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Ronin

Kurvenfetischist

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1

Montag, 31. August 2009, 22:47

Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

Hier die Entscheidungen und ein Text zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Persönlichkeitsrechte und Polizeivideos vom 11.8.09:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/e…2bvr094108.html

Zitat


Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!

Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.


Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.

Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.

Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“, so Kucklick.

Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.

Ein Wermuts-Tropfen bleibt allerdings: Bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren werden nicht wieder aufgerollt. Alle anderen gefilmten oder fotografierten Verkehrssünder können hoffen...!

Wombi

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2

Montag, 31. August 2009, 23:02

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

klingt ja fast unglaublich.
:O :O :O

Bobby

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3

Montag, 31. August 2009, 23:03

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

Einen ähnlichen Fall gab es schon mal. Leider finde ich das Aktenzeichen nicht wieder.

Der Fall: Eine junge Frau wurde Nachts geblitz! Durch den grellen Blitz wurde sie aufgeschreckt und verriss das Steuer und landete im Graben.

Am Auto entstand Totalschaden!

Ihr Vater klagte dagegen auf Unrechtsmäßigkeit...weil es Nacht war und man mit dieser Reaktion nicht rechnen müsste...und bekam Recht zugesprochen.

Das Land...ich glaube es war Brandenburg...musste ihr den Schaden, samt Schmerzensgeld, zahlen!

Leider fand dieses Urteil kein Bundesweites Gehör und stellt einen Einzelfall dar!


Aber das Urteil des BVG klingt interessant!

Coyote

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4

Montag, 31. August 2009, 23:15

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

Ich kann es kaum glauben, das klingt so verdammt nach Ente - zumal maan ihn filmen darf soviel man will. Die Begründung alleine reicht mit Sicherheit nicht, aber ich bin gerade zu faul nachzuforschen. Falls jemand das Urteil im Original findet, bitte linken... :)


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Ronin

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5

Dienstag, 1. September 2009, 00:05

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

Hier wird auf das Recht am eigenen Bild verwiesen.

Bobby

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6

Dienstag, 1. September 2009, 00:20

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

Zitat

Original von Ronin
Hier wird auf das Recht am eigenen Bild verwiesen.


Ja und? Was macht das für einen Unterschied ob gefilmt oder Fotografiert?

Ronin

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7

Dienstag, 1. September 2009, 00:26

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

Keinen, hab ich ja auch nicht gesagt, das war die Antwort auf den Beitrag von Coyote.
Soll im Klartext heißen man kann eben nicht soviel filmen/knipsen wie man will da es gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt.

Harti

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Dienstag, 1. September 2009, 04:16

Moin!

Klingt ja erstmal verlockend! Pfiffige Werbung für den ADAC-Anwalt!;)
Kenne das Urteil nicht, aber es dürfte sich auf Aufnahmen beziehen, die ohne vorausgehenden konkreten Verstoß eines Einzelnen gemacht wurden.
Ganz platt ausgedrückt: Wir drehen mal einen "Spielfilm" und warten, werten anschließend aus, ob da nicht einer einen Verstoß begeht!
Bei Feststellung eines Verstoßes (Owi/Straftat) und sich daran anschließende Dokumentation sieht das anders aus! Kann ich mit leben! Viele unverhoffte Aufnahmen haben ja auch schon gute Qualität und können ins Album geklebt werden!:P

LG! Mathias
:motorrad: An manchen Tagen geht alles schief, aber dafür klappt an anderen gar nichts.:smirk:

Fischi

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Dienstag, 1. September 2009, 06:07

@Harti
War ja nur eine OWi...bei einer Straftat oder einer versuchten Straftat wird das hoffentlich nicht greifen...sonst wären die Kofferbomber von Köln fein raus...

Ich könnte mir vorstellen das nach Artikel2 Absatz1 keine Gefahr für die verfassungsrechtliche Ordnung bestand...eine vollkommen leere Autobahn z.B.

Ansonsten klingt das echt unglaublich.... Persönlichkeits Recht eingeschränkt ?(


PS: War da nicht auch mal was mit den Mautbrücken in RLP und Hessen die regelrechte Bewegungsprofile erstellt haben? Vllt. auch ein kleines Exempel des Verfassungsgerichts gegen die Datensammelwut unseres Ministeriums für Inneres...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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x-stars

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Dienstag, 1. September 2009, 07:32

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

Zitat

Soll im Klartext heißen man kann eben nicht soviel filmen/knipsen wie man will da es gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt.


Hatten wir letztens schon: Dein Recht am eigenen Bild heißt nicht, dass ich dich nicht fotografieren dürfte - ich darf das Bild nur nicht ohne deine Zustimmung veröffentlichen.

Ist das nun das Urteil, was sich auf Filmaufnahmen bezieht? So wie ich das verstanden hatte, sind auf Video aufgenommene Verstöße ohne das ein besonderer Grund für das Filmen vorlag ein No, Blitzer, die nur ein Foto bei nem Verstoß machen aber weiterhin erlaubt. Außerdem kam zur Begründung noch hinzu, dass das so ist, weils einfach keine rechtliche Grundlage für die anlasslose Filmerei gab: Da gibts jetzt nach der Wahl einfach Änderungen in den jeweiligen Polizeigesetzen und schon braucht die Polizei sich nicht mehr mit so einem murks wie Bürerrechten beschäftigen :S.

Gruß
Micha

blahwas

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Dienstag, 1. September 2009, 08:40

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

Bürgerrechte? Menschen filmen und danach auf Straftaten/Owis auswerten ist längst legal. Autos filmen nicht. Willkommen im Autostaat: Hier haben Autos mehr Rechte als Menschen :D
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Coyote

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12

Dienstag, 1. September 2009, 08:55

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

/me ist immer noch zu faul das Urteil rauszusuchen.

Michas Einwand macht Sinn - das Filmen vom Straßenrand oder von einer Brücke aus ist eine verdachtsunabhängige Maßnahme, die alle Fahrzeuge erfasst und damit, sagen wir, "umstritten". Ein Video aus einem verfolgenden Wagen oder Möp heraus oder ein Blitzer eben nicht, da wird nur ein Fahrzeug gezielt überwacht/geknipst.

Letztlich wäre es genauso zu sehen wie die Section Control.

@Ronin:
lies mal:
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__22.html
http://bundesrecht.juris.de/kunsturhg/__23.html

Ich glaube, da sind einige Überraschungen für Dich drin.


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Ronin

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Dienstag, 1. September 2009, 09:02

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

Und wo soll da jetzt die Überraschung sein?
Musste mir jetzt erklären Coyote.

Hier noch ein Link zum Thema:
http://www.jurablogs.com/de/bverfg-video…bstbestimmung-u

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savage

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Dienstag, 1. September 2009, 09:15

Bei Google Street View werden die Leute, samt ihren Autos im Alltag gefilmt, und kein Mensch regt sich auf.
Aber wenns ums Geld geht, können die Persönlichkeitsrechte gar nicht hoch genug sein...

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Coyote

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Dienstag, 1. September 2009, 09:17

RE: Verfassungsgericht entscheidet gegen Polizeivideo

@savage: "kein Mensch regt sich auf"? Hast Du gepennt in letzter Zeit?


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savage

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Dienstag, 1. September 2009, 09:22

@Coyote:
es wird zumindenstens nicht unterbunden

Coyote

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Dienstag, 1. September 2009, 09:43

Wie stellst Du Dir das vor? Man muss das Gesetz finden gegen das Google verstößt, bevor man ihnen die Aktion verbieten kann.

Immerhin bewegt sich Google zunächst einmal im Bereich der Panoramafreiheit. Rheinland-Pfalz hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die Landesdatenschutzbeauftragten haben Google dazu gebracht, die Fahrten des Kamerawagens ankündigen und von den Benutzern monierte Gesichter und Kennzeichen löschen zu müssen - aber man kann sich nicht einfach hinstellen und sagen "Ihr dürft nicht, weil ich das nicht mag". Da kommt man nicht weit mit.

Das Thema ist allerdings in vielen Ländern, unter anderem auch Deutschland, ein Dauerbrenner in der letzten Zeit.


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Ronin

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Dienstag, 1. September 2009, 09:54

Leute das gehört doch ihr nicht zum Thema, klar ist doch das Google Bilder macht "....auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen" Ein Blitzerbild oder eben auch ein Video eben gezielt die Person bzw. das Fahrzeug im Fokus hat.
Und da ist eben die Frage verstößt dies gegen das geltende Recht?

Coyote

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Dienstag, 1. September 2009, 10:16

Und wie gesagt, genau das ist der Knackpunkt. Blitzerbilder verstoßen nach meiner Einschätzung überhaupt nicht nicht gegen geltendes Recht, ebensowenig wie das Videomöp hinter einem - aber um Blitzerbilder geht es hier eben auch nicht. Die Unterscheidung kann nur im Punkt "verdachtsabhängige/verdachtsunabhängige Überwachung" liegen.


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savage

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Dienstag, 1. September 2009, 14:11

Ich habe Leute gesehen, die, angesichts der Google Street Kamera gewunken, und sich gefreut haben! Würden die selben Menschen sich noch freuen, wenn sie von einer Polizeikamera gefilmt werden, wenn sie zu schnell fahren? Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?

Was ist mit den Persönlichkeitsrechten, wenn euer Kind etc. wegen einem- zu schnell fahrer fahrer- zu schaden kommt?
Wollt ihr nicht, das der/die Täter/in geahndet wird?
KLAR wollt ihr das!! - ABER was ist da mit den Persönlichkeitsrechten??
Geht IHR vor Gericht, und klagt, weil die Rechte des Täters verletzt werden??

Jeder hat es in der Hand, ob und warum er zu schnell fährt- DANN aber sollte er dafür geradestehen - ganz einfach!!

..und das Google seine Kamera- Fahrten bei jedem Ort ankündigt war ja wohl ein Witz oder??!!!

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