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Lille

Café & Pension

  • »Lille« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 20. Mai 2009, 15:12

Kreisverkehr im Uhrzeigersinn

Wir hatten in der Mittagspause eine interessante Diskussion (nachdem ich von einer seltsamen Begegnung vor ein paar Wochen erszählt hatte...)

Unter was fällt das Fahren gegen die Fahrtrichtung im Kreisverkehr.. sozusagen ein kreiselnder Geisterfahrer... :grin:

Wird das wir entgegen der Einbahnstraße geahndet? Was kostet das? Punkt oder sogar Fahrverbot?

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2

Mittwoch, 20. Mai 2009, 17:17

Ich hab das mal gemacht. Dummerweise war eine Zivilstreife hinter mir.... Eigentlich war der Kreisel auch noch Baustelle, hätte also gar nicht reinfahren dürfen. Nachdem die Kelle kam, war ich mit 120 DM und 3 Points dabei. ... Jaja, so lange ist das schon her...

Allerdings hat der Rennleiter eher die falsch eingetragenen Reifen und Felgen moniert, das verkehrtrum fahren hat er dabei wohl unter den Tisch fallen lassen.

Ich denke mal, mit 35 Piepen wäre man dabei, ist ja keine Einbahnstraße, man fährt ja eigentlich "nur" falschrum um eine Verkehrsinsel.

Gruss
Stefan

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kaeferspezialist« (20. Mai 2009, 17:18)


blahwas

Asphaltschinder

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3

Mittwoch, 20. Mai 2009, 18:08

Willste auch beim Rechtsabbiegen Rastenkratzen? ;)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

itzi

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4

Mittwoch, 20. Mai 2009, 19:26

Letztlich wird's wohl darauf hinauslaufen, dass man die Fahrtrichtungspfeile missachtet hat. Sind ja nicht umsonst Pfeilchen nach rechts an fast jedem Kreisverkehr.

Wobei, es da ja einmal das Schild für einen Kreisverkehr unter dem Vorfahrt-Gewähren-Schild gibt und manchmal auf der Insel noch Pfeile...

Mit Behinderung dürfte es auch noch schlimmer und teurer werden. Von grober Fahrlässigkeit, die man durchaus unterstellen könnte mal ganz abgesehen.

Lille

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5

Mittwoch, 20. Mai 2009, 20:30

Grob Fahrlässig... mmhhh...
Das war eine ältere Damen, die ziemlich hilflos durch die Gegend irrte.

@blahwas:

Laeron

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6

Donnerstag, 21. Mai 2009, 13:53

Hallo,
ohne Gefährdung etc. wird das Fahren im Uhrzeigersinn als Fehler beim Abbiegen gewertet.
Hat früher 20€ gekostet und gab keinen Punkt. Wie es allerdings bei der neuen Bußgeldregelung aussieht, weiß ich nicht.

Grüße

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