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Tommy86

Mo24-Kultanhänger

  • »Tommy86« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 834

Registriert: 06.04.2007

Region: Bayern

Motorrad: YZF-R1

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1

Montag, 17. Mai 2010, 20:12

Eintragung von Zubehör mit ABE - Prozedere?

Servus,

bald wird meine Maschine angemeldet. Ich hab an dem Bike bisher zumindest ein ABE-pflichtiges Bauteil - nämlich die Akras - und werde demnächst noch das ein oder andere zusätzlich verbauen.

Ich würd gern wissen, inwiefern ich bei der Anmeldung das Zubehör in den Fahrzeugschein eintragen lassen kann, sodass ich keine ABEs mehr bei mir führen muss. Der Zulassungsmokel füllt ja dann vor meinen Augen den neuen Fahrzeugschein aus. Reicht es dem, wenn ich ihm die ABEs des verbauten Zubehörs vorlege, oder muss ich beispielsweise zum TÜV und mir ne Bescheinigung darüber abholen, dass die Teile auch wirklich verbaut und unbedenklich sind?

Falls für diese Eintragungen Kosten fällig werden, wie hoch fallen sie aus?

Gruß

2

Montag, 17. Mai 2010, 21:46

Vorneweg >>> bin mir nicht ganz sicher !!!

Aber soviel ich weiß, kann man ABE-Teile nicht ohne weiteres Eintragen lassen !!!

Ich habe das so im Hinterkopf (bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege). Wenn man ein Teil was eine ABE hat, eintragen lassen möchte ... muss man dafür ein TÜV-Gutachten/Einzelabnahme machen lassen! Was natürlich nicht gerade günstig ist!!!

Wie gesagt ..... bin mir da nicht sicher, und würde an Deiner Stelle man den Onkel TÜV/DEKRA/oder ähnliches anrufen, und nachfragen ........ Dann weißt Du es ganz genau!!!

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

blahwas

Asphaltschinder

Beiträge: 18 468

Registriert: 17.07.2005

Region: Nordrhein-Westfalen

Motorrad: Kawasaki Versys 650, Honda NTV 650

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3

Montag, 17. Mai 2010, 22:29

Wenn der Topf 'ne e-Nummer hat, brauchst/kannst du ihn nicht eintragen.

Hat er eine ABE, kannst du
a) nichts unternehmen und nicht mitnehmen, die Polizei kann ggfs selbst online nachgucken was die Nummer bedeutet
b) nichts unternehmen und die ABE mitnehmen, damit die Polizei ggfs weniger Arbeit hat
c) eintragen lassen, kostet 19 beim TÜV, und gibt einen Änderungsabnahmewisch, den man mitführen muss oder bei nächster Gelegenheit am Amt eintragen lassen kann (einfach so) bzw muss (wenn man dort hin muss: ummelden usw). Was neue Papiere am Amt kosten habe ich nicht zur Hand, aber bei jeder Ummeldung fallen (in manchen Bezirken - wär ja auch zu einfach) nochmal und 10.- pro Eintragung an.

Endtöpfe haben i.d.R. ne e-Nummer. Ansonsten würde ich b) wählen oder a) wenn an der Maschine echt nirgends Platz ist, die ABE zu verstecken (An die Unterseite der Sitzbank kleben?)
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

hawkeye

Mo24-Bewohner

Beiträge: 1 378

Registriert: 06.02.2009

Region: Niedersachsen

Motorrad: Kawasaki GPZ 1100 ZXT10E

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4

Dienstag, 18. Mai 2010, 11:19

Hallo,

also generell kann man natürlich Sachen, die eine ABE haben, eintragen lassen. Dazu mit der ABE zur Prüfstelle (TÜV , DEKRA o.a.) fahren die Abnahme machen lassen und dann zur Zulassungsstelle um die Papiere ändern zu lassen. Wenn das Mopped noch nicht angemeldet ist, kann die Änderung der Papiere beim Anmelden passieren. Nur die ABE zur Zulassung mitzunehmen, reicht nicht.

Auspuffanlagen haben meistens keine ABE, sondern eine Europäische Betriebserlaubnis (EG- ABE, EBE). In aller Regel liefern die Hersteller zu der Anlage keine ABE- Dokumente, so dass eine Eintragung nicht so einfach möglich ist. Da must Du den jeweiligen TÜV fragen, ob und wenn ja mit welchen Kosten eine Eintragung möglich ist. Wobei Du zu der EB-ABE ja keine Dokumente mitführen musst, da Du keine hast. Die kleinen Kärtchen, die gelegentlich mitgeliefert werden, sind kein ABE Dokument. Die E-Nummer auf dem Auspuff ist ausreichend.

Grüße

Hawkeye
Mein neuer Brötchengeber: Onlineshop für Moppedteile

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