Aber ...
Mist, jetzt geht es den Motorradfahrern doch noch an den Kragen.
Straßenverkehr
Videoüberwachung verfassungswidrig
Die Verkehrsüberwachung mittels Videoaufnahmen ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg verfassungswidrig. Die Aufnahmen verstoßen laut einem Urteil gegen die Grundrechte von Autofahrern.