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Registriert: 18.04.2008
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (30. Oktober 2009, 19:41)
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Registriert: 07.05.2008
Region: Baden-Württemberg
Motorrad: Triumph Street Triple R 675

? Na ja, die hatten wohl einen schlechten Tag und du hast vielleicht nicht oft genug "Jawoll Herr Wachtmeister" gesagt
. So dilettantisch wie die vorgegangen sind, solltest du gute Chancen haben davonzukommen. Die Nerven und das Gerenne kann dir aber leider niemand ersetzten.

Zitat
Original von scar007
Wenn das jetzt durchkommt müsste ich bei dem nächsten Kleinsten Fehler an einer verkehrspjsycholigischen Beratung teilnehmen, was für mich heißen würde das ich mein Moped verkaufe, denn auch mit 34PS ist man ganz schnell zu schnell wenn man mal nicht drauf achtet...
Zitat
Original von scar007
........ und Besserung geschworen, aber wenn so zwei möchtegern schlaue Polizisten mir unbediengt was anhängen wollen, find ich das schon ganz schön hart![]()

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »schokorossi« (31. Oktober 2009, 16:05)
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Registriert: 07.07.2009
Region: Nordrhein-Westfalen
Motorrad: so langsam wieder auf der Suche
Zitat
Original von Coyote
Zitat
Original von scar007
Wenn das jetzt durchkommt müsste ich bei dem nächsten Kleinsten Fehler an einer verkehrspjsycholigischen Beratung teilnehmen, was für mich heißen würde das ich mein Moped verkaufe, denn auch mit 34PS ist man ganz schnell zu schnell wenn man mal nicht drauf achtet...
Öhm. Erklär mir bitte mal wieso Du vom "kleinsten Fehler" auf "MPU" kommst. Am Punktestand alleine kann das meines Wissens ja nicht liegen. Vor allem nicht, wenn man bedenkt, dass Punktevergehen schon keine "kleinsten Fehler" mehr sind, sondern ziemlich kapitale Böcke. Wegen Falschparken wird Dich keiner in eine MPU zerren, oder?
Zitat
Was passiert, wenn ich nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar noch mal durch Verkehrsverstöße auffalle? Wenn Sie nach einem absolvierten Aufbauseminar innerhalb der vierjährigen Probezeit nochmals gegen die Verkehrsregeln verstoßen, kann die Verkehrsbehörde Ihre Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) überprüfen lassen. Bestätigt das Gutachten Ihre Fahreignung nicht, kann die Führerscheinstelle Ihre Fahrerlaubnis entziehen.
Was kann mir eine verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit bringen? Fallen Sie als Fahranfänger nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar nochmals durch ein Verkehrsdelikt auf, wird Ihnen von der zuständigen Verkehrsbehörde eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Sich verkehrspsychologisch beraten zu lassen ist freiwillig und wird mit dem Abbau von zwei Punkten im Verkehrszentralregister belohnt.
In der verkehrspsychologischen Beratung erhalten Sie in Einzelgesprächen Unterstützung von einem Verkehrspsychologen, um die Defizite in Ihrer Einstellung zum Straßenverkehr zu erkennen, Ihr auffälliges Verhalten zu überdenken und zu ändern. In den Gesprächen werden die Ursachen Ihres auffälligen Verhaltens im Straßenverkehr erarbeitet und es werden Ihnen persönliche Möglichkeiten zur Beseitigung aufgezeigt. So können Sie durch die verkehrspsychologische Beratung künftigem Fehlverhalten vorbeugen und den Behalt Ihrer Fahrerlaubnis sichern.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »muckAE« (31. Oktober 2009, 18:46)
Zitat
Original von toms
Erst mal gab es keine Punkte pro abgefahrenen Reifen, sondern höchstens einmal.
Zitat
Original von toms
Oh weh, was ist da schon wieder zu lesen!?
Aber der Tatbestand "Erlöschen Betriebserlaubnis" wurde ja sowieso vor geraumer Zeit gestrichen!
Nun bleibt dem Polizisten nur noch Mängelkarte und Verwarnungsgeld (es sei denn, es ließe sich eine Gefährdung begründen, dann kommt der Abschlepper).

Reifen blank und von der Polizei angehalten © MOTORRAD online24