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daybun

Mo24-Probefahrer

  • »daybun« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 6

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1

Freitag, 21. August 2009, 00:15

A(b) zu A - Dauer der Fahrerlaubnis oder Alter (25) entscheidend?

Habe folgende Frage:

Was ist für die Umschreibung von Führerscheinklasse Ab zu A entscheiden, d.h. ist immer die zweijährige Frist entscheidend oder ist bei früherem Eintreten des direkt-Einstiegs-A.unbegrenzt-Alters* von 25 dieses ausschlaggebend?

Oder anders formuliert: Nach zwei Jahren ist der Ab ja automatisch ein A, ohne Umschreiben oder Beantragen o.ä. . Ist es evtl. möglich den Führerschein bereits vor Ablauf dieser Frist aber mit Erreichen des notwendigen Alters umschreiben zu lassen bw. ist es in diesem Fall überhaupt notwendig eine Umschreibung durchzuführen oder greift ein der Frist entsprechender Automatismus?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
Wendelin

*Was ein langes (Kunst)Wort, damit könnte ich mich ja glatt bei der Bild auf der Titelseite bewerben... :grin:
Sportwagen sind Sitzgelegenheiten in denen man von unten auf Andere herabsehen kann. ;)

(Zum Mopped ist mir da noch nichts passendes eingefallen...)

Coyote

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2

Freitag, 21. August 2009, 00:17

RE: A(b) zu A - Dauer der Fahrerlaubnis oder Alter (25) entscheidend?

Es gelten die zwei Jahre.

§6 Abs. 2 FeV

Zitat

2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Bumms, feddich.

Umschreiben kannst Du da nichts - du kriegst den A (offen) ansonsten nur, indem Du mit 25 ein paar Fahrstunden machst und eine neue Prüfung ablegst.



Edith meint: nu is aber gut.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (21. August 2009, 00:22)


daybun

Mo24-Probefahrer

  • »daybun« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 6

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3

Freitag, 21. August 2009, 00:52

Da musste die arme Edith aber ganzschön schuften ;)
Vielen Dank auf jeden Fall für <deine schnelle Antwort!

Viele Grüße aus München,
Wendelin
Sportwagen sind Sitzgelegenheiten in denen man von unten auf Andere herabsehen kann. ;)

(Zum Mopped ist mir da noch nichts passendes eingefallen...)

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4

Freitag, 21. August 2009, 09:35

Würde ja auch sonst keinen Sinn machen.

Dann würde jeder der über 25 ist ja immer den beschränkten Schein machen. Er würd ja nach der Prüfung aufgrund seines Alters eh sofort offen fahren dürfen ;)
Wo ist mein Fischbrötchen! Wo ist mein Fischbrötchen! Wo ist mein Fischbrötchen!
Indoctrination Theory

Dennsch

Mo24-Fan

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Motorrad: so langsam wieder auf der Suche

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5

Freitag, 21. August 2009, 11:34

ähm ab 25 haste keine 2 jahre 34ps. da steigste sofort offen ein.
das heißt also wenn ich mit 24 den A(b) mache, dann darf ich erst ab 26 offen fahren. auch iwie blöd^^
Sportler ist wer raucht und trinkt, aber trotzdem seine Leistung bringt.

Schnute

Ich war's nicht

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6

Freitag, 21. August 2009, 13:47

Zitat

Original von Dennsch
ähm ab 25 haste keine 2 jahre 34ps. da steigste sofort offen ein.


Nur, wenn du man sich auch für A(u) (=unbegrenzt) anmeldet. Man kann sich auch mit 25+ für den A(b) anmelden.

Zitat

Original von Dennsch
das heißt also wenn ich mit 24 den A(b) mache, dann darf ich erst ab 26 offen fahren. auch iwie blöd^^


Ja, heißt es. 2 Jahre gedrosselt. Egal, in welchem Alter man den A(b) macht.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Dennsch

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Motorrad: so langsam wieder auf der Suche

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7

Freitag, 21. August 2009, 14:46

danke, wusste ich nich. mir wurde was anderes erzählt.
Sportler ist wer raucht und trinkt, aber trotzdem seine Leistung bringt.

Dirk U.

Team Mo24

Beiträge: 8 510

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Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO

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8

Freitag, 21. August 2009, 17:06

Zitat

Original von Dennsch
danke, wusste ich nich. mir wurde was anderes erzählt.


Da kann man mal wieder sehen das es immer wieder Leute gibt die keine Ahnung haben! :grin:



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