Hallo Holger,
4 Tipp´s:
1. Im Ausland egal wo immer Polizei holen
2. Baldmöglichst eine Rechtschutzversicherung abschließen, zahlt sich irgendwann immer aus !!!
3. Die Schuld des Gegners immer von Zeugen oder schriftlich bestätigen lassen, dann führt es im weiteren Verlauf zu einer Umkehrung der Beweißlast d.h. normalerweise mußt du jemanden die Schuld beweisen können, sollte er aber die Schuld am Unfall unter Zeugen oder schriftlich zugeben, muß er beweißen, dass er unschuldig ist !!!
4. Bilder von der Unfallstelle und der Position der Unfallfahrzeuge sowie der Beschädigungen an den Fahrzeugen machen
5. (wenn Punkt 2 erfolgt ist) ohne Hemmung einen Rechtsanwalt einschalten, Bagatellgrenzen für Gutachten beachten !!!
Servus bikersan
hi,
glückwunsch dass es doch noch so gut ausgegangen its
den tipp von bikersan (immer im ausland die polizei rufen) ist aber mir vorsicht zu genießen! gerade in südlicheren ländern bekommt man da gerne nen bußgeld wenn man wegen einen kleinen blechschaden die polzei ruft! ich kenns noch so von gran canaria, dass alle autos vollkasko versichert sind und weder einheimische noch autovermietungen die schäden beheben lassen. da wird einfach solange über die versicherung geld eingestrichen bis man sich nen neues auto kauft! deshalb sind da auch alle autos selbst neue total zerdellert.
generell ist es total unüblich in spanien die polizei zu rufen. nur so nen tipp am rande 8)