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Sixx0R

Mo24-Kultanhänger

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1

Sonntag, 4. Juli 2010, 21:13

Auspuff ohne db-eater

Guten Abend allerseits ;)

Mal wieder das leidige Thema: "ohne db-eater fahren"... , aber ich habe beim googlen lediglich EInträge von 2007 gefunden, und da gehen die Kommentare von "Stilllegung des Motorrades" bis "nur 25euro und einen Mängelbericht zum Tüv". Was ist nun richtig? Oder unterscheidet sich das von Bundesland zu Bundesland?
Mir ist klar, dass durch die Entfernung vom db-killer die Betriebserlaubnis eigentlich erlischt, aber ich würde lieber 25euro in Kauf nehmen, als mir einen neuen Auspuff zu kaufen (350+ €), um den gleichen Sound zu haben!

Wäre super, wenn mich mal jemand aufklären könnte :)


Gruß,
Manuel
Man fährt nicht schnell - man fliegt tief

Schnute

Ich war's nicht

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2

Sonntag, 4. Juli 2010, 21:45

Wenn ich mich nicht täusche dann
a) 50 € und 3 Punkte
b) Behörde kann Entstempelung veranlassen
c) B-Verstoß, wenn noch in der Probezeit
d) im Falle eines Unfalls: Haftpflicht kann dich mit bis zu 5.000 € in Regress nehmen, Kasko ist nicht leistungspflichtig

Soweit ich weiß, darf die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Lautstärke im Stand und im Fahrbetrieb auch mit einem Zubehörtopf nicht überschritten werden.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Sixx0R

Mo24-Kultanhänger

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3

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:07

Also die Probezeit hab ich längst hinter mir ;)

Doch noch 3 Punkte und 50 Flocken? Und dazu noch eine Entstempelung? ist das nicht ein bißchen zu viel des Guten? Ich meine gehört zu haben, dass das richtig gelockert wurde (also halte "20 euro und tüv-vorladung" eigentlich realistischer oder es ist Wunschdenken - whatever :) )

Das wäre ultimativ ärgerlich, weil mit db-Killer ist der Auspuff echt ein WItz (LeoVince SBK Evo2 Carbon) ... da müsste echt ein Mivv-Auspuff dran, um den SOund zu kriegen, was wiederum heißt: gute 350Euro -.-
Man fährt nicht schnell - man fliegt tief

4

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:17

3 Punkte und 50 € sind zuviel des guten?

Da lache ich doch drüber ...
... was aber nicht heisst, dass ich es gutheisse ohne DB-eater zu fahren!

Denke, hier sollten die Summen noch kräftig erhöht werden. (Wenn es diese tatsächlich sind...)

Eine 0 dran und Fahrverbot. Das straft mehr.

(Ein Leidgeplagter, der jeden Freitag Abend von einem belästigt wird...)
Und nu?

schokorossi

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5

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:22

Nein, zu dem Thema sag ich nix... ich bin ganz ruhig... *OMMMM* 8|

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6

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:36

Vielleicht bin ich ja eine Mutation aus der Gruppe der Motorradfahrer, aber mir ist mein Motorrad zu laut. ?(

Bin letztens mal mit Ohrenstöpsel gefahren. Es war ein Traum.. diese Stille..
Wo ist mein Fischbrötchen! Wo ist mein Fischbrötchen! Wo ist mein Fischbrötchen!
Indoctrination Theory

7

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:36

@schokorossi:

Warum nicht?

Ich verurteile grundsätzlich keinen, der es tut...

... ich finde es nur lachhaft, wenn man dann im Sinne schreibt: "Och gott, 3 Punkte? Och gott, 50 euro... Sooooooooviel? Ich habe ja nur mit Mängelkarte gerechnet!"

Entweder man sch**sst drauf und schluckt die Kröte, oder man lässt es.

... und wer seinen eigenen Honk hat, der jeden Freitag Abend Ewigkeiten im Kreis fährt und dann jedesmal auftourt, der fängt an anders darüber zu denken. Ist schön, wenn man Fenster auf hat und seinen Fernseher oder was auch immer nicht mehr hört, und nach 5 Minuten wieder die neue Runde gefahren wird...
Und nu?

Coyote

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8

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:43

... und wer seinen eigenen Honk hat, der jeden Freitag Abend Ewigkeiten im Kreis fährt und dann jedesmal auftourt, der fängt an anders darüber zu denken. Ist schön, wenn man Fenster auf hat und seinen Fernseher oder was auch immer nicht mehr hört, und nach 5 Minuten wieder die neue Runde gefahren wird...


/me wartet geduldig auf den unvermeidlichen "aber bei einem V2 ist das okay"-Einwurf.

Ich bin mir aber auch recht sicher, dass es auf Mängelkarte und ein paar Euro gelockert wurde. Und einen missbilligenden Blick von den Leuten, die ihre Lieblingsstrecken nicht gesperrt sehen möchten.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (4. Juli 2010, 22:46)


Sixx0R

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9

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:55

Also ich weiß gar nicht, wieso so viele Leute hier total auf das Thema abgehen und mit Kommentaren vonwegen "müsste eigentlich viel krasser bestraft werden" rumwerfen....
Bei Anlagen, die von naturaus relativ laut sind, und dann ohrenbetäubend laut werden durch das Entfernen vom db-eater verstehe ich das ja noch, aber speziell in meinerm Fall ist das ein wenig anders ;) mit eater ist kaum zu hören, dass sie läuft und ohne eater brummt sie eigentlich, wie jedes andere Möppi auch (also normaler Geräuschpegel).
Ich halte es für kleinlich, wenn man durch die geringere Lärmentwicklung und vllt Abgasveränderung so zur Kasse gebeten wird.
Aber eigentlich wollte ich auch weniger persönliche Meinungen, sondern vielmehr irgendwelche Links zu aktuelle Bußgeldsätzen o.ä.

Gruß,
Manuel
Man fährt nicht schnell - man fliegt tief

Coyote

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10

Sonntag, 4. Juli 2010, 22:58

Wenn deine Anlage ohne Eater genausolaut ist wie die Originalanlage, hast du sowieso kein Problem (und ich dann auch nicht). Dann wird die Geräuschemission ja nicht erhöht.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

kleiner Chris

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11

Sonntag, 4. Juli 2010, 23:59

Ich glaub die Stilllegung fällt weg, ansonsten wie gehabt 50€ und 3 Punkte. Bei einem "Defekt" der original Auspuffanlage kostet der SPaß glaub 25€. Hat sicher auch was mit Vorsatz zu tun. Wer bewusst zu laut unterwegs ist bezahlt halt das doppelte und bekommt Punkte.
BMW F 800 R - Ne gute Entscheidung!

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Asphaltschinder

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12

Montag, 5. Juli 2010, 00:02

ber speziell in meinerm Fall ist das ein wenig anders ;) mit eater ist kaum zu hören, dass sie läuft und ohne eater brummt sie eigentlich, wie jedes andere Möppi auch (also normaler Geräuschpegel).

Hast du eigenes Motorrad schonmal richtig gehört? So am Straßenrand stehend, während es vorbeifährt?

Mir ist meins auch zu laut. Originaltopf.

Stilllegung gibt's im Ermessen des Polizisten und ist immer möglich wenn Gefahr für die Umwelt besteht.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Sixx0R

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13

Montag, 5. Juli 2010, 12:14

Ich selber habe die Hörprobe nicht gemacht (vom Straßenrand), aber mein Bruder - ebenfalls seit 7 Jahren Motorradfahrer - und der kann es mit gutem Gewissen bestätigen, dass sich der AUspuff mit eater einfach unterirdisch leise anhört.

Ich habe jetzt gelesen, dass seit dem 01.03.2007 ein Gesetz in Kraft ist, dass manipulierte Auspuffanlagen nurnoch mit den obenstehenden 25€ bestraft.

Zitat: Seit 01.03.2007 darf die Polizei keine Auspuffe mehr beschlagnahmen,
die keine ABE haben oder zu laut sind. Weiterhing darf sie auch keine
Krads, an denen solche Auspuffanlagen verbaut sind, mehr stillegen oder
beschlagnahmen. Lediglich kann eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige mit einem Bußgeld von bis zu 25Euro erhoben werden.

Die Regelung gilt Bundesweit und ist die:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Geltung ab 01.03.2007
XXX

Sie ersetzt bzw. reformiert große Teile der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO).
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01.03.2007 5. Auflage siehe Seite 234/ 0 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO 330000/330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute/ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. 25,00Euro"



Gruß,
Manuel
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14

Montag, 5. Juli 2010, 13:06

Zitat

Vielleicht bin ich ja eine Mutation aus der Gruppe der Motorradfahrer, aber mir ist mein Motorrad zu laut.

Dito.

Servus,

Holger
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15

Montag, 5. Juli 2010, 13:19

Schade nur, dass die FZV was anders sagt. Der Betrieb kann untersagt werden.
Denn mit der FZV ist die StvZO nicht außer Kraft gesetzt. Die FZV bezieht sich sogar auf die StvZO.

Deine 25 € beziehen sich übrigens auf §30 StvZO. Die Regelungen stehen aber in §19 StvZO.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__5.html
§5 FZV
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
[...]

Und die StvZO in §19 sagt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__19.html
[...]
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
[...]

Und dafür sind es weiterhin 50 € und 3 Punkte.

Einzig nach §23 StvO könnte man noch argumentieren. Da sind als Regelsatz dann 25 € angegeben, die aber bei Vorsatz verdoppelt werden können... wie du es drehst und wendest ---> 50 €.

Wirst du übrigens mehrfach erwischt kann es noch weiter hoch gehen. Da gibt es dann neben Vorsatz noch Beharrlichkeit.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

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16

Montag, 5. Juli 2010, 13:42

@Schnute: Da steht aber "die Zulassungsbehörde", nicht Wachtmeister Willi. Dazu gibts noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bei einem zu lauten Auspuff kann man nicht von "Gefahr im Verzug" etc. ausgehen, selbst wenn die Umwelt und die Mitmenschen erstmal mehr belastet werden. Stilllegung fällt also flach.

Sixx0R

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17

Montag, 5. Juli 2010, 13:45

Habe den Text lediglich kopiert :)
Eine Stilllegung ist wohl echt ausgeschlossen. Und sobald die Grünen in der Nähe sind, wird halt mal hochgeschaltet ;)
Also weiß ich ungefähr bescheid, Dankeschön :)

Gruß,
Manuel
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18

Montag, 5. Juli 2010, 18:40

Ich selber habe die Hörprobe nicht gemacht (vom Straßenrand), aber mein Bruder - ebenfalls seit 7 Jahren Motorradfahrer - und der kann es mit gutem Gewissen bestätigen, dass sich der AUspuff mit eater einfach unterirdisch leise anhört.

Und sobald die Grünen in der Nähe sind, wird halt mal hochgeschaltet


Ist das nicht ein Widerspruch in sich?

Ich meine: Wenn sie tatsächlich ohne DB-Eater soooooooo leise ist, warum dann die Mühe mit dem hochschalten machen?

Ein Schelm der böses dabei denkt ...
Und nu?

Dennsch

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Motorrad: so langsam wieder auf der Suche

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19

Montag, 5. Juli 2010, 19:10

zu den 50 euro und 3 punkten kommt noch die bearbeitungsgebühr von 23,50. sollte man nicht vernachlässigen.
Sportler ist wer raucht und trinkt, aber trotzdem seine Leistung bringt.

blahwas

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20

Montag, 5. Juli 2010, 19:29

Hat der Vorbesitzer den dB-Killer evtl etwas bearbeitet, dass er mehr durchlässt?

Hier werden 2008 noch Maschinen stellgelegt.
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

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