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2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (21. August 2009, 00:22)


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Motorrad: so langsam wieder auf der Suche
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Original von Dennsch
ähm ab 25 haste keine 2 jahre 34ps. da steigste sofort offen ein.
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Original von Dennsch
das heißt also wenn ich mit 24 den A(b) mache, dann darf ich erst ab 26 offen fahren. auch iwie blöd![]()
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Motorrad: so langsam wieder auf der Suche
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Original von Dennsch
danke, wusste ich nich. mir wurde was anderes erzählt.
A(b) zu A - Dauer der Fahrerlaubnis oder Alter (25) entscheidend? © MOTORRAD online24