Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

cressi

Mo24-Bewohner

  • »cressi« wurde gesperrt
  • »cressi« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2 471

Registriert: 24.04.2006

Region: sonstiges

  • Private Nachricht senden

1

Montag, 15. Juni 2009, 08:51

mobile Auto Blitzer

Moin...

ich hab schon mal im Forum bissel gesucht und die Beiträge zu mobilen Blitzern unterscheiden sich doch recht stark, weshalb ich nochmal nachhaken wollte.

Hat es rechtlich überhaupt Bestand wenn ein Polizist/ Ordnungsamt sich die Nummer von einem geblitzten Motorrad aufschreibt? Der gute kann sich ja auch verschaut haben, garnicht mal so unwahrscheinlich bei manch recht langen Kennzeichen!?

Aus unserem Bekanntenkreis wurden auch einige mehrmals geblitzt aus dem Auto raus und da kam nie mehr was, weil es eben kaum Bestand hätte im Streitfall, da das Nummerschild ja eh nur notiert ist und nirgendswo ein Beweis gibt und außerdem ist der Fahrer eh zu 90% nicht feststellbar (ja gut ich weis es gibt Gutachter, aber ich hab da auch noch nie mitbekommen das sowas wegen ein oder zwei Verstößen angeschubbst wurd)

mhmm... also meine Hauptfrage wäre ob sowas überhaupt rechtlich zulässig ist, nicht ob es die "Versuchspraxis" der Polizei ist (sie scannen ja genauso Nummernschilder, was rechtlich nicht zulässig ist).

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung