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Nika

Mo24-Probefahrer

  • »Nika« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 29

Registriert: 25.05.2009

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Motorrad: Suzuki SV 650

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1

Freitag, 7. August 2009, 16:41

Drossel: in Schein UND Brief eintragen?

All der Papierkram... ?( ich bin inzwischen völlig verwirrt, und hab beim Suchen auch nichts gefunden:
muss die Drosselung in den Fahrzeugschein UND den Fahrzeugbrief (inzwischen ja
Zulassungsbescheinigung Teil I & II) eingetragen werden?

Ich war heute endlich bei der Zulassungsstelle, um die Drossel in meine Papiere eintragen zu lassen. Nach drei Stunden Wartezeit durfte ich dann auch mit einem Mitarbeiter dort reden. Dem hab ich also erzählt, dass ich mein Motorrad habe drosseln lassen und das nun eintragen lassen wolle. Dann habe ich ihm all meine Papiere und den TÜV-Bericht gegeben, woraufhin er mir eine Rechnung ausgedruckt hat und meinte, ich solle schon mal zur Kasse (ein Stockwerk tiefer) gehen und bezahlen. Das hab ich dann auch brav getan , und als ich wiederkam, meinte er dann "alles erledigt" und hat mir meinen Papierstapel im Tausch gegen die Zahlungsbestätigung ausgehändigt. Den Fahrzeugschein hab ich mir dann auch angeschaut, bevor ich ihn im Portemonnaie verstaut habe, da steht die "Leistungsbeschränkung" jetzt drin.
Den Brief hab ich dann erst zu Hause genauer angeschaut - und da ist überhaupt nichts drin geändert! X( Da steht als Leistung immer noch 52 kW.

Ist das so in Ordnung?
Einerseits muss ich beim Fahren ja nur den Schein mitnehmen, da steht die geänderte Leistung ja auch drin. Andererseits, wenn der zum Beispiel geklaut wird, muss ich mir ja mit dem Fahrzeugbrief einen neuen ausstellen lassen, und der stimmt ja jetzt nicht mehr. Und wenn ich die Kleine in ein paar Jahren vielleicht mal verkaufen will, weiß der Käufer ja auch nicht, was davon jetzt stimmt... *seufz*

Wahrscheinlich wäre es "korrekter", es auch in den Brief eintragen zu lassen, aber nachdem ich heute da so viel Zeit verbracht habe, dass ich inzwischen jede Zimmerpflanze im Wartebereich mit Vor- und Nachnahmen kenne , hab ich im Moment nicht sooo viel Lust dazu... ;)

Schöne Grüße :gruss: ,
Nika

Schnute

Ich war's nicht

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2

Freitag, 7. August 2009, 16:58

Hm... ich befürchte du wirst nicht drum rum kommen dich da nochmal zu melden und das auch in den "Brief" eintragen zu lassen :(

Ganz schön umständlich bei euch mit dem Bezahlen.... hier machen das die Sachbearbeiter direkt.

Edith fracht:
Hast du noch ne Quittung der Zahlung? Aus dem Betrag müsste doch hervorgehen für was du alles gezahlt hast. Die Behörde lässt sich ja alles einzeln zahlen. Teil 1, Teil 2 etc..

In meinem "Brief" steht auch die Leistungssteigerung der Maschine drin - nicht nur im "Schein".
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Schnute« (7. August 2009, 17:01)


Pendeline

Der Navigator

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Motorrad: Silke und Schlamm-Prinzessin

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3

Freitag, 7. August 2009, 17:09

RE: Drossel: in Schein UND Brief eintragen?

Moin Nika,

die ultimative Antwort wirst du von deiner Zulassungstelle bekommen. Mach dir keinen Kopp und rufe dort am Montag einfach mal an und frage ob das so seine Richtigkeit hat.

Ich spekuliere mal, dass das OK sein könnte, weil in der Zulassungsbescheinigung II z. B. auch nur eine von mehreren homologierten Reifengrößen eingetragen ist.

Gruß - Pendeline (weis nix genaues, schwätzt aber mit :grin: )

Pustekuchen

Mo24-Bewohner

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4

Freitag, 7. August 2009, 17:10

Eigentlich wollte ich die Welt erobern, aber es regnet....
Mir nach - ich folge euch!
Was meinen sie als Unbeteiligter zum Thema Intelligenz?

x-stars

Mo24-Bewohner

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5

Freitag, 7. August 2009, 17:23

Kann dir nicht sagen, ob sie eingetragen sein muss, kann dir aber sagen, wie es bei mir ist: Eingetragen" ist die Drossel bei mir im Brief nicht (wie es im Schein ist, ala "Leistungsreduzierung d. alphatechnik 0603" oder so ähnlich). Allerdings steht unter Leistung die gedrosselte (25kW statt 52).

Gruß
Michael

Nika

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6

Freitag, 7. August 2009, 21:28

Hmm, das mit den Eintragungen in den Brief ist anscheinend nicht 100%ig eindeutig.
Da werd ich wohl Montag früh noch mal anrufen und nachfragen, um sicherzugehen... *seufz*

@Schnute: gute Idee mit der Quittung, aber leider steht da nur "Zulassung Allgemei" (ohne "n" :smirk: ) drauf. Auf der Quittung von der "normalen" Zulassung steht genau dasselbe. Scheint Standard zu sein, egal, warum man da ist.

@Pustekuchen: Gut zu wissen, dass ich nicht die Einzige bin, die ihre Papiere nicht gleich vor Ort gründlich untersucht :) . Wenn mir dieses Versäumnis jetzt tatsächlich weitere drei Studen Wartezeit einbringt, merke ich's mir vielleicht diesmal für die Zukunft...

Hab grad gesehen, dass die Zulassungsstelle auch eine eMail-Adresse hat. Ich könnte denen also jetzt gleich eine Mail schreiben, dann hätte ich das Gefühl, schon mal was erledigt zu haben. Andererseits:
heute habe ich dort live jemandem bei der Arbeit zugeschaut, der zum Tippen ausschließlich den rechten Zeigefinger benutzt und jeden Buchstaben wieder neu gesucht hat - vielleicht ist also Anrufen doch schneller, als auf eine getippte Antwort zu warten :grin::grin:

Nika

Mo24-Probefahrer

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Motorrad: Suzuki SV 650

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7

Mittwoch, 12. August 2009, 17:21

So, der Vollständigkeit halber, falls irgendwann einmal jemand die gleiche Frage hat und dabei über diesen Fred stolpert:

laut Zulassungsstelle München muss es die geänderte Leistung in Zulassungsbescheinigung Teil I UND II eingetragen werden.

Also morgen noch mal zu den freundlichen Leuten vom Amt... Hurra!

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