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[Zulassung] Zulassung Kettenöler

Glupus

Mo24-Probefahrer

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1

Dienstag, 27. April 2010, 17:33

Zulassung Kettenöler

Hallo,

Ich bin momentan am überlegen ob ich mir ein Kettenölsystem zulege. Dabei hats mir das MCCOi System aufgund der Funktionen und Steuerung des Ölflusses am meisten angetan. Allerdings hat das Teil, da es selbst zusammengebaut ist keine ABE oder ähnliches. Weiß jemand ob man dafür überhaupt eine Zulassung braucht und wie das rechtlich aussieht, wenn mich die Grünen damit erwischen oder ich sogar einen Unfall baue, verfällt dann mein Versicherungsschutz?

MFG Jorault

Coyote

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2

Dienstag, 27. April 2010, 17:35

Braucht keine Zulassung.

Schöner Link, auch wenn Kettenöler nicht drinstehen: http://www.powerboxer.de/Aenderungen-TUeV-oder-nicht.html


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (27. April 2010, 17:40)


Glupus

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3

Dienstag, 27. April 2010, 17:53

Danke erstmal für die schnelle Antwort, ich habe gerade noch eine Antwort vom Vertreiber des MCCoi gefunden die besagt:

"Kettenschmiersysteme sind grundsätzlich nicht eintragungspflichtig und der TÜV hat sich in den letzten 8 Jahren noch nie beschwert (trotz Hinweisen auf das System).

Es gibt allerdings eine EU-Verordnung, die vom deutschen TÜV nicht durchgeführt wird. Diese Verordnung ist nicht eindeutig, weshalb sich wohl auch niemand darum bemüht. Je nachdem, wie man diese Verordnung auslegt, müßte jede, absolut jede technische Veränderung am Mopped vom TÜV abgenommen werden. Das würde dann allerdings auch für Bierdecken gelten, die wir als Kinder gerne in die Fahrradspeichen geklemmt haben...

Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es also zu dem Thema nicht. Da der McCoi als Bausatz vertrieben wird und als open source Projekt alles denkbare damit machbar wäre, kann ich sowieso nichts zum Prüfen geben. Denn streng genommen könnte man den McCoi auch als Zünder für sonstewas verwenden."

Das würde ja heißen von den Grünen und vom TÜV hab ich nichts zu befürchten, was sich ja mit Coyotes Antwort deckt. Kann die Versicherung die EU-Richtlinie denn eventuell nutzen um nicht zahlen zu müssen oder gilt da der TÜV? Wie sieht es mit Ausland aus?

Zottelc4

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4

Mittwoch, 28. April 2010, 14:27

Wenn Du den Kettenöler so einbaust, dass er Dir direkt vor das Hinterrad spritzt, könnte die Versicherung bei einem Unfall zickig werden. ;)
Verbau das Ding und gut ist.
Gruß
Zottel

Coyote

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5

Mittwoch, 28. April 2010, 16:46

Dürfte aufs Ausland ankommen, aber wenn das Fahrzeug in D zugelassen ist (und das ist es auch mit McCoi), dann gilt die Zulassung auch für alle anderen EU-Länder. Ob es irgendwo auf der Welt Länder gibt, die Kettenöler verbieten, weiß ich nicht. :)

Und nein, die Versicherung wird die Richtlinie nicht nutzen.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Morrison

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Glupus

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Montag, 3. Mai 2010, 17:34

Vielen Dank für die Antworten dann werde ich den Kettenöler wohl die Tage mal bestellen :) . Die Doku hab ich schon gelesen :) , wird bestimmt hilfreich.

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