Moin...
ich hab schon mal im Forum bissel gesucht und die Beiträge zu mobilen Blitzern unterscheiden sich doch recht stark, weshalb ich nochmal nachhaken wollte.
Hat es rechtlich überhaupt Bestand wenn ein Polizist/ Ordnungsamt sich die Nummer von einem geblitzten Motorrad aufschreibt? Der gute kann sich ja auch verschaut haben, garnicht mal so unwahrscheinlich bei manch recht langen Kennzeichen!?
Aus unserem Bekanntenkreis wurden auch einige mehrmals geblitzt aus dem Auto raus und da kam nie mehr was, weil es eben kaum Bestand hätte im Streitfall, da das Nummerschild ja eh nur notiert ist und nirgendswo ein Beweis gibt und außerdem ist der Fahrer eh zu 90% nicht feststellbar (ja gut ich weis es gibt Gutachter, aber ich hab da auch noch nie mitbekommen das sowas wegen ein oder zwei Verstößen angeschubbst wurd)
mhmm... also meine Hauptfrage wäre ob sowas überhaupt rechtlich zulässig ist, nicht ob es die "Versuchspraxis" der Polizei ist (sie scannen ja genauso Nummernschilder, was rechtlich nicht zulässig ist).