

FEV, Anlage 7
Zitat
[...]
2.1.4Grundfahraufgaben
2.1.4.1bei den Zweiradklassen
2.1.4.1.1Bei den Klassen A und A1
Obligatorisch
-Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
-Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
-Ausweichen ohne Abbremsen
-Ausweichen nach Abbremsen
Alternativ, wobei aus a) und b) je eine Aufgabe auszuwählen ist
a)-
Slalom oder
-Langer Slalom
b)-
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
-Stop and Go oder
-Kreisfahrt
Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: sechs
[...]
2.1.5Prüfungsfahrt
Der Bewerber muss fähig sein, selbständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Seine Fahrweise soll defensiv, rücksichtsvoll, vorausschauend und dem jeweiligen Verkehrsfluss angepasst sein. Daneben soll er auch zeigen, dass er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften und einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt, sie anzuwenden versteht sowie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Insbesondere ist bei den nachfolgenden Punkten auf richtige Verhaltensweisen, Handhabung bzw. Ausführung zu achten:
Fahrtechnische Vorbereitung
Lenkradhaltung
Verhalten beim Anfahren
Gangwechsel
Steigung und Gefällstrecken
Automatische Kraftübertragung
Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
Fahrgeschwindigkeit
Abstand halten vom vorausfahrenden Fahrzeug
Überholen und Vorbeifahren
Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen
Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
Verhalten gegenüber Fußgängern sowie an Straßenbahn- und Bushaltestellen
Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften
Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt.
[...]
2.4Prüfungsstrecke
Etwa die Hälfte der reinen Fahrzeit soll für Prüfungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben, verwendet werden. Abweichend hiervon sind Prüfungen für die Klassen M und S überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften durchzuführen. Die Prüfung für die Klasse T kann auch an Orten durchgeführt werden, die nicht Prüforte im Sinne von § 17 Abs. 4 sind.
2.5Bewertung der Prüfung
2.5.1Für die Durchführung der praktischen Prüfung sind
a)die fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt (2.1.1), die Grundfahraufgaben (2.1.4) und die Prüfungsfahrt (2.1.5),
b)die Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten (2.1.2) und
c)das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen (2.1.3)
jeweils getrennte Prüfungsteile, die jeweils getrennt voneinander bewertet werden. Bereits bestandene Prüfungsteile sind nicht zu wiederholen.
2.5.2Zum Nichtbestehen einer Prüfung führen
-erhebliche Fehler
-die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern, die als Einzelfehler in der Regel noch nicht zum Nichtbestehen führen.
Das ist der originale Gesetzestext, der die Prüfung festlegt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nobody30« (21. Juni 2010, 21:50)
du kannst bei jeder frage sagen: weiß ich nicht. Das ist scheiß egal
die fragen eigentlich nur um dich n bisschen nervös zu machen.
das habe ich jedes mal wieder falsch gemacht
aber ich bin auch beim erstem mal durch gekommen
"

gestern beim Gefahrenbremsen zuviel Fußbremse gegeben und am Ende umgekippt![]()
Fahrprüfung Motorrad © MOTORRAD online24