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NormiSupastar

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1

Donnerstag, 2. Juli 2009, 20:18

Zusatzschilder + Tempolimit

Mir ist heute folgendes passiert: Ich wurde auf der Autobahn geblitzt... und der Trottel guckt noch genau rein... :wall: :grin:

Eigentlich ist an dieser Stelle kein Tempolimit, allerdings war da heute eine Verkehrskontrolle für LKW und Bus.

Aber seht selbst:


Nun zu meiner Frage: Wie schnell darf ich mit PKW/Motorrad dort laut Schild fahren? Ich erinnere mich noch dunkel, dass mein Fahrlehrer immer gesagt hat, dass die Zusatzschilder sich immer auf alle Verkehrszeichen darüber beziehen, solange die an einem Schildmast befestigt sind. Das würde bedeuten, dass die Begrenzung für mich nicht gilt.

Durch googlen hab' ich aber rausgefunden, dass sich die Zusatzschilder wohl nur auf das direkt darüber befindliche Schild bzw. Zeichen beziehen. Das wäre mir wie gesagt aber vollkommen neu. ?(
"Sicher gibt es in der Formel 1 viele Piloten, die meinen, sie hätten Senna schlagen können. Ich kann dazu nur sagen: die Ärmsten haben keine Ahnung, wie weit sie von ihm weg sind."
Gerhard Berger

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NormiSupastar« (2. Juli 2009, 20:20)


Schnucki

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2

Donnerstag, 2. Juli 2009, 20:57

da ich Theorie gerade gebüffelt habe:


Das erste ist die Ankündigung, danach gehts weiter:

100 für alle, Überholverbot für LKW und Busse
80 für alle, Überholverbot für LKW und Busse
60 für LKW und Busse.

d.h. Tempolimit gilt für Dich. Die Zusatzzeichen LKW und Busse gelten nur für das direkt darüber befindliche Schild.

Sonst wäre ja z.B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung bei Regen, wo oben das generelle Tempolimit z.b. 100 angegeben wird, Schild drunter 80 mit Zusatz bei Nässe, völlig falsch.
Liebe Grüße

Schnucki

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schnucki« (2. Juli 2009, 20:59)


Demolition Lover

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3

Freitag, 3. Juli 2009, 11:25

@Schnucki: Bestes Beispiel, sonst wäre dieses Schild ja überflüssig. Sehe das ganz genauso. Mit wie viel warst du denn unterwegs?
Verteidiger des wahren Blödsinns

NormiSupastar

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4

Freitag, 3. Juli 2009, 13:23

Es hielt sich in Grenzen, laut Tacho knappe 120, vielleicht habe ich Glück und es sind nach Abzug der Toleranz 110.

Die StVO sagt übrigens im § 39 Abs. 2 nur folgendes dazu: "... Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Die Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind dicht unter den Verkehrszeichen angebracht. ..."

Wie eindeutig... ?(
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Gerhard Berger

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NormiSupastar« (3. Juli 2009, 13:23)


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5

Samstag, 4. Juli 2009, 01:38

uiuiui, mit 110 bei erlaubten 60, das wird teuer :(

Mein Beileid, dumm gelaufen :wall:
Macht's gut und bringt's zu Ende, der Lucky geht ins Wochenende...

Mika.

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6

Samstag, 4. Juli 2009, 01:50

Bei erlaubten 80 - er ist ja kein Bus oder LKW. Wird trotzdem teuer und Punkte kriegst du auch.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mika.« (4. Juli 2009, 01:50)


STan.X

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7

Samstag, 4. Juli 2009, 07:55

RE: Zusatzschilder + Tempolimit

Ist mir vor drei Jahren auch mal passiert.
Auf einem langen Gefälleabschnitt ist die rechte Spur für LKW’s auf 40 oder 60 km/h beschränkt.
Da alles frei war, bin ich mit meinem Auto latürlich rechts gefahren.
Hat auch geblitzt, habe bis heute nichts mehr davon gehört.
Obwohl, das Bild hätte ich gerne gesehen – ich muß einmalig dämlich aus der Wäsche geschaut haben. :grin:

Wenn du kein anderes Schild übersehen hast, kommt nichts mehr hinterher.

GruHS
Richard

dollbohrer

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8

Samstag, 4. Juli 2009, 08:31

der lange Gefälleabschnitt war nicht zufällig der Elzer Berg?

Da werden Holländer immer reihenweise auf der rechten Spur geblitzt :)

Wenn auf der rechten Spur 40 ist dann gilt das halt für alle die da fahren
Kawasaki GPX 600 R

STan.X

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9

Samstag, 4. Juli 2009, 15:10

Zitat

Original von dollbohrer
der lange Gefälleabschnitt war nicht zufällig der Elzer Berg?

Da werden Holländer immer reihenweise auf der rechten Spur geblitzt :)

Wenn auf der rechten Spur 40 ist dann gilt das halt für alle die da fahren


Weiß ich nicht mehr, nur noch, dass es speziell für LKW’s galt.
Blitzen tut’s für alle, nur zahlen müssen die, für die das Limit gilt.
Also nicht für meinen Pkw, deshalb habe ich auch nichts mehr davon gehört.

GruHS
Richard

Lore68

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10

Montag, 6. Juli 2009, 14:37

Die anderen haben zwar grundsätzlich recht, aber falls du wirlich Post bekommen solltest nimm dir einen Anwalt. Die Eindeutigkeit ist nicht wirklich gegeben und da mehr als 3 Schilder an einem Mast hängen wird's auch langsam unüberlichtlich. Ich sehe gute Chancen wenn du dagegen Widerspruch einlegst.
Gruß
Stefan
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Lille

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11

Montag, 6. Juli 2009, 14:51

Also ich würde das so interpretieren, daß die 100 / 80 / 60 für Busse und LKW gelten und würde ungebremst weiterfahren...

Also ich würde die Frage ja mal an den ADAC schicken als Leserfrage. :grin:

Lore68

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12

Montag, 6. Juli 2009, 15:47

@ Lille
Interpretieren würde ich das auch so, ist aber leider falsch. LKW dürfen sowieso nur 80 fahren, manche Busse dürfen 100. Also würde das erste Schild gar keinen Sinn machen. Zusatzzeichen beziehen sich grundsätzlich auf DAS Verkehrszeichen DAS darüber steht. Also gilt 100 bzw. 80 für alle Fahrzeugarten und 60 nur für LKW und KOM. Das Überholverbot auf den ersten beiden Tafeln gilt ebenso nur für LKW und KOM.
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Lille

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13

Montag, 6. Juli 2009, 16:26

Ich würde das nach 20 Jahren Fahrpraxis dann meinem Rechtsanwalt übergeben. :grin:

Die Frage ist echt, ob derjenige, der die Schilder kreiert hat, auch dran gedacht hat, daß die jemand verstehen muß... pffffff.... Und ob der wohl wusste, was das so in der Kombi bedeutet...

blahwas

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14

Dienstag, 7. Juli 2009, 09:42

Kam denn schon Post?
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Lore68

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15

Dienstag, 7. Juli 2009, 09:49

Wenn's danach geht können wir 50% der Beschilderung bzw. Verkehrsführung vergessen. Nur weil jemand Schilder aufstellen darf heißt das ja nicht, dass er auch Ahnung hat. Beamte halt...
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Coyote

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16

Dienstag, 7. Juli 2009, 11:10

Zitat

Original von Lore68
Beamte halt...


:sleep:

Als ob der Durchschnittsbürger auch nur wüsste, wo die entsprechenden Vorschriften (VwV-StVO) zu finden wären.

Hm, gerade mal geschmökert - sehr interessant.


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Lore68

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17

Dienstag, 7. Juli 2009, 11:40

@ Coyote
ein normales Gesetz zu finden ist ja noch relativ leicht. Beim richtigen lesen wirds dann schon schwerer. Wenn's dann um Verwaltungsvorschriften geht oder sogar um Kommentare und Gerichtsurteile die halbwegs allgemein anwendbar sind geht's erst richtig los. Hast du was passendes gefunden?
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Coyote

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18

Dienstag, 7. Juli 2009, 11:45

Zu Zusatzzeichen? Nicht gesucht.

Das richtige Lesen ist übrigens besonders bei einigen Teilen des BGB, der StVO und der StVZO längst nicht so schwer wie gerne gedacht. Klar muss man aufmerksam lesen, aber immer noch besser, als interpretationsfähige Formulierungen zu haben. Außerdem kann man nicht, was man nicht übt.


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Coyote

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19

Dienstag, 7. Juli 2009, 12:07

Zum Bezug zwischen Zusatzzeichen und Verkehrszeichen steht da nichts... Maximal vielleicht im BAnz 66a von 1992 (eher nicht), den finde ich aber nirgends.

Zitat

Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden.


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labete

Freiwilliger

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Motorrad: Ducati Monster 1000, Honda XL200R

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20

Dienstag, 7. Juli 2009, 13:09

Zitat

Original von Coyote
...

Zitat

Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden.


*kicher*


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Aha... :P

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