Als nicht-Jurist würde ich sagen, dass Griffe bestenfalls §19 II Nr. 2 berühren könnten... Aber auch nur bei qualitativ offensichtlich minderwertiger Ware und unsachgemäßer Montage, so dass die Griffe vielleicht beim Bremsen "durchdrehen" und dadurch ein Unfall verursacht wird...
Jedenfalls ist das ja schon mal ein Anfang. Ich werd jetz mal zusehen, dass ich die Griffe, den Öl-Einfülldeckel und den Bremsflüssigkeitsbehälter ran krieg. Neue Spiegel hab ich bereits gesucht, bin aber bei den "großen drei" leider noch nicht fündig geworden