) dann musst ich kurz weg jemaden anrufen der mich abschleppt kaum komme ich wieder hängt da schon ein Wisch von wegen Falsch Parken! Das beste an der Sache war ich habe bevor ich das Auto verlassen habe extra ein großen Zettel reingelegt, dass das Auto defekt ist und gleich abgeschleppt wird! Jetzt die Frage dürfen die DAS? Soll ich demnächst das Auto besser auf der Kreuzung stehen lassen oder was ... Es war ja auch keine Parkbucht frei wo wir den abstellen hätten können und großartig irgendwenn hat das Auto auch nicht... also ich finde das schon extrem dreist !
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (28. April 2010, 10:46)
Der Zettel alleine zählt nämlich leider gar nicht, daher wird ein Einspruch auch keinen Erfolg haben.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (28. April 2010, 13:22)
jedes Mitglied der Massenkarambolage bekommt nochmal - wieviel? €80? - wegen Parkens auf der Autobahn?![]()
Trotzdem ist die Frage, ob der Gehweg vom Fahrzeug "benutzt" wurde und ob wir von "Parken" sprechen. Dürfte wohl auch damit zusammenhängen, wie groß die Behinderung für den Verkehr sonst ausgesehen hätte.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (28. April 2010, 14:03)
Ein Warndreieck konnte man nicht wirklich aufstellen dann hätte ich die Spur eher behindert, das Durchkommen auf der Abbiegerspur war noch gut möglich!
Zitat
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.
Falsch Parken?! © MOTORRAD online24