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Sixx0R

Mo24-Kultanhänger

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1

Montag, 12. Juli 2010, 15:48

Gewährleistung - Motorschaden

Guten Abend :(

Ich habe jetzt mittlerweile den 4. gravierenden Schaden bei meiner GSXR 750. Nach folgenden Defekten: 1x Batterie, 1x Lichtmaschine, Lichtmaschinenregler, nochmals neue Batterie, 1x komplette Kupplung {Stahlscheiben, Reibscheiben und Federn habe ich jetzt einen Mangel am Motor.

Undzwar ist der 1. Zylinder komplett tot! 0,0 Bar beim Kompressionstest.

Ich habe die Maschine erst seit knapp über 4 Monaten und - wie gesagt - schon 3 gravierende Defekte gehabt.
Den Motorschaden muss doch der Händler KOMPLETT tragen, oder?


Gruß,
Manuel
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Lille

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2

Montag, 12. Juli 2010, 16:22

Hast du sie neu oder gebraucht gekauft? Was sagt der Vertrag? Wie lange hast Du sie jetzt?

Morrison

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3

Montag, 12. Juli 2010, 16:44

Scheint eine Gebrauchte zu sein (Modell K1).
Den Motorschaden muss doch der Händler KOMPLETT tragen, oder?
Nach meinem Verständnis ja. Ob er das auch freiwillig tut steht auf einem anderen Blatt.

LG
Thilo

klanor

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4

Montag, 12. Juli 2010, 16:48

Vom Händler = 6 Monate Gewährleistung. Egal, ob neu oder gebraucht.

Über die Gewährleistung hinaus gilt bei einem Kauf vom Händler aber auch noch die Sachmängelhaftung. Bei neuen Maschinen 2 Jahre, bei gebrauchten 1 Jahr.
Innerhalb des ersten halben Jahres muss der Händler beweisen, dass der Fehler, der zum Ausfall führte nicht bereits beim Verkauf bestanden hat. Danach liegt die Beweispflicht bei dir.

Wenn der Händler allerdings nur stellvertretend für eine Privatperson gehandelt hat, diese Privatperson also dein Vertragspartner ist, stehen die Chancen dagegen eher schlecht. (Das ist ein beliebtes Mittel, um die gesetzliche Gewährleistung und die Sachmängelhaftung zu umgehen.)

K.W. Wenn es ein Kauf beim und vom Händler war, muss er nicht nur diesen Schaden kostenlos beheben, sondern hätte das auch bei den drei vorherigen machen müssen, was er hoffentlich auch getan hat.

STan.X

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5

Dienstag, 13. Juli 2010, 07:08

0,nix Kompression kommt nicht von heute auf morgen.
Ist jedoch ein Mangel, den der Fachmann (Händler) bei der Bewertung des Motorrads hätte erkennen und oder beheben müssen.
Zumindest hätte er es im Kaufvertrag vermerken müssen oder den Preis deutlich reduzieren.
Von daher schätze ich, der Händler wird´s übernehmen müssen, ob zu 100% ?
Bin ich mir nicht so sicher….

GruHS
Richard

Endurohexe

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6

Dienstag, 13. Juli 2010, 09:07

moin

der händler muss in den ersten sechs monaten aufgrund der gewährleistungspflicht beweisen, dass der mangel zum zeitpunkt der übergabe (gefahrenübergang) noch nicht bestanden hat bzw dass der größere schaden nicht aus einem schaden resultiert, der bei übergabe bereits da war. kann er das nachweisen, hast du schlechte karten. in weiteren sechs monaten müsstest DU dem händler dann beweisen, dass der mangel schon vorhanden war.

man kann (aus meiner sicht auch irgendwo verständlicherweise) keinem gebrauchtWARENhändler abverlangen, dass er für`s risiko haftet. es ist immer riskant, eine gebrauchte ware zu kaufen. selbst die hersteller geben ja keine unbegrenzte GARANTIE.... wie kann dann ein HÄNDLER, der nicht mal hersteller ist, für etwas geradestehen, worauf er keinen einfluss hat?

manchmal muss man - so schwierig es ist- die kirche im dorf lassen. etwas ganz anderes sind arglistig verschwiegene oder vertuschte mängel. nur ist die beweisführung immer schwierig. der händler jedenfalls muss im prinzip nur zusehen, dass du bei ÜBERGABE ein technisch einwandfreies gerät hast - oder aber die mängel aufführen und dein einverständnis bzw. deine akzeptanz festhalten und z.b. den preis entsprechend reduzieren. was danach passiert, ist eben pech. bei einem mopped mit einer entpsrechenden laufleistung muss man einfach mit dem ein oder anderen defekt rechnen. niemand kann vom händler verlangen, einen motor zu zerlegen und alles zu überprüfen, um sämtliche eventualitäten auszuschließen. und ne kupplung z.b. ist eh ein normales verschleißteil, welches generell nicht in die gewährleistung fällt. sie muss nur funktionieren, wenn du das bike bekommst. ebenso bremsbeläge. die dürfen kurz vor verschleiß sein (nur eben nicht ganz runter) etc.....

meiner meinung nach hast du schlechte karten. versuchen kannst du es....wenn dem händler die beweisführung nicht gelingt, gibt es vielleicht noch nen weg, aber ich sehe das eher als unwahrscheinlich, auch wenn ich dir lieber was anderes sagen würde. ein bißchen solltest du den händler aber auch verstehen....

alle angaben ohne gewähr.

trotzdem alles gute und lg,
jenny
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Shergar the Raven

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7

Dienstag, 13. Juli 2010, 10:14

Mal angenommen, der Händler "zaubert" ein Kompressiontestdiagramm aus dem Ärmel, welches er angeblich vor dem Verkauf des Mopeds gemacht hat... Was dann?
Was man nicht macht, passiert nicht... Mit Hilfe eines guten Psychiaters wirst auch du mich mögen... :grin:

STan.X

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8

Dienstag, 13. Juli 2010, 11:19

Mal angenommen, der Händler "zaubert" ein Kompressiontestdiagramm aus dem Ärmel, welches er angeblich vor dem Verkauf des Mopeds gemacht hat... Was dann?

Mal angenommen, der macht das – hat aber tatsächlich seinerzeit die Kompression nicht abgedrückt- dann ist das Betrug.
Ein seriöser Händler wird das nicht machen.

GruHS
Richard

Shergar the Raven

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9

Dienstag, 13. Juli 2010, 13:09

Bliebe die Frage offen, wie man das beweisen will.

Worauf ich eigentlich hinaus möchte: Bei einem nicht all zu hohen Kaufpreis stünde der Aufwand zum Beweis dieser Unrechtmäßigkeit wahrscheinlich nicht im Verhältnis zu den anfallenden Kosten. Es gibt - leider - schwarze Schafe, die genau das in ihren Überlegungen mit einplanen. Viele Kunden können sich auf ein solches Procedere gar nicht erst einlassen. Von da her stehen die Chancen damit durchzukommen gar nicht so schlecht.

Ich weiß wovon ich rede, da ich einen solchen (PKW-)"Händler" mal vor den Kadi gezerrt habe. Er wurde u.a. dazu verdonnert, alle Beanstandungen zu meiner Zufriedenheit zu beseitigen. Aus finanzieller Sicht war die Angelegenheit für mich fast 'ne Totgeburt. Doch das war mir dann sowieso nicht mehr wichtig.
Was man nicht macht, passiert nicht... Mit Hilfe eines guten Psychiaters wirst auch du mich mögen... :grin:

STan.X

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10

Dienstag, 13. Juli 2010, 13:24

Das ist leider so in unserem Rechtsstaat.
Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei.
Wobei die Kosten dabei noch nicht mit berücksichtigt sind.

Wenn es ein seriöser Händler ist, wird er wohl oder übel zähneknirschend nachbessern.
Ein schwarzes Schaf jedoch gehört abgestraft.

GruHS
Richard, der einen ähnlichen Fall schon mal durchgezogen hat und +/-0 raus gekommen ist….

Shergar the Raven

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11

Dienstag, 13. Juli 2010, 14:50

Genau so ist es. Im Laufe der Jahre habe ich Schoten erlebt, da fällt einem nix mehr zu ein. Im besten Fall kommt man +/- Null weg, meist zahlt man aber drauf.
Was man nicht macht, passiert nicht... Mit Hilfe eines guten Psychiaters wirst auch du mich mögen... :grin:

Sixx0R

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12

Dienstag, 13. Juli 2010, 15:03

Hallo nochmal :)

Also noch kurz zum Motorrad: Es ist eine Suzuki GSX-R 750 K1, Bauhajr 2001.
Ich habe das Motorrad gebraucht von einem Händler gekauft.

Nach dem heutigen Telefonat war er recht kleinlaut und hat sich 1000mal für den weiteren Defekt entschuldigt - ich hoffe, dass spiegelt sich auch bei der Kostenübernahme wieder ;) Mal gucken, was kommt :)
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STan.X

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13

Dienstag, 13. Juli 2010, 15:26

na, das hört sich zum einen nach einem seriösen Händler an,
der nicht auf Täuschung setzt und nun zähneknirschend nachbessert.
aber zwecks der Kosten hätte ich schon vorher klar gemacht! :whistling:

GruHS
Richard

Sixx0R

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14

Dienstag, 13. Juli 2010, 19:17

Also ich gehe stark davon aus, dass der Händler die Kosten übernimmt, immerhin ist der Motor in dem Sinne ja kein Teil, was dermaßen schnell verschleißt.
Und ich glaube wenn es zu einem Rechtsstreit kommen würde, würde selbst der noch so trotteligste Richter mir Recht geben aufgrund der vielen, eklatanten Mängeln in so kurzer Zeit.


Gruß,
Manuel
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Sixx0R

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15

Freitag, 16. Juli 2010, 19:00

Hm, immernoch keine Antwort vom Händler :(

Was für Möglichkeiten gibts denn bei einer Instandsetzung des Motors, speziell des Kolbens? Ein Bekannter meinte, dass man den Kolben aufbohren könnte, es aber sinnlos ist, da sind 3gleiche und ein größerer Kolben vorhanden sein würde und die Leistungsverteilung nicht stimmen würde.
Ergo würde nur ein neuer Motor Sinn machen? Und im Normalfall müsste er u.U. doch die Kosten für einen neuen Motor tragen, oder?

Gruß,
Manuel
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STan.X

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16

Samstag, 17. Juli 2010, 08:50

Möglichkeiten gibt es ein paar.
In deinem Fall schätze ich, dass der Händler eine zeitwertbezogene Instandsetzung in Auftrag geben wird.
Das heißt, der Motor wir hins. der vom Kunden angegebene Mängel zerlegt und bei der dazu erforderlichen Demontage erkannte
oder offensichtlich erkennbare Mängel werden mit dem Ziel der Wiederherstellung der Lauffähigkeit des Motors beseitigt.
Ich weiß jetzt jedoch nicht, ob es fachgerecht ist,
nur eine Zylinderlauffläche zu honen und nachher einen Kolben, -ringe mit dem ersten Übermaß einzusetzen.

Anrufen oder hinfahren und nachfragen, wann du dein Mopped zurückbekommst
und welche Arbeiten gemacht werden und wie teuer es wird, hilft dir da am besten weiter…. ;)

GruHS
Richard

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17

Samstag, 17. Juli 2010, 13:17

Das werde ich alles (voraussichtlich) am Montag erfahren, aber ich wollte mich vorher schonmal schlau machen ;)

Gruß,
Manuel
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hawkeye

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18

Samstag, 17. Juli 2010, 22:59

Hallo,
zunächst muss mal geprüft werden, warum der Zylinder keine Kompression mehr hat. Eskönnte auch an einm nicht schließenden Ventil liegen.

Ob man den Zylinder auf ein Übermaß schleifen kann, hängt davon ab, ober beschichtet ist oder nicht. Beschichtete Zylinder lassen sich nur mit großem Aufwand schleißen und neu beschichten. Je nach Laufleistung sollten alle Zylinder dann auf Übermaß geschliffen und mit neuen Kolben versehen werden.

Preiswerter und mit weniger Aufwand kann auch der Einbau eines gebrauchten Motors sein.

Zur rechtilchen Seite wurde ja schon alles gesagt. Im Grundsatz muss der Händler, wenn er nicht im Auftrag verkauft hat, eine 12-monatige Gewährleistung geben, wobei er in den ersten 6 Monaten nim Streitfall beweisen muss, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorhanden war. In den folgenden 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden oder im Keim angelegt war. Bei Motorschäden kann das heikel werden, da Streit über die Ursache nicht ausgeschlossen ist. Aber solange Du noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungszeit bist, ist das dann eher das Problem des Händlers, da er die Beweislast hat.

Grüße

Hawkeye
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19

Sonntag, 18. Juli 2010, 13:46

Aloah :)
Ich habe mal mit meinem örtlichen Werkstattchef gesprochen und er meinte, dass die Reihenvierzylinder dieser und neuerer Generationen eigentlich "unkaputtbar" sind. Und nach knapp über 5000 gefahrener Kilometer DARF sowas nicht passieren.
Ich soll halt bis morgen abwarten und sobald der Händler was vonwegen Mitbeteiligung o.ä. sagt, soll ich direkt einen Anwalt konsultieren, weil sowas echt lächerlich ist.. aber nicht zuletzt sehr kostenintesiv.

Und da ich noch in den ersten 6 Monaten bin, ist wohl noch deutlicher klar, dass der Schaden schon vorher vorhanden war. Ein Motor macht ja nicht innerhalb von 5TKM die Grätsche...

Ich habe trotzdem extreme Panik vor dem morgigen telefonat, immerhin geht es um die Zukunft meines Babys :-(

Gruß,
Manuel
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20

Montag, 19. Juli 2010, 19:42

Aloah :)
Ich habe mal mit meinem örtlichen Werkstattchef gesprochen und er meinte, dass die Reihenvierzylinder dieser und neuerer Generationen eigentlich "unkaputtbar" sind. Und nach knapp über 5000 gefahrener Kilometer DARF sowas nicht passieren.
Ich soll halt bis morgen abwarten und sobald der Händler was vonwegen Mitbeteiligung o.ä. sagt, soll ich direkt einen Anwalt konsultieren, weil sowas echt lächerlich ist.. aber nicht zuletzt sehr kostenintesiv.

Und da ich noch in den ersten 6 Monaten bin, ist wohl noch deutlicher klar, dass der Schaden schon vorher vorhanden war. Ein Motor macht ja nicht innerhalb von 5TKM die Grätsche...

Ich habe trotzdem extreme Panik vor dem morgigen telefonat, immerhin geht es um die Zukunft meines Babys :-(

Gruß,
Manuel



ein motor kann innerhalb noch viel kürzerer zeit die grätsche machen, das kommt immer drauf an, wie du ihn behandelst! wenn du im kalten zustand gleich am kabel ziehst, bis der motor ko**t, dann dürfte klar sein, dass es nur eine frage der zeit ist, wann was kaputt geht....

versteh mich net falsch, ich würde dir das niemals unterstellen..... du hast das glück, dass der händler noch in der beweispflicht ist.... nur: sieh`s aus händlersicht: er könnte auch einen groben "bedienfehler" von dir vermuten, drum würde ich nicht einfach so davon ausgehen, dass die sache so sonnenklar ist.... auch wenn ich es dir wünsche...

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