Ich habe ja immernoch den Riemen....
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Zitat
Wenn die Möglichkeit zum Transport eines Beifahrers gegeben ist, muß das
Fahrzeug mit einem Haltesystem für die Beifahrer ausgestattet sein. Dieses
System muß aus einem Haltegurt oder einem oder mehreren Haltegriffen
bestehen.
[...]
Der Haltegurt muß so am Sitz oder an anderen Teilen des Rahmens befestigt
werden, daß er vom Beifahrer leicht benutzt werden kann.
[...]
Bei Verwendung eines Haltegriffs muß dieser in der Nähe des Sitzes und
symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein.
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Motorrad: Intruder 1400 ; Versys (lime green-noch)
Das der Gürtel als Notlösung akzeptiert wird kommt aus der Gerüchteküche, das stimmt nicht(!!!), er müsste schon fix mit der Sitzbank verbunden werden (verschraubt) damit er nicht durchrutschen kann....weil etwas locker sollte er ja schon sein, oder haben Mitfahrer jetzt Hände so platt wie Papier?
Wenn das erlaubt wäre, dann müsste eine Kordel wie beim Bullenreiten ja auch ausreichen...ist aber nicht...
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Zitat
Der Haltegurt muß so am Sitz oder an anderen Teilen des Rahmens befestigt
werden, daß er vom Beifahrer leicht benutzt werden kann. Der Haltegurt
und seine Befestigung müssen so ausgelegt sein, daß sie — ohne Riß
bzw. Bruch — eine senkrechte Zugkraft von 2 000 N aufnehmen können,
die im Zentrum der Gurtoberfläche mit einem maximalen Druck von 2 MPa
statisch aufgebracht wird.
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