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Tom V.

Mo24-Probefahrer

  • »Tom V.« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 8

Registriert: 18.11.2008

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Motorrad: RIP '07 ER6-n

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1

Mittwoch, 19. August 2009, 04:34

Begraenzter Auslands Fuerershein

Hallo alle,

Ich habe mal eine frage ueber Fuerershein Gueltichkeit. Also, Ich wohne in Australien und hier gibt es 2 motorrad fuerersheine, eine begraenzt auf 250cc und eine unbegraenzt. Ich habe hier jemand getroffen der bald nach Deutschland will und Motorrad fahrer, hat aber nur die 250 lizenz. Duerfte er in Deutschland irgendein Motorrad fahren, egal wie gross, oder wird er viel drama kriegen wegen der begraenzten lizenz?

(Sorry das mein Deutsch nicht mehr so gut ist, bin mit 9 jahren ausgewandert).

Naechstes Jahr will ich auch eine tour von Deutschland machen aber ich habe die unbegraenzte lizenz, und ich denke mal das ich mit der als tourist nicht viele probleme bekomme.
"I didn't think I had to brake for that hairpin"

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

Beiträge: 25 132

Registriert: 05.02.2006

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Motorrad:  

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2

Mittwoch, 19. August 2009, 08:46

RE: Begraenzter Auslands Fuerershein

G'day,

ich versuch es mal umfassend und verständlich zu beantworten:

Zunächst einmal ist der australische Führerschein hier sechs Monate lang gültig, er wird damit hier also 250er fahren dürfen.

Es gibt eine Liste von Nicht-EU-Staaten (der sog. Anhang 11 zu §31 FeV), deren Führerscheine hier einfach so umgeschrieben werden - Australien gehört aber leider nicht dazu.

Lediglich die Fahrausbildung (Fahrstunden) braucht er nicht machen, den Sehtest, den Sofortmaßnahmenkurs, die theoretische und die praktische Prüfung muss er aber nachholen.

Quellen:
Informationen zum Umschreiben ausländischer Führerscheine
§31 FeV
Anlage 11 zu §31 FeV


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (19. August 2009, 08:47)


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