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Tommy86

Mo24-Kultanhänger

  • »Tommy86« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 12. Juni 2010, 17:42

Für welche Teile braucht man ne ABE?

Servus,

im Einzelnen geht es um:
- Griffe
- Spiegel
- Bremsflüssigkeitsbehälter
- Öl-Einfülldeckel

Sind für diese Teile, sofern sie nicht original sind, zwingend ABEe oder Eintragungen vorgeschrieben? Und welche Rolle spielt das E-Prüfzeichen bei der ganzen Sache?

Ich hab erfahren, dass die Spiegel, auf die ich scharf bin, kein E-Prüfzeichen haben. Können die dann trotzdem eine ABE haben, oder schließt das Fehlen des Prüfzeichens die ABE aus?

Gruß

Ronin

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2

Samstag, 12. Juni 2010, 17:48

Soweit ich das richtig im Kopf habe unterliegen nur die Spiegel einer Prüfung.
Diese Brauchen eine E-Nr., meist bekommen Spiegel ja nur kein E weil sie zu klein sind.

Tommy86

Mo24-Kultanhänger

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3

Samstag, 12. Juni 2010, 18:02

Ach verdammt :D

Weiß denn jemand, was es gibt wenn man mit Spiegeln ohne E erwischt wird und ob die Rennleitung und der TÜV da überhaupt drauf achten?

Hab mich grad so sehr auf ein absolut gutaussehendes und einigermaßen günstiges Modell eingeschossen... *seufz*

mecdoc

Mo24-Fan

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4

Samstag, 12. Juni 2010, 18:16

Servus
Vor dem Kauf immer schaun ob eine E-Prüfnummer drauf ist, oder eine ABE dabei liegt. Den Tüv interessiert es nicht, was du für ein Deckel drauf machst ( solte halt dicht sein ). So wie ich das kenne, sind alle Spiegel die in der EU zugelassen sind mit einer E-Nummer versehen. Alle die keine haben, haben eine ABE oder sind nicht zulässig im Straßenverkehr. Es gibt da ( glaube ich ) eine mintest Grösse für Spiegel. Bremsflüssigkeitsbehälter aus dem Zubehör haben ein E-Kennzeichnung, oder ABE.

mecdoc

Mo24-Fan

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5

Samstag, 12. Juni 2010, 18:29

Ach verdammt :D

Weiß denn jemand, was es gibt wenn man mit Spiegeln ohne E erwischt wird und ob die Rennleitung und der TÜV da überhaupt drauf achten?

Hab mich grad so sehr auf ein absolut gutaussehendes und einigermaßen günstiges Modell eingeschossen... *seufz*

Ach verdammt :D

Weiß denn jemand, was es gibt wenn man mit Spiegeln ohne E erwischt wird und ob die Rennleitung und der TÜV da überhaupt drauf achten?

Hab mich grad so sehr auf ein absolut gutaussehendes und einigermaßen günstiges Modell eingeschossen... *seufz*

wenn der Spiegel ausreichen groß ist, schaut da selden einer drauf.

Coyote

Vierfacher Titelverteidiger

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6

Sonntag, 13. Juni 2010, 00:01

Weiß denn jemand, was es gibt wenn man mit Spiegeln ohne E erwischt wird und ob die Rennleitung und der TÜV da überhaupt drauf achten?


Ja, weiß man. Manche achten darauf, manche nicht.

Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass auch der Bremsflüssigkeitsbehälter eine ABE haben sollte. Alles andere würde mich wundern, Änderungen an der Bremsanlage werden ganz argwöhnisch beäugt. Logisch.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

7

Sonntag, 13. Juni 2010, 00:14

Das Problem ist nicht der Onkel TÜV oder die Rennleitung. Sondern im Fall der Fälle der Gutachter von der/einer Versicherung. ..... Wenn diese eine Möglichkeit sehen, um das Bezahlen herum zukommen, dann machen Sie das natürlich auch!!!

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

Tommy86

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8

Sonntag, 13. Juni 2010, 00:34

k, das mit dem Gutachter wäre natürlich nicht so toll ^^



Zum Bremsflüssigkeitsbehälter: Ich hab woanders gelesen, dass die Dinger dann erlaubt sind, wenn sie ein Sichtfenster haben. Wie krieg ich denn am Besten raus, wie die Gesetzeslage diesbezüglich tatsächlich ist?



Gruß

9

Sonntag, 13. Juni 2010, 00:40

Also ich habe das bis dato immer so gemacht ....... einfach beim KÜS / TÜV nachgefragt !!! Die kennen sich da aus :!:
Und bei meinem KÜS-Prüfer ist es so ... wenn Er etwas nicht auswendig weiß, schaut er weil es Ihn dann auch interessiert schnell nach!!!

Bei nicht ganz eindeutigen Umbauten/Anbauten/Änderungen, würde ich immer vor dem Basteln beim KÜS/TÜV/DEKRA/oder wem auch immer nachfragen!!!

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

Ultiva

Mo24-Probefahrer

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10

Sonntag, 13. Juni 2010, 07:39

Hme...wo ich das gerade lese...hab an meiner Triple Original Triumph Lenkerendspiegel drann (siehe Profilfoto) - finde dort auch nirgendwo ne Prüfnummer o.ä.
Die Spiegel sind zwar sehr klein, jedoch sieht man damit sehr gut, da man keine Arme/Schultern im Blick hat...
Da es Originalzubehör ist, war ich eigentlich der Meinung, die Spiegel wären legitim, auch hat der Händler nix gesagt, dass die Teile nicht zugelassen sind, was man ja eigentlich erwarten könnte...
Fahre ich jetzt quasi ohne Betriebserlaubnis rum?
Wenn man bedenkt, was beim Mopedfahren alles passieren kann, wär mir das ne zu heisse Kiste, da säbelt dich ne Omi um, von vorne oder von der Seite, wo die Spiegel keine Relevanz hätten, und die gegn. Versicherung trumpft dann auf, von wegen zu kleine Spiegel -> keine ABE, zahl das Pflegeheim selbst?

11

Sonntag, 13. Juni 2010, 08:15

Würde nochmal genau nachschauen was die Prüfnummer angeht !!!


============
Das habe ich auf die Schnelle gefunden ....

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

Ronin

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12

Sonntag, 13. Juni 2010, 08:36

@Ultiva, also ich kenne eigendlich nur Org. Spiegel mit E-Zeichen.

Und als ich dein Bild gesehen habe dachte ich das sind doch Rizoma Spiegel und ich muss sagen wen ich sie dann auch noch auf der Triumph Seite seh bestätigt sich das auch, da hat Triumph woll eine Kooperation mit Rizoma.
Also die Spiegel haben in Deutschland keine Zulassung weil sie wie Der_Schwabe schon schreibt nicht die geforderte Größe erreichen, ich wollte die eigendlich auch hab mich aber dann doch für die mit E entschieden.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ronin« (13. Juni 2010, 08:39)


hawkeye

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13

Montag, 14. Juni 2010, 10:54

Hallo,

nur Fahrzeuge, die nach europäischer Zulassungsverordnung zugelassen sind, benötigen Spiegel mit E-Prüfzeichen. Alle Moppeds, die noch nach deutscher StVZO zugelassen sind, benötigen Spiegel mit einer Mindestgröße von 60cm², die keine Kennzeichnung tragen müssen. Nach welcher Norm das Mopped zugelassen wurde, erkennt man an der Nummer der BE. Steht dort etwas mit e*...... , ist sie nach europäischer Verordnung zugelassen.

Für die Bremsflüssigkeitsausgleichsbehälter gibt es normalerweise keine ABE- zumindest kenne ich keine Anbieter, der eine ABE dafür anbietet-. Auf ein Sichtfenster sollte man aber schon achten, da ansonsten die Füllstandskontrolle aufwendiger ist.

Grüße

Hawkeye
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Tommy86

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14

Montag, 14. Juni 2010, 20:27

Ich hab heute mit nem netten Herrn vom TÜV Süd telefoniert und halte die ganze Sache für ziemlich undurchsichtig.

Im Einzelnen ging es mir ja, da ich mittlerweile weiß dass die Spiegel flächenmäßig zu klein sind, um Griffe und Bremsflüssigkeitsbehälter.

- Griffe: Da meinte er, dass wohl keine ABE notwendig ist. Aber ich frage mich, was das weitergestrickt bedeutet? klar, wenn ich die Maschine zum TÜV bring, dann wird er sie vermutlich mit Plakette durchwinken und nichts beanstanden. Sobald ich mich aber wieder auf der Straße bewege, kann mir der erstbeste, schlecht gelaunte Sheriff ans Bein pinkeln, weil ich ihm über die Griffe keinerlei Dokumente vorlegen kann.
In diesem Zusammenhang hab ich mich telefonisch mit der Fa. Rizoma in Verbindung gesetzt und siehe da: Die Produkte haben WEDER ne ABE, NOCH Teilegutachten oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen. An dieser Stelle frag ich mich aber echt, was das ganze soll? Für wen verkauft denn Rizoma Deutschland diese Artikel? Ich dachte bisher das wär ne ziemlich große Firma, die dementsprechend auch für die Zulässigkeit ihrer Teile im Straßenverkehr steht. Dass die nur für Showzwecke sind, hätt ich nicht gedacht...

- Bremsflüssigkeitsbehälter: Da konnte er mir lediglich anhand eines Katalogs sagen, dass der Anbau eines Bremsflüssigkeitsbehälters ohn ABE usw. NICHT zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Zumindest wollte er wissen, ob der Behälter ein Sichtfenster hat und ob er in der selben Lage angebracht ist, wie der Originalbehälter. Da das der Fall ist, sollte es ja von Seiten des TÜV keine Probleme geben. Aber wieder das selbe Problem: Was wird der Cop sagen?

Und über all dem steht natürlich die Frage: Was wird der Gutachter sagen, wenn meine Maschine nach einem Unfall überprüft wird?

blahwas

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15

Dienstag, 15. Juni 2010, 02:54

Für Griffe brauchste nix. Für Sitzbankbezüge doch auch nicht. Oder Tankrucksäcke.

Warum willst du ausgerechnet an einer R1 was am Bremsflüssigkeitsbehälter ändern? Ist das so ein Pipi-Pott?
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Garagoos

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16

Dienstag, 15. Juni 2010, 08:59

Ich klinke mich hier mal ein...

Habe ja meiner Bandit eine Vollverkleidung gegönnt -> Dafür gabs auch eine ABE.

Kann ich mir die Verkleidung in den Fahrzeugschein eintragen lassen und dadurch die ABE zuhause lassen !? Oder msus ich diese immer dabei haben !?

hawkeye

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17

Dienstag, 15. Juni 2010, 12:18

Hallo,

@Garagoos: Die Verkleidung kannst Du eintragen lassen.

Grüße

Hawkeye
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DieLegende

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18

Dienstag, 15. Juni 2010, 12:25

Sogar als Wechselverkleidung: Meine Rote Zora hatte neben der Yamaha-Halbschale auch alternativ die Pichler EXS eingetragen.

Servus,

Holger
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19

Dienstag, 15. Juni 2010, 12:45

Zitat

Ist das so ein Pipi-Pott?
... von der übelsten Sorte sogar :(

Das mit den Griffen überrascht mich zwar, aber ok, zumindest das Problem hat sich somit erledigt...

hawkeye

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20

Dienstag, 15. Juni 2010, 12:49

Hallo,

@Tommy: Im Falle eines Unfalles ist wichtig, ob die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges noch besteht. Dazu macht der §19 StVZO leider eien auslegungsfähige Aussage:

Zitat

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Wenn du also absolut auf Nummer sicher gehen willst, darfst Du nur Teile verbauen, die eine ABE oder ein TÜV-Gutachten haben. In der Praxis gibt es aber einige Teile die ohne solche Unterlagen montiert werden und mit denen es üblicherweise keine Probleme gibt:z.B. Sturzpads, Lenkergriffe, Koffersysteme.

Grüße

Hawkeye
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ABE, E-Prüfzeichen

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