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NipponBiker

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1

Montag, 11. Januar 2010, 23:46

Bekomme ich wegen den Reifen ein TÜV-Problem?

Es kam mal wieder anders als ich dachte.
Als ich letztes Frühjahr einen neuen Vorderreifen brauchte, dachte ich mir, bei dieser Gelegenheit die Marke zu wechseln.
Ich fuhr bis dahin Michelin Pilot Active und wollte nun den Brigestone BT45 fahren. Ich hab also erstmal den notwendigen Vorderreifen gekauft in der Vorraussicht, dass ich wohl über die Saison eh noch einen neuen Hinterreifen brauchen würde, der dann auch ein Bridgestone werden sollte und somit wäre der Wechsel perfekt.
Nun bin ich letzte Saison aber so wenig gefahren das der Michelin hinten immernoch drauf ist und bestimmt noch fit für die nächsten 4-5 tausend km ist.
Nun muss ich im März zum TÜV und hab 2 verschiedene Marken Reifen drauf. Wenn ich mich recht erinnere ist das unzulässig. Oder doch nicht?
Was sagt Ihr?
Es wäre etwas schade, einen Hinterreifen der noch etwa 60% Profil hat und ca. 1,5 Jahre alt ist, wegzuschmeißen.
Greets,
Frank

"Da hinten wird´s hell..."

wheelyfahrer

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2

Montag, 11. Januar 2010, 23:56

Hast nicht irgendeinen Bekannten, der auch ne XJ hat, der dir für den Tüv seinen Reifensatz leihen würde?
Oder alternativ mal ne Suchanzeige aufgeben, reifen muss ja nur mehr als 1,6mm Profil haben.

Weitere Alternative:
Gebrauchtreifen von egay (aber nur fürn Tüv).
Verheize deine Reifen, nicht deine Seele Gruß Wheelyfahrer

STan.X

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3

Dienstag, 12. Januar 2010, 07:03

Auch wenn beide Reifen an deinem Mopped zulässig sein sollten, dann aber nur jeweils als Paar von einem Hersteller.
Eine Kombination aus verschiedenen zugelassenen Fabrikaten ist weder zulässig noch sinnvoll.
Mach es so wie von weelyfahrer beschrieben oder vor dem TüV-Termin einen ordentlichen Burnout und anschließend den passenden Hinterreifen drauf.

GruHS
Richard

Fischi

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4

Dienstag, 12. Januar 2010, 12:11

@Nippon

Hängt davon ab...es gab die Markenbindung die aber mittlerweile Blödsinn ist weil aufgehoben, aber dank unserer preussischen Beamtenkultur hat sich wenig geändert weil man jetzt keine Freigabe, dafür aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht :wall: ....es sei denn man lässt es sich austragen!

Und dann gibt es die Reifenbindung die nur Paarungen zulässt, meine SR´s kennen sowas nicht und ich könnte hinten einen Heidenau ultra grobstoller fahren mit einem BT45 vorne....bei Deiner XJ wird das aber kaum möglich sein, kein TÜV trägt Dir die Paarungen aus...eben nur die Marke an sich...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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Wawy

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5

Dienstag, 12. Januar 2010, 12:31

bei mir stehts im Schein und wenn mit den Reifen was nicht stimmt, lassen die dich durchfallen - war bei mir letztes Jahr auch so :/

Du könntest den Tüv-Termin was rauszögern und wenn du dann durchfällst hast du einen Monat Zeit den Fehler zu beheben.. aber damit kriegst du die KM ja auch nicht abgerissen.
präsentiert:

Schnute

Ich war's nicht

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6

Dienstag, 12. Januar 2010, 12:47

Ist eigentlich beim Fahrern einer nicht zugelassenen Reifenkombination (ob nun ohne Freigabe oder mit nicht zugelassener Paarung) die BE erloschen?

Das gäbe dann, z.B. nach einem Unfall, noch richtig Ärger.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Fischi

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7

Dienstag, 12. Januar 2010, 13:03

Ist eigentlich beim Fahrern einer nicht zugelassenen Reifenkombination (ob nun ohne Freigabe oder mit nicht zugelassener Paarung) die BE erloschen?

Das gäbe dann, z.B. nach einem Unfall, noch richtig Ärger.

Ja...ABER, nicht alle Moppeds habe eine Markenbindung bzw. eine Reifenbindung (also Paarung einer Marke) eingetragen, das gilt vor allem für Oldtimer und jede Menge Youngtimer...

Sollte man schon im eigenen Interesse beachten, dass passende Reifenpaarungen an sich kein Fehler sind...wobei ich diesen Reifenhype für etwas übertrieben halte, aber Gesetz ist nunmal Gesetz...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

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NipponBiker

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8

Dienstag, 12. Januar 2010, 13:29

Dann wird es wohl das beste sein, ich frag im Vorfeld den TÜV. Im schlimmsten Fall muss ich einen neuen (Bridgestone BT45) Hinterreifen kaufen und vielleicht hat dann ja jemand für einen halb abgefahrenen Michelin Verwendung.
Nur für den TÜV hin und her zu wechseln macht schon wegen dem Montageaufwand und den Kosten keinen Sinn.
Greets,
Frank

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Dienstag, 12. Januar 2010, 16:33

So sieht mein Fahrzeugschein aus "ohne" Reifenbindung. :)




Schnute

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10

Dienstag, 12. Januar 2010, 17:44

@Fischi
Schon klar, dass es das auch gibt.

Aber wenn wie bei mir der schöne Satz "Reifenpaar. nur von einem Herst. zul." und "Nur .... (hier zwei Fabrikate vorgegeben, die es schon lange nicht mehr gibt.)" steht, dann ist Mischbereifung ausgeschlossen und ich muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen.
Netterweise gibt es diese Bescheinigung von Conti wasserfest und in Scheckkartengröße. ;)
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

schokorossi

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Dienstag, 12. Januar 2010, 20:01

Vermutlich bekommt man jedenfalls größere Schwierigkeiten als bei einer fehlenden Kennzeichenbeleuchtung?! ;)

LEK-XJ

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12

Dienstag, 12. Januar 2010, 20:13

So sieht mein Fahrzeugschein aus "ohne" Reifenbindung. :)

Schön das da schon ein Schein drin ist :)

bei mir steht unter 22 überhaupt nichts.

Bedeutet das dann ich kann alle fahren ohne mir irgendwelche Gedanken zu machen? Mal abgesehen von der Größe...

Hier gibt's MO24 Aufkleber

Fischi

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13

Mittwoch, 13. Januar 2010, 11:19

Man darf alle Reifen fahren die der original Bereifung in allen Belangen entsprechen, solange in den Papieren keine Markenbindung eingetragen ist und der Reifen über ein E Prüfsiegel verfügt, also allgmein für den Strassenbetrieb zugelassen ist....

Was es m.E. nach nicht gibt in der EU-Zulassung ist die Mischbereifung, also vorne BT45 und hinten Pilot Active wie bei Nippon....da es ja auch nötig ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zumindest mal erfragt zu haben wird es die für Mischbereifung vom Motorradhersteller wohl auch nie geben...

Leider find ich nichts dazu und wenn man seinen Reifenhein anruft hört man förmlich das Schullterzucken durch´s Telefon....die sind nicht minder verwirrt, sozusagen kollektives Kopfschütteln bei allen Beteiligten.

Hier noch ein Artikel aus der Motorrad
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Ryllan

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14

Mittwoch, 13. Januar 2010, 18:03

Ich würde dir für die Zukunft raten immer Paarweise zu wechseln.
Egal ob der vorne es noch 1-2tkm länger machen würde. Die km sind schnell gefahren und du wirst dich ärgern wenn ne Megatour ansteht und du nicht mit kannst weil der Reifen im Arsch ist.
Also alles in einem Aufwasch machen und fertig ^^.

Wenn du Glück hast bekommste die Frage zwecks Mischnereifung vom TÜV beantwortet. Wenn nicht, dann zahlste erst brav und bekommst deinen Antwort danach, mit der Aufforderung nochmal wieder zu kommen wenn das Problem beseitigt ist. Aber dann bitte nochmal bezahlen. Ob´s das wert ist/war mag ich bezweifeln. Zeitaufwand und Streß sind das nicht wert.


der Alex


Ps.: Hätte hier mehr getippt aber ich sehe, das alle hier sachlich geblieben sind und nur deine Frage beantwortet haben. Darum laß ich es auch dabei und schreibe hier nix weiter dazu.
Wer sich angesprochen fühlt, der war gemeint !!
Futtertruppenmember !!
alle wörter klein schreiben is cool !!

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ryllan« (13. Januar 2010, 18:07)


NipponBiker

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15

Mittwoch, 13. Januar 2010, 23:18

Nee, ich werd vorher mal in der Werkstatt vorbei schaun und den TÜV-Prüfer fragen, auf "gut Glück" hätte ich es eh nicht versucht die Plakette zu bekommen um dann ein zweites Mal Vorsprechen zu dürfen. Ich denk mal es wird eh darauf hinauslaufen vorher den richtigen Reifen zu kaufen und montieren zu lassen.


Ps.: Hätte hier mehr getippt aber ich sehe, das alle hier sachlich geblieben sind und nur deine Frage beantwortet haben. Darum laß ich es auch dabei und schreibe hier nix weiter dazu.


Du darfst mich ruhig dafür rügen dass ich mir keinen Kopf darüber gemacht habe Übergangsweise Verbotenes zu tun. Aber ehrlich, ich bin sonst nicht so. ;)
Greets,
Frank

"Da hinten wird´s hell..."

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16

Samstag, 16. Januar 2010, 07:55

@ NipponBiker

Was steht den expressis verbis in Deinem Fzg-Schein drin ..?
Keine Marken- und Typbindung oder der Zusatz "Reifenpaar nur von einem Hersteller"...?

Bei meiner RD 250 ist es so, daß nur Größe/Gesch.-Index/Tragfähigkeitsindex festgelegt sind.
Ich könnte also ganz legal bspw. vorne einen Metzeler und hinten einen Heidenau fahren.
aktueller Fuhrpark:
- Suzuki DR 350 S (1991)
- Yamaha XT 600 E (1992)
- Kawasaki ZX 12 R (2000)
- Kawasaki ZZR 1400 (2008)
- KTM 690 SM-R (2008)
- KTM 690 SM-LE (2010)

(Stand 11/2011)

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