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Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO
Du sagst dass ich den 170er draufmachen kann und danach dass ich ihn nicht draufmachen kann weil im Schein eine andere Größe steht, eben 160. Um Marke gings nicht, ich habe keine Markenbindung. Also dem letzten Satz folgend muss ich mir den 170er dann eintragen lassen? Bedeutet das neue Tüv Abnahme oder so was, wie teuer ist das insgesamt eigentlich? (Wie ich deutsche Ämter kenne wirds nicht billig)
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Brauchst theoretisch nicht mal eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller. Lediglich die Reifen müssen den Maßen im Brief entsprechen.
Brauchst theoretisch nicht mal eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller. Lediglich die Reifen müssen den Maßen im Brief entsprechen.
Hansi
Hansi
Born to ride Harley Benutzerinformationen überspringen
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Ich glaube aber das stimmt schon. Klick meIch fürchte, das gilt ausschließlich für Autoreifen.Brauchst theoretisch nicht mal eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller. Lediglich die Reifen müssen den Maßen im Brief entsprechen.
Zitat
Grundsätzlich hat sich somit an der bislang geübten und
weitgehend bekannten Praxis wenig geändert.Wenn
der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen
vorsieht, muss sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf
ein abweichendes Reifenmodell, das in den Papieren oder dem
Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine
Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder
Reifenhersteller beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen ebenso wie die
Fahrzeugpapiere bei Motorradfahrten mitgeführt werden. Eine Vorführung
des Motorrades bei einem Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, GTÜ,….)
und/ oder eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist beim Vorliegen
einer Unbedenklichkeitserklärung nicht erforderlich, außer es wird in
der Bescheinigung gefordert. Informationen zu der Rechtmäßigkeit der
Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern enthält § 36 StVZO unter
Erläuterung Nr. 4.
Auf Motorrädern, für die keine Reifenbindung
besteht, dürfen alle ECE-geprüften Reifen mit der vorgeschriebenen
Dimension gefahren werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dirk U.« (28. Februar 2010, 09:58)
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Motorrad: Gesamt: 4x XJ 600 51J, EZ 1985 - 1988 / FJ 1200, EZ 1987
Wenn es gem. Profil des TE um die 47E geht - die ja größtenteils mit der 1XJ 7 1TX identisch ist, wie ich sie gefahren habe - NEIN.
Zitat
also ich meine wenn der 170er eine Freigabe hat wie Du sagst,kannst Du
den drauf machen.
Denkst Du die FJ fährt damit besser?
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Motorrad: ZZR 1400, ZX 12 R, KTM 690 (x2), XT 600, DR 350
Reifen nicht im Fahrzeugschein eingetragen aber freigegeben, was gilt? © MOTORRAD online24