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[Recht] Welche Strafe?

HartzPeter

Mo24-Probefahrer

  • »HartzPeter« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 24. Dezember 2009, 12:16

Welche Strafe?

Frohe Weihnachten,

ein Bekannter, hat im Herbst seinen Klasse A Führerschein gemacht und er hat mich gefragt, welche Strafe Ihm bevor stehen würde, falls er mit einer ungedrosselten Maschine erwischt wird. Habe Ihm auch gesagt, das man als Anfänger dies nicht wirklich tuen sollte, aber es ist seine Entscheidung.
Wisst ihr vielleicht was im blühen würde? Sofortiger Führerschein Entzug oder Geldstrafe + Punkte?

LG Peter

Laurence

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2

Donnerstag, 24. Dezember 2009, 12:21

Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?

Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

"Regelstrafen" bei Ersttätern:
  • Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
  • ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
  • Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
  • Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
  • mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
  • nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
  • innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet
Und mit einem lauten Knall erblickte ein Pleuel das Licht der Welt.

Pendeline

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3

Donnerstag, 24. Dezember 2009, 12:43

Na, Peter,

das war eine recht eindeutige Antwort. Sowas ist keine Kavaliersdelikt.

Gruß - Pendeline (und wenn man 18 ist geht der Gesetzgeber in der Regel davon aus, das man weis was man tut und für sein Handel auch die Konsequenzen trägt.)

HartzPeter

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4

Donnerstag, 24. Dezember 2009, 14:03

Danke für die schnelle Antwort, mal sehen was er dazu sagt. So wie ich Ihn kenne wird er sagen, das er für das erste mal einen "Freifahrtsschein" hat........

Pendeline

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5

Donnerstag, 24. Dezember 2009, 14:26

So wie ich Ihn kenne wird er sagen, das er für das erste mal einen "Freifahrtsschein" hat........

Mag sein, dass er als Ersttäter nicht in den Bau muß. Falls er also Bewährung bekommt, wäre er dennoch ein Vorbestrafter. Macht sich gut auf der Job-Suche oder beim Antrittsbesuch bei seinem künftigen Schwiegervater.....

Gruß - Pendeline (das ist es einfach nicht wert.)

HartzPeter

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6

Donnerstag, 24. Dezember 2009, 14:30

So wie ich Ihn kenne wird er sagen, das er für das erste mal einen "Freifahrtsschein" hat........

Mag sein, dass er als Ersttäter nicht in den Bau muß. Falls er also Bewährung bekommt, wäre er dennoch ein Vorbestrafter. Macht sich gut auf der Job-Suche oder beim Antrittsbesuch bei seinem künftigen Schwiegervater.....

Gruß - Pendeline (das ist es einfach nicht wert.)

Ja, da hast du Recht. Auch wenn es dann eben nur eine Geldstrafe o.ä ist, aber das ist sein Leben, er ist glaube ich alt genug.... denke mal, der will bisschen beeindrucken oder sonst was, ich fahr ja auch schon etwas länger.
Ein schönes Fest wünsche ich

Pendeline

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7

Donnerstag, 24. Dezember 2009, 14:34

Ein schönes Fest wünsche ich

Danke sehr.
Das wünsche ich dir auch.

Gruß - Pendeline

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8

Freitag, 25. Dezember 2009, 07:48

Sollte der "Bekannte" der sowas macht (und ich hatte schon viele Anfragen von solchen "Bekannten") sein eigenes Moped mit 34 PS eingetragen und versichert haben, so könnte eine böse Staatsanwaltschaft und auch ein böser Richter einen doppelten Vorsatz und auf eine wiederholte und fortgesetzte Begehung darin erkennen.

Denn es macht ja schon einen Unterscheid, ob der "Bekannte" mal eben eine einmalige Probefahrt mit dem Moped eines anderen "Bekannten" (der dann auch noch nach § 21 StVG belangt wird) macht.

Oder ob er sein eigenes Moped selbst entdrosselt oder entdrosseln läßt. Um damit ständig herumzufahren. Wie gesagt: doppelter Vorsatz

Ach ja....bei einem solchen Fall käme ja noch (Versicherungs-) Betrug hinzu......
aktueller Fuhrpark:
- Suzuki DR 350 S (1991)
- Yamaha XT 600 E (1992)
- Kawasaki ZX 12 R (2000)
- Kawasaki ZZR 1400 (2008)
- KTM 690 SM-R (2008)
- KTM 690 SM-LE (2010)

(Stand 11/2011)

toms

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9

Freitag, 25. Dezember 2009, 09:32

Mag sein, dass er als Ersttäter nicht in den Bau muß. Falls er also Bewährung bekommt, wäre er dennoch ein Vorbestrafter. Macht sich gut auf der Job-Suche oder beim Antrittsbesuch bei seinem künftigen Schwiegervater.....
Naja, im öffentlichen Führungszeugnis taucht das erst bei >90 Tagessätzen auf.
Und wenn der künftige Schwiegervater (z.B. Polizist) zu Privatzwecken im Bundeszentralregister rumschnüffelt, so sollte er das nicht an die große Glocke hängen, sonst hat er selbst ruckzuck auch einen Eintrag.

Mein Schwiegervater hat übrigens kein Führungszeugnis von mir verlangt. Warum auch!?
Wenn das bei Dir anders war - hat der Schwiegervater vielleicht einen guten Grund für diese Befürchtung gehabt?
MfG
Thomas

Ryllan

Mo24-Inventar

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10

Freitag, 25. Dezember 2009, 10:29

Wenns nach mir gehen würde,

DIE HÖCHSTDTRAFE!!! ^^

Also Lebenslang kein Möp mehr!!

Zitat

So wie ich Ihn kenne wird er sagen, das er für das erste mal einen "Freifahrtsschein" hat........


Wer so denkt, dem sollte man die Berechtigung entziehen ein Möp führen zu dürfen.


Alex
Wer sich angesprochen fühlt, der war gemeint !!
Futtertruppenmember !!
alle wörter klein schreiben is cool !!

Pendeline

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11

Freitag, 25. Dezember 2009, 10:50

.......Wer so denkt, dem sollte man die Berechtigung entziehen ein Möp führen zu dürfen.......

Laß' gut sein Ryllan,
das Denken ist frei. Dafür wird man nicht zur Rechenschaft gezogen. Erst der Vollzug kann kritisch werden.
Jetzt hat man sich über die Konsequenzen informiert und tifft eine Entscheidung (für die man dann auch gerade stehen muß).

Gruß - Pendeline

Benino

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12

Samstag, 26. Dezember 2009, 10:49

So einfach ist das eben nicht, denn sollte genau der Typ in seiner jugentlichen Selbstüberschätzung Euch in einer Kurve viel zu schnell genau Euch vors Moped fahren, ohne daß Ihr noch was machen könnt - dann ist wg. einem solchen Typ alles zu spät... :( Das ist eben nicht nur seine Entscheidung, denn die kann durchaus unschuldigen enormen körperlichen Schaden oder Tod bedeuten... Die Konsequenzen, sind eben nur insoweit abschätzbar, wenn der Typ nur erwischt wird, aber in keinster Weise, wenn er einen Unfall verursacht, die rechtliche Seite ist dabei eher die am wenigsten schwerwiegende...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benino« (26. Dezember 2009, 10:52)


Lille

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13

Samstag, 26. Dezember 2009, 16:15

Was halt generell noch dazu kommt:

Im Falle eines Unfalles (man muß ja nicht gleich von schwerwiegenden Folgen ausgehen), wird seine Versicherung zwar den Schaden im ersten Moment übernehmen - sich danach aber an ihn halten. Das heißt, er wird noch langfristig an den finanziellen Folgen zu knabbern haben, was in die zigtausende gehen kann.

Benino

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14

Sonntag, 27. Dezember 2009, 07:27

Ich würde mal sagen, man muß eher davon ausgehen, daß, wenn es einen Unfall gibt, der nicht glimpflich abgeht. Wer solches vor hat, hat nicht die geistige Reife, um ein Kraftfahrzeug zu führen und eben auch nicht die Erfahrung, die ein Fahrer mit langjähriger Mopederfahrung hat. Würde er sich wie ein normaler Mensch sich seine Erfahrung "erfahren" wollen, würde ihm eine gedrosselte Maschine ausreichen, zwei Jahre sind ja schließlich schnell vorbei. Da ihm aber weder Leistung noch Beschleunigung ausreichen, geht es nicht um Blümchempflückerei, sondern eher um einen Rennstreckenartigen Fahrstil, noch dazu ohne allzu viel Erfahrung zu haben. Und da gehen Unfälle wohl selten glimpflich aus...

Vario

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15

Sonntag, 27. Dezember 2009, 12:01

Um die Frage zu beantworten:

6 Punkte in Flensburg (fahren ohne FE, fahren eines Fahrzeugs ohne BE.

Verlängerung der Probezeit+Aufbauseminar



Strafe liegt bei Erwachsenen ( da 18+) meist zwichen 20 und 40 Tagessätzen.



Also lieber gedrosselt fahren und das Geld dan für ein grösseres Möp zur seite tuen
Warum 4T wenn 2T dies besser machen:grin:


Gruss Christian

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