommt von rechts, über den freien Abbiegestreifen, ein schwarzer Geländewagen angeschossen mit Blaulicht innen hinterm Kühlergrill und schwarzen Scheiben. Ich stand jedenfall VOLL in den Eisen und es hätte nicht viel gefehlt damit er mir rechts in die Seite knallt. Mann war ich sauer! Ich versteh ja, dass die Kripo es eilig haben kann, aber haben die kein Martinshorn???

Das hat jetzt zwar nichts mit den Jungs von der freiwilligen Feuerwehr zu tun, aber die sind halt noch schwieriger zu erkennen, wenn gar keine Licht- und Tonsignale kommen!
nordicbiker.se
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