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p4in

Mo24-Fan

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1

Montag, 1. März 2010, 22:12

Gewicht - Leistung - Drossel !?

Hallo, gibt es eine Begrenzung bei der 34 PS Drossel die man beim A-Schein am Anfang braucht?
Denke ja mal nicht, dass man irgendne 100kg Maschine mit 34 PS fahren darf (bischen übertrieben :grin: ).

Also, dass es quasi eine Begrenzung fürs Leistungsgewicht gibt oder sowas in der Art?

Bei mir wärs halt, dass ich eine Supermoto die vollgetankt um die 160kg wiegt zulassen möchte (Hat original schon ne Straßenzulassung, also keine Wettbewerbsmaschine).
Darf man die mit 34PS eintragen?
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Mika.

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2

Montag, 1. März 2010, 22:14

Von Wikipedia:

"Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem
Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg"

Also: nach Adam Riese bekomme ich ein Mindestgewicht von 156,25 kg heraus. Dürfte aber dann das Trockengewicht sein!

Ronin

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3

Montag, 1. März 2010, 22:16

Ich kenne nur diesen Wert 0,16 kW/kg

Evo2k6

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4

Montag, 1. März 2010, 22:31

Wie die anderen schon sagten es darf nicht mehr als 0,16kw pro kg gewicht vorhanden sein. Das gewicht bezieht sich meines Wissens nach dabei auf das Trocken/Leergewicht.

Meine Ninja 250R hat 24kw ( 33PS) bei einem Trockengewicht von ca. 151kg. Finde keine genaue Angabe darüber da Kawasaki nur das Fahrfertig Gewicht mit 169kg angibt. Da sie aber einen 17l Tank und sowas um die 1-2l Öl hat sollten so 151-152kg trocken schon hinkommen. Mit 1,55xxxx kw/kg ist sie mit diesen Maßen allerdings schon an der Grenze dessen was erlaubt ist. Im KFZ-Schein sind auch die 0,15kw angegben.


Vondaher könnte es bei dir verdammt eng werden wenn nicht zu eng. Wenn ich jetzt mal davon ausgehe das sie Supermoto typisch einen kleinen Tank mit um die 7l hat solltest du bei ca. 154kg trocken ankommen. Das sind jetzt allerdings alles Schätzwärte von mir ohne jegliche garantie. Endgültig beantworten können wird die Frage entweder nur der KFZ-Schein geben ( Leistungsgewicht ist angegeben) Oder du musst dir vom Hersteller das Leergewicht geben lassen und die dan notfalls durch einzelabnahme zulassen.

Ein weiterer weg könnte sein das du versuchst sie mit weniger PS durchzuboxen, z.B durch Prüfstanddaten etc. so das der Tüv dir vllt nur 30 oder 31 PS einträgt den diese paar PS weniger sind unter umständen das Zünlein an der Waage wenn sie zu leicht ist um sie mit 34Ps zuzulassen.

Meine Ninja 250R würde mit 34PS die 0,16kw/kg grenze Sprengen.

hawkeye

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5

Dienstag, 2. März 2010, 13:37

Hallo,

es zählt natürlich das in den Papieren eingetragene Leergewicht.

Grüße

Hawkeye
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p4in

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6

Dienstag, 2. März 2010, 14:02

Vollgetankt werden bei der KTM 160kg angegeben... Mit 12 Liter Tank...
Das wär dann ja schon über der Grenze, zumindest trocken.

Kann man die dann sträker drosseln, also zb auf 30 PS ?
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Evo2k6

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7

Dienstag, 2. März 2010, 15:21

Das sollte dann in der Tat zu wenig sein, da du ja auchnoch bedenken musst das noch ca. 1-1,5l Öl dazu kommen.

Natürlich kannst du sie auch nur auf 30PS drosseln, das gesetzt schreibt ja keine Leistung von genau 34PS vor ;) .

Du musst dann halt nur beim Tüv irgendwie nachweisen das sie nur 30PS und nicht die serienmässig eingetragenen hat.

Oder hat der Tüv auch eigene Leistungsprüfstände? Ist mir zumindest nicht bekannt.

p4in

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8

Dienstag, 2. März 2010, 16:02

Och neee... Das wird dann wieder so stressig...
Wie soll man das denn dann nachweisen, dass die nur so wenig hat!? Prüfstandlauf ausdrucken oder was :thumbsup:
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Ronin

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9

Dienstag, 2. März 2010, 17:03

Ich vermutete mal du redest von eine KTM Enduro die haben soweit ich weis vom Werk aus eh keine 34PS sondern so 26-28PS.
Um welche Maschine geht es den genau?

Coyote

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10

Dienstag, 2. März 2010, 18:22

Och neee... Das wird dann wieder so stressig...
Wie soll man das denn dann nachweisen, dass die nur so wenig hat!? Prüfstandlauf ausdrucken oder was


Indem Du einen passenden Drosselsatz kaufst, der bereits ein TÜV-Gutachten hat. Alles andere kannst Du vergessen. Prüfstandsdaten werden nicht eingetragen.


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11

Dienstag, 2. März 2010, 20:28

Prüfstandsdaten werden nicht eingetragen.

Echt nicht? Is ja mal wieder klar... Leistungsabweichungen nach oben muss man bei der versicherung etc angeben damit sie mehr abzocken können, aber alles was nicht selber vom Tüv kommt und womit sie Ihren reibach machen wird abgelehnt :thumbdown:

p4in

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12

Dienstag, 2. März 2010, 21:39

So ne Kacke. Hab von nem Österreicher gehört, dass er sich den Gasanschlag sogar selbst gedreht hat und das wurde eingetragen.
Scheint da wohl einfacher zu sein.

Ich hoffe mal hier gibts überhaupt so einen passenden Drosselsatz.

Es handelt sich um eine KTM Lc4 640.
So eine ist das. Hat von Werk in etwa 50-60Ps je nach dem...
Also mit 30 von Werk ist da nix.
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13

Dienstag, 2. März 2010, 22:19

Frag doch mal bei nem KTM Händler ;)

Coyote

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14

Dienstag, 2. März 2010, 22:49

Echt nicht? Is ja mal wieder klar... Leistungsabweichungen nach oben muss man bei der versicherung etc angeben damit sie mehr abzocken können,

Auch die Versicherung interessiert sich nur dafür, was im Lappen steht. Die verlangt nicht, dass man die Serienstreuung nachmisst.


Was die Ösis machen ist für dem deutschen Straßenverkehrsamt egal...


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15

Mittwoch, 3. März 2010, 01:11

Ich meine auch nicht die Seriensteuerung sondern so Sachen wie Chiptuning, was Leistungsmäßig dann doch etwas aus der Serienstreuung fällt gerade bei Turbomotoren :grin:

DieLegende

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16

Mittwoch, 3. März 2010, 07:03

Zitat

Ich meine auch nicht die Seriensteuerung sondern so Sachen wie Chiptuning, was Leistungsmäßig dann doch etwas aus der Serienstreuung fällt gerade bei Turbomotoren.
Das ist aber mit einer Drosselung vom Charakter her absolut nicht zu vergleichen - nicht nur wegen des Vorzeichens.
Beim Tuning hast Du eine EINZELanfertigung, weil rechtlich betrachtet hinterher ein Unikat das Ergebnis ist. Da ist es durchaus rechtens, eine individuell gemessene Höchstleistung einzutragen, weil grobe Schätzwerte ("Wenn ich mit dem Baby fertig bin, hat die 35 PS mehr") einfach nicht verwertbar sind.

Wenn Du schon einen Vergleich ziehen willst, dann halte ich die FJ 1200 für ein angemesseneres Beispiel.
Die wurde für den deutschen Markt auf 74 kW (101 PS) gedrosselt. In Deutschland gilt das daher als offene Leistung, weil vom Hersteller so beim KBA angemeldet.
Nach dem Austausch der Ansaugstutzen und entsprechender Anfettung des Gemisches aber liegt die tatsächliche offene Leistung bei 95 kW (129 PS), das ist technisch betrachtet eine simple Entdrosselung.
Nach deutschem Recht ist es für die FJ aber eine Leistungssteigerung. Da das Ganze über Entdrosselung stattfindet, hat jede FJ hinterher 95 kW in den Papieren stehen, unabhängig davon, ob da an der Kurbelwelle nun 90 oder 100 kW meßbar sind.

Ähnlich dürfte es wohl beim industriell gefertigten Chipsatz sein: Das ist in der Regel Massenware, wurde für bestimmte Motorräder homologisiert und damit liegen beim KBA Sollwerte vor. Die hat nach korrekter Durchführung des Chiptunings das Motorrad auch, egal, was die Realität sagt. Der Gesetzgeber betreibt hier zur Vereinfachung der Handhabung eine Fiktion.
Stell Dir vor, dem wäre nicht so: Dann müßte für die Versicherungen bei jedem Motorrad jährlich eine Leistungsmessung durchgeführt werden. Wie das die laufenden Kosten erhöhen würde, müßte ich wohl nicht näher erläutern.

Servus,

Holger
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17

Donnerstag, 4. März 2010, 17:40

Hallo,

erst mal muss man mal klären, um welches Modell es sich genau handelt, da gibt es nämlich bei KTM eine große Vielfalt. Dann muss geklärt werden, mit wieviel Leistung sie eingetragen ist. Ist sie noch nicht stufenführerscheintauglich, sollte man schauen, ob es entsprechende Umrüstgutachten gibt-z.B. Alphatechnik bietet für die 640er keine Umrüstungen an. Gibt es die nicht, wird es schwierig. Eine Leistungsänderung ohne Gutachten ist zwar machbar aber reichlich teuer wegen des Abgasgutachtens, das dann fällig ist. Scheitert das ganze an ein paar Kilo zu wenig Gewicht, ist es einfacher, das Leergewicht zu erhöhen. Dazu kann man am Fahrzeug ein entsprechendes Gewicht ( Stahl- oder Bleiblock) anbringen und das Mehrgewicht in die Papiere eintragen lassen.

Grüße

Hawkeye
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18

Donnerstag, 4. März 2010, 21:15

n. Dazu kann man am Fahrzeug ein entsprechendes Gewicht ( Stahl- oder Bleiblock) anbringen und das Mehrgewicht in die Papiere eintragen lassen.

und wo willst du an so einem Motorad z.B mal eben 5 oder 6kg zusatzgewicht anbringen? Ob ans Heck klemmen da so vorteilhaft ist waage ich zu bezweifeln und wenn muss dass dann doch 100% auch angeschweißt werden oder so mätzchen. Aufjedenfall nicht ohne großaufgebot zu entfernen weil ich glaub kaum das dir ein Tüv Fritze das so abnimmt wenn du da hinkommst und mal eben sagst " ja ich ham mir hier jetzt noch mit test n 5kg bleiblock ans Heck geklebt.

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19

Donnerstag, 4. März 2010, 21:22

nen kolleg fährt die ktm gedrosselt er hat sie auch extra drosseln lassen und hatte keine probleme beim tüv damit ;) im übrigen gibt es auch drosseln die auf 27 ps oder ähnliches drosseln, steht ja in den papieren die du zu der drossel dazu bekommst, oder die werkstatt bestätigt das sie 27 ps hat.


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20

Freitag, 12. März 2010, 14:22

Hallo,
und wo willst du an so einem Motorad z.B mal eben 5 oder 6kg zusatzgewicht anbringen? Ob ans Heck klemmen da so vorteilhaft ist waage ich zu bezweifeln und wenn muss dass dann doch 100% auch angeschweißt werden oder so mätzchen. Aufjedenfall nicht ohne großaufgebot zu entfernen weil ich glaub kaum das dir ein Tüv Fritze das so abnimmt wenn du da hinkommst und mal eben sagst " ja ich ham mir hier jetzt noch mit test n 5kg bleiblock ans Heck geklebt.
Wir haben das zumindest schon so gemacht,- mit einem verschraubten Block im Rahmenheck- und es hat funktioniert. Wenn es keinen entsprechenden Drosselsatz gibt und es nicht an 20kg Mindergewicht scheitert, ist das die einzige, praktikabele Lösung, da eine Leistungsänderung ohne Gutachten bei Fahrzeugen ab Baujahr 1989 unbezahlbar ist.

Grüße

Hawkeye
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