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Britti

Mo24-Bewohner

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1

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:06

falsches kennzeichen

was ist eigentlich, wenn man sein motorrad aufs saisonkennzeichen umgemeldet hat, aber das alte kennzeichen dran lässt? trotzdem aber nur im saisonzeitraum fährt (bustanben und zahlen sind gleich geblieben) findet die polizei bei ner kontrolle wahrscheinlich nicht so dufte, aber solange da noch die aktuelle prüfplakette drauf ist und so, wärs doch eigentlich fast das selbe. der versicherungsschutz besteht ja in dem zeitraum wo man fährt, der zeitraum steht nur nicht aufm kennzeichen...

lg britti
...vorher kennzeichen 22cm breit, jetzt 28cm =/

hanjiro

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2

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:13

Ändert wohl nichts an der Tatsache, dass das gültige Kennzeichen nicht am Krad angebracht wurde. Wird dann wohl abhängig werden, wer dich anhält. Entweder du wirst nur mündlich verwarnt das richtige Kennzeiechen anzubringen, oder es kostet was, oder darfst sogar nicht weiterfahren.

Aber wenn du dabei noch nicht erwischt wurdest, warum willst du dann mit den falschen Kennzeichen rumfahren, oder war die Frage nur retorisch?

Edit sah grad erst 22/28 cm. Na das wär dann auch für mich nen Grund das mal zu klären, wenn ich Saisonkennzeichen fahren würde :)
Macht nicht alle Fehler selbst, gebt den anderen auch eine Chance

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hanjiro« (14. Februar 2010, 17:15)


Coyote

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3

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:15

Hätte das alte Nummernschild nicht eh entstempelt werden müssen?


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Britti

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4

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:17

ich schieb seit oktober das anbringen vom neuen kennzeichen vor mich hin, das ist einfach son fettes kuchenblech x)
aber die war nur so informativ gestellt, also ich werd dann doch das neue noch irgendwann anschrauben

Phil89

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5

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:21

Was hast du gegen das Kuchenblech ? Das hindert dich bei nichts und macht dich auch nicht langsamer... Mir wärs das nicht wert Stress mit den Grünen zu bekommen, nur weil mir mein Kuchenblech nicht "cool" genug ist.

Britti

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6

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:24

ich hab doch gesagt, dass ich's neue eh anschraube...

Coyote

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7

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:28

Eigentlich dürftest Du ein gültiges altes Kennzeichen gar nicht mehr haben. Es muss entstempelt sein, wenn es das nicht ist, könnte es "Urkundenfälschung" heißen und Dich beruflich sehr, sehr weit aus der Bahn tragen. Auch so rein informativ. ;)


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Britti

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8

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:33

nöö ich entstempel da nichts, ich hängs mir so wie es ist an die (garagen)wand ^^

wollte ja nur mal so wissen, ob die polizei einen für sowas das weiterfahren verbieten könnte, weil sie erkennen ja eindeutig das richtige kennzeichen, das im fahrzeugbrief steht, nur ohne saison drauf. es geht mir nicht darum ob ichs mich trauen würde, nur die frage an sich find ich ganz interessant.

Coyote

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9

Sonntag, 14. Februar 2010, 17:46

Keine Ahnung. Technisch gibts keinen Grund, aber praktisch wäre das ohnehin dann Dein kleinstes Problem. Außerdem ist es immer die Frage "was tun die Grünen wirklich" vs. "was könnten die Grünen theoretisch". Grundsätzlich ist Dein Fahrzeug so nicht ordnungsgemäß zugelassen, was Grund genug wäre Dir die Weiterfahrt zu verbieten, wenn sie denn wollen.

Die Zulassungsstellen müssen IIRC das alte Kennzeichen entwerten, Du hättest so gar kein neues bekommen dürfen.


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schokorossi

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10

Sonntag, 14. Februar 2010, 18:41

Du "darfst" eigentlich gar kein zugelassenes altes Kennzeichen mehr haben, wenn Du ordentlich auf das Saisonblech umgemeldet hast? Die haben wirklich vergessen, von Deinem alten Kennzeichen die Landkreisplakette runterzukratzen? Also, sowas hab ich bis jetzt wirklich noch nie erlebt oder davon gehört! :rolleyes:

haensel

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11

Sonntag, 14. Februar 2010, 20:12

Die haben wirklich vergessen, von Deinem alten Kennzeichen die Landkreisplakette runterzukratzen? Also, sowas hab ich bis jetzt wirklich noch nie erlebt oder davon gehört!

klingt zwar wirklich unwahrscheinlich, aber genau das ist mir mit meiner "großen" 50er vor etwa 24 Jahren auch passiert.
Der Teufel steckt im Detail und Irren (oder vergessen) ist menschlich.
mfg
Holger
:motorrad:....linke Hand zum Gruß an alle Biker.

Britti

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12

Sonntag, 14. Februar 2010, 20:52

äh ja also ich hab jetzt 2 'gültige' kennzeichen...
aber ich hab auch schon von anderen gehört, dass die ihres selbst entwerten sollten

Coyote

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13

Sonntag, 14. Februar 2010, 21:01

Ja, um es dann aber der Zulassungstelle vorzulegen. Meine hat eine Fräse, wo man sein Blech zwar selbst drunterlegt, es aber dennoch danach vorzeigen muss.


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Fischi

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14

Montag, 15. Februar 2010, 00:47

äh ja also ich hab jetzt 2 'gültige' kennzeichen...
aber ich hab auch schon von anderen gehört, dass die ihres selbst entwerten sollten


Na hoffentlich treibt mit dem 2. "gültigen" Schild niemals jemand Unfug...

Selbstentwerten kenn ich auch, aber nur so wie es Coyote beschrieben hat...das Kennzeichen ist ein amtliches Dokument, da Du es gekauft hast gehört es auch Dir, aber nicht die Landkreisplakette...
Das Leben ist kein Ponyhof, aber es lebt sich nicht schlecht wenn man in einem wohnt :rolleyes:

:mo24: FT1, FT2, FT4, FT5, FT6, FT7, FT9, FT11, FT12 ...to be continued :route88:

schokorossi

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15

Montag, 15. Februar 2010, 16:10

Na, dann tu´ Dir den Gefallen und schabe die Plakette runter. Wenn das Ding in die falschen Händer gerät... und Du brauchst es sicher nimmer, außer Du möchtest wieder auf Ganzjahreskennzeichen ummelden. Aber selbst dann kriegen die Mitarbeiter bei der Zulassung die Krise, wenn da noch eine Plakette klebt! Also, Nummernschild für den Fall der Fälle aufbewahren, Plakette abkratzen.



s., immer venünftig! *hüstel* ^^

toms

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16

Montag, 15. Februar 2010, 16:22

Ein kurzes durchlesen von StVG §22 sollte jeden davon überzeugen, daß er besser nur das amtlich ausgegebene Kennzeichen dran hat. Nicht mehr und nicht weniger.
Natürlich auch keine Buchstaben, Ziffern, Siegel, Wappen oder sonstwas geändert. Die Gefahr der Urkundenfälschung wurde ja schon genannt.

Als Polizist würde ich sonst glatt neben der selbstverständlichen Strafanzeige auch die falschen Kennzeichen als Beweismittel sicherstellen.
Dann muß das Bike halt per Abschleppwagen zurück, aber das wäre dann ja nicht mein Problem.
MfG
Thomas

hanjiro

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17

Montag, 15. Februar 2010, 17:01

Dann gehörst du zu dritten Gattung der von mir oben beschriebenen "wer dich Anhält"
Macht nicht alle Fehler selbst, gebt den anderen auch eine Chance

schokorossi

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18

Montag, 15. Februar 2010, 17:06

Bei der Kontrolle von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung erkennt man sofort das falsche Taferl, weil der Saisonzeitraum auf der Zulassungsbescheinigung groß und breit mit drauf steht. (Das hat hier nur noch keiner erwähnt, deshalb mache ich es, der Vollständigkeit halber ;))

Ronin

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19

Montag, 15. Februar 2010, 17:48

Haben ja alle hier schon das was Sache ist gesagt, nimm nen Schraubendreher ode ein Messer und tuh dir den gefallen und entwerte das Schild.

Ich kenne einige die bis heute das Strichkennzeichen meiden nur weil es ihnen zu groß ist, die beißen halt in den sauren Apfel und bezahlen für ein kleines Schild mehr Geld.

Olli1969

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20

Montag, 15. Februar 2010, 23:14

Zitat


Orignal von Ronin:

Ich kenne einige die bis heute das Strichkennzeichen meiden nur weil es ihnen zu groß ist, die beißen halt in den sauren Apfel und bezahlen für ein kleines Schild mehr Geld.

Was ich verstehe, mit einem 28er Blech würde ich auch nicht rum fahren wollen. Das ist eine Frage des persönlichen Geschmacks. Unsere Kennzeichen sind so auch schon groß genug. In anderen Ländern geht das doch auch kleiner!

LG

Olli

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