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wwaste

Mo24-Hobbyist

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Beiträge: 143

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1

Montag, 8. Juni 2009, 01:02

Verkehrsgefährdung?

Moin,
ich hab mal eine etwas andere Frage. Ich blättere gerade den Bußgeldkatalog durch und frage mich gerade unter was Wheelies , Burnouts , Stoppies oder sich an das Heck vom Möp hengen fallen. Ist das Verkehrsgefährdung und wie wird das geahndet , mit Führerscheinentzug , Punkten?!

Ist es auch eine Straftat sich an ein fahrendes Auto zu hängen und das auf einer öffentlichen Straße?
Mich interessiert rein der rechtliche Hintergrund und irgendwelche Quellen, was jeder selbst macht , muss er selber wissen.
lg

x-stars

Mo24-Bewohner

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2

Montag, 8. Juni 2009, 06:36

Allzeit-Paragraph 1 der StVO, dort steht unter 2: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

--> Verwarnung oder Ordnungsgeld


Dann kommt noch $315 StGB dazu: Gefährlicher Einrgiff in den Straßenverkehr (wenn du jemanden bei solchen Aktionen gefährdest):

"(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
[...]
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gruß
Michael


PS: Mal an eine Penisvergrößerung nachgedacht? :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »x-stars« (8. Juni 2009, 06:37)


CHiP

Motocop24

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3

Montag, 8. Juni 2009, 07:15

Zitat

Original von x-stars
PS: Mal an eine Penisvergrößerung nachgedacht? :P


Das war unangebracht. X(
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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4

Montag, 8. Juni 2009, 11:04

RE: Verkehrsgefährdung?

Zitat

Original von wwaste
Moin,
ich hab mal eine etwas andere Frage. Ich blättere gerade den Bußgeldkatalog durch und frage mich gerade unter was Wheelies , Burnouts , Stoppies


§1 StVO

Zitat

oder sich an das Heck vom Möp hengen fallen.


§§1, 23 StVO

Zitat

Ist es auch eine Straftat sich an ein fahrendes Auto zu hängen und das auf einer öffentlichen Straße?


§23 StVO. Auch auf privaten, nicht abgesperrten Straßen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

x-stars

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5

Montag, 8. Juni 2009, 17:14

Zitat

Original von CHiP

Zitat

Original von x-stars
PS: Mal an eine Penisvergrößerung nachgedacht? :P


Das war unangebracht. X(


Finde ich nicht, wer nach solchen Stunts in Verbindung mit Straßenverkehr fragt, muss schon irgendwelche Komplexe haben, sonst würds auch ein Parkplatz nach Ladenschluss statt der Ampelstart oder Eisdielenlauf tun (und selbst den Parkplatz halt ich schon grenzwertig, aber lassen wir das). War bewusst so provokant geschrieben, wirklich abhalten wird so ein Spruch sowieso niemanden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »x-stars« (8. Juni 2009, 17:15)


Schandmaul

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6

Dienstag, 9. Juni 2009, 10:05

Zitat

Original von x-stars

Zitat

Original von CHiP

Zitat

Original von x-stars
PS: Mal an eine Penisvergrößerung nachgedacht? :P


Das war unangebracht. X(


Finde ich nicht, wer nach solchen Stunts in Verbindung mit Straßenverkehr fragt, muss schon irgendwelche Komplexe haben, sonst würds auch ein Parkplatz nach Ladenschluss statt der Ampelstart oder Eisdielenlauf tun (und selbst den Parkplatz halt ich schon grenzwertig, aber lassen wir das). War bewusst so provokant geschrieben, wirklich abhalten wird so ein Spruch sowieso niemanden.


Wurde doch nur danach gefragt. Heißt noch lang nicht, dass er das auch macht.

x-stars

Mo24-Bewohner

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7

Dienstag, 9. Juni 2009, 16:36

Zitat

Original von Schandmaul
Wurde doch nur danach gefragt. Heißt noch lang nicht, dass er das auch macht.


Und die Antwort hab ich ihm auch vorher gegeben. Und selbst wenn ers macht, muss das ja nichts über die Größe seines Organs aussagen :).

Fragmaster

Mo24-Kultanhänger

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8

Samstag, 13. Juni 2009, 14:16

Zitat



Dann kommt noch $315 B StGB dazu: Gefährlicher Einrgiff in den Straßenverkehr (wenn du jemanden bei solchen Aktionen gefährdest):


Meiner Ansicht nach kommt nicht der von Dir erwähnte 315 B in Betracht, sondern 315 C.

Ich kann aber - auch wenn die Aktionen noch so hirnrissig sind - keins der Tatbestandsmerkmale als erfüllt betrachten.

§ 315c
Gefährdung des Straßenverkehrs

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oderb) infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder2. grob verkehrswidrig und rücksichtslosa) die Vorfahrt nicht beachtet, b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt, d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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9

Samstag, 13. Juni 2009, 14:23

Von B hat er nichts gesagt.

Zitat

infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen


SCNR :grin: :grin:

Ob 315 oder nicht hängt sicher vom Einzelfall ab. Es ist in gewissen Konstellationen durchaus möglich, in den meisten wohl eher nicht.


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masterFU

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10

Samstag, 13. Juni 2009, 16:05

andere frage:

lt staatsanwalt hiess es, ich werde wegen "Fahren ohne Fahrerlaubniss" angeklagt. In der Ankalgeschrift steht "Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr".

ist FoFE das gleiche?

masterFU

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11

Samstag, 13. Juni 2009, 16:44

// gefährdung des strasenverkehrs steht drin

Holsteiner

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12

Samstag, 13. Juni 2009, 17:15

Zitat

Original von masterFU
andere frage:

lt staatsanwalt hiess es, ich werde wegen "Fahren ohne Fahrerlaubniss" angeklagt. In der Ankalgeschrift steht "Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr".

ist FoFE das gleiche?


isses soweit?
.....mehr als Holsteiner kann der Mensch nicht werden.

biboty

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13

Samstag, 13. Juni 2009, 17:33

Zitat

Original von Holsteiner

Zitat

Original von masterFU
andere frage:

lt staatsanwalt hiess es, ich werde wegen "Fahren ohne Fahrerlaubniss" angeklagt. In der Ankalgeschrift steht "Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr".

ist FoFE das gleiche?


isses soweit?



Ist das die Antwort auf FU's Frage ?

Coyote

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14

Samstag, 13. Juni 2009, 17:44

Zitat

Original von masterFU
andere frage:

lt staatsanwalt hiess es, ich werde wegen "Fahren ohne Fahrerlaubniss" angeklagt. In der Ankalgeschrift steht "Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr".

ist FoFE das gleiche?


Nein. Heißt ja auch anders. ;)

§21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis
§315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs


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masterFU

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15

Samstag, 13. Juni 2009, 18:43

und genau das verstehe ich nicht, denn es wurde ja klar mitgeteilt, dass DAS 315c eingestellt wurde und wegen fahren ohne fahrerlaubniss ermittelt wird.

Coyote

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16

Samstag, 13. Juni 2009, 18:49

Zitat

Original von masterFU
und genau das verstehe ich nicht, denn es wurde ja klar mitgeteilt, dass DAS 315c eingestellt wurde und wegen fahren ohne fahrerlaubniss ermittelt wird.


Hab gerade in Deinen Brief geschaut. Ich weiß nicht, wer rechtsfähige Mitteilungen machen darf, evtl. ist die von der Polizei nicht endgültig und die Staatsanwaltschaft hat es sich anders überlegt, bzw. neue Beweise bekommen. Oder es ist ein neuer Fall?


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masterFU

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Samstag, 13. Juni 2009, 18:52

nein, kein neuer fall, keine beweise.

Zitat

"Zur HAuptverhandlung sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen worden"


wenn der 315c aufrecht gehalten würde, müsste dann nicht mindestens einer der beamten aussagen, WAS vorgefallen ist?

es bleibt ja nur unsere aussage dass die maschinen entdrosselt waren und wir somit das FoFE zugegeben haben

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Coyote

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Samstag, 13. Juni 2009, 18:54

Entweder Anwalt einschalten oder mal bei der Staatsanwaltschaft (schriftlich) nachfragen wie das sein kann. Dann hast Du wenigstens eine nachprüfbare Begründung.

Was Zeugen betrifft: möglicherweise wird das Polizeiprotokoll als ausreichend angesehen. No se. Mit der Strafprozessordnung kenne ich mich null aus.


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masterFU

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Samstag, 13. Juni 2009, 19:03

ich kann nur hoffen, dass es sich um nen fehler handelt....

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