In der Garage kannst Du es stehen lassen solange Du möchtest.
Nach 7 Jahren Abmeldung erlischt der Fahrzeugbrief und Du brauchst eine Vollabnahme zur Neuanmeldung. Aber wattema, ich such 'ne Quelle.
Edit: okay, das scheint nicht mehr so zu sein:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/b…rab_informieren
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.
Die EU-Musterzulassung sollten ja vorliegen.