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[Recht] Falsch Parken?!

AnNica

Mo24-Hobbyist

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1

Mittwoch, 28. April 2010, 10:18

Falsch Parken?!

Hallo,

habe mal eine Frage an euch undzwar war wollte ich gestern mit dem Auto von der Schule nach Hause fahren und mir ist dann der Gaszug gerissen, zwei freundliche Stadtmitarbeiter haben mir dann geholfen den Wagen von der Kreuzung weg zu bekommen und haben mir mein Wagen auf den Bordstein gestellt (auf die Idee mit dem Standgas kam ich leider nicht^^) dann musst ich kurz weg jemaden anrufen der mich abschleppt kaum komme ich wieder hängt da schon ein Wisch von wegen Falsch Parken! Das beste an der Sache war ich habe bevor ich das Auto verlassen habe extra ein großen Zettel reingelegt, dass das Auto defekt ist und gleich abgeschleppt wird! Jetzt die Frage dürfen die DAS? Soll ich demnächst das Auto besser auf der Kreuzung stehen lassen oder was ... Es war ja auch keine Parkbucht frei wo wir den abstellen hätten können und großartig irgendwenn hat das Auto auch nicht... also ich finde das schon extrem dreist !

Mat Draven

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2

Mittwoch, 28. April 2010, 10:24

es gibt stellen, an denen soll nicht geparkt werden, weil damit möglicherweise leute behindert werden können. warum du dein auto da abstellst, ist dabei doch egal.
also ich glaube nicht, dass du da was gegen machen kannst rechtlich gesehen (da gibts aber im forum leute, die mehr ahnung haben als ich). könntest höchstens mal versuchen, auf kulanz zu machen, aber drauf verlassen würd ich mich nicht.
wird das denn wirklich so teuer dass man sich darüber aufregen muss?

Coyote

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3

Mittwoch, 28. April 2010, 10:44

Das sollte wohl kaum als Parken durchgehen. Leg zusammen mit dem Abschleppbeleg Widerspruch ein. Das Fahrzeug wurde nach einer Panne zur Vermeidung von Behinderungen beiseite geschafft, mehr nicht.


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (28. April 2010, 10:46)


alex600ccm

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4

Mittwoch, 28. April 2010, 11:41

Was steht auf dem Knöllchen? Hast Du auf dem Geh- oder Radweg oder auf einer Grünfläche gestanden? Hast Du (unabhängig vom Zettel) den Wagen durch Warndreieck oder Warnblinker als Pannenfahrzeug markiert? Der Zettel alleine zählt nämlich leider gar nicht, daher wird ein Einspruch auch keinen Erfolg haben. Du hättest das Auto wohl eher am Straßenrand abstellen müssen mit Warnblinker und -dreieck, denke ich mal. Was sollst Du denn bezahlen?

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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5

Mittwoch, 28. April 2010, 11:47

Der Zettel alleine zählt nämlich leider gar nicht, daher wird ein Einspruch auch keinen Erfolg haben.


Ich denke, der Abschleppbeleg dürfte durchaus ausreichend sein. So einen Zettel kann sich natürlich jeder ausdenken (sehr beliebt: "Eilige Arzneimittel").


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Evo2k6

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6

Mittwoch, 28. April 2010, 12:05

Hast du denn vllt. die Namen der Straßenarbeiter die dir geholfen haben die das dann Bezeugen könnten?. Ansonsten würde Ich es vllt. mal mit dem Reperaturbeleg versuchen. Ist zwar eher ne wackelige Sache, aber vllt. klappts.

alex600ccm

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7

Mittwoch, 28. April 2010, 12:18

@ Coy: Wollen wir wetten? :grin:
Es gibt keinen Grund, ein Auto auf dem Gehweg abzustellen, wenn es auch auf der Straße stehen kann. So auf die Schnelle: § 12 Abs. 2 Abs. 4 StVO, § 49 Abs. 1 Punkt 15 i.V.m. § 15 StVO.

Die machen auch ganz andere Sachen... uns ist mal Folgendes passiert: Ich war bei meiner Schwester zu Besuch, die damals in Hannover studiert hat. Ihr Auto hatte CE-Kennzeichen und parkte vor der Wohnung. Als ich ankam, wurden gerade Halteverbotsschilder aufgestellt, da, wo auch ihr Wagen stand. Wenige Minuten später (!) klingelte es und ein netter Herr fragte, ob uns eins der Autos mit dem Nummernschild H-irgendwas gehören würde (hat verschiedene Hannoveraner Nummernschilder abgefragt). Wir: "Nö" und nichts weiter dabei gedacht. Eine halbe Stunde später wollten wir mit dem Auto weg - da war es schon weg. Stand ja schließlich im Halteverbot. Ein Widerspruch führte dazu, dass sie zwar das Geld vom Knöllchen wg. Falschparkens nicht zahlen musste, um die Ablöse vom Abschlepper, um das Auto wieder zu kriegen, kam sie aber nicht herum. DAS ist nicht gerechtfertigt (also per Gesetz anscheinend doch...)!!

Bin gespannt, wie´s ausgeht!

AnNica

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8

Mittwoch, 28. April 2010, 12:24

Zur Verständnis hab ich schnell mal eine Skizze gemacht! Das Problem einen Abschleppbeleg habe ich nicht ein Freund hat mich abgeschleppt! Ein Warndreieck konnte man nicht wirklich aufstellen dann hätte ich die Spur eher behindert, das Durchkommen auf der Abbiegerspur war noch gut möglich! So teuer wird das nicht aber das kann doch nicht sein an der Stelle konnte ich das Auto absolut nicht anders abstellen! Außerdem was das Knöllchen kostet bezahl ich auch für einen neuen Gaszug!
»AnNica« hat folgende Datei angehängt:
  • Skizze.pdf (11,72 kB - 31 mal heruntergeladen - zuletzt: 1. August 2010, 14:24)

Coyote

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9

Mittwoch, 28. April 2010, 13:19

@Alex: das mit dem Gehweg hatte ich nicht wahrgenommen. Aber in dem Fall würde ich trotzdem statt auf die Parkregeln auf §15 verweisen. '"Liegenbleiben" ist das Stichwort.

Man stelle sich vor, die Polizei verdonnert einen, der auf der Autobahn gerade den Reifen wechseln muss. Oder noch besser: jedes Mitglied der Massenkarambolage bekommt nochmal - wieviel? €80? - wegen Parkens auf der Autobahn? :)

Die Sache mit nachträglich aufgestellten Schildern ist allerdings bekannt. :p Das kommt anscheinend öfter vor.


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (28. April 2010, 13:22)


Evo2k6

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Mittwoch, 28. April 2010, 13:51

jedes Mitglied der Massenkarambolage bekommt nochmal - wieviel? €80? - wegen Parkens auf der Autobahn? :)

Das wär doch diesen Winter die Perfekte Geldquelle gewesen :grin:

Coyote

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11

Mittwoch, 28. April 2010, 14:01

Wobei mein Vergleich schon hinkt. Denn die Massenkarambolage fand nicht auf dem Gehweg statt. :) Trotzdem ist die Frage, ob der Gehweg vom Fahrzeug "benutzt" wurde und ob wir von "Parken" sprechen. Dürfte wohl auch damit zusammenhängen, wie groß die Behinderung für den Verkehr sonst ausgesehen hätte.

Ich würds auf jeden Fall probieren (zumal die Stadt durchaus auch ein gewisses Verständnis zeigen kann, selbst wenn sie recht haben sollte). Könnte dann aber im Falle einer Ablehnung nochmal etwas teurer werden. Risiko...


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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (28. April 2010, 14:03)


Cleany

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12

Mittwoch, 28. April 2010, 14:10

Ein Warndreieck konnte man nicht wirklich aufstellen dann hätte ich die Spur eher behindert, das Durchkommen auf der Abbiegerspur war noch gut möglich!


Hast du das Warndreieck ins Heckfenster gestellt?

AnNica

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13

Mittwoch, 28. April 2010, 14:57

nee habe ich nicht da ich auch so nah vor dem ersten Auto in der Parkbucht stand ,das man das sowieso nicht gesehen hätte ... Es standen auch so zu sagen nur noch meine beiden linken Reifen auf der Straße mehr nicht von dem Auto und an der Stelle ist der Gehweg auch noch recht breit!

14

Mittwoch, 28. April 2010, 15:02

also ich würd sagen, selbst wenn er die stelle nicht 100%ig korrekt abgesichert hat, ist das trotzdem kein parken, sondern liegenbleiben.
der unterschied zwischen parken und liegenbleiben hat ja eigtl. nicht mit der absicherung zu tun.

musst halt nur irgendwie nachweisen können, dass es kein parken war, evtl. die helfer als zeugen hernehmen.

man kann ihm dann evtl. das falsche absichern vorwerfen, aber nicht das parken auf verbotener stelle, weil er mit dem auto aus eigener kraft ja überhaupt nicht weggekommen wäre.

bin kein jurist oder so, aber das sagt mir mein gesunder menschenverstand ;)

Zottelc4

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15

Mittwoch, 28. April 2010, 16:10

Jetzt frage ich mich nur, was billiger ist. Falsch Parken oder unzureichendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges? :grin:
Gruß
Zottel

16

Mittwoch, 28. April 2010, 16:13

naja aber fürs unzureichende absichern strafe zu verlangen ist es jetzt wohl zu spät, denk ich mal
jetzt is das auto ja weg. außer die haben ganz ausfürliche bilder gemacht und verlangen dann aus wut über den einspruch einfach deswegen geld

Coyote

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17

Mittwoch, 28. April 2010, 16:26

Wer sagt, dass es unzureichend war? :)

§15 StVO:

Zitat

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.


Ich glaube, der Gehweg gehört nicht zu so einer Stelle.

Nu is aber gut mit Gesetzen... ;)


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VXSteffen

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18

Mittwoch, 28. April 2010, 16:31

Ich hatte mal ein ähnliches Problem.
Ich hatte meinen Wagen nach der Panne auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz abgestellt.
Als das Ticket kam, habe ich Einspruch erhoben und darauf forderte man mich auf, die Reparaturkosten nachzuweisen. Die Bestätigung vom Schrottplatz, tat es dann auch ;) ;)
Heb die Rechnung vom neuen Gaszug auf.

Grüssli
Steffen
Und im übrigen bin ich dafür, dass Deutschland überdacht und wohl temperiert wird

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