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[Recht] unfall

kai91

Mo24-Probefahrer

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1

Freitag, 17. Juli 2009, 23:26

unfall

hallo
mir ist es heute passiert ich hatte einen unfall :(
ich bin bei uns durch eine 30er-zone gefahren und rechts vom fahrbahnrand waren schräg angeordnete parkplätze
ich fuhr mit 30km/h durch die straße und plötzlich stand ein auto vor mir (autofahrer hatte einfach zurückgesetz) ich ging noch so gut es ging in die bremsen und knallte dann gegen das hintere linke heck
das problem ist das der fahrer die schuld abstreitet er sgat : er hätte nicht so gut auf die straße gucken können da ihm ein pkw die sicht versperrt hat jedoch hatte er mich angeblich noch gesehen und er hätte sogar noch den vorwärtsgang eingelegt

nun steht es aussage gegen aussage
hat jemand schon ähnliches erlebt ???
und haltet ihr von der situation ???
lg kai

Meise

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2

Freitag, 17. Juli 2009, 23:35

Derjenige, der mit einem KFZ zurück setzt, hat GANZ BESONDERS auf den fließenden Verkehr zu achten! Wenn er die Straße nicht einsehen kann, ist er sogar angehalten einen Einweiser einzusetzen...
ICH gehe davon aus, wenn du die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten hast, daß du keine Teilschuld bekommst.
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>




Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Meise« (17. Juli 2009, 23:36)


gimeine2000

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3

Freitag, 17. Juli 2009, 23:40

Danke Herr Meise das Du das jetzt geschrieben hast, denn genau das Gleiche wollte ich auch schreiben.
Wenn er keine richtige Sicht nach hinten hat muss er sich sogar jemanden zu Hilfe holen.

ich hoffe Du hast die Polizei dabei gehabt oder wenigstens den einen oder anderen Augenzeugen.
Nicht das er Dir noch nachsagt das Du ihm reingefahren bist als er einparken wollte und somit die ganze Sache für sich umdreht


Gruß....Guido:gruss:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gimeine2000« (17. Juli 2009, 23:42)


Coyote

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4

Freitag, 17. Juli 2009, 23:41

RE: unfall

Wer rückwärts fährt, und das noch aus einer Parklücke heraus, hat ganz besondere Sorgfaltspflicht. Je mehr er anführt wie schlecht die Situation für ihn war, um so schwieriger wird es für ihn, weil er damit zugibt, nicht vorsichtig genug gewesen zu sein. Meise hat völlig recht.

Hol dir 'nen Anwalt.


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Harti

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5

Samstag, 18. Juli 2009, 09:19

Hallo Kai!

Nach einem Unfall ist man ja erstmal ganz schön aufgeregt!
Aber: Dir ist nichts passiert! Das ist eine abgedroschene Phrase, aber wenn man genau drüber nachdenkt das wichtigste!;)

Über die "besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren", also auch beim Rückwärtsausparken,
haben Meise&gimeine200&Coyote ja schon richtig berichtet.
Steht halt so in der StVO. Wird Dir ja auch in der Fahrschule ständig ins Hirn gehämmert.

Erst mal cool bleiben! Habt ihr (Autofahrer und Du) den Unfall durch die Polizei aufnehmen lassen?
Wäre schon gut, weil dann die Situation und anfänglichen Aussagen der Beteiligten (Ich bin nur 30 gefahren/Ich bin rückwärts gefahren) aufgenommen sind.

Heute ist es ja so, obwohl ich deine Situation als eindeutig sehe, dass erstmal keiner Schuld hat wenn es knallt, oder er sich aufs Mett gelegt hat.:suspekt:

Personalien habt ihr ja wohl ausgetauscht. Der Autofahrer (Ausdruck Dosenfahrer gefällt mir einfach nicht) sollte den Unfall seiner Versicherung melden.

Du brauchst dass erstmal bei deiner Versicherung nicht mitteilen, soweit die Rennleitung Dir nicht einen direkten Vorwurf der Unfallverursachung gemacht hat!

Sollte er steif und fest behaupten, dass Du ja schuld bist, setze Du Dich mit seiner Versicherung in Kontakt und schildere den Unfall aus Deiner Sicht. Die zahlen bei eindeutiger Verkehrslage auch ohne, dass der eigene Versicherungsnehmer damit einverstanden ist. Wenn er Dir seine Versicherung nicht genannt hat, bekommst Du diese über den Zentralruf der Autoversicherer unter Nennung seines Kennzeichens heraus! (Da kannst Du ja auch über deinen Versicherungsvertreter deines Vertrauens nachfragen!)

Solltest Du von der Rennleitung (soweit der Unfall polizeilich aufgenommen wurde!) eine Vorladung bekommen, schilderst Du halt den Unfallhergang so, wie Du es hier auch getan hast. Ende!
Eine Verwarnung/Bußgeld für die Verursachung des Unfalles würde ich natürlich an Deiner Stelle nicht annehmen, dann halt Anwalt.
Sollte der Pkw-Fahrer vor Ort durch die Polizei schon verwarnt worden sein, oder ihm wurde der Vorwurf für die Verursachung gemacht, hast Du ja schon gute Karten.

Einen Anwalt würde ich nicht sofort bemühen (Situation zu eindeutig!), da Du den ja auch erstmal bezahlen musst!

Sollte der Pkw Fahrer einen Anwalt nehmen ist immer noch Zeit dafür!

Wenn man selbst betroffen ist, ist das natürlich immer besonders "aufregend"! Für die Versichungen (Schadenabwicklung) ist das Alltagsgeschäft.

LG! Mathias:gruss:
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Harti

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6

Samstag, 18. Juli 2009, 09:26

@gimeine2000

Habe gerade in meiner vorausgegangenen Antwort eine "0" bei deinem Nickname unterschlagen!:durchgeknallt:
Sorry! Ich bin untröstlich!:grin:
Aber die "Doppelnull" mit der Lizenz zum Töten ist ja erhalten geblieben!:)

LG! Mathias :motorrad:
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kai91

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7

Samstag, 18. Juli 2009, 10:26

danke für die schnellen antworten

die polizei war vor ort und hat halt personalien und so aufgenommen und fotos gemacht , sie hat jedoch keinem von uns eine verwarnung ausgesprochen was ich nicht so ganz versteheX(

sowohl der pkw-fahrer als auch ich solln jetzt unsere versicherungen kontaktieren und den unfall melden
lg kai

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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8

Samstag, 18. Juli 2009, 10:29

Zitat

Original von Harti
Einen Anwalt würde ich nicht sofort bemühen (Situation zu eindeutig!), da Du den ja auch erstmal bezahlen musst!


Erstens musst Du den nicht erstmal bezahlen (vor allem nicht wenn die Situation eindeutig ist) und die Versicherung zieht Dich zweitens locker dreimal über den Tisch ohne dass Du es mitbekommst.


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Harti

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9

Samstag, 18. Juli 2009, 10:45

@coyote

So hat halt jeder seine Erfahrungen! Mir ist jemand aus dem ruhenden Verkehr in die Seite gefahren! Er hat bei seiner Versicherung die Verursachung bestritten! Eine Woche später hat seine Versicherung, mit der Ich Kontakt aufgenommen hatte, meinen Schaden voll ersetzt!

Kosten für den Anwalt! Wer erteilt dem Anwalt das Mandat? Du oder dein Rechtstreitgegner! Wer ist also zunächst für die Kosten zuständig? Gleich zum Anwalt laufen und Schreiben aufsetzen lassen, ohne dass die Gegenseite überhaupt die Schadenregulierung abgelehnt hat, dürfte ja wohl den eigenen Geldbeutel belasten!
Aber das ist mir zu müssig, um darüber zu streiten!:sleep:

In der Ruhe liegt die Kraft!

Was ich mit meiner Antwort ausdrücken wollte war:

Erstmal Ruhe bewahren und nicht überreagieren!;)

Zunächst kann man ja auch selber über die Versicherung abklären ob der Schaden übernommen wird! Was würde ein Anwalt anderes machen? Einen bösen Brief schreiben? 8)

Bei der Polizei wird spätestens bei der Vernehmung/Anhörung klar, ob man als Zeuge (Geschädigter beim Unfallgeschehen) oder Verursacher/Mitverursacher eingestuft wird. Da erfolgt nämlich vorher eine Belehrung! Als Verursacher muß man nichts sagen und kann sich dann immer noch einen Anwalt nehmen! Oder? ;)


MfG! Mathias
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Coyote

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10

Samstag, 18. Juli 2009, 10:58

Zitat

Original von Harti
So hat halt jeder seine Erfahrungen! Mir ist jemand aus dem ruhenden Verkehr in die Seite gefahren! Er hat bei seiner Versicherung die Verursachung bestritten! Eine Woche später hat seine Versicherung, mit der Ich Kontakt aufgenommen hatte, meinen Schaden voll ersetzt!


Nach wessen Gutachten und Schadeneinschätzung? Wurde eine evtl. Wertminderung angegeben? Wieviel Schmerzensgeld gab es? Wurde Deine Schutzkleidung ersetzt? Hast Du Nutzungsausfall bekommen? Wenn zutreffend auch Einkommensausfall? Auch die Kostenpauschale für kleinere Unkosten?

Zitat

Kosten für den Anwalt! Wer erteilt dem Anwalt das Mandat? Du oder dein Rechtstreitgegner! Wer ist also zunächst für die Kosten zuständig? Gleich zum Anwalt laufen und Schreiben aufsetzen lassen, ohne dass die Gegenseite überhaupt die Schadenregulierung abgelehnt hat, dürfte ja wohl den eigenen Geldbeutel belasten!
Aber das ist mir zu müssig, um darüber zu streiten!:sleep:


Dann frage ich mich, warum ich bisher nach zwei unverschuldeten Unfällen mit eingeschaltetem Anwalt noch keine Anwaltsrechnung bezahlt habe. Nach einem unverschuldeten Unfall habe ich Anspruch auf Rechtsbeistand, und den muss der Verursacher zahlen.


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Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (18. Juli 2009, 11:09)


Harti

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11

Samstag, 18. Juli 2009, 11:06

Hallo Kai!

Von der Situation vor Ort wissen wir ja noch nicht alles!

Wenn Du bei dem Unfall verletzt wurdest,
Schmerzen oder Bluttropfen am kleinen Finger reichen aus, und Du das der Rennleitung gesagt hast, wird am Unfallort niemand verwarnt, weil eine Straftat (fahlässige Körperverletzung) im Raum steht!

Rückwärtsfahren mit Unfall = Bußgeld! Soll heißen, selbst wenn die Rennleitung dem Pkw-Fahrer den Vorwurf gemacht hat, musst Du das nicht mitbekommen haben. Bargeld fließt in diesem Fall vor Ort nicht!

Nach dem Schrecken würde ich nochmal in Ruhe mit dem Autofahrer sprechen und über die Schadenregulierung reden. Es ist halt so, dass man beim Rückwärtsfahren besonders vorsichtig sein muß. Vielleicht ist ihm ja heute die Situation auch klarer! Er wird ja auch einen Schreck bekommen haben. Vielleicht hat er auch schon mit seiner Versicherung gesprochen.

Wenn Du dich mit der Situation total überfordert fühlst suche zunächst auch Rat bei Eltern/Freunden oder nimm "Coyotes" Rat in Anspruch und kontaktiere einen Anwalt! Anwalt wäre aber zunächst meine persönlich letzte Lösung.

MfG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Harti

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12

Samstag, 18. Juli 2009, 11:17

@Coyote

Unsere Diskussion, ob man nach einem Tag zunächst mit eigener Kommunikation oder gleich mit Anwalt auffährt, hilft Kai nicht weiter!
Natürlich muss ich einen Anwalt nach Feststellung, dass ich den Unfall nicht verursacht habe, nicht selber zahlen! Unstrittig! Manche Leute haben auch gleich eine Rechtschutzversicherung für alles!
Meine Kosten habe ich nach Gutachten meiner Werkstatt + meine Ansprüche aus Wertverlust + Leihwagen, Postauslagen, sogar Telefonkosten u.s.w. bekommen.

Interner Diskussionsmodus "Ende"!

LG! Mathias:motorrad:
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Coyote

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13

Samstag, 18. Juli 2009, 11:36

@Harti: das geht so nicht - Du kannst nicht Behauptungen aufstellen und dann sagen "Diskussion Ende".

Du rätst Kai dazu, auf Ansprüche die er hat zu verzichten, in der Hoffnung, dass niemand versucht den Fall gegen ihn umzudrehen und die Versicherung bereitwillig und selbsttätig sämtliche Ansprüche die Du haben könntest erfüllt. *Das* hilft ihm ebenfalls nicht weiter. Ob Deine Auflistung komplett ist kann ich nicht einmal beurteilen, weil ich Deinen Fall nicht kenne.

Du vergisst jedenfalls, dass Kai nicht mehr mit dem Unfallgegner kommuniziert sondern mit einem Unternehmen, dessen ureigenstes Interesse es ist, seinen Schaden wo es geht nicht zu zahlen. Und dieses Unternehmen bemüht übrigens definitiv ein (angestelltes) Team aus Rechtsanwälten gegen ihn.

Und wenn es unstrittig ist, dass man den Anwalt nicht selber zahlen muss, frage ich mich, warum Du bis vorhin noch etwas anderes behauptet hast.


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Fischi

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14

Samstag, 18. Juli 2009, 13:02

RE: unfall

Zitat

das problem ist das der fahrer die schuld abstreitet er sgat : er hätte nicht so gut auf die straße gucken können da ihm ein pkw die sicht versperrt hat jedoch hatte er mich angeblich noch gesehen und er hätte sogar noch den vorwärtsgang eingelegt


Solange das auch im Polizei Protokoll steht ist doch alles klar...bzw. wenn der Fahrer des Autos das so auch der Polizei gesagt hat.

Ich würde auch erst den Polizei Bericht abwarten und danach einen Anwalt einschalten wenn nötig....viele Blessuren merkt man ja doch erst einen Tag später


"Ich konnte nichts sehen" ist die mit Abstand blödeste Erklärung die man abgeben kann....ausser vielleicht "Ich konnte nicht laufen weil ich so besoffen war" :smirk:
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15

Samstag, 18. Juli 2009, 13:16

RE: unfall

Moin zusammen,

nen Anwalt würd ich mir schon nehmen nur um sicher zu gehen..

Auch wenn so ein Fall erstmal eindeutig aussieht kann man nicht immer sagen das die Situation glimpflich ausgeht.

Hatte auch schon nen ähnlichen Fall wo es dann noch zu widersprüchlichen Zeugenaussagen kam und ich beinah der dummer gewesen wär.

Den Poliezeibericht bekommt man als Privatperson sowieso nicht zugestellt und somit benötigst du dann eh nen Anwalt um Akteneinsicht zu bekommen.

Das einzig beruhigende was ist, wie es schon gesagt wurde, daß der Autofahrer gegen die StVO verstoßen hat und die Aussage "er konnte nichts sehen" nicht zu seinem Vorteil war. Der Knabe wird mit 75 Euronen plus Verwaltungsgebühr und 2 Punkten in Flensburg rechnen dürfen.
... und die Moral von der Geschicht,
halbe Eier rollen nicht!

Coyote

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16

Samstag, 18. Juli 2009, 13:29

RE: unfall

Zitat

Original von Blackbird
Den Poliezeibericht bekommt man als Privatperson sowieso nicht zugestellt und somit benötigst du dann eh nen Anwalt um Akteneinsicht zu bekommen.


So ist es. Und was der Gegner in den Unfallfragebogen schreibt, bekommt man auch nicht mit. Ebensowenig wie Dinge, mit denen man sich selbst ungewollt einen Strick drehen könnte.

Zitat

Hatte auch schon nen ähnlichen Fall wo es dann noch zu widersprüchlichen Zeugenaussagen kam und ich beinah der dummer gewesen wär.


Eben. Bei mir hieß es dann auch plötzlich "der hatte kein Licht an". Hat sich ziemlich schnell erledigt, aber wenn die Aussage aufrecht erhalten worden wäre, hätte ich ein Strafverfahren gegen die Verursacherin anstrengen müssen, weil nur dann eine technische Untersuchung für die Beweisführung vorgenommen wird.


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kai91

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17

Samstag, 18. Juli 2009, 19:11

tja erstmal werd ich denke ich mal meiner versicherung bescheid geben wie die polizei es gesat hat und dann soll die sich erstmal mit der vom pkw-fahrer auseinander setzen wenn sich die nicht einig werden oder die mich als schuldig ansehen nehme ich mir einen anwalt
wenn er schuld ist wovon ich ausgehe dann klage ich ich noch auf schmerzensgeld da mein fuß und meine schulter geprellt ist und ich im moment meinen ferienjob niicht ausüben kann

Blackbird

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18

Samstag, 18. Juli 2009, 21:12

Wenn du vorhast auf Schmerzensgeld zu klagen würd ich besser gleich zum Arzt ansonsten hast du da keine Chance. Allein aus diesem Grund würd ich mir schon nen Anwalt nehmen.

Wenn die Versicherungen sich nicht einig werden geht das ganze sowieso automatisch vor Gericht und du und der Unfallgegner und evtl. dritte werden dann als Zeugen gehört.

Da stimm ich dir auf jeden Fall überein das der Gegner Schuld hat und da wird die Polizei auf jeden Fall auch kein Zweifel dran haben so wie du das geschildert hast.
... und die Moral von der Geschicht,
halbe Eier rollen nicht!

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19

Samstag, 18. Juli 2009, 21:22

Jo. Und Verdienstausfall etc. Da kommt man alleine nicht weit (wer hat die Tabellen zur Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes daheim?), und die gegnerische Versicherung wird es kaum freiwillig im vollem Umfang zahlen... aber was rede ich.


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kai91

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20

Samstag, 18. Juli 2009, 22:38

zum arzt brauche ich nicht gehen da direkt ein krankwenwagen gerufen worden war und ich ins krankenhaus gebracht wurde um mein bein zu untersuchen

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