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[Recht] "Unfall"

vapir

Mo24-Probefahrer

  • »vapir« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 2

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1

Montag, 15. Juni 2009, 18:06

"Unfall"

Alles in allem ist es n bisschen dumm gelaufen.
ich wollt in ne Vorfahrtsstraße einbiegen...
hab nen Polo nich gesehn un er is mir rein...
beide haben noch gebremmst,aber uff de nasse stroß rutscht mer halt weiter...
passiert ist nichts,hats Möp einfach nur n Stück zur Seite geschoben.
ich mach mir jetzt jalt sorgen, weil ich in de Probezeit bin,mein lenker noch nich eingetragen is un die jetzt erstmal in die Werkstatt wollte.

mit was muss ich n rechnen?

(mei eltern wissn hlat au no nix un so isch a gut)

2

Montag, 15. Juni 2009, 18:38

RE: "Unfall"

Bei selbem Szenario hat ein Bekannter Punkte und Geldstrafe wegen Vorfahrtsmissachtung bekommen. Für die würde das bei dir eine Nachschulung bedeuten. Wenn es so kommt, dann nimm es hin. Natürlich hast du einen Fehler gemacht, aber das kommt eben vor, so dramatisch die Folgen auch sein können im Straßenverkehr.

Ich vermute, zwischen Rasern und Säufern wirst du ein so einer Nachschulung ohnehin etwas priveligiert sein.

Über den Lenker würde ich mir erstmal weniger Gedanken machen. Ist das Möpp bei dir zuhause? Zur Not schraubste den Originallenker wieder dran. Oder du baust einfach den Zubehörlenker ab und keinen anderen wieder dran. Hat sich beim Unfall eben vorbogen. Ein Auflage, das Fahrzeug im Unfallzustand zu lassen, gibt es meines Wissens eh nicht.

Dass tatsächlich ein Gutachter kommt, halte ich allerdings für unwahrscheinlich.

edit: Deinen Eltern solltest du das ruhig erzählen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »horneburg1234« (15. Juni 2009, 18:39)


Coyote

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3

Montag, 15. Juni 2009, 18:40

RE: "Unfall"

War Polizei da? Wenn ja: A-Vergehen: Nachschulung, Probezeitverlängerung, Geldbuße, Fahrsperre. Dazu evtl. Regressforderungen bis €5000 von der Versicherung wegen des nicht eingetragenen Lenkers (wenn es jemand merkt), und ggf. nochmal eine Strafe dafür. Wenn nein: nix.

Wenigstens hast *Du* das ganze heil überstanden....



Edith meint noch, das Schwäbisch schriftlich auch nicht viel leichter zu verstehen ist als mündlich...


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (15. Juni 2009, 18:42)


cressi

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4

Montag, 15. Juni 2009, 18:45

RE: "Unfall"

wegem lenker wird dir keiner ne regressforderung reindrücken...

toms

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5

Montag, 15. Juni 2009, 19:37

@Coyote

Der 1.April ist schon etwas her. Was also soll der Schmarrn?

@vapir

Hat eine Polizei Dir an Ort und Stelle einen Bußgeldbescheid wegen Vorfahrtsmißachtung mit Unfall angekündigt? Wenn ja, dann droht Nachschulung, aber ohne Fahrverbot und Regreß.
Wenn "nur" ein Bußgeldbescheid wegen des nicht eingetragenen Lenkers (Erlöschen BE ist ein B-Verstoß) oder eine Verwarnung bis 35 Euro oder gar keine Polizei, hast Du fahrerlaubnisrechtlich nichts weiter zu befürchten. Erst bei 2 B-Verstößen...
Die Werkstatt wird Dich nicht anschwärzen und der Lenker war ja hoffentlich nicht ursächlich für den Unfall.
MfG
Thomas

vapir

Mo24-Probefahrer

  • »vapir« ist der Autor dieses Themas

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6

Montag, 15. Juni 2009, 23:09

ne polizei war net da.
de orginal lenker is verbogen,dea war aber schon devor un jetzt hba ich halt n neuen dran.
vom polo.aber auch modifiziert,weil er sonst nich gepasst hätte.
naja dann muss ich mir ja keine sorgen machen.


danke für die antworten

Coyote

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7

Dienstag, 16. Juni 2009, 00:19

Zitat

Original von toms
@Coyote

Der 1.April ist schon etwas her. Was also soll der Schmarrn?

@vapir

Hat eine Polizei Dir an Ort und Stelle einen Bußgeldbescheid wegen Vorfahrtsmißachtung mit Unfall angekündigt? Wenn ja, dann droht Nachschulung, aber ohne Fahrverbot und Regreß.


Vorfahrtmissachtung mit Gefährdung: 100 Euro, 3 Punkte. Stimmt - Fahrverbot gibts keins. Hatte ich anders in Erinenrung.

Regress und der Rest kommt nicht von der Vorfahrtmissachtung - wie ich schrieb: "wenn es einer merkt" - und ja, natürlich auch wie die Versicherung drauf ist; aber dass die "och, ist schon gut, wir zahlen trotzdem " sagt, darauf würde ich nicht allzuviel wetten. Und wie ich auch schrieb passiert nix, wenn die Grünen nicht da waren.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (16. Juni 2009, 00:23)


x-stars

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8

Dienstag, 16. Juni 2009, 06:58

Zitat

Zur Not schraubste den Originallenker wieder dran. Oder du baust einfach den Zubehörlenker ab und keinen anderen wieder dran. Hat sich beim Unfall eben vorbogen. Ein Auflage, das Fahrzeug im Unfallzustand zu lassen, gibt es meines Wissens eh nicht.


Wenn wegen einer Straftat ermittelt werden sollte, könnt man Beweisverschleierung oder sowas raus basteln. Aber wo kein Kläger, da kein...Glück gehbat :)

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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9

Dienstag, 16. Juni 2009, 07:54

Der Lenker wurde gerade drangebaut. Man hatte ja einen Unfall... feddich.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

toms

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10

Dienstag, 16. Juni 2009, 14:21

Zitat

Original von x-stars
Wenn wegen einer Straftat ermittelt werden sollte, könnt man Beweisverschleierung oder sowas raus basteln.
Was soll "Beweisverschleierung" sein??( Ich lerne gerne dazu.

Der Beschuldigte muß sich nicht selbst belasten, dazu gehört auch, daß er Beweisgegenstände nicht aktiv o. freiwillig rausrücken muß.
Will die Staatsgewalt trotzdem ran, muß sie es sich notfalls selber holen (Sicherstellung o. Beschlagnahme) und möglichst sicher verwahren.
Erst wenn diese amtlich sichergestellten Dinge wieder entwendet oder Siegel gebrochen werden, droht der Verstrickungsbruch.
MfG
Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toms« (16. Juni 2009, 14:22)


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