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Sebl

Mo24-Hobbyist

  • »Sebl« ist der Autor dieses Themas

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1

Dienstag, 25. August 2009, 21:59

Motorrad unangemeldet stehen lassen

Hallo, fahre mir morgen ein Maschine anschauen für die ich mich sehr interessiere.
Angenommen ich sollte mir es dann in den nächsten Tagen holen, wie lange kann ich es unangemeldet in meiner Garage stehen lassen, also nicht angemeldet aber auch nicht abgemeldet?
Habe mal gehört das man ab einer gewissen Zeit das Fahrzeug vom TÜV abnehmen lassen muss bzw. es abgemeldet werden muss.
Wäre schön wenn ihr mir da weiter helfen könnt.
Gruß Sebl

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Sebl« (25. August 2009, 22:03)


Coyote

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2

Dienstag, 25. August 2009, 22:22

RE: Motorrad unangemeldet stehen lassen

In der Garage kannst Du es stehen lassen solange Du möchtest.

Nach 7 Jahren Abmeldung erlischt der Fahrzeugbrief und Du brauchst eine Vollabnahme zur Neuanmeldung. Aber wattema, ich such 'ne Quelle.

Edit: okay, das scheint nicht mehr so zu sein:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/b…rab_informieren

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Zitat


Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.


Die EU-Musterzulassung sollten ja vorliegen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (25. August 2009, 22:32)


Sebl

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3

Dienstag, 25. August 2009, 22:36

super danke, solange wollte ich es nicht stehen lassen :-)
sollte dann schon spätestens im Frühling angemeldtet werden.

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