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cremetorte

Mo24-Hobbyist

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1

Sonntag, 26. Juli 2009, 17:46

gebrauchtes Motorrad anmelden

Hallo,

ich habe einen Thread hier bereits gefunden, der mich allerdings mehr verwirrt hat, als das er meine Frage beantwortet.

Folgendes:
Ich möchte ein Motorradkaufen bei einem Händler der weit entfernt ist von mir (>200km).
Ich möchte das nun an/um-melden wie auch immer man das nennt.

Dazu müsste ja mein Name in den Brief / Schein eingetragen werden, und dann ein neues Kennzeichen geprägt werden und da drauf dann der TÜV aufkleber kommen.

So ich würde es sehr begrüßen wenn jemand Schritt für Schritt erläutert was zu tun ist.


Was ich verstanden habe, glaube:

1. Händler schickt mir schein / brief und einen Nachweis zu, dass TÜV abgenommen wurde ( in der Anzeige steht HU /AU neu bei kauf.
2. Ich gehe zu einer Versicherung meines Vertrauens und bekomme auch da einen Nachweis, dass ich dort versichert sein möchte.
3. Mit diesen Dokumenten marschiere ich zum Straßenverkehrsamt.
So was nun, das Problem, das Teil hat ja vielleicht noch ein Kennzeichen,
wird das einfach ignoriert?
Ich bekomme vermutlich ein neues, muss ich dann nochmal zum TÜV laufen weil die Aufkleber vom TÜV hat ja nur der TÜV und nicht das Amt.
wie läuft das? Ich will meinen Weg möglichst minimal halten ( vorallem die 200km ).

Mfg

mecdoc

Mo24-Fan

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2

Sonntag, 26. Juli 2009, 18:48

Servus
ich geh mal davon aus das das Bike schon ab gemeldet ist. Für die Zulassung braucht du dann den Versicherungsnachweiss, Fahrzeugpapiere und Tüv, bitte dein Ausweiss nicht vergessen ( und ein Bar Euro ) für die zulassung deines Bike´s.
mecdoc:gruss:

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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3

Sonntag, 26. Juli 2009, 18:57

RE: gebrauchtes Motorrad anmelden

Zitat

weil die Aufkleber vom TÜV hat ja nur der TÜV und nicht das Amt.


Fehleinschätzung. :)

Wenn die Maschine noch nicht abgemeldet ist, brauchst Du auf jeden Fall noch das alte Nummernschild zum Ab-/ummelden. Die Papiere hast Du ja sowieso dabei.

Die meisten Straßenverkehrsämter haben übrigens recht informative Webseiten, wo sie beschreiben was Du tun und mitbringen solltest. Evtl. kannst Du einen Teil der Zulassung schon online erledigen.


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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (26. Juli 2009, 18:59)


Harti

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4

Sonntag, 26. Juli 2009, 19:36

Hi!

Ist halt der kleine Unterschied mit noch angemeldet, dann mußt Du das alte Kennzeichen mitbringen,
Wenn abgemeldet, dann ebnen nur alles was Du aufgelistet hast!;)
Aber das ist ja eine telefonische Nachfrage bei dem Händler! So gehst Du auch sicher, dass er dran denkt!

TÜV-Aufkleber hat Deine Zulassungsstelle ohne Ende!:)

Wenn eure Zulassungsstelle im Netz ist, kannst Du schonmal schauen, was für Kennzeichen
noch frei sind! Damit Du kein Kuchenblech bekommst, schonmal nach denen mit zwei Buchstaben und zwei Ziffern schauen! Wenn Dein absolutes Wunschkennzeichen dabei ist, und Du 100% sicher gehen willst, dass es Dir innerhalb der nächsten 2-3 Tage nicht weggeschnappt wird, kannst Du es auch reservieren (Kostet aber! Bei uns 6 Euro). Wenn es den bei euch online möglich ist!
Wenn das nur vor Ort geht, sind sie aber heute eigentlich alle so lieb, dass sie Dir verschiedene Kombinationen raussuchen!

Versicherung läuft heute über eine Codezahl! Jedenfalls bei uns! Wenn Du schon einen netten Versicherungsmenschen hast, bekommst Du die sogar telefonisch! Brauchst Du dann nur bei der Zulassungsstelle angeben!;)

LG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Pendeline

Der Navigator

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5

Sonntag, 26. Juli 2009, 19:44

Noch etwas,
bei uns bekommste das Mopped nur zugelassen, wenn du der Zulassungsbehörde eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer von deinem Konto gibst.

Gruß - Pendeline (lohnt sich, ein Konto zu haben)

cremetorte

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6

Sonntag, 26. Juli 2009, 20:04

Ahja, danke schonmal.

Heisst das wenn ich theoretisch ein Fahrzeug klaue, kann ich es einfach ummelden auf mich Oo.
Ich lese nichts davon, dass ein noch angemeldetes Fahrzeug irgendwie was benötigt, dass der bisherige Eigentümer sagt ja ok der darf umschreiben, oder geht man davon aus, dass wenn ich den Brief habe, ich das Teil gekauft hab?

ps: keine sorge will nichts klauen :D will nur mal wissen wie das gehandhabt wird.

Laurence

Mo24-Bewohner

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7

Sonntag, 26. Juli 2009, 20:07

Sobald du Papiere und den Brief hast kannste nachweisen das es deines Ist
Und mit einem lauten Knall erblickte ein Pleuel das Licht der Welt.

Coyote

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8

Sonntag, 26. Juli 2009, 20:16

Zitat

Original von cremetorte
Heisst das wenn ich theoretisch ein Fahrzeug klaue, kann ich es einfach ummelden auf mich Oo.


Wenn Dir die Meisterleistung gelingt, die Papiere mitzuklauen: ja.

Und 15 Minuten später nehmen sie Dich hops, weil die Fahrzeugnummer als gestohlen gemeldet war.

Zitat

Ich lese nichts davon, dass ein noch angemeldetes Fahrzeug irgendwie was benötigt, dass der bisherige Eigentümer sagt ja ok der darf umschreiben, oder geht man davon aus, dass wenn ich den Brief habe, ich das Teil gekauft hab?


Wie Laurence sagte: der Brief (bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist der Nachweis.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (26. Juli 2009, 20:18)


cremetorte

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9

Sonntag, 26. Juli 2009, 20:19

Vielen Dank an alle für die Reaktionen, nun bin ich gewappnet ;)

DieLegende

Master of desaster

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10

Sonntag, 26. Juli 2009, 21:18

Zitat

bei uns bekommste das Mopped nur zugelassen, wenn du der Zulassungsbehörde eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer von deinem Konto gibst.

Das ist seit dem 01.01.2006 (oder 2007? Eigentlich egal) für alle steuerpflichtigen Fahrzeuge bundesweit vorgeschrieben.

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
- Nämbercher XJ-Fanatiker -

cremetorte

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11

Mittwoch, 5. August 2009, 21:20

Mh,

ich hab nur Zulassungsbescheinigung I/II und Nachweis über Drosseleinbau und Abnahme und Ergebnis der letzten HU.
Ich nehme an ich brauch nich irgendwas über AU, hab da garnichts da, werde den Händler anschreiben oder ist das mit dem HU Nachweis gegessen?

Schnute

Ich war's nicht

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12

Mittwoch, 5. August 2009, 22:56

Die HU-Bescheinigung gibt es nur, wenn die AU vorher positiv verlaufen ist. Da gibt es keine extra Bescheinigung zu. Reicht also so.

Bei mir auf dem HU-Bericht von April 2009 steht aber zumindest das Ergebnis der AU.
Bei dem Bericht 2 Jahre davor stand es nicht drauf.

Vergiss Perso oder Reisepass nicht ;)
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Schnute« (5. August 2009, 22:57)


hawkeye

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13

Donnerstag, 6. August 2009, 11:12

Hallo,

bei einigen Zulassungsstellen muss man das Fahrzeug vorführen bei der Zulassung, wenn es aus einem anderen Landkreis kommt. Eine Ausnahme gibt es, wenn eine Bestätigung vom Händler vorliegt.
Das solltest Du vorher telefonisch mit der Zulassungsstelle klären und Dir ggf. die Bestätigung vom Händler mitschicken lassen.

Grüße

Hawkeye
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dollbohrer

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14

Donnerstag, 6. August 2009, 11:34

und abmeldebescheinigung falls schon abgemeldet! (kann sonst probleme machen, wenn die abmeldung erst kurz her ist)
Kawasaki GPX 600 R

cremetorte

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15

Donnerstag, 6. August 2009, 11:46

Also war heute in der KFZ Stelle, nach 15 Minuten war ich wieder draussen.

War alles in Ordnung ohne Vorführen oder Abmeldebescheinigung.
Ging alles glatt 43 Euro Gebühren ( Drossel Eintragen und neue Papiere umgemeldet ) + 15 Euro Schild.

Erna ist also zugelassen, jetzt nur noch Montag die Prüfung bestehen :).

Coyote

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16

Donnerstag, 6. August 2009, 13:20

Glückwunsch! (Wozu auch Abmeldebescheinigung wenn die Kiste nicht abgemeldet ist? Außerdem braucht man die dann auch nicht - in den Papieren ist die Abmeldung ja eingetragen.)


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hawkeye

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17

Donnerstag, 6. August 2009, 17:55

Hallo
@Coyote:
mit Einführung der neuen Zulassungspapiere gibt es wohl keine Abmeldebescheinigung mehr, da ja auch der Teil I der Zulassungbescheinigung bei der Abmeldung wieder ausgehändigt wird.

@cremetorte:
Na dann mal viel Erfolg bei der Prüfung und viel Spass mit dem neuen Hobby.

Grüße

Hawkeye
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JayCeezz

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18

Freitag, 7. August 2009, 22:03

man bekommt trotzdem noch ne abmeldebescheinigung! sichere quelle ich arbeite dort!
Das Niveau vieler Menschen hat im Keller noch Höhenangst!

Coyote

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19

Samstag, 8. August 2009, 01:26

Zitat

Original von JayCeezz
man bekommt trotzdem noch ne abmeldebescheinigung! sichere quelle ich arbeite dort!

Ich habe vor zwei Wochen nur eine Quittung bekommen. Ist das die Bescheinigung?


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20

Samstag, 8. August 2009, 08:25

Ich vermute mal es ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich ( oder Bundesland ).

Ich hatte den alten Brief bekommen und auf dem war ein abgemeldet-Stempel drauf.
Es scheint ja mit Vorführen etc auch andere Praktiken zu geben die nicht in jeder Stadt auftauchen

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