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scar007

Mo24-Probefahrer

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1

Freitag, 30. Oktober 2009, 19:28

Reifen blank und von der Polizei angehalten

Hi,
würde heute von der Polizei angehalten. Zunächst war meine Maschine viel zu Laut für die Herrn in Grün, DB Killer war natürlich im uspuff und auch sonst kann man da eigentlich nicht dran meckern. Als ich ihnnen dann entlich erklären konnte das der DB Killer wirklich drin ist, war meine Maschine auf einmal offensichtlich entdrosselt. Die Begründung: "das ist doch offensichtlich". Da war ich erst mal Baff, sowas hab ich auch noch nicht gehört. Ich bin meine Kawa noch nicht ein mal offen gefahrenX(
Daraufhin hab ich ihm den Schlüssel in die Hand gedrückt auf meinen Helm gezeigt und gesagt er kann gerne eine Probefahrt machen. Nach langem hin und her wollte er das dann doch nicht. Dann war meine MRA Scheibe dran, was ihm daran nicht gefallen hat weiß ich auch nicht.
Danach waren die Reifen dran, die -OOHHH Gooottt- nicht ihm Fahrzeugschein stehen, ne Reifenfreigabe wollten sie nicht sehen. Außerdem war mein Hinterreifen abgefahren was wirklich stimmt, aber er das mal einfach pie mal Daumen bestimmt, Kein Messgerät benutzt und auch keine Fotos gemacht....
Dann haben sie mir ne Mängelkarte in die Hand gedrückt mit dem Spruch da kommen noch 3 Punkte auf sie zu....
Nach ersten Rücksprachen ist da aber so ziemlich alles Falsch gemacht worden was geht, und somit sollte ich leicht Rechtlich dagegen angehen können....
Naja ich wollte mal eure Meinung hören!

LG

Dirk U.

Team Mo24

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2

Freitag, 30. Oktober 2009, 19:39

Mängelkarte gibt keine Punkte!

Wenn du keine Reifenbindung eingetragen hast, musst du lediglich die passende Konfiguration fahren, also so wie es im Schein steht.


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (30. Oktober 2009, 19:41)


3

Freitag, 30. Oktober 2009, 20:10

Zitat

Original von Dirk U.
Mängelkarte gibt keine Punkte!


Das kann ich (leider) aus eigener Erfahrung voll und ganz bestätigen!!!
Ich habe damals zum Glück nur die Karte und keine Punkte bekommen ...... Ja auch ich war mal jung und du** !!!

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

Schnute

Ich war's nicht

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4

Freitag, 30. Oktober 2009, 20:15

Öhm... aber mit abgefahrenen Reifen gefahren gibt für den Halter 3 Punkte und 75 €
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

5

Freitag, 30. Oktober 2009, 20:34

In diesem Fall würde ich eher nein sagen ... da sie ja nur geschätzt und nicht gemessen haben!!!

Aber möglich ist alles!!!
Ich wollte mit meiner Aussage nur bestätigen, das eine Karte nicht gleich Punkte bedeutet!!!

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

STan.X

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6

Samstag, 31. Oktober 2009, 07:53

RE: Reifen blank und von der Polizei angehalten

Was bleiben wird:

Mängelkarte von der Stelle, die dort angekreuzt ist, abstempeln lassen und ab ans Straßenverkehrsamt
(in anderen Bundesländern kann’s auch schon mal anders heißen) damit.
Bußgeldbescheid zahlen und sich auf den Punktezuwachs auf deinem Konto in Flensburg freuen.

GruHS
Richard

bretty

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7

Samstag, 31. Oktober 2009, 09:27

also zu den Reifen,

ein Polizist MUSS mit einem Reifenmesser, die Profiltiefe Messen, dann wird DIR zugrunde gelegt, mit so und soviel MM restprofiltiefe gefahren zu sein. Hat er das nicht gemacht, so ist das ein Verfahrensfehler und du kannst mit einem Anwalt dagegen vorgehen.

solltest aber schleunigst neue Reifen draufmachen, mit dem hinweis das du wusstest das die an der abfahrgrenze lagen, aber zum Zeitpunkt eben noch in der Toleranz lagen.

und natürlich sollten die Mängel auf der M-Karte schnellstmöglich ohne großes disktutieren behoben werden, evtl vom Händler ne bescheinigung ausstellen lassen das Maschiene gedrosselt ist.

lg

Micha


wer braucht schon 666 wenn man 675 hat ^^

Morrison

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8

Samstag, 31. Oktober 2009, 09:46

@scar007: Du kommst nicht zufällig aus Bayern ;)? Na ja, die hatten wohl einen schlechten Tag und du hast vielleicht nicht oft genug "Jawoll Herr Wachtmeister" gesagt :P. So dilettantisch wie die vorgegangen sind, solltest du gute Chancen haben davonzukommen. Die Nerven und das Gerenne kann dir aber leider niemand ersetzten.

LG
Thilo

cressi

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9

Samstag, 31. Oktober 2009, 09:47

abwarten, neuen schluppen drauf, fertig.

wahrscheinlich bleibts bei der mängelkarte, spätestens der verwaltung fällt der verfahrensfehler auf und die stellens dánn ein

STan.X

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10

Samstag, 31. Oktober 2009, 12:25

Ich würde nicht so sehr auf „Verfahrensfehler“ herumreiten. :smirk:
Die Zeugenaussage, dass der Reifen ein nicht messbares Profil hatte, reicht (fast) jedem Richter aus.
Photographien sind eine nette neumodische Zugabe, die lediglich das Ausmaß des Übels etwas anschaulicher macht,
jedoch keinesfalls erforderlich ist. :P

GruHS
Richard

scar007

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11

Samstag, 31. Oktober 2009, 14:28

Nein ich komme aus NRW. Ich hoffe mal stark das da nichts mehr kommt, leider hab ich nämlich schon 4 Punkte.... Seit dem ich die aber bekommen habe, hab ich mich immer peinlich genau an Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten (da Probezeit). Und ich hab nicht damit gerechnet das 2 Tage vor Saisonende noch so was kommt, eig sollte das Motorrad nächste Woche in die Garage verschwinden und dort auch bleiben. Reifen + bisschen was anderes sollte dann im Frühjahr gemacht werden...
Wenn das jetzt durchkommt müsste ich bei dem nächsten Kleinsten Fehler an einer verkehrspjsycholigischen Beratung teilnehmen, was für mich heißen würde das ich mein Moped verkaufe, denn auch mit 34PS ist man ganz schnell zu schnell wenn man mal nicht drauf achtet...
Ganz erlich, als ich zu schnell unterwegs war, hab ich es ganz klar eingesehen und Besserung geschworen, aber wenn so zwei möchtegern schlaue Polizisten mir unbediengt was anhängen wollen, find ich das schon ganz schön hart X(

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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12

Samstag, 31. Oktober 2009, 15:31

Zitat

Original von scar007
Wenn das jetzt durchkommt müsste ich bei dem nächsten Kleinsten Fehler an einer verkehrspjsycholigischen Beratung teilnehmen, was für mich heißen würde das ich mein Moped verkaufe, denn auch mit 34PS ist man ganz schnell zu schnell wenn man mal nicht drauf achtet...


Öhm. Erklär mir bitte mal wieso Du vom "kleinsten Fehler" auf "MPU" kommst. Am Punktestand alleine kann das meines Wissens ja nicht liegen. Vor allem nicht, wenn man bedenkt, dass Punktevergehen schon keine "kleinsten Fehler" mehr sind, sondern ziemlich kapitale Böcke. Wegen Falschparken wird Dich keiner in eine MPU zerren, oder?


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

STan.X

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13

Samstag, 31. Oktober 2009, 15:47

Zitat

Original von scar007
........ und Besserung geschworen, aber wenn so zwei möchtegern schlaue Polizisten mir unbediengt was anhängen wollen, find ich das schon ganz schön hart X(

Hallo??
Was wird dir denn angehängt??
Haben die Herren in Grün dir etwa den blanken Reifen montiert und oder die vier Punkte untergeschoben???

Ursache: dein Verhalten
Wirkung: Kohle und Punkte
[SIZE=7]Ist natürlich einfacher, die Fehler bei anderen zu suchen.[/SIZE]

GruHS
Richard

scar007

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14

Samstag, 31. Oktober 2009, 16:01

Sorry das kam jetzt falsch rüber, natürlich lag der Fehler bei mir, aber die Beiden haben wirklich nichts ausgelassen um mich schlecht zu machen. Und in das in einer Art die nicht nur unhöflich sondern auch unverschämt war!

schokorossi

unregistriert

15

Samstag, 31. Oktober 2009, 16:02

Guck mal Deinen Vorderreifen an: Wenn der auch abgefahren ist, waren die Herren sogar noch recht generös. Man kann nämlich pro Reifen Punkte kassieren ;)

...aber ich kenne das auch: Manchmal kommen die Jungs ziemlich großkotzig rüber. Wenn Du Dich unverschämt behandelt gefühlt hast, kannst Du dagegen Beschwerde einlegen. Dann müssen die sich in jedem Fall dazu äußern. Und das kostet Zeit und Nerven ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schokorossi« (31. Oktober 2009, 16:05)


Dennsch

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Motorrad: so langsam wieder auf der Suche

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16

Samstag, 31. Oktober 2009, 17:23

Zitat

Original von Coyote

Zitat

Original von scar007
Wenn das jetzt durchkommt müsste ich bei dem nächsten Kleinsten Fehler an einer verkehrspjsycholigischen Beratung teilnehmen, was für mich heißen würde das ich mein Moped verkaufe, denn auch mit 34PS ist man ganz schnell zu schnell wenn man mal nicht drauf achtet...


Öhm. Erklär mir bitte mal wieso Du vom "kleinsten Fehler" auf "MPU" kommst. Am Punktestand alleine kann das meines Wissens ja nicht liegen. Vor allem nicht, wenn man bedenkt, dass Punktevergehen schon keine "kleinsten Fehler" mehr sind, sondern ziemlich kapitale Böcke. Wegen Falschparken wird Dich keiner in eine MPU zerren, oder?


nun ja, zwei b-verstöße ergeben ja auch nen a-verstoß, was herbe konsequenzen hätte. vorallem in der probezeit.
Sportler ist wer raucht und trinkt, aber trotzdem seine Leistung bringt.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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17

Samstag, 31. Oktober 2009, 18:38

Ups. "Verkehrspsychologische Beratung" schrieb er, nicht MPU. Da hab ich gepennt. Die Beratung kann aber meines Wissens nicht auferlegt werden, sondern ist immer freiwillig, und da geht es um ganz andere Punktebereiche. Mit A- und B-Verstößen hat das aber auch nichts zu tun, die führen zu einer Nachschulung.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

muckAE

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18

Samstag, 31. Oktober 2009, 18:46

also nochmal zusammengefasst:

Zitat


Was passiert, wenn ich nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar noch mal durch Verkehrsverstöße auffalle? Wenn Sie nach einem absolvierten Aufbauseminar innerhalb der vierjährigen Probezeit nochmals gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann die Verkehrsbehörde Ihre Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten Ihre Fahreignung nicht, kann die Führerscheinstelle Ihre Fahrerlaubnis entziehen.

Was kann mir eine verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit bringen? Fallen Sie als Fahranfänger nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar nochmals durch ein Verkehrsdelikt auf, wird Ihnen von der zuständigen Verkehrsbehörde eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Sich verkehrspsychologisch beraten zu lassen ist freiwillig und wird mit dem Abbau von zwei Punkten im Verkehrszentralregister belohnt.
In der verkehrspsychologischen Beratung erhalten Sie in Einzelgesprächen Unterstützung von einem Verkehrspsychologen, um die Defizite in Ihrer Einstellung zum Straßenverkehr zu erkennen, Ihr auffälliges Verhalten zu überdenken und zu ändern. In den Gesprächen werden die Ursachen Ihres auffälligen Verhaltens im Straßenverkehr erarbeitet und es werden Ihnen persönliche Möglichkeiten zur Beseitigung aufgezeigt. So können Sie durch die verkehrspsychologische Beratung künftigem Fehlverhalten vorbeugen und den Behalt Ihrer Fahrerlaubnis sichern.


Quelle: http://www.fev-mpu.de/de/mpu/wissenswert…ml#news58629_14

Das ist wohl beim Threadersteller der Fall.

Meine Meinung: Selbst dran Schuld, wenn du mit abgewichstem Reifen durch die Gegend faehrst.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »muckAE« (31. Oktober 2009, 18:46)


toms

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19

Samstag, 31. Oktober 2009, 20:43

Oh weh, was ist da schon wieder zu lesen!?
Erst mal gab es keine Punkte pro abgefahrenen Reifen, sondern höchstens einmal.
Aber der Tatbestand "Erlöschen Betriebserlaubnis" wurde ja sowieso vor geraumer Zeit gestrichen!
Nun bleibt dem Polizisten nur noch Mängelkarte und Verwarnungsgeld (es sei denn, es ließe sich eine Gefährdung begründen, dann kommt der Abschlepper).
MfG
Thomas

STan.X

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20

Sonntag, 1. November 2009, 08:28

Zitat

Original von toms
Erst mal gab es keine Punkte pro abgefahrenen Reifen, sondern höchstens einmal.

Bis auf die Ausnahme, wenn der Fahrer nicht auch der Halter ist, dann bekommen beide ein Ticket.


Zitat

Original von toms
Oh weh, was ist da schon wieder zu lesen!?
Aber der Tatbestand "Erlöschen Betriebserlaubnis" wurde ja sowieso vor geraumer Zeit gestrichen!
Nun bleibt dem Polizisten nur noch Mängelkarte und Verwarnungsgeld (es sei denn, es ließe sich eine Gefährdung begründen, dann kommt der Abschlepper).
?( ?( ?(


Aua,
sollte aber nach gut 2 ½ Jahren FZV sitzen.
Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis ist im § 19 StVZO geregelt. Zum Erlöschen der BE steht dort zu lesen:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
a) Fahrzeugart geändert wird,
b) eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
c) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."


GruHS
Richard

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