Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

Nuden

Mo24-Hobbyist

  • »Nuden« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 134

Registriert: 07.04.2009

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: momentan keins... :-(

  • Private Nachricht senden

1

Freitag, 29. Mai 2009, 18:08

Fragen, die sich in der Praxis ergeben.

Ich hatte heute meine fünfte Fahrstunde und einige Dinge sind mir aufgefallen die ich nachher garnicht mehr richtig mit dem Fahrlehrer mangels Zeit besprechen konnte.

1) Situation: Landstraße, Rollerfahrer vor mir, fuhr weit rechts. Gegenverkehr ständig präsent. Nach 1 min meinte der Fahrlehrer von hinten "Fahr doch einfach vorbei". Ist das so korrekt? Gelten 1,5 m Abstand nicht für Rollerfahrer?

2) Situation: Bundesstraße, durchgezogene Linie, rechts ein Trecker auf dem Seitenstreifen am fahren, der jedoch zu einem Drittel auf der Fahrbahn ist. Auch hier meinte er, einfach vorbeifahren. Ist das so korrekt? Man ist schon schmaler als Möpfahrer, aber trotzdem interessiert mich ob das so korrekt ist, möchte mir nix falsches für die Prüfung aneignen.

3) Situation: Landstraße, Trecker überholt. Muss ich nach dem Einscheren wieder einen SChulterblick nach rechts machen? Bin nicht sicher ob mein Fahrlehrer mich überhaupt richtig beobachten konnte, da ich recht fix an dem Gespann vorbei war und er erst kurz darauf nachziehen konnte.

So was sagt ihr?

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

2

Freitag, 29. Mai 2009, 18:39

RE: Fragen, die sich in der Praxis ergeben.

Zitat

Original von Nuden
1) Situation: Landstraße, Rollerfahrer vor mir, fuhr weit rechts. Gegenverkehr ständig präsent. Nach 1 min meinte der Fahrlehrer von hinten "Fahr doch einfach vorbei". Ist das so korrekt? Gelten 1,5 m Abstand nicht für Rollerfahrer?


Die gelten für Radfahrer. Sonst eher 1 Meter. Wobei es keine genaue Regelung gibt, aber das sind diw Werte, an denen sich die Urteile orientieren.

Zitat

2) Situation: Bundesstraße, durchgezogene Linie, rechts ein Trecker auf dem Seitenstreifen am fahren, der jedoch zu einem Drittel auf der Fahrbahn ist. Auch hier meinte er, einfach vorbeifahren. Ist das so korrekt? Man ist schon schmaler als Möpfahrer, aber trotzdem interessiert mich ob das so korrekt ist, möchte mir nix falsches für die Prüfung aneignen.


Durchgezogene Linie bedeutet nicht, dass ein Überholverbot besteht. Du darfst nur nicht drüber fahren. Wieder gilt: wenn der Seitenabstand ausreicht, darfst Du.

Zitat

3) Situation: Landstraße, Trecker überholt. Muss ich nach dem Einscheren wieder einen SChulterblick nach rechts machen?


Mach ihn ein einfach, tut ja nicht weh. Wenn Du nicht die Spur wechselst brauchst Du ihn eigentlich nicht - aber es könnte rechts gerade ein Beschleunigungsstreifen sein und jemand reinziehen den Du nicht gesehen hast oder sonstwas.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Morrison

Team MO24 - Biomod

Beiträge: 6 326

Registriert: 28.03.2007

Region: Hessen

Motorrad: Suzuki GSF 650 S

  • Private Nachricht senden

3

Freitag, 29. Mai 2009, 18:47

Ich schliesse mich Coyote an. Und beim Überholen von Treckern immer schauen ob nicht links ein Feldweg oder ähnliches mündet. Manche Treckerfahrer biegen einfach unvermittelt nach links auf ein Feld etc. ab. Dumm, wenn man genau in dem Moment überholt. Wir hatten hier im Forum schon mal diesen Fall bei dem es zum Unfall kam. Das ist wirklich nicht harmlos, besonders wenn man von hinten angerauscht kommt und meint direkt vorbeifahren zu können.

LG
Thilo

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

4

Freitag, 29. Mai 2009, 19:04

Nicht nur bei Treckern. Ich hatte schon eine Dose, die plötzlich voll den Anker warf und nach rechts in einen Feldweg einbog - und natürlich erst während des Abbiegens blinkte. Ich hätte fast dringeklebt. :P Nach links wäre noch übler gewesen.

Klar, Abstand. Aber wenn vorne unvermittelt heftig gebremst wird (vor allem, wenn die Bremslichter nicht die bestgewarteten sind) ist man doch erstmal etwas perplex - und gleichzeitig plötzlich viel zu schnell.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

CHiP

Motocop24

Beiträge: 4 387

Registriert: 05.02.2006

Region: Hamburg

Motorrad: R1150RT-P

  • Private Nachricht senden

5

Freitag, 29. Mai 2009, 22:16

RE: Fragen, die sich in der Praxis ergeben.

Zitat

Original von Coyote

Zitat

Original von Nuden
1) Situation: Landstraße, Rollerfahrer vor mir, fuhr weit rechts. Gegenverkehr ständig präsent. Nach 1 min meinte der Fahrlehrer von hinten "Fahr doch einfach vorbei". Ist das so korrekt? Gelten 1,5 m Abstand nicht für Rollerfahrer?


Die gelten für Radfahrer. Sonst eher 1 Meter. Wobei es keine genaue Regelung gibt, aber das sind diw Werte, an denen sich die Urteile orientieren....


Ich sag da mal lieber nix zu, sonst gibt's wieder Streitigkeiten.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Daedalus

Mo24-Fan

Beiträge: 377

Registriert: 30.04.2009

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: 2008er Triumph Tiger 1050 ABS

  • Private Nachricht senden

6

Freitag, 29. Mai 2009, 22:46

Öhmm, ich mach grad die Prüfungsbögen durch und vor rund 2h hatte ich genau zwei Fragen mit dem Abstand von Fahrrädern und Mopeds.

Korrekte Antworten:
1. Der Sicherheitsabstand muß mindestens 1,5m betragen.
2. Der Gegenverkehr darf zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden.
3. Falls durchgezogene Linie, so darf bei einem Überholvorgang nicht überfahren werden.
4. Sollte ein Überholvorgang nicht möglich sein ohne den Gegenverkehr zu gefährden oder die durchgezogene Linie überfahren werden müssen, muß man solange hinterhergurken, bis eine - im Sinne der Stvo - "geeignete" Stelle kommt.

Alles andere ist schlicht falsch. Natürlich liegen Realität und Fahrschule doch etwas auseinander. In der Prüfung würde ich aber sehr defensiv fahren und notfalls hinterhertuckern bis über den Funk die Anweisung kommt "wenn gefahrlos möglich, dann überholen". Mein Fahrlehrer sagte aber (im Unterricht gabs mal ne ähnliche Frage), dass er es noch nie erlebt hat, dass ein Schüler durchgefallen wäre, nur weil er sich nicht getraut hat zu überholen. Ausnahme: Autobahn.
So long now...

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

7

Samstag, 30. Mai 2009, 01:04

RE: Fragen, die sich in der Praxis ergeben.

Zitat

Original von CHiP
Ich sag da mal lieber nix zu, sonst gibt's wieder Streitigkeiten.


Sag es wenn ich falsch liege und stell es richtig, damit hier dann auch die richtige Antwort steht.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

itzi

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 180

Registriert: 29.04.2009

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Yamaha TDM 850

  • Private Nachricht senden

8

Samstag, 30. Mai 2009, 01:19

Ich glaube, der Fahrlehrer möchte wohl im Auto nicht die ganze Zeit hinter so 'nem Röllerchen rumtuckern. Vielleicht hast Du auch etwas, naja, anfängliche Vorstellungen eines "ständig präsenten" Gegenverkehrs. Vorbei kommt man schon, wenn die Straße 3,50m breit ist.
In der Prüfung sollte man auch nicht zuuu vorsichtig rumgurken. DA solltest Du dann auch drauf achten nur Aktionen zu starten, die das folgende Prüfauto mitgehen kann. In der Fahrstunde lässt einen der Fahrlehrer meist "mal machen".

N-2010

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 554

Registriert: 01.10.2007

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Honda CBF 600 SA (Bj. 2005)

  • Private Nachricht senden

9

Samstag, 30. Mai 2009, 14:03

Zitat

Original von itzi
In der Prüfung sollte man auch nicht zuuu vorsichtig rumgurken. DA solltest Du dann auch drauf achten nur Aktionen zu starten, die das folgende Prüfauto mitgehen kann. In der Fahrstunde lässt einen der Fahrlehrer meist "mal machen".


Also bei der Prüfung ist man kein Fahrschüler mehr, sonder eigener Führer des Fahrzeugs. In meiner Motorradprüfung musste ich auf die Autobahn link abbiegen. Ich hab gewartet bis eine Lücke da war und bin dann iwann gefahren...nur mein Fahrlehrer musste weiterhin warten. Über Funk kam dann:
"Fahr, kümmer dich nciht um uns, wir kommen schon irgendwie nach. Du bist unabhängig von uns."

In wie weit das jetzt stimmt weiß ich nciht, sollte da jemand mehr zu wissen...Her damit :P
Klar sollte man in der Prüüfung keine Überdinger bringen, aber schon sehr selbstständig fahren, weil man ja nciht immer so fährt als müsste noch ein Auto hinterherkommen. Wäre manchmal glaub ich sogar gefährlich

Der Nils

Nuden

Mo24-Hobbyist

  • »Nuden« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 134

Registriert: 07.04.2009

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: momentan keins... :-(

  • Private Nachricht senden

10

Samstag, 30. Mai 2009, 14:22

Das ist ja genau das Problem. Ich rede nicht von Praxis sondern von der Fahrschulzeit.

Mal sehen wie das in der Prüfung ist. Noch muss ich wohl ein paar Stündchen fahren...

N-2010

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 554

Registriert: 01.10.2007

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Honda CBF 600 SA (Bj. 2005)

  • Private Nachricht senden

11

Samstag, 30. Mai 2009, 14:52

Halte dich am besten erstmal an dein Gefühl.
Ich denke, wenn du etwas falsch machst wird dir dein Fahrlehrer das sagen. Sagt er nichts:
Dann war okay. Ist mir auch schwer gefallen das so zu machen, aber im Endeffekt hats geklappt.
Versuch genug Abstand zu Radfahrern etc zu halten beim Überholen. Ich denke der Prüfer wird dich ncith durchfallen lassen, weil du statt 1,5m nur 1,375m Abstand gehalten hast ;)
Mach dir keinen Kopf. Und sonst frag deinen Fahrlehrer nochmal bei der nächsten Fahrstunde ;)

Der Nils

moerchen

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 146

Registriert: 25.04.2009

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: Yamaha FZS600 Fazer RJ02

  • Private Nachricht senden

12

Samstag, 30. Mai 2009, 15:44

ich würde dir auch raten den fahrlehrer bei unklarheiten einfach zu fragen - kannst du ja auch vor der nächsten stunde machen.
schließlich kennt er mit sicherheit auch die prüfer bei euch und kann dir da etwas zu deinen bedenken bzgl. einer solchen situation in der prüfung sagen.
zum thema lehrer-auto und motorrad:
mein fahrlehrer meinte immer, ich solle vergessen, dass er hinter mir fährt.
wenn wir uns in der prüfung oder in der fahrstunde verlieren würden, käm über funk die anweisung wo möglich rechts zu halten und dann würde aufgeschlossen.
dabei dann nur darauf achten, dass man nicht im absoluten halteverbot wartet oder auf den bordstein auffährt!

x-stars

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 481

Registriert: 21.05.2008

Region: Sachsen

Motorrad: Suzuki SV650SA (K7)

  • Private Nachricht senden

13

Samstag, 30. Mai 2009, 19:43

Zitat

Durchgezogene Linie bedeutet nicht, dass ein Überholverbot besteht. Du darfst nur nicht drüber fahren. Wieder gilt: wenn der Seitenabstand ausreicht, darfst Du.


Dazu nächster Punkt: Der Fahrstreifen ist für ein Fahrzeug ausgelegt, nebeneinanderfahren (zwei Motorräder) oder überholen in derselben Spur ist so nicht erlaubt. Demnach hätte er nicht überholen dürfen, aber der Fahrlehrer weiß wie jeder andere auch, dass nicht immer alles nach den Paragraphen geht :P

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

Region: Baden-Württemberg

Motorrad:  

  • Private Nachricht senden

14

Samstag, 30. Mai 2009, 20:06

Zitat

Original von x-stars
Dazu nächster Punkt: Der Fahrstreifen ist für ein Fahrzeug ausgelegt, nebeneinanderfahren (zwei Motorräder) oder überholen in derselben Spur ist so nicht erlaubt.


Wieso das nicht? Dass ein Spurwechsel vorgeschrieben ist wäre mir neu - das wäre ja die Konsequenz daraus? Tatsächlich kenne ich Straßen - ich glaube es ist die B300 zwischen der A8 und Paffenhofen/Ilm - wo die Fahrstreifen absichtlich so breit gezogen wurden, dass man bequem überholen kann - und trotzdem ist in der Mitte die Linie durchgezogen. Doppelte Fahrspuren in eine Richtung gab es allerdings nicht.


Hier: http://tinyurl.com/le39fm - beachte die Markierungen und die Größe der Autos...


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (30. Mai 2009, 20:13)


DieLegende

Master of desaster

Beiträge: 5 679

Registriert: 31.01.2006

Region: Bayern

Motorrad: Gesamt: 4x XJ 600 51J, EZ 1985 - 1988 / FJ 1200, EZ 1987

  • Private Nachricht senden

15

Samstag, 30. Mai 2009, 21:43

Zitat

Dazu nächster Punkt: Der Fahrstreifen ist für ein Fahrzeug ausgelegt, nebeneinanderfahren (zwei Motorräder) oder überholen in derselben Spur ist so nicht erlaubt. Demnach hätte er nicht überholen dürfen, aber der Fahrlehrer weiß wie jeder andere auch, dass nicht immer alles nach den Paragraphen geht

Falsch. Du hast aber mit zweispurigen Fahrzeugen das Problem, daß Du in der Regel aufgrund der Fahrspurbreite nur überholen kannst, wenn Du die durchgezogene Linie überfährst, daher kommt es in den meisten Situationen für Kfz einem Überholverbot gleich.
Rechts von der durchgezogenen Linie kannst Du mit Deinem Fahrzeug beim Überholen sogar Samba tanzen, solange Du dabei niemanden gefährdest.
Das ist der springende Punkt dabei.

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
- Nämbercher XJ-Fanatiker -

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DieLegende« (30. Mai 2009, 21:44)


itzi

Mo24-Hobbyist

Beiträge: 180

Registriert: 29.04.2009

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Yamaha TDM 850

  • Private Nachricht senden

16

Sonntag, 31. Mai 2009, 22:26

Zitat

Original von N-2010

Zitat

Original von itzi
In der Prüfung sollte man auch nicht zuuu vorsichtig rumgurken. DA solltest Du dann auch drauf achten nur Aktionen zu starten, die das folgende Prüfauto mitgehen kann. In der Fahrstunde lässt einen der Fahrlehrer meist "mal machen".


Also bei der Prüfung ist man kein Fahrschüler mehr, sonder eigener Führer des Fahrzeugs. In meiner Motorradprüfung musste ich auf die Autobahn link abbiegen. Ich hab gewartet bis eine Lücke da war und bin dann iwann gefahren...nur mein Fahrlehrer musste weiterhin warten. Über Funk kam dann:
"Fahr, kümmer dich nciht um uns, wir kommen schon irgendwie nach. Du bist unabhängig von uns."

In wie weit das jetzt stimmt weiß ich nciht, sollte da jemand mehr zu wissen...Her damit :P
Klar sollte man in der Prüüfung keine Überdinger bringen, aber schon sehr selbstständig fahren, weil man ja nciht immer so fährt als müsste noch ein Auto hinterherkommen. Wäre manchmal glaub ich sogar gefährlich

Der Nils

In der Prüfung ist man als Prüfling dafür verantwortlich nichts zu machen, wo man aus der Sichtweite des Prüfers bzw. des Autos kommt. Also nicht bei Gegenverkehr über Gegenverkehr Hals über Kopf 'ne Lücke nutzen und mit Vollgas an 'nem Fahrzeug vorbei, sondern vorausschauend fahren. Wenn man bei Gelb noch über die Ampel gekommen ist, dann hält man möglichst in Sichtweite irgendwo am Rand usw. Der Fahrlehrer sollte sich natürlich bemühen nicht abreißen zu lassen. Es wird einem der Prüfer nicht Übel nehmen, wenn man nicht überholt, wenn der Prüfwagen nicht hinterher kommt. Schließlich soll man sicher von A nach B kommen und nicht unter Beweis stellen, dass man keinen Nerv hat mal hinter 'nem langsamen Verkehrsteilnehmer zu fahren, wenn's die Situation nicht anders zulässt. Ewig wird man eh nicht hinter 'nem Traktor herfahren. Da kann einen der Prüfer ja mal irgendwo abbiegen lassen...

x-stars

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 481

Registriert: 21.05.2008

Region: Sachsen

Motorrad: Suzuki SV650SA (K7)

  • Private Nachricht senden

17

Montag, 1. Juni 2009, 14:56

Hm, hab gegooglet, scheint tatsächlich erlaubt zu sein. Also nehm ich alles zurück und behaupte das Gegenteil :P :grin:

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung