Ich hatte das ähnlich wie Du.
Aber würde mein plan auch so funktionieren, oder geht das nur so wie du sagst?
Antwort: Ja, aber nur mit einem unterschriebenen Kaufvertrag, auf dem sämtliche Daten des Moppeds vermerkt sind! Oder, Kaufvertrag und Kopie vom Brief, zB. geschickt durch ein Fax.
In beiden Fällen hätte das Strassenverkehrsamt es zugelassen.
Nachteil: Ich hätte mit dem O-Brief noch mal hin gemusst, um mir den Entwertungsstempel zu holen, dh. doppelte Kosten.
Warum meldest Du das Möp nicht auf Deine Eltern an, das kommt Dich uU. günstiger?

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Weil die Zulassungsstelle prüfen möchte, ob die Kennzeichn und Stempel auch tatsächlich an dem Mopped(oder Auto) montiert werden, für das sie beantragt wurden. Ich habe lange kein Fahrzeug mehr zugelassen, das war aber bei unserer Zulassungsstelle gängige Praxis bei Fahrzeugen mit Halterwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk. Nur Händler konnten eine Vorführbefreiung ausstellen, so dass Fahrzeuge, die von einem bei der Zulassungsstelle registrierten Händler verkauft wurden, nicht vorgeführt werden mussten. Es mag sein, dass das heute anders gehandhabt wird, daher mein Tip, das vorher bei der Zulassungsstele zu erfragen.Wieso sollte das Mopped bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden müssen?
Ich habs bisher noch nie erlebt.
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