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gloom

Mo24-Bewohner

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1

Mittwoch, 21. April 2010, 22:16

[Versicherung] Verzwickte Frage bezüglich Leistung

Hallo,

ich möchte mir eine ZX6R ('98, G) zulegen. Diese hat vor vielen Jahren einen neuen Brief bekommen (wegen Standzeit) und in diesem wurde eine Leistung von ca. 75PS vermerkt. Allerdings ist sie schon immer offen auf 107PS gewesen. Auf Nachfrage der neuen Besitzer bei der Zulassungsbehöre wurde gesagt, es wird kein neuer Brief benötigt, die vermerkte Leistung zähle und es muss kein neuer ausgestellt werden. Die Vorbesitzer hatten somit auch einen günstigen Versicherungsbeitrag, so hatte diese Ninja offiziell ja nur 75PS, ohne das dabei eine Manipulation (wie z.B. das betrügerische Entfernen einer Drossel) im Spiel war.

Wenn ich nun in den Besitz der Ninja komme, möchte ich sie korrekt versichern und habe bei meiner Versicherung angerufen. Der Mann sagte, generell zählt eigentlich zählt die Leistung die im Brief steht. Aber als ich das mit der Leistung nochmal genauer erklärte, sie hätte ja eigentlich mehr, obwohl nichts dran gebastelt wurde sagte der Mann, naja, da müsste man dann vorsichtshalber doch auf die reale Leistung (107PS) versichern (da ab 100PS ja der Versicherungsbeitrag deutlich steigen würde; tolle Begründung ^^).
Wobei ja auch nun nicht mal rekonstruierbar ist, ob sie nun mit 98PS oder den vollen 107PS neu gekauft wurde.

Weiß jemand, wie es rechtlich aussieht? Kann ich die Ninja mit den 75PS versichern und sie ist im Schadensfall trotzdem richtig versichert? Oder muss auf jeden Fall auf einem neuen korrigierten Brief bestanden werden?

Schoneinmal Danke für Hilfe
-leider aus Zeitmangel nur beschränkt aktiv-

2

Mittwoch, 21. April 2010, 23:27

Hallo,

ich möchte mir eine ZX6R ('98, G) zulegen. Diese hat vor vielen Jahren einen neuen Brief bekommen (wegen Standzeit) und in diesem wurde eine Leistung von ca. 75PS vermerkt. Allerdings ist sie schon immer offen auf 107PS gewesen.
Heisst ja nur, dass dem Amt vor Jahren bei der Neuaustellung der Fahrzeugpapiere ein Fehler unterlaufen ist. Bei Kentniss der Tatsache dass die reale Nutzleistung mit +42% über der eingetragenen Leistung (und jenseits aller Messtoleranzen) liegt könnte der Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit und ggfs. Versicherungsbetrug fallen. Aber das fragst mal besser einen Anwalt deines Vertrauens.

Kann mir sehr gut vorstellen, dass im Schadensfall deine oder die gegnerische Versicherung jede auch nur denkbare Überprüfung durchführt um ja nicht zahlungspflichtig zu werden. Und wenn du weisst dass der in den Papieren angegebene Nennleistungswert nie und nimmer mit der Realität übereinstimmt spielst du der Versicherung im Schadensfall in die Hände.

Die StVZO verweist in §30a Absatz 3 auf die Richtlinie 95/1/EG.

In Richtlinie 95/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Februar 1995 über die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, das maximale Drehmoment und die maximale Nutzleistung des Motors von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge heisst es in Kapitel 6.1:

Zitat

6. TOLERANZEN BEI DER ERMITTLUNG DES MAXIMALEN DREHMOMENTS UND DER MAXIMALEN NUTZLEISTUNG
6.1. Das vom technischen Dienst ermittelte maximale Drehmoment bzw. die entsprechend ermittelte maximale Nutzleistung des Motors darf bei einer gemessenen Leistung von < 1 kW um +/- 10% und bei einer gemessenen Leistung von > 1 kW um +/- 5% von den vom Hersteller angegebenen Werten abweichen, wobei für die Motordrehzahl eine Toleranz von 1,5% gilt.
6.2. Im Rahmen einer Konformitätsprüfung der Produktion darf das maximale Drehmoment bzw. die maximale Nutzleistung eines Motors bei einer gemessenen Leistung von < 1 kW um +/- 20% und bei einer gemessenen Leistung von > 1 kW um +/- 10% von den bei der Bauartgenehmigungsprüfung ermittelten Werten abweichen.
Ausgehend von einer eingetragenen Motornennleistung von 79kW (107PS) dürfte der reale gemessene Wert schwanken um +/-5% oder +/-3,95kW ... also der Hersteller in den Papieren einen Wert im Bereich 75,05 kW (~102,04PS) bis 82,95kW (~112,78PS) ausweisen. Umgekehrt heisst das für dich dass deine Maschine (mit realen 107PS) eine Motornennleistung im Bereich 102-112/113PS in den Papieren stehen haben darf. Im Hinblick auf die Versicherungpolice dürfte die Toleranz nicht arg ins Gewicht fallen da bereits ab 98PS bzw 100PS ein tuerer Tarif gilt.

Edit: doch noch was gefunden in der StVZO

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Heinrich« (21. April 2010, 23:47)


gloom

Mo24-Bewohner

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3

Donnerstag, 22. April 2010, 21:32

Danke für diese ausführliche Antwort.
Leider habe ich keinerlei Anwalt, den ich fragen könnte.

Bezüglich des von dir angesprochenen Paragraphens möchte ich folgendes anmerken: "6. TOLERANZEN BEI DER ERMITTLUNG DES MAXIMALEN DREHMOMENTS UND DER MAXIMALEN NUTZLEISTUNG", dabei wurde ja keine Leistung ermittelt. Aus diesem Grund weiß ich nicht, ob er in diesem Fall auch gilt, oder ob er sich auf andere Fälle bezieht, also die Leistungsermittlung und Eintragung!?

Aber ich sehe schon, es ist eine sehr schwieriges Problem. Ich habe auch bereits an eine Zulassungstelle eine Mail gesendet und die sagten, sie können die Frage nur mit Angabe der Fahrgestellnummer lösen (Modellname reichte nicht). Jetzt warte ich von deren Seite noch auf eine Antwort...
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Klerkx81

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4

Samstag, 24. April 2010, 15:53

Bisher hab ich bei der Versicherung nur den Kostenrechner schon mal benutz und die Möp angegeben die ich später vielleicht kaufen will. Vom Modell her wäre die gedrosselt, unten drunter hatte ich dann noch ein Eingabe Feld um die tatsächliche Leistung anzugeben, falls abweichend zur Serienausführung.

Hätte da jetzt ne ähnliche Frage. Die Möp die ich vielleicht kaufen werde ist vom Vorbesitzer entdrosselt worden. Er hätte das bei der Versicherung angegeben, aber im Schein müßte die noch 34PS haben (von der Ausführung her müßte das Modell auf 60PS gedrosselt sein) und ungedrosselt hätte die jetzt 91PS.
Kann ich die so einfach grad vor dem ummelden beim TÜV vorführen damit die die 91PS eintragen oder wird das ganze komplizierter?
Auf diesem Planet leben Autos.
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Crute

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5

Samstag, 24. April 2010, 17:34

es giebt versicherung die bis zu 125 ps Motorräder günstig versichern,Hatt ein bekannter von mir, der hatt eine CBR RR mit 118PS oder sowas und zahlt ein wenig mehr als ich für meine GSr mit 98PS,ich bezahle von 04-10 auf 70 prozent mit Teilkasko 150 euro,117 euro im Jahr.

gloom

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6

Samstag, 24. April 2010, 20:26

So, zu meinem Problem jetzt die Antwort von der Zulassungstelle:

"...das Fahrzeug welches Sie erwerben wollen hat keine allgemeine Betriebserlaubnis. Es wurde seinerzeit mit einer Einzelabnahme durch eine amtlich anerkannten Sachverständigen erstmals in den Straßenverkehr gebracht. Im Register ist das Fahrzeug mit 58 kw registriert. Ein Fahrzeug des selben Typs, jedoch mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis hat normalerweise 79 kw. Ob es sich um einen Schreibfehler handelt oder das Fahrzeug gedrosselt wurde lässt sich von meiner Behörde aus nicht nachvollziehen. Für den Fall des Kaufs empfehle ich Ihnen die Leistung berichtigen zu lassen. Sie können hierfür die Hilfe eines amtlich anerkannten Sachverständigen in Anspruch nehmen. Dieser stellt Ihnen ein Gutachten über die tatsächliche Leistung Ihres Fahrzeugs aus. Hiermit können Sie dann die Papiere berichtigen lassen."

Gekauft habe ich sie jetzt schon, ohne vorher die Antwort gehabt zu haben. So etwas ärgerliches... Weil jetzt muss ich mal sehen was ich da machen muss und hoffe, dass alles richtig ist. Mit dem Gutachten, das kostet sicher auch wieder alles einiges.
Weiß jemand, wie ich da jetzt am besten vorgehe?

Und was bedeutet es, dass das Fahrzeug "keine allgemeine Betriebserlaubnis" besitzt, woran kann das liegen, müsste es doch?!
Wieso kann es sein, dass es als Einzelabnahme zugelassen wurde?
-leider aus Zeitmangel nur beschränkt aktiv-

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »gloom« (24. April 2010, 20:40)


Benino

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7

Samstag, 24. April 2010, 21:58

Importeure oder Hersteller streben für ihre Modelle, die sie hierzulande verkaufen wollen, eine ABE, oder für Europa ein COC (ist im Prinzip das Gleiche, nur mit Gültigkeit für die ganze EU) an. Alle Fahrzeuge dieses Typs haben somit automatisch eine Betriebserlaubnis, mit der das Fahrzeug einfach zugelassen werden kann. Bei Grauimporten von Fahrzeugen die für den Import nach D oder EU nicht vom Hersteller vorgesehen wurden, muß der importierende eine Einzelabnahme vornehmen lassen (da dieser Fahrzeugtyp eben keine ABE hat), damit das Fahrzeug zugelassen werden kann. Das selbe gilt für Fahrzeuge, die zugelassen werden sollen, die aber vom Hersteller als reine Gelädefahrzeuge gebaut werden (z.B. Stichwort ATV), diese Fahrzeuge können unter Umständen durch Umbauten zulassungsfähig gemacht werden und mtit einer Einzelabnahme abgenommen werden.
Du solltest auf jeden Fall schauen, daß die Leistung des Mopeds mit der eingetragenen Leistung übereinstimmt, das kann sonst unter Umständen böse enden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benino« (24. April 2010, 22:02)


gloom

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8

Samstag, 24. April 2010, 22:08

Danke schonmal Benino für die Antwort. Das könnte also bedeuten, dass die ZX6R ein Importfahzeug ist? (Im Kaufvertrag ist angegeben, dass es sich nicht um ein "Re-Import" handelt; fällt unter diese Bezeichnung jedes Importfahrzeug?) Wie kann ich überrüfen, ob es sich um ein deutsches Modell handelt? (Und angenommes es ist tatsächlich ein dt. Modell, dann wundere ich mich warum es durch eine Einzelabnahme zugelassen wurde.)

Ansonsten bin ich für weitere Tipps, zum möglichen weiteren Vorgehen dankbar.
Es ist wahrscheinlich auch möglich, dass ich die ZX6R, welche gerade noch auf den Verkäufer angemeldet ist, am Montag ummelde, auf mich. Dann würde in den Papieren weiterhin die wahrscheinlich falsche Leistung stehen... Vielleicht sollte ich das auch zunächst einfach machen und später dann nochmals wenn nötig den Brief/ Schein ändern lassen.
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DieLegende

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9

Sonntag, 25. April 2010, 07:46

Eine Zulassung mit der jetzt eingetragenen Leistung ist vorsätzliches (=Wissen & Wollen) Angeben einer falschen Leistung, damit als Versicherungsbetrug strafbar.
Zudem entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend, da die Versicherung nach § 123 BGB i.V.m § 142 BGB wegen arglistiger Täuschung die Grundlage des Vertrages, nämlich ihre Willensäußerung, anfechten könnte.

Ist es Dir Deine Bequemlichkeit, das alles "später" zu korrigieren, wirklich eine Vorstrafe wert?

Ich habe zwei unterschiedliche Vorschläge zum weiteren Vorgehen.

1. Angabe der Entdrosselung:
Zunächst einmal nimmst Du mit dem TÜV Verbindung auf und schilderst Ihnen den Sachverhalt unter der Sichtweise, daß das Motorrad fälschlicherweise als gedrosselt eingetragen ist und fragst, welche Nachweise sie brauchen, um Dir eine ENTDROSSELUNG einzutragen.
Alles unter 79 kW ist bei Deinem Modell nämlich nur über Drosselung zu erreichen, sofern man nicht einen komplett anderen Motor aus einem anderen Motorradmodell einbaut.
Evtl. brauchst Du, sofern der TÜV zu Deiner Maschine keine Datenbanksätze hat, von Kawasaki noch eine Bescheinigung, daß Deine Ninja offen 79 kW hat.
Das solltest Du aber vorher mit den Herren dort abklären, damit Du für Deinen Termin dort alle Unterlagen bereithalten kannst.
Diese Art des Vorgehens befreit Dich von einer sehr kostspieligen Einzelabnahme aufgrund einer individuellen Leistungssteigerung (=Tuning), wie sie die Daten Deiner jetzigen Fahrzeugpapiere nahelegen würden.
Nach denen hat die Maschine nämlich scheinbar offen 55 kW (75 PS) und wurde durch - grundsätzlich ohne Eintragung illegale - Tuningmaßnahmen auf 79 kW (107 PS) "aufgemotzt", und das bedeutet eine sehr intensive Prüfung auf Lärm- & Abgasverhalten, sowie Sicherheitsvorschriften nach geltendem Recht für Neuzulassungen, u.a. also auch Euro 3, was auch die '98er Ninja wohl nicht bringen wird.

Wie gesagt - all das ersparst Du Dir über die Argumentation, die Maschine sei vom Vorbesitzer nur mit einer falsch oder nicht eingetragenen Drossel gefahren worden, die aber bereits entfernt sei, weswegen die Ninja nun ihre serienmäßige, offene Leistung von 79 kW hat.

2. Drosselung auf 72 kW
Alternativ bestellst Du Dir z.B. bei AlfaTec, such im Internet mal nach weiteren Anbietern, eine Drosselung auf 72 kW (98 PS), was bei den meisten Versicherungen dazu führt, daß Du aufgrund einer - für Dich eh kaum wahrnehmbaren - Leistungsreduzierung eine sehr deutliche Reduzierung Deines Versicherungsbeitrages, jährlich zumeist im dreistelligen Bereich spürbar, erreichst.
DANN läßt Du Dir die Drossel durch eine Fachwerkstatt einbauen und dort auch gleich die Eintragung durch die den TÜV erledigen, dadurch hast Du weder Scherereien noch sonstigen Aufwand am Schuh.
Dann zur Zulassungsstelle, alles eintragen, Nummernschild abholen & montieren, und fertig.

Du darfst nämlich im Rahmen der Zulassung und auf direktem Weg die Strecken
a) zur Fachwerkstatt
b) zum TÜV, sofern erforderlich und
c) zur Zulassungsstelle
auch ohne Nummernschild durchführen, sofern Du den Versicherungsschutz glaubhaft machen kannst (Am besten durch einen Bescheid der vorläufigen Deckung).

Deine Maschine hat dann offiziell wie auch technisch 72 kW, damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite und sparst durch geringere Versicherungsbeiträge bereits im ersten Jahr in der Regel mehr, als Dich Einbau und TÜV kosten.

Servus,

Holger
Quidquid agis, prudenter agas, et respice finem!
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DieLegende« (25. April 2010, 07:50)


Benino

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Sonntag, 25. April 2010, 11:33

Re-Import ist, wenn ein Fahrzeug aus D ausgeführt und anschließend wieder eingeführt wird. Das wurde z.B. oft bei VW's gemacht, die vom Hersteller billiger nach z.B. Italien verkauft wurden als im Inland. Daher hat es sich teilweise schon deutlich gelohnt, so ein Auto wieder aus dem (EU)-Ausland einzuführen. Da ein Japaner wohl in D nicht gefertigt wird, wird es wohl auch kein Reimport sein, sondern ein Grauimport. Ein Grauimport ist, wenn ein Fahrzeug z.B. nach USA verkauft wird, aber nicht in die EU und man nun solch ein Fahrzeug aus den USA nach D einführt. Der Hersteller leht aufgrund dieser Tatsache oft Hersellergarantie ab.

gloom

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11

Sonntag, 25. April 2010, 12:28

Also, ein Re-Import ist die Maschine dann natürlich nicht. Angenommen sie wurde aus England, USA oder sonst irgendwo her importiert, lässt sich das irgendwomit (z.B. anhand der Fahrgestellnummer) nachvollziehen?

@DieLegende:
Das mit der 98PS Drossel und der günstigeren Versicherung ist logisch, generell hätte ich nichts dagegen. Aber zunächst würde ich glaube ich den zunächst einfacheren Weg ausprobieren, beim TÜV zu argumentieren, dass die Maschine wohl die 107PS besitzt. Wobei sie ja eigentlich auch gar nicht auf 75PS gedrosselt sein kann, da dazu ja keinerlei Drosselung existiert. Es sei denn, da wurde ganz individuell etwas gebastelt und dann durch eine Einzelabnahme abgenommen. Dies ist natürlich höchst unwahrscheinlich. Allerdings weiß ich ja selber auch nicht, ob nun wirklich 107PS vorhanden sind. Es könnten ja tatsächlich auch nur 98PS sein.
Ich hoffe Fall, dass wenn ich sie zunächst abmelde, ich sie dann auch wieder (richtig) angemeldet bekomme.
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12

Sonntag, 25. April 2010, 13:41

Also, ein Re-Import ist die Maschine dann natürlich nicht. Angenommen sie wurde aus England, USA oder sonst irgendwo her importiert, lässt sich das irgendwomit (z.B. anhand der Fahrgestellnummer) nachvollziehen?
Dem Hersteller sollte es möglich sein, anhand der Fahrgestellnummer festzustellen in welches Land sein Vertrieb anno dunnemals diese Maschine verkauft/geliefert hat.
Frage ist nur, wie lange die Aufbewahrungsfrist beträgt. Ist ja nun schon über 10 Jahre her wenn die Maschine aus 1998 ist und wahrscheinlich auch in diesem Jahr an einen Händler nach Deutschland, Frankreich, USA, .... ausgeliefert wurde.

Meine Empfehlung wäre gewesen Maschine und Papierkram prüfen (lassen) (bieten Fachwerstätten oder auch der ADAC an) und im Zweifel nicht kaufen ... da dies ja nun ausscheidet muss man das beste draus machen und da würde ich wohl vorgehen wie von "DieLegende" unter "2.)" beschrieben. Eine Einzelabnahme ist bürokratisch und finanziell aufwändig. Und falls dann noch Euro3 zu erfüllen ist.... oweia

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