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simmi

Mo24-Probefahrer

  • »simmi« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 20. Juli 2009, 18:42

Sohn hat Roller geklaut, brauche Hilfe

Hallo,

ich muß jetzt noch einmal Tacheles reden. Sohn hat im Sommer letzten Jahres einen Roller geklaut. Wurde zu 50 Sozialstunden herangezogen. Hat diese auch brav abgeleistet. Der Besitzer fordert jetzt Privat durch einen Anwalt Schadenersatz. Es handelt sich um einen Malaguti F15 Firefox LX, Baujahr 99, EZ 05.08.99. Er fordert € 3.000 als Wiederbeschaffungswert. Mein Sohn hat eine große Dummheit
begangen und soll dafür auch gerade stehen. Aber ich habe etwas dagegen, wenn man ihn über den Tisch ziehen will. Auf mein Schreiben, wie sich dieser Wiederbeschaffungswert ergibt, hat der Anwalt mir zunächst eine Bescheinigung für einen MBK Roller geschickt. In der Klage war aber immer die Rede von Malaguti. Auf ein weiteres Schreiben vom mir an den Anwalt bekam ich dann eine ABE für eine Malaguti mit einer Bescheinigung "Dieses Fahrzeug ist Eigentum von", als 1. Eintrag ein Händler und dann unter 2. Eigentumsübertragung auf, ein Name der mir nicht bekannt ist und auch mit dieser
Sache nichts zu tun hat.

Meine Frage und mein Hilferuf: Wie kann der Besitzer beweisen, um was für einen Roller es sich gehandelt hat und ob dieser auch tatsächlich ihm gehörte. Wollen gerne Schadenersatz leisten, möchte aber nicht ausgenutzt werden. Ich kann mir gut vorstellen, das es in Wirklichkeit (eigentlicher
Besitzer ist dafür bekannt) um einen bereits zuvor entwendeten Roller handelt. Leider spricht man in der Klagesachrift auch immer nur von einer entwendeten Malaguti, kein Kennzeichen usw..

Bitte helft mir.
Gruß
Simmi

toms

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2

Montag, 20. Juli 2009, 19:25

Wenn der ehemalige Besitzer keine Unterlagen mehr hat und auch Dein Sohn nichts mehr weiß (oder sich nicht mehr erinnern will) was er getan hat, so scheint es doch zumindest Zeugenaussagen zu geben, die auf den Diebstahl hinwiesen.
Also irgendwoher genauere Informationen zum Gegenstand des Diebstahls holen.

Danach bei Schwacke oder DAT oder motoscout24 oder mobile oder ... einen Zeitwert ermitteln.
Notfalls eben mit den Daten, die Euch der Anwalt zustellte. Ist ja nicht so tragisch bei einem 10 Jahre alten Roller.
3000 Euro sind natürlich völliger Humbug, lag doch der Neupreis 2005 (LC statt LX) gerade mal bei 2400 Euro:
http://www.motorradonline.de/bikes/rolle…htm?_kat=205225
MfG
Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toms« (20. Juli 2009, 19:33)


STan.X

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3

Montag, 20. Juli 2009, 21:30

RE: Sohn hat Roller geklaut, brauche Hilfe

Hattest du/dein Sohn einen Anwalt im Strafverfahren?
Wenn ja, kann der Einsicht in die Ermittlungsunterlagen der Polizei beantragen.
Da könnten Photos des entwendeten/beschlagnahmten Rollers oder eine genauere Beschreibung zu finden sein.

GruHS
Richard

Bobby

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4

Montag, 20. Juli 2009, 21:43

RE: Sohn hat Roller geklaut, brauche Hilfe

Fast 1 Jahr später kommt er mit so einer Forderung?

Wo ist denn der Roller abgeblieben, als Dein Sohn ihn geklaut hat?

simmi

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5

Montag, 20. Juli 2009, 22:44

RE: Sohn hat Roller geklaut, brauche Hilfe

Guten Abend,

es waren wohl mehrere daran beteiligt. Mein Sohn war dann als Alleintäter bestraft worden. Roller wurde nach meinem Wissen in Einzelteile zerlegt und umgebaut. Diesen Roller gibt es also so, wie er entwendet wurde nicht mehr. Für mich ist es interessant zu wissen, was beim Gericht gemeldet wurde,
und vor allen Dingen, wie man dem Gericht beweisen konnte was für ein Roller geklaut wurde. In der Anklageschrift wird immer nur von einer Malaguti gesprochen. Kein Model, kein amtliches Kennzeichen usw. .

Ich bedanke mich für Deine Nachricht!!!;)

Simmi aus der Wetterau

Bobby

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6

Montag, 20. Juli 2009, 22:56

RE: Sohn hat Roller geklaut, brauche Hilfe

Weder Du noch Dein Sohn seid Beweispflichtig...sondern der Geschädigte!

Da dieser aber weder das Modell, das Kennzeichen oder ähnliches vorweisen kann, kann auch nicht bewiesen werden, das es sich um genau diesen Roller handelt!

Als es zur Gerichtsverhandlung gegen Deinen Sohn kam, hätten diese Ansprüche gestellt werden müssen.

Mit Papieren ect. Ein Nachweis ist hier nicht vollbracht!

Frag doch mal bei der Staatsanwaltschaft nach, was gemeldet wurde...sollte aber auch in der Anklageschrift stehen!

toms

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7

Montag, 20. Juli 2009, 22:56

RE: Sohn hat Roller geklaut, brauche Hilfe

Zitat

Original von simmi
Roller wurde nach meinem Wissen in Einzelteile zerlegt und umgebaut.
Was nicht gerade auf einen hohen Wert hindeutet.

Zitat

Zitat

In der Anklageschrift wird immer nur von einer Malaguti gesprochen. Kein Model, kein amtliches Kennzeichen usw.
Kleinkrafträder haben auch kein amtliches Kennzeichen.

Nehmt halt die Daten des gegnerischen Anwalts und macht einen Gegenvorschlag mit dem errechneten Zeitwert laut renommierter ... [Schwacke ist da eigentlich am angesehensten] unter die Nase.
Oder nehmt Euch selbst einen Anwalt und lasst den machen.
MfG
Thomas

Fischi

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8

Dienstag, 21. Juli 2009, 01:23

RE: Sohn hat Roller geklaut, brauche Hilfe

Der Geschädigte sollte schon einen Nachweis erbringen können das es sich um diesen Malaguti Roller gehandelt hat...einen Kaufvertrag z.B.

Und wenn er jetzt 3000€ verlangt für einen Roller der `99 nur 2400€ (neu!) gekostet hat ist das ein Fall für den Staatsanwalt.....rechne mal selber, erstes Jahr ca 20% und jedes weitere Jahr 10% als übliches Mass...ich komm auf ca. 750€ Zeitwert...

Ich würde ihm das schreiben und wenn er auf seine Forderung besteht einen Anwalt zu Rate ziehen oder zumindest damit drohen...


btw. Dummheiten haben viele gemacht in jungen Jahren...Du scheinst damit aber recht cool umzugehen...find ich gut ;)
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Harti

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9

Dienstag, 21. Juli 2009, 04:26

Hallo "simmi"!

Der strafrechtliche Teil ist ja mit den Sozialstunden abgefrühstückt!
"Shit happens"! So sind die "Kurzen"halt, pubertierende Bengels!:durchgeknallt:

Beim zivilrechtlichen Teil (Schadenersatzt) hat der Anwalt wohl erstmal auf den Ausgang des Strafverfahren gewartet, um jetzt bei Sohnemann als festgestellten Alleintäter die zivilrechtlichen Ansprüche einzufordern! Ist ja normal und auch deiner Meinung nach o.k.

Die Forderung, ohne weitere Kenntnis des Sachverhaltes, als reinen Wiederbeschaffungswert ist bei einem 99er Roller natürlich völlig überzogen.

Vielleicht sind da die verbrauchten Tempotaschentücher des Besitzers nach dem Diebstahl mit eingerechnet!?:heuldoch:

Spaß beiseite!

Wenn man mit dem Anwalt reden kann, "Ruf doch mal an! Telekom!", würde ich das ganze in einem Gesprächstermin mit ihm ganz sachlich erörtern.
Hier kann er dir darlegen, wie sich seiner Meinung nach die Kosten zusammensetzen!
In den Forderungen können ja auch berechtigt entstandene Nebenkosten, eben auch Anwaltskosten, enthalten sein.
Du kannst ihm dann andererseits deine Argumente darlegen, Widersprüche klären (Eigentumsnachweis/Rollerhersteller), und ggf. einen für dich tragbaren Kompromiß aushandeln.
Würde eventuell einen langen Schriftverkehr (Hin und her mit ewigen Rückfragen!) und sich hinziehenden zivilen Rechtstreit mit weiteren Kosten vermeiden.:smirk:

Wenn er nicht Gesprächsbereit ist, sollte mich eigentlich wundern, da Du ja grundsätzlich bereit bist den entstandenen Schaden zu ersetzen, würde ich schriftlich (Einschreiben) eine Aufstellung/Aufgliederung der Forderung mit allen Positionen einfordern, damit du dir ein genaueres Bild machen kannst.

Da Anwälte an diesen Sachen verdienen, kann es natürlich auch sein, dass der total blockt und auf den Forderungen besteht, um das ganze in die Länge zu ziehen. Alternative wäre dann, direkt beim Geschädigten eine "Einigungswilligkeit" zu bekunden, damit der auf den seinen Rechtsanwalt Einfluß nimmt. Dem Geschädigten direkt geht es ja nicht um Einnahmen aus einem Rechtsstreit, sondern nur um den "Schadenersatz".

Wenn Du dann meinst, dass Du über den Tisch gezogen werden sollst, würde ich persönlich auch einen Rechtsanwalt konsultieren.X(

MfG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harti« (21. Juli 2009, 04:34)


Blackbird

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10

Dienstag, 21. Juli 2009, 09:14

RE: Sohn hat Roller geklaut, brauche Hilfe

Zitat

Original von Bobby
Weder Du noch Dein Sohn seid Beweispflichtig...sondern der Geschädigte!



Das ist so nicht ganz richtig...

Da es sich in diesem Fall um eine zivilrechtliche Sache handelt muß man als beklagter, in diesem Fall ist man nicht angeklagter, den Sachverhalt richtig stellen.

ERGO der Kläger kann erst mal behaupten was er will und du musst ihm beweisen das er blödsinn erzählt. :suspekt:

Ich halte es für ne mehr als schlecht ausgangsposition ohne nen Anwalt dagegen vorzugehen da du, wie Harti schon erwähnte als Privatperson keine Einsicht in die Ermittlungsakten bekommst.

Ich würde mir nen Anwalt nehmen, auch wenn es Geld kostet und sehen was in den Akten steht. So wie sich das alles liest ist da was Faul!!!
... und die Moral von der Geschicht,
halbe Eier rollen nicht!

Fischi

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11

Dienstag, 21. Juli 2009, 09:48

RE: Sohn hat Roller geklaut, brauche Hilfe

Dürfen die denn einfach so etwas fordern, ohne es aufgeschlüsselt zu haben?

Er muss doch irgendwie auf die Summe gekommen sein....aber mit den wechselnden Fahrzeugen und dann sogar noch der falsche Besitzer riecht es verdammt nach "versuchen wir´s mal"
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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toms

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12

Dienstag, 21. Juli 2009, 10:23

Die Anwälte haben kein Interesse daran, den Streitwert gering zu halten.:devil:
MfG
Thomas

Fischi

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13

Dienstag, 21. Juli 2009, 10:43

Zitat

Original von toms
Die Anwälte haben kein Interesse daran, den Streitwert gering zu halten.:devil:


Das ist klar, darauf bezieht sich ja schließlich ihr Honorar...aber Forderungen müssen ja belegbar sein und nicht wie in diesem Fall von simmi scheinbar aus der Luft gegriffen...

Kann doch nicht sein das ein zehn Jahre alter Roller noch 3000 wert sein soll....selbst mit Anwaltkosten...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Oldi1963

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14

Dienstag, 21. Juli 2009, 21:05

Da ich ja nun in Österreich wohne, kann ich nur ganz nebenbei was dazu sagen.

Zum Fahrzeug nachweiß!

Der geschädigte müsste doch zumindest Fahrzeugpapiere (Typenschein) noch haben als Beweiß das dieser Roller auch ihm gehörte!?!?!?
Sind kleine Roller, denn bei Euch nicht am Verkehrsamt zugelassen (Kennzeichen)????? Hier müsste doch über einen Anwalt der letzte (Richtige) Besitzer und die Daten nachweißbar sein!

Zum Preis

Einen 10 Jahre alten Roller, egal wieviele KM drauf sind und wie der Zustand ist, bekommt man hier in Österreich schon um 300 Euro! Wer mehr dafür zahlt ist selber schuld!

3000 Euro sind lächerlich. Einen NigelNagelNeuen Roller bekommt man bei Forstinger, schon ab 990 Euro! Außerdem handelt es sich um den Wiederbeschaffungswert eines 10 Jahre alten Rollers und keinen NEUEN!.

In dieser Sache, würde ich einen Anwalt hinzuziehen. Das ganze scheint eher eine Abzocke zu werden!

Lg Oldi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oldi1963« (21. Juli 2009, 21:06)


Fischi

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15

Dienstag, 21. Juli 2009, 22:55

@Oldi

Nein, Roller bis 45km/h benötigen nur einen Versicherungsnachweis, das ist dieses winzige järhlich farblich andere Schild das man bei uns auf Mofas usw. sieht...beim Verkehrsamt, bei uns Landratsamt, sind sie nicht gemeldet...das Schild gibt es für den Vers. Obolus direkt bei jeder Versicherungsagentur zu kaufen...

Völlig korrekt ist aber das der Besitzer einen Nachweis für seinen Besitz haben muss...mindestens aber den Kaufvertrag...

Was mir nicht ganz klar ist....was steckt in diesen 3000 alles drin? Es könnte ja auch der Ausfall des Fahrzeugs und die Anwaltkosten sein...


Wird wohl nicht ohne Akteneinsicht gehen...und das kann nur ein Anwalt.
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dollbohrer

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16

Mittwoch, 22. Juli 2009, 10:17

hmm also bei unserem roller hatten wir so eine art "fahrzeugbrief" wo die fahrgestellnummer drinne stand. Ohne den bekommt man auch für gewöhnlich kein Versicherungskennzeichen.

Und dass man euch eher zu viel als zu wenig zahlen lässt ist ja nur verständlich. Uns wurde auch vor einem Jahr der Roller geklaut - da gibt es jetzt 5 Minderjährige die sich alle gegenseitig beschulden und am Ende werden wir wohl leer ausgehen.

Und ältere Roller sind schon verhältnismäßig unverschämt teuer!
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Morrison

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17

Mittwoch, 22. Juli 2009, 11:19

Zitat

Original von dollbohrer
hmm also bei unserem roller hatten wir so eine art "fahrzeugbrief" wo die fahrgestellnummer drinne stand. Ohne den bekommt man auch für gewöhnlich kein Versicherungskennzeichen.


Das denke ich auch. Die Betriebserlaubnis sollte er schon vorlegen können. Und daraus geht ja hervor, was das für ein Modell ist. Da steht wie gesagt auch die Fahrgestellnummer drin und die sollte damals bei der Diebstahlsmeldung mit angegeben worden sein.

LG
Thilo

Oldi1963

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18

Mittwoch, 22. Juli 2009, 12:31

@Fischi,
Ausfallskosten des Fahrzeuges ?(?( Dieses hat nur Bestand, wenn man ....

1) Keine andere möglichkeit hat, in die Arbeit zu Kommen (öffentliche Verkehrsmittel - Fahrgemeinschaft usw ....)
2) Dieses Fahrzeug dazu dient, seinen LEbensunterhalt damit zu verdienen!
3) Eventuelle Starke Behinderung hat (dieses Fahrzeug eben als BEhindertenfahrzeug deklariert ist) das was ich aber stark Bezweifle usw ..............!!!!

Alles andere als Ausfall anzugeben ist wohl eher dem Scheitern veurteilt.
Weiters MUSS all das vom Besitzer vorgelegt werden! ;)

Lg Oldi

@Doll

Angaben OHNE FAHRZEUGBRIEF kann man Anfechten. Hier könnte ein Gegenstand ersetzt werden, der nicht der Gegenstand der Klage ist! Schadenersatzansprüche können auch nur geltend gemacht werden, wenn eindeutig hervorgeht, das es sich genau um das Fahrzeug handelt, das dem Besitzer gehört, sein alleiniger Besitz steht. Also Anwalt nehmen um einsicht in die Akten zu bekommen. Ohne Anwalt würd ich da nichts mehr machen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Oldi1963« (22. Juli 2009, 12:35)


toms

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19

Mittwoch, 22. Juli 2009, 13:38

Nix da!
Ausfallkosten gibt es regelmäßig, wenn man nicht einfach auf andere gleichwertige Fahrzeuge zurückgreifen kann.
Sollte ein Urlaub schon fest gebucht sein, dann eben auch x tausend Kilometer für den Urlaub.
Auch entgangene Lebensqualität ist ersatzpflichtig.
So muß ein Rolls Royce Fahrer auch nicht mit einer Piaggio Ape als Ersatzfahrzeug vorlieb nehmen, eine S-Klasse steht ihm schon kostenlos zu!

Leihfahrzeug bis zu 3 Wochen (für Neuanschaffung) sind üblich bei Totalschaden, bei Exoten auch länger. Sonst nach Reperaturdauer, trifft hier aber nicht zu.

Ausfallkosten habe ich auch schon durchgesetzt, als mein Pkw gerammt wurde.
Habe zwar Moppeds gehabt, die sind aber nicht gleichwertig bei Wetterschutz und Transportkapazität, also gar kein Problem.
Das beschädigte Mopped aber kann man meist durch einen Pkw ersetzen. Da wird der Ausfall nicht ganz so einfach zu begründen sein.

So zumindest die BGH Rechtsprechung in .de
Was .at macht, ist deren Bier.
MfG
Thomas

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »toms« (22. Juli 2009, 13:39)


Coyote

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20

Mittwoch, 22. Juli 2009, 14:53

Zitat

Original von toms
Das beschädigte Mopped aber kann man meist durch einen Pkw ersetzen. Da wird der Ausfall nicht ganz so einfach zu begründen sein.

So zumindest die BGH Rechtsprechung in .de


Seltsam. Bei meiner Virago hab ich durchaus Nutzungsausfall bekommen. Und ich habe eine VFR und ein Auto dazu.


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