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[Führerschein] Mein B Führerschein...

foxdonut50

Mo24-Kultanhänger

  • »foxdonut50« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 907

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1

Montag, 14. Dezember 2009, 19:01

Mein B Führerschein...

...beinhaltet ja ebenfalls L, M und S. Ich gehe somit davon aus, dass ich auch Quads fahren darf. Gibt es da irgendwelche Richtlinien die ich da beachten muss? Also PS-Grenze, Leistungsgewicht usw. oder das ich aufgrund meines Alters (17) vielleicht sogar dort auch begleitet fahren muss?

Danke schonmal :)

Lille

Café & Pension

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2

Montag, 14. Dezember 2009, 19:14

Im Normalfall darf man mit dem B auch Quads aller Größen fahren (gilt als Auto).

Aber.. Du bist erst 17, also derzeit gilt noch begleitetes Fahren? Also >50ccm auf alle Fälle auch auf dem Quad nur mit Begleitung.

Aber ob Du ggf dann 50ccm fahren darfst... mal sehen, ob hier jemand genaueres weiß.

Wombi

Mo24-Kultanhänger

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3

Montag, 14. Dezember 2009, 19:20

soweit ich weiß darfst du bis du 18 bist keine quads fahren die mehr als 50cm³ haben und nicht schneller als 45kmh sind.

ab 18 darfst du alle fahren, denn dann gilt der führerschein richtig.

davor hast du nur den quadführerschein für 16jährige, da darfst du allerdings unbegleitet fahren.

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/s.php

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wombi« (14. Dezember 2009, 19:21)


FireBiker

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4

Dienstag, 15. Dezember 2009, 15:43

So wie es aussieht darfst du auch mit dem B17 L, M und S fahren. Eben 1 Jahr früher.

http://www.fahrschule-hofmann-wue.de/Uns…ot/B17/b17.html

Ich hab den A1 und finde es schwachsinnig das ich zum fahren von Quads die auf 45km/h beschränkt sind nochmals einen Führerschein machen müsste.
Kawasaki ER-6f

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muckAE

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5

Dienstag, 15. Dezember 2009, 16:23

Zitat

Original von FireBiker
Ich hab den A1 und finde es schwachsinnig das ich zum fahren von Quads die auf 45km/h beschränkt sind nochmals einen Führerschein machen müsste.


Ich nicht.
Ein Quad hat halt 4 Raeder. :)

Wehe es kommt jez in B ist auch M drin. Das ist imo was anderes.

Benino

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6

Freitag, 25. Dezember 2009, 21:40

Ein Quad hat mit der Art, ein Moped zu fahren nur soviel gemeinsam, daß man genauso draufsitzt und so schält und bremst. Schräglage gibts zwar auch, wenn man auf zwei Rädern durch die Kurve fährt, aber genau anders herum als beim Moped :D Die Lenkung funktioniert direkt, es wird kein Lenkimpuls benötigt und das Ding fährt dahin, wo man hinlenkt, so wie beim Auto. Das ist auch der Grund, warum Mopedfahrer im allgemeinen eher Probleme mit dem Quadfahren haben als reine Dosenfahrer.
Aufpassen muß man bei Quads mit der Zulassungsart, in der Anfangszeit gab es verschiedene Arten der Zulassung, teilweise gab es wohl auch die Zulassungsart als Motorrad, dann aber meist eine Zulassung als Cabrio. Als dann die EU die Zulassung als VKP (vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung bis max. 15 kW) auf den Weg gebracht hat, wurden Quads dann als solche zugelassen, die Zulassung als PKW ging dann nicht mehr. Die Leistungsbegrenzung wurde dann aber mit Zulassung als Zugmaschine Ackerschlepper per Einzelabnahme (Anhängevorrichtung sowie 2 Scheinwerfer und Rückleuchten etc.) umgangen. Theoretisch darf man solch eine Zugmaschine für landwirtschaftliche Zwecke auch mit Klasse T ab 16 Jahren fahren...

Worauf ich hinaus will, erst muß man wissen, wie das betreffende Ding überhaupt zugelassen ist, um dann zu schauen, ob der passende Führerschein das Führen dieses KFZ auch erlaubt. Meist wird das ja ein VKP oder Zugmaschine sein, aber so genau kann man das pauschal nicht sagen...

toms

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7

Samstag, 26. Dezember 2009, 09:38

Mit Bf17 dürfen Quads der Klasse S (50ccm, 45km/h) alleine gefahren werden, Quads der Klasse B nur in Begleitung.
Ob Zulassung als VKP oder LoF ist für die erforderliche Führerscheinklasse ohne Belang (nicht aber in der Schweiz und etlichen anderen EU-Ländern, die kennen schon FE-KLasse B1 [Unterklasse zu B wie auch A1 Unterklasse zu A ist}).
(Bei tatsächlich gewerblichen LoF-Arbeiten könnte aber die jeweilige Berufsgenossenschaft auch noch ein Wörtchen mitreden. Doch wer nutzt sein Quad/ATV schon gewerblich.)
MfG
Thomas

Benino

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8

Samstag, 26. Dezember 2009, 10:30

Natürlich ist es nicht entscheidend, ob VKP oder Zugmaschine, beide können mit B (nicht mit begleitetem Fahren) gefahren werden. Aber wie gesagt gibt es noch Exemplare, die als Motorrad zugelassen sind, die fallen da eben nicht drunter. Außerdem gibt es wirklich Leute, die ihre Zugmaschine mit 16 und Klasse T (bis 60km/h) fahren, sofern das landw. oder forstw. Zwecken dient, ist das föllig legal. Dann macht auch bei einem Unfall die BG keinen übermäßigen Ärger, warum auch?
Bei Spaßfahrten ist das aber Fahren ohne Führerschein (das geht nun die BG wieder nichts an), was natürlich ein Problem mit der Versicherung entstehen läßt. Hat man Klasse B, hat man da jedoch kein Problem mit Spaßfahrten, da diese Zugmaschinen meist als Motorrad von den Versicherungen versichert werden, egal ob Zulassung als Zugmaschine.

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