ich bin inzwischen völlig verwirrt, und hab beim Suchen auch nichts gefunden:
durfte ich dann auch mit einem Mitarbeiter dort reden. Dem hab ich also erzählt, dass ich mein Motorrad habe drosseln lassen und das nun eintragen lassen wolle. Dann habe ich ihm all meine Papiere und den TÜV-Bericht gegeben, woraufhin er mir eine Rechnung ausgedruckt hat und meinte, ich solle schon mal zur Kasse (ein Stockwerk tiefer) gehen und bezahlen. Das hab ich dann auch brav getan
, und als ich wiederkam, meinte er dann "alles erledigt" und hat mir meinen Papierstapel im Tausch gegen die Zahlungsbestätigung ausgehändigt. Den Fahrzeugschein hab ich mir dann auch angeschaut, bevor ich ihn im Portemonnaie verstaut habe, da steht die "Leistungsbeschränkung" jetzt drin.
Da steht als Leistung immer noch 52 kW.
, hab ich im Moment nicht sooo viel Lust dazu... 
,
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schnute« (7. August 2009, 17:01)
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Region: Baden-Württemberg
Motorrad: Silke und Schlamm-Prinzessin
)
) drauf. Auf der Quittung von der "normalen" Zulassung steht genau dasselbe. Scheint Standard zu sein, egal, warum man da ist.
. Wenn mir dieses Versäumnis jetzt tatsächlich weitere drei Studen Wartezeit einbringt, merke ich's mir vielleicht diesmal für die Zukunft...
Hurra!
Drossel: in Schein UND Brief eintragen? © MOTORRAD online24