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Original von Nuden
1) Situation: Landstraße, Rollerfahrer vor mir, fuhr weit rechts. Gegenverkehr ständig präsent. Nach 1 min meinte der Fahrlehrer von hinten "Fahr doch einfach vorbei". Ist das so korrekt? Gelten 1,5 m Abstand nicht für Rollerfahrer?
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2) Situation: Bundesstraße, durchgezogene Linie, rechts ein Trecker auf dem Seitenstreifen am fahren, der jedoch zu einem Drittel auf der Fahrbahn ist. Auch hier meinte er, einfach vorbeifahren. Ist das so korrekt? Man ist schon schmaler als Möpfahrer, aber trotzdem interessiert mich ob das so korrekt ist, möchte mir nix falsches für die Prüfung aneignen.
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3) Situation: Landstraße, Trecker überholt. Muss ich nach dem Einscheren wieder einen SChulterblick nach rechts machen?
Nach links wäre noch übler gewesen.
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Original von Coyote
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Original von Nuden
1) Situation: Landstraße, Rollerfahrer vor mir, fuhr weit rechts. Gegenverkehr ständig präsent. Nach 1 min meinte der Fahrlehrer von hinten "Fahr doch einfach vorbei". Ist das so korrekt? Gelten 1,5 m Abstand nicht für Rollerfahrer?
Die gelten für Radfahrer. Sonst eher 1 Meter. Wobei es keine genaue Regelung gibt, aber das sind diw Werte, an denen sich die Urteile orientieren....
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Original von CHiP
Ich sag da mal lieber nix zu, sonst gibt's wieder Streitigkeiten.
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Original von itzi
In der Prüfung sollte man auch nicht zuuu vorsichtig rumgurken. DA solltest Du dann auch drauf achten nur Aktionen zu starten, die das folgende Prüfauto mitgehen kann. In der Fahrstunde lässt einen der Fahrlehrer meist "mal machen".

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Registriert: 01.10.2007
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Honda CBF 600 SA (Bj. 2005)


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Durchgezogene Linie bedeutet nicht, dass ein Überholverbot besteht. Du darfst nur nicht drüber fahren. Wieder gilt: wenn der Seitenabstand ausreicht, darfst Du.
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Original von x-stars
Dazu nächster Punkt: Der Fahrstreifen ist für ein Fahrzeug ausgelegt, nebeneinanderfahren (zwei Motorräder) oder überholen in derselben Spur ist so nicht erlaubt.
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (30. Mai 2009, 20:13)
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Motorrad: Gesamt: 4x XJ 600 51J, EZ 1985 - 1988 / FJ 1200, EZ 1987
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Dazu nächster Punkt: Der Fahrstreifen ist für ein Fahrzeug ausgelegt, nebeneinanderfahren (zwei Motorräder) oder überholen in derselben Spur ist so nicht erlaubt. Demnach hätte er nicht überholen dürfen, aber der Fahrlehrer weiß wie jeder andere auch, dass nicht immer alles nach den Paragraphen geht
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DieLegende« (30. Mai 2009, 21:44)
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Original von N-2010
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Original von itzi
In der Prüfung sollte man auch nicht zuuu vorsichtig rumgurken. DA solltest Du dann auch drauf achten nur Aktionen zu starten, die das folgende Prüfauto mitgehen kann. In der Fahrstunde lässt einen der Fahrlehrer meist "mal machen".
Also bei der Prüfung ist man kein Fahrschüler mehr, sonder eigener Führer des Fahrzeugs. In meiner Motorradprüfung musste ich auf die Autobahn link abbiegen. Ich hab gewartet bis eine Lücke da war und bin dann iwann gefahren...nur mein Fahrlehrer musste weiterhin warten. Über Funk kam dann:
"Fahr, kümmer dich nciht um uns, wir kommen schon irgendwie nach. Du bist unabhängig von uns."
In wie weit das jetzt stimmt weiß ich nciht, sollte da jemand mehr zu wissen...Her damit
Klar sollte man in der Prüüfung keine Überdinger bringen, aber schon sehr selbstständig fahren, weil man ja nciht immer so fährt als müsste noch ein Auto hinterherkommen. Wäre manchmal glaub ich sogar gefährlich
Der Nils
Fragen, die sich in der Praxis ergeben. © MOTORRAD online24