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hazard77

Mo24-Probefahrer

  • »hazard77« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 27. Februar 2010, 18:23

Reifen nicht im Fahrzeugschein eingetragen aber freigegeben, was gilt?

Hi Leute!





In meinem Fahrzeugschein steht unter Bereifung einmal für vorne 120/60ZR17 und
entsprechend für hinten 160/60ZR17, sonst nix, keine weiteren Reifengrößen. Wie ist das jetzt wenn
ich mir nen 170er hinten draufziehe der eine Freigabe für mein Mopped hat?
Darf ich dann damit fahren obwohl diese Größe nicht im Fahrzeugschein
eingetragen ist oder erlischt damit die Betriebserlaubnis?? Für Antworten danke im Voraus! LG!

Dirk U.

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2

Samstag, 27. Februar 2010, 18:28

Wenn du keine Markenbindung im Brief hast kannst du die drauf machen. Brauchst theoretisch nicht mal eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller. Lediglich die Reifen müssen den Maßen im Brief entsprechen.



hazard77

Mo24-Probefahrer

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3

Samstag, 27. Februar 2010, 18:48

Hey Dirk, danke für die Antwort aber du hast meine Frage nicht ganz gelesen glaub ich ;) Du sagst dass ich den 170er draufmachen kann und danach dass ich ihn nicht draufmachen kann weil im Schein eine andere Größe steht, eben 160. Um Marke gings nicht, ich habe keine Markenbindung. Also dem letzten Satz folgend muss ich mir den 170er dann eintragen lassen? Bedeutet das neue Tüv Abnahme oder so was, wie teuer ist das insgesamt eigentlich? (Wie ich deutsche Ämter kenne wirds nicht billig) :cursing:

Dirk U.

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4

Samstag, 27. Februar 2010, 18:54

Oh, wirklich überlesen.

Den 170er musst du dir eintragen lassen.



VFR-Pittermann

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5

Samstag, 27. Februar 2010, 19:14

Hallo,

also ich meine wenn der 170er eine Freigabe hat wie Du sagst,kannst Du den drauf machen.

Denkst Du die FJ fährt damit besser? ;)
wieder Einsteiger

Coyote

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6

Sonntag, 28. Februar 2010, 01:41

Brauchst theoretisch nicht mal eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller. Lediglich die Reifen müssen den Maßen im Brief entsprechen.

Ich fürchte, das gilt ausschließlich für Autoreifen.

@hazzard77: wenn der 170er eine Freigabe für Dein Modell besitzt, dann darfst Du ihn benutzen. Gibts die Freigabe nur für den 160er, dann nicht.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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7

Sonntag, 28. Februar 2010, 01:42

Brauchst theoretisch nicht mal eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller. Lediglich die Reifen müssen den Maßen im Brief entsprechen.


Ich fürchte, das gilt ausschließlich für Autoreifen.

@hazard77: wenn der 170er eine Freigabe für Dein Modell besitzt, dann darfst Du ihn benutzen. Gibts die Freigabe nur für den 160er, dann nicht.


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harley.hansi

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8

Sonntag, 28. Februar 2010, 07:14

Moin

@Coyote Du Stotters ja :grin:

@hazard77

Deine Frage ist nicht klar formuliert:

Gleicher Hersteller? Freigabe mit deinen Vorderreifen?

Beim Motorrad müßen beide Reifen gleicher Heersteller sein (Paralelläufer)

Ich mußte bei meiner deswegen beide Reifen tauschen,obwohl der Vorderreifen noch gut war.

:gruss: Hansi
:gruss: Hansi

Born to ride Harley

STan.X

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9

Sonntag, 28. Februar 2010, 08:52

Die Reifenhersteller sind daran interessiert ihre Reifen für so viele Möppis wie möglich frei zu geben, damit der Umsatz stimmt.
Also testen sie ihre Rundlinge auch für alle möglichen Umrüstungen.
Bei älteren Fahrzeugen (Reifendimension: 4.00 S18*) werden daher verschiedene neue Größen (Bezeichnung: 160/60ZR17 (69W) TL M/C* ) freigegeben.
Um zeitgemäße Reifen aufziehen zu können müssen diese jedoch eingetragen werden.
Ist die Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen, darfst du sie mit der Produkt-Freigabe des Reifenherstellers aufziehen.

GruHS
Richard
*Reifendimensionsangaben dienen nur als Beispiel

Dirk U.

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10

Sonntag, 28. Februar 2010, 09:56

Brauchst theoretisch nicht mal eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller. Lediglich die Reifen müssen den Maßen im Brief entsprechen.
Ich fürchte, das gilt ausschließlich für Autoreifen.


Ich glaube aber das stimmt schon. Klick me

Zitat

Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und
weitgehend bekannten Praxis wenig geändert.Wenn
der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen
vorsieht, muss sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf
ein abweichendes Reifenmo­dell, das in den Papieren oder dem
Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine
Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder
Reifenhersteller beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen ebenso wie die
Fahrzeugpapiere bei Motorrad­fahrten mitgeführt werden. Eine Vorführung
des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ,….)
und/ oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen
ei­ner Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in
der Bescheinigung gefor­dert. Informationen zu der Rechtmäßigkeit der
Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern enthält § 36 StVZO unter
Erläuterung Nr. 4.

Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung
besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen
Dimension gefahren werden.

Quelle: ADAC


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (28. Februar 2010, 09:58)


STan.X

Mo24-Bewohner

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11

Sonntag, 28. Februar 2010, 10:37

Das gilt zum einen für neue Moppeds, zum anderen für Moppeds mit vom Hersteller/Importeur nach der Änderung überarbeiteter Betriebserlaubnis.
Bei „alten“ Fahrzeugen bleibt die Regelung so bestehen, wie sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Betriebserlaubnis bestanden hat.
Hier also: altes Schätzken – altes Recht.

GruHS
Richard

Dirk U.

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12

Sonntag, 28. Februar 2010, 10:47

@Richard

Hast du das auch irgendwo schriftlich?

Ich habe in meinem Brief jegliche Bindung ausgetragen, aber das hat nicht BMW gemacht sondern die Zulassungsstelle.

Mir hat bislang jeder gesagt ich könne alles fahren, nur die Spezifikation müssen stimmen und mein Motorrad ist schon ein "altes Schätzchen" mit Bj. 1995.



STan.X

Mo24-Bewohner

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13

Sonntag, 28. Februar 2010, 10:54

@Dirk
BMW gibt die Vorlage, das StVA trägt ein.
Hat das StVA etwas anderes eingetragen, als in der Vorlage steht,
hast du dir eine Einzelabnahme gespart.
Der Eintrag gilt natürlich (auch wenn er „falsch“ sein sollte)
Freu dich. :angel:

GruHS
Richard

DieLegende

Master of desaster

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14

Montag, 1. März 2010, 07:08

Zitat

also ich meine wenn der 170er eine Freigabe hat wie Du sagst,kannst Du
den drauf machen.

Denkst Du die FJ fährt damit besser?
Wenn es gem. Profil des TE um die 47E geht - die ja größtenteils mit der 1XJ 7 1TX identisch ist, wie ich sie gefahren habe - NEIN.
Was mich ein bißchen wundert: Mitte der '80er Jahre gab es diesen idiotischen Breitreifenwahn noch nicht in der heutigen Ausprägung. Serienmäßige Größe für die Bereifung der 47E ist 120/80-16" und 150/60-16", und damit wird ist die "Dicke" ziemlich handlich.
Breitere Reifen verbessern in der Ansicht mancher vielleicht die Optik, auf Originalfelge aber verschlechtern sie das Kurvenverhalten recht drastisch.

Ein Umbau auf die 17"-Felge der XJR 1200/1300 würde gleich einen 180er Schlappen bedeuten, auf dem aber erfahrene Fahrer in der Regel einen schmaleren 170er aufziehen, um Handlichkeit hinzuzugewinnen.

Hier aber soll von 160 auf 170 erweitert werden.
Welche Felge ist da montiert?

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
- Nämbercher XJ-Fanatiker -

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15

Montag, 1. März 2010, 11:24

Was steht denn in der Freigabe vom Reifenhersteller expressis verbis drin?

Da steht dann, daß der besagte Reifen auf besagtem Motorrad gefahren werden darf, ohne daß eine TÜV-Begutachtung vorgesehen ist. Denn genau diese Prüfung wurde seitens des Reifenherstellers ja bereits vorher mit eben diesem Bike-Typ durchgeführt.
Nur der ordnungsgemäße Anbau muß dokumentiert werden.

Also....Freigabe ausdrucken, Reifen beim Händler aufziehen lassen, ordnungsgemäße Montage durch Eintrag des Händlers (meist Stempel+Unterschrift) bestätigen lassen...und gut is....!
Das reicht dann.
aktueller Fuhrpark:
- Suzuki DR 350 S (1991)
- Yamaha XT 600 E (1992)
- Kawasaki ZX 12 R (2000)
- Kawasaki ZZR 1400 (2008)
- KTM 690 SM-R (2008)
- KTM 690 SM-LE (2010)

(Stand 11/2011)

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