Revit Shop FC-Moto Alpinestars Motocross Offroadforen Community Spidi Shop motoboerse Fox Shop Blauer Shop MOMODESIGN Helme Motorrad Videos
Arai Helmets Airoh Helmets AGV Helmets Alpinestars Shop FOX Racing Shop HJC Helmets Nolan Helmets Oneal Helmets Puma Boots Alpinestars Spidi Gaerne Boots Lazer Helmets Dainese Shop

Du bist nicht angemeldet.

[Zulassung] Brief und Schein weg?

udo1982

Mo24-Hobbyist

  • »udo1982« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 110

Registriert: 26.08.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Honda CBR 900 RR

  • Private Nachricht senden

1

Samstag, 20. März 2010, 18:23

Brief und Schein weg?

Folgende Situation:

Meine Fresse, ich könnte echt kotzen: Ich habe bei nem Händler mein Moped gekauft und auf dem Kaufvertrag hat der das Kreuz bei "Fahrzeugschein erhalten" und bei "Fahrzeugbrief erhalten" gesetzt. Es sind auch beiderseitige Unterschriften auf dem Kaufvertrag. Nun ist es so, dass ich keinerlei Fahrzeugschein bekommen habe. Ich habe lediglich TÜV Bericht und den Fahrzeugbrief bekommen. Allerdings ist auf dem Brief ein Stempel, der sagt, dass Zulassungsbescheinigung Nr. xxx xxx für das besagte Fahreug ausgegeben wurde. Klingt für mich so, als würde es noch einen anderen, aktuelleren Fahrzeugbrief geben. Ich bin mir sicher, dass ich beim Anschauen der Maschine sah ich auf der Kopie des Fahrzeugbriefes ein anderes letztes Kennzeichen als auf meinem Originalexemplar.

Zwecks Fahrzeugschein bin ich jetzt der Depp, weil ich unterschrieben habe, richtig? Der Händler muss sehen, ob er noch was vom Vorbesitzer bekommt, sagt er. Und zwecks Fahrzeugbrief ist der Händler der Depp, auch richtig? Was wäre das schlimmste, was nun passieren könnte, wenn der Händler nix erreicht?

Dirk U.

Team Mo24

Beiträge: 8 510

Registriert: 18.04.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650 CBO

  • Private Nachricht senden

2

Samstag, 20. März 2010, 18:26

Entschuldige bitte, aber wer bezahlt ein Fahrzeug und überprüft dann nicht ob er alle Papiere bekommen hat? ?( 8|

Oder ist es finanziert? Dann bleibt der Brief normalerweise bei der finanzierenden Bank bis es abbezahlt ist.
Der Schein sollte aber trotzdem vorhanden sein.

Edit: Ok, sehe du hast den Brief bekommen. Welche Version denn, die alte oder die neue?



Phil89

Lady Optimizer

Beiträge: 3 653

Registriert: 06.09.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Triumph Street Triple 675 UND Honda CB500 PC26

  • Private Nachricht senden

3

Samstag, 20. März 2010, 18:40

Zitat

Allerdings ist auf dem Brief ein Stempel, der sagt, dass Zulassungsbescheinigung Nr. xxx xxx für das besagte Fahreug ausgegeben wurde


Die Zulassungsbescheinigung (Teil II) ist der europäische Ersatz für den alten Fahrzeugbrief ! Wenn von Zulassungsbescheinigung die rede ist, denke ich mal die "neue" Version.

udo1982

Mo24-Hobbyist

  • »udo1982« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 110

Registriert: 26.08.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Honda CBR 900 RR

  • Private Nachricht senden

4

Samstag, 20. März 2010, 19:20

Nee nee ist gekauft und komplett bezahlt. Ich dachte halt, das ist nen Händler und der hat alle Papiere in der Hülle drin - scheiße wars.

Also ich habe den alten bekommen, weil da ist ja auch der Stempel drauf, dass eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde. Nur ist da der letzte Besitzer 2008 eingetragen mit HN-er Kennzeichen und ich bin mir sicher, dass ich auf der Kopie beim Anschauen des Mopeds als letztes Kennzeichen AA gesehen habe. Also muss es da noch nen zweiten Brief geben... ?

smorgoll

Mo24-Probefahrer

Beiträge: 5

Registriert: 23.08.2009

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: kawasaki zzr 600

  • Private Nachricht senden

5

Samstag, 20. März 2010, 20:22

Hallo, wenn es 2 Fahrzeugbriefe gibt, müsste der ältere entwertet worden sein. Bei mir wurde ein Loch rein geschnitten. Wenn das Motorrad abgemeldet ist bekommst du auch keinen Fahrzeugschein. Der wird erst bei der Anmeldung ausgestellt.

MfG :)

udo1982

Mo24-Hobbyist

  • »udo1982« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 110

Registriert: 26.08.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Honda CBR 900 RR

  • Private Nachricht senden

6

Samstag, 20. März 2010, 20:24

Nee falsch - das dachte ich auch aber die auf dem Amt sagte mir gestern, neuerdings wird der alte Schein auch nach dem Abmelden mit zurück gegeben. Früher wurde der immer einbehalten.

Phil89

Lady Optimizer

Beiträge: 3 653

Registriert: 06.09.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Triumph Street Triple 675 UND Honda CB500 PC26

  • Private Nachricht senden

7

Samstag, 20. März 2010, 20:43

Das ist richtig ! Der alte Fahrzeugschein wird nach der Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II wieder ausgehändigt. Dann aber mit Stempel "Ungültig".

STan.X

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 585

Registriert: 29.09.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ST 1300.X CBR 600 RR

  • Private Nachricht senden

8

Samstag, 20. März 2010, 20:54

Der alte Brief wird neuerdings wieder ausgehändigt, weil es mit den neuen EU-Papieren immer wieder Ärger wegen dort nicht aufgeführter technischer Daten gab.
Die ungültigen Briefe haben entweder ein dickes Loch in der Mitte oder am Rand ist eine große Ecke abgeschnitten.
Aber das ist jetzt zweitrangig.

Du hast jetzt das Mopped in der Garage, kannst es aber nicht anmelden?

Für mich sieht das Gehampel um den Fahrzeugbrief und –schein schon ein wenig seltsam aus.
.........
.....
..
GruHS
Richard

kleiner Chris

Mo24-Inventar

Beiträge: 3 029

Registriert: 22.06.2008

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: BMW F800R / Honda Monkey

  • Private Nachricht senden

9

Sonntag, 21. März 2010, 02:41

Also ich versteh da nur Bahnhof irgendwie. Der hat dir ein Töff verkauft von dem er selber netmal die Papiere hatte?
BMW F 800 R - Ne gute Entscheidung!

I don't care if you are black, white, gay, lesbian, fat, thin, poor, rich or whatever. If you are nice to me, I'm nice to you!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kleiner Chris« (21. März 2010, 02:45)


udo1982

Mo24-Hobbyist

  • »udo1982« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 110

Registriert: 26.08.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Honda CBR 900 RR

  • Private Nachricht senden

10

Sonntag, 21. März 2010, 09:52

Also ich versteh da nur Bahnhof irgendwie. Der hat dir ein Töff verkauft von dem er selber netmal die Papiere hatte?


Sozusagen ja: Der Händler hat mir ein Töff im Auftrag verkauft und hatte selbst nicht mal die Papiere.

Der Töff

*Natural Born Eifel - Yeti*

Beiträge: 14 868

Registriert: 22.01.2007

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: MG TT 650, Honda XL 200 R

  • Private Nachricht senden

11

Sonntag, 21. März 2010, 10:54

Zum Anwalt!

*Sofort!*

Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

STan.X

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 585

Registriert: 29.09.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ST 1300.X CBR 600 RR

  • Private Nachricht senden

12

Sonntag, 21. März 2010, 11:05

Tieeef Luft holen...

........und erst mal locker bleiben. :grin:
Der Advokat ist die letzte aller Möglichkeiten und wartet auch am Ende der Woche noch.
Mach der Jung net jeck!

GruHS
Richard

Der Töff

*Natural Born Eifel - Yeti*

Beiträge: 14 868

Registriert: 22.01.2007

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: MG TT 650, Honda XL 200 R

  • Private Nachricht senden

13

Sonntag, 21. März 2010, 11:47

Hüstel! Na ja...!

Die Tatsache, keinen Brief zu haben,...ist ja nicht schlimm!


Ich habe meine Moto Guzzi TT 650 aus Italien völlig o h n e Papiere bekommen:

Eine korrekte Rechnung wurde mir auf Wunsch dann zugeschickt und eine Kopie

des Briefes eines baugleichen Models.

Dann die Doppelkarte geholt und zum TÜV,...alles Okay,...bei der Zulassung

war die Kiste auch nicht in der europaweiten Vermisstenliste,...also: "Fertig!"


Der TÜV - Prüfer hielt sich merkwürdig lange mit dem Datum der Erstzulassung auf!

Woher sollte ich d a s wissen,...und: W e n interessiert d a s ?

Der TÜV - Prüfer in meiner Guzzi - Werkstatt wusste dann das Datum der EZ sofort!



Bei d i r habe ich wirklich den Verdacht einer "Linkerei!"

Die Nummer da,...mit dem Händler gefällt mir nicht - deswegen mein §§§ - Rat!


Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

udo1982

Mo24-Hobbyist

  • »udo1982« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 110

Registriert: 26.08.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Honda CBR 900 RR

  • Private Nachricht senden

14

Sonntag, 21. März 2010, 11:51

Ich werde morgen früh den Händler anrufen und ihm freundlich erklären, dass ich den aktuellen Brief inklusive Fahrzeugschein bis Freitag in meiner Post haben möchte. Andernfalls werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und ihm das Moped am Samstag wieder vor die Werkstatt stellen.

Der Töff

*Natural Born Eifel - Yeti*

Beiträge: 14 868

Registriert: 22.01.2007

Region: Rheinland-Pfalz

Motorrad: MG TT 650, Honda XL 200 R

  • Private Nachricht senden

15

Sonntag, 21. März 2010, 12:46

Damit hast du aber noch lange...

...keine "Geld - zurück!"- Garantie.

Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

labete

Freiwilliger

Beiträge: 6 208

Registriert: 10.03.2006

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Ducati Monster 1000, Honda XL200R

  • Private Nachricht senden

16

Sonntag, 21. März 2010, 13:07

Mahlzeit,
@udo1982
Das du den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung, Teil I nicht hast, kostet höchstens Geld und Lauferei, wenn das Fahrzeug eine Rahmennummer hat und damit eindeutig identifizierbar ist. Papiere kann man auch verlieren. Den Fahrzeugschein bzw. Teil II erhältst du sowieso neu bei der Anmeldung. Mehr als eine Entschädigung/Vergütung des zusätzlichen Aufwands wirst du auch auf dem Rechtsweg nicht erstreiten können. Immerhin gibt es einen Kaufvertrag, und so, wie du dass mit den Kreuzchen schilderst, ist der Verkäufer ziemlich aus dem Schneider. :huh:
Also sicher mal nachhaken, wo denn die Papiere geblieben sind, und im Zweifelsfall Kosten geltend machen, aber ansonsten die Maschine erst mal anmeldefertig machen und anmelden, wie es der Töff geschrieben hat.

Gruß

labete

Just do go ahead.

udo1982

Mo24-Hobbyist

  • »udo1982« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 110

Registriert: 26.08.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Honda CBR 900 RR

  • Private Nachricht senden

17

Sonntag, 21. März 2010, 14:00

Ja nur Zeit habe ich keine, da ich in einer Woche in die Schweiz ziehe und gehofft habe, die Maschine noch in Deutschland zulassen zu können... Ich hoffe, die Papiere sind noch beim Vorbesitzer und der gibt sie dem Händler, der sie mir in den nächsten Tagen per Post schickt. Wenn nicht, geht die Rennerei los. Ich mach keine Kreuzchen mehr!

Endurohexe

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 956

Registriert: 28.03.2008

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: ZRX1100

  • Private Nachricht senden

18

Sonntag, 21. März 2010, 14:04

ich würd auf alle fälle abklären lassen, ob das fahrzeug mit der fahrgestellnummer als gestohlen gemeldet wurde. falls dem nicht so ist, ist ja alles schon mal halb so wild. würde das problem einem anwalt schildern. rein theoretisch müsstest du nen neuen brief (zulassungbescheinigung teil II) "aufbieten" lassen, dazu müsstest du aber den verlust der alten an eide statt erklären. das kannst du im grunde aber nicht, weil DU ihn ja nicht verloren hast. problematisch ist es halt, weil du über den verbleib nichts weißt...theoretisch hast du die unterlagen ja bekommen (der händler kann es dir anhand des unterschriebenen vertrages ja beweisen), in wirklichkeit aber kann wer weiß was für ein schmuh damit getrieben werden - und wenn DU dann behauptest, dass du die unterlagen verloren hast, diese aber in irgendeinem zusammenhang wieder auftauchen und dir nachgewiesen werden kann, dass doch der händler damit schindluder getrieben hat (was einerseits ja gut ist, andereseits du aber mit der eidestattlichen erklärung gelogen hast), bist du am ende der gearschte...

deswegen bleibt auch meiner meinung nach nur der gang zum anwalt. oder vorab ein anruf beim straßenverkehrsamt, wo du das problem auch mal schildern kannst. obwohl....zu allererst solltest du mit dem händler mal kontakt aufnehmen... wir spekulieren hier rum und am ende war es nur ein versehen und er will dir gar nichts böses ;)

es wird auf jeden fall einen weg geben, nur wie teuer und aufwendig der am ende ist, bleibt abzuwarten... auf alle fälle klären, ob die fahrgestellnummer irgendwo registriert ist!

lg,
jenny
What I like
is to take the highest road that never ends
to hold the moment right here in my hands
yeah, that's what I like
to feel alive

Gotthard - What I like

harley.hansi

Mo24-Kultanhänger

Beiträge: 612

Registriert: 13.07.2008

Region: Hamburg

Motorrad: Harley Sporty XLH 1200 S

  • Private Nachricht senden

19

Montag, 22. März 2010, 07:10

Moin

1. Schritt zum Händler und nochmals klären ,auch wegen Kostenübername.

2. Schritt zum Verkehrsamt mit den alten Brief , fragen ob sie dir einen neuen ausstellen.

Die Überprüfung geht dann Automatisch (Diebstahl).

Es kann ja auch sein daß das Möp ausversehen zur Verschrottung abgemeldet wurde. (Falsches kreuz gemacht)

3. Schritt wenn du nicht erreicht hast zum Anwalt , wenn sie als Gestohlen gemeldet wurde , erzählt dir das schon die Polizei.


:gruss: Hansi
:gruss: Hansi

Born to ride Harley

udo1982

Mo24-Hobbyist

  • »udo1982« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 110

Registriert: 26.08.2008

Region: Baden-Württemberg

Motorrad: Honda CBR 900 RR

  • Private Nachricht senden

20

Montag, 22. März 2010, 09:43

So ich habe vorhin mit dem Händer telefoniert. Er sagte, er hat schon versucht den Vorbesitzer zu erreichen und ihn auch gesprochen. Dieser schickt nun die Papiere an den Händer und er schickt sie dann an mich weiter. Und auf zweifache Nachfrage nach dem aktuellen Brief und Schein, meinte der Händer auch nur, ja kommt alles beides mit der Post. War irgendwie sehr freundlich der Händer heute am Telefon - fast schon zu freundlich. Wenn ich bis Mittwoch keine Post habe, rufe ich nochmals an.

Home MotoGP Superbike IDM Motocross Motorradbekleidung Verkehrsrecht Motorradtests Motorrad Reisen Aprilia BMW Buell Ducati Harley-Davidson Honda Kawasaki KTM MZ Suzuki Triumph Yamaha 125er Sportler 125er Chopper 125er Enduro 125er Tourer Roller Piaggio Mofa Biete Suche Gewerbliche Kleinanzeigen Versicherung Motorrad Versicherung Auto Versicherung Roller Versicherung