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X_FISH

Mo24-Fan

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1

Mittwoch, 4. November 2009, 19:44

Blinker: Abstände vorne und hinten (LKR EZ 2005)

Man nehme Google - und erhalte dutzende unterschiedliche Antworten zum gleichen Thema... *doh* :)

Daher versuche ich jetzt es jetzt hier mal ob man mir bestätigen kann ob ich's nun richtig verstanden habe - oder doch nicht.

Nun denn: Ich habe ein Leichtkraftrad (125ccm), EZ 2005. Kein Fahrzeugschein, sondern ein COC (Certificate of Conformity). Dies wurde an anderer Stelle im Web als "EU-Zulassung" beschrieben.

Da ich mangels Kofferträgern oder zumindest Haltebügeln Textil-Satteltaschen mitnehmen will, sind die Blinker hinten im Weg diese müsste ich entweder aufwändig nach weiter hinten verlegen (sähe dann wohl aus wie gewollt und nicht gekonnt) - oder ich verwende gleich neue (Mini)Blinker.

Ich habe nun welche gefunden welche mir in Form und Material (Alu) gefallen würden - wären da dann nicht noch die Mindestabstände zu beachten.

Die "deutschen Werte" sind mir bekannt, ebenso auch die Werte gemäß EU-Norm.

Was ist nun für mich bzw. die Maschine relevant? Klar, die "deutsche" Norm überschreitet das EU-Minimum und wäre die "sichere Lösung". Aber wenn es auch nach EU-Norm geht, wäre die Montage für mich a) einfacher und b) praktischer und ohne große Veränderungen durchzuführen.

Beim "TÜV Hamburg" bin ich im Web fündig geworden:

Zitat

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

[...]
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
[...]


Quelle: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Die Kennzeichnung der Bliniker ist kein Problem. Alles so wie es sein soll.

Wenn die Regelung mit den Abständen vorne zwischen den Blinkern "nach EG" zulässig ist, hätte ich keinerlei Probleme:

Vorne hätte ich exakt 245 mm zwischen den Blinkern, jedoch nur ca. 4 cm von Scheinwerferrand zum Blinkerrand.

Hinten hätte ich imt 260 mm zwischen den Blinkern sowieso keine Probleme. Daher hätte ich gerne vorne wie hinten die gleichen LED-Blinker.

Muss ich die deutschen Bedingungen erfüllen, passen die Blinker nicht bzw. nur mit Distanzstücken (was gebastelt wäre sehr bescheiden aussieht).

Grüße, Martin

Vario

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2

Mittwoch, 4. November 2009, 21:48

Hallo
Also du kannst auch geringere Abstände bei den Blinkern nehmen!
Diese geringeren Abstände müssen nur beim TÜV abgenommen werden.
Dh dort wird dan nur eine art "Sichtprobe" gemacht.
Dh geprüft ob die Blinker bei eingeschaltetem Licht auch noch gut zu erkennen sind.

8Die alte Regel stammt ja noch von Zeiten an denen Motorradblinker teilweise nur 5 oder 10 Watt hatten und daher sehr schnell vom Scheinwerfer "überblendet" wurden.
Heutige Möp Blinker haben ja meist schon zwichen 21 bis23 Watt oder sind entsprechend helle LED Blinker.

Pass aber auf, das die Blinker nicht nur die " 11" Kennung ( nur für hintere Montage) sondern die "12"er Kennung haben ( sowohl nach hinten wie vorne erlaubt)
Warum 4T wenn 2T dies besser machen:grin:


Gruss Christian

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Vario« (4. November 2009, 21:51)


X_FISH

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3

Donnerstag, 5. November 2009, 01:15

Ich bin nun doch noch bei einer Quelle fündig geworden, welche wohl als "vertrauenswürdig" angesehen werden könnte:

ECE-R 53 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. :)

Relevant ist der Punkt 6.3.3.1. Der einzige Haken liegt nun im dort aufgeführten Abstand zum Hauptscheinwerfer in Abhängigkeit der Mindestlichtstärke in Candela... Wo auch immer ich die Werte jetzt zum Blinker in spe auftreiben kann...

Grüße, Martin

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »X_FISH« (5. November 2009, 01:16)


DieLegende

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4

Donnerstag, 5. November 2009, 09:03

Zitat

Wo auch immer ich die Werte jetzt zum Blinker in spe auftreiben kann...

Beim Hersteller - wo sonst?
Oder aber Du gehst direkt zum TÜV und sprichst das mit den Leuten dort ab.

Servus,

Holger
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5

Donnerstag, 5. November 2009, 09:32

RE: Blinker: Abstände vorne und hinten (LKR EZ 2005)

Moin

Bei meiner ist der abstand hinten weniger, hatte aber beim Tüv noch

nie Probleme.



:gruss:Hansi
:gruss: Hansi

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6

Donnerstag, 5. November 2009, 12:13

RE: Blinker: Abstände vorne und hinten (LKR EZ 2005)

Na, hast Du das Tape am Scheinwerfer jetzt wieder durch Metall ersetzt? :grin:

Bine läßt fragen, ob sich beim nächsten FT ein paar Flammen machen ließen.

Servus,

Holger
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7

Donnerstag, 5. November 2009, 15:31

RE: Blinker: Abstände vorne und hinten (LKR EZ 2005)

Moin

@DieLegende

Wie menst du das mit den Flammen ?(

:gruss:Hansi
:gruss: Hansi

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8

Donnerstag, 5. November 2009, 15:43

Zitat

Original von DieLegende
Beim Hersteller - wo sonst?


Hergestellt in Taiwan für Polo. ;)

Außer das die Teile früher mal "Picasso" hießen (und einen schlichten weißen Karton im Blister hatten) und nun "Elegant" heißen (und viel Blahblubb auf dem nun bunten Karton haben), ist nicht herauszufinden.

Im direkten Vergleich wirkt der LED-Blinker "heller" und "giftiger", das könnte natürlich aber auch "nur" am erwartungsgemäß schnelleren Ansprechverhalten liegen.

Wegen einer Stahlflex-Bremsleitung steht im Frühjahr vermutlich ohnehin noch die Fahrt zum TÜV bevor - außer ich finde letztere doch noch mit ABE für meine YBR 125 (scheinbar jedoch in .de nicht verbreitet genug).

Grüße, Martin

X_FISH

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Donnerstag, 5. November 2009, 19:00

Ich war mal kreativ und habe zwei Bilder mit Maßangaben erstellt. Einmal gemäß StVZO, einmal gemäß "EG" bzw. ECE R 53.



Für große Version (1024 px) einfach anklicken. Das Regelwerk ist jedoch so komplex, dass mit einer Zeichnung nicht alle Fälle abgedeckt werden können.

Doppelscheinwerfer vertikal oder horizonta, Zusätzliche Nebelscheinwerfer, zwei Rückleuchten, ... Es ist so einiges an Möglichkeiten vorhanden und in den Dokumenten zu finden.

Für ein ganz ordinäres Naked-Bike sollten die beiden Bilder jedoch ganz brauchbar sein wenn der Nächste danach sucht.

Grüße, Martin

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