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HeLLd00r

Mo24-Hobbyist

  • »HeLLd00r« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 132

Registriert: 20.01.2009

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1

Montag, 3. Mai 2010, 18:03

Motorrad bei der Versicherung abmelden

Hey,

da ich mein Motorrad (mit Unfallschaden) endlich verkauft habe, habe ich eine Frage zum Thema Versicherung.
Der Käufer hat das Motorrad bei der Zulassunsgstelle abgemeldet.

Jetzt ist meine Frage ob ich meiner Versucherung Bescheid geben muss, dass das Motorrad abgemeldet ist ober ob das automatisch funktioniert.
Der Hintergrund ist der, dass ich ja relativ hoch in die Versicherung eingestiegen bin. Jetzt hätte ich ziemlich genau ein Jahr rum und sinke in der SF Klasse. Sollte ich das Motorrad jetzt dort abmelden, müsste ich dann wieder ganz oben einsteigen oder würde die Zeit (nach der Pause) direkt weiterlaufen?

Die Versicherungegebühr ist für dieses Jahr sowieso bezahlt und ich würde der Versicherung dann kurz bevor das eine Jahr rum ist Bescheid geben, dass sie abgemeldet ist.
Wenn das rechtlich korrekt ist natürlich!

MfG
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

Mein Fahrschultagebuch

:gruss: :deutsch:

Der Töff

*Natural Born Eifel - Yeti*

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2

Montag, 3. Mai 2010, 18:11

I c h...

...habe d a keine Ahnung, würde aber auf "Nr. Sicher"

gehen und die paar Tage später abgemeldet haben.

Ach so: Ja!...die Melde - Behörde gibt das weiter!


Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

acer4080

unregistriert

3

Montag, 3. Mai 2010, 18:30

Die 6 Monatsklausel kennst Du aber oder???

Meise

*Alter Sack*

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4

Montag, 3. Mai 2010, 19:40

Wenn das KFZ abgemeldet wurde bekommt die Versicherung vom Amt Bescheid. Eine extra Abmeldung bei der Versicherung ist nicht nötig bzw. geht auch gar nicht. Das Einzige was man im Falle eines Verkaufes machen sollte ist eine Information mit den Daten des Käufers an die Versicherung. Wenn er nämlich einen Unfall verursacht und das KFZ ist noch auf deinen Namen zugelassen kannst du Probleme bekommen! Deshalb immer eine Kopie des Kaufvertrages an die Versicherung schicken.
Wenn es wenigstens ein 1/2 Jahr angemeldet war zählt das zum "Erreichen" der nächsten Schadenfreiheitsklasse. Wenn du für 1 Jahr deinen Beitrag gezahlt hast bekommst du den Rest zurück. Wenn das 1/2 Jahr noch nicht ´rum war hast du Pech gehabt... :(
<< Falls ich mal nicht erreichbar bin: Ich bin weg um mich selbst zu finden !
Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte ich würde mich suchen und ich soll hier auf mich warten! >>





Der Töff

*Natural Born Eifel - Yeti*

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5

Montag, 3. Mai 2010, 21:39

6 Monate reichen?

Nee!

D a s wusste ich noch nicht,...oder ich habe es wieder vergessen,

die wahrscheinlichere Variante! *Danke!*


Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

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