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SchwupsNeuerBiker

Mo24-Probefahrer

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1

Dienstag, 13. Juli 2010, 17:17

Bitte erkärt mir meinen neuen Führerschein

hallo,

habe 1995 mein Autoführerschein gemacht, im außereuropäischen Ausland vor kurzem meinen Motorradführerschein, nun in Deutschland nochmal die Motorradprüfung gemacht.
Mußte die beiden alten Führerscheine abgeben und habe heute den neuen Führerschein bekommen. Dazu paar Fragen:

- Was bedeutet dieses *) bei A1 und *) bei A in der 2. Spalte?
- Mit meinem alten Lappen konnte ich 7,5 Tonner fahren ohne Zeitlimit, nun wurde es anscheinend begrenzt auf das Jahr 2027, warum das?
- Was bedeutet diese ewig lange Zahl unter 12. ?

Würde mich auf Antworten freuen. Danke.

Bild

Lille

Café & Pension

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2

Dienstag, 13. Juli 2010, 17:35

nun wurde es anscheinend begrenzt auf das Jahr 2027, warum das?
Nicht 2007, sondern 27 (also wohl 2027). Wie alt bist du dann? Könte das z.B. mit 50 sein? Bei mir ghet der FS bis zu meinem 50,Geburtstag. Und da?? Keine Ahnung...

Zu 12. - dazu gibt es ein Merkblatt. Hast du das nicht mitbekommen?

Bei mir steht da (unten) nur 01 = Sehhilfe.

Die 70.00 / 70.00 / 171 / 181 /174 sind auch verschlüsselte Anmerkungen.

171 = Klasse C1, gültig auch für die Klasse D mit eineer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500kg, jedoch ohne Fahrgäste

174 = Klasse L, Zugamschinen mit Höchstegeschwindigkeit von nicht mehr als 32km/h.. einachsiger Anhänger... achsen nicht mehr als 1m Abstand...

181 = Klasse T nur gültig für fahrzeuge der Klasse S

Und die *) solte links unter 13) - nicht im scan sichtbar - ein Datum eingetragen haben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lille« (13. Juli 2010, 17:44)


klanor

Team MO24 - deus ex machina

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3

Dienstag, 13. Juli 2010, 17:37

Zu der Begrenzung kann ich dir etwas sagen, denn die habe ich auch.

Im Jahr 2027 wirst du offensichtlich 50 Jahre alt, und mit dem neuen EU-Führerschein darfst du sogar mehr, als mit dem alten.

Wenn es bei dir so ist, wie bei mir - und davon gehe ich aus - dann bleibt C1E bestehen und CE ist bis 2027 an deinem 50. Geburtstag gültig.
Wenn du CE dann verlängern willst, was alle fünf Jahre zu erfolgen hat, musst du dazu deine Fahrtüchtigkeit mit einem Gesundheitszeugnis und Sehtest nachweisen.

Siehe auch http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_lkw.htm

alex600ccm

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4

Dienstag, 13. Juli 2010, 17:37

Kann es sein, dass das Sternchen sich auf das Datum des Bestehens Deiner Motorradprüfung bezieht (oben links, bei mir als Aufkleber)?
Unter der 12 stehen Beschränkungen und Zusatzangaben (siehe links unten). Was jetzt welche Zahl heißt, weiß ich nicht.
Und warum CE zeitlich befristet ist, weiß ich auch nicht. Ist bei mir auch, bis zu meinem 50. Geburtstag darf ich. Vielleicht muss man dann eine neue Prüfung machen oder beweisen, dass man noch fit genug ist für CE?!

Alex

Schnute

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5

Dienstag, 13. Juli 2010, 17:57

Die lange Zahl unter 12. ist vermutlich die Nummer des alten Führerscheins PKW, der ja bei den Behörden verblieben ist, als du die Karte bekommen hast.

Früher hat man dazu Stempel in die Führerscheine gemacht, wo der Verweis auf den alten Führerschein vom... mit Nummer... stand.
Die Schwierigkeit, mit den meisten Leuten umzugehen, besteht darin, zu ihnen gleichzeitig ehrlich und höflich zu sein.
André Heller

Klerkx81

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6

Dienstag, 13. Juli 2010, 18:40

Kann es sein, dass das Sternchen sich auf das Datum des Bestehens Deiner Motorradprüfung bezieht (oben links, bei mir als Aufkleber)?
Ja, wann der Alte gemacht worden ist, ist beim drucken ja schon bekannt, nur nicht das Datum an dem mann die Prüfung der neuen Fahrzeugklasse besteht, das wird dann wieder handschriftlich eingetragen.
Auf diesem Planet leben Autos.
Sie haben zweibeinige Sklaven die sie hegen und pflegen,
sie gehen sogar für sie arbeiten.

Shergar the Raven

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7

Dienstag, 13. Juli 2010, 18:50

By the way: Weiß jemand was diese Fahrtüchtigkeitsuntersuchung kostet und wer die durchführen darf? Denke da an meinen Hausarzt, weil der ja sowieso alle aktuellen Ergebnisse parat hat. Konnte nix darüber finden. 8|
Was man nicht macht, passiert nicht... Mit Hilfe eines guten Psychiaters wirst auch du mich mögen... :grin:

8

Dienstag, 13. Juli 2010, 19:04

Ich hatte ja erst den B als Scheckkarte (mit Sternen) und Datum Handschriftlich oben links, nachdem ich dann vor kurzem A gemacht habe, wurden die Sterne bei A eingetragen und das ursprüngliche Datum des Autoscheins bei B ... Also bedeuten die Sterne nichts anderes, dass zu dem Termin der Kartenerstellung noch nicht klar war, wann er dir ausgehändigt wird und oben links sollte dann das Aushändigungsdatum stehen.

Etwas umständlich ausgedrückt, aber ich hoffe, du verstehst was ich meine ...

Bedeutet wiederum: Wenn du zwei bestehende Führerscheine auf einen übertragen lässt, müssten überall nur Termine der Prüfung stehen.

Aber eine Frage habe ich dennoch:

Wenn ich einen alten LKW-Schein habe, der unbegrenzt gültig war, müsste es doch nach Änderung auf neue Karte auch ein unbegrenzt gültiger sein, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
(Gibt ja auch die "vor-80er" die mit ihrem alten Lappen automatisch 125er erworben haben und den dann automatisch auf die neue Karte bekommen...)

@Shergar:

Ich will jetzt nichts falsches sagen, aber ich meine, die Fahrtüchtigkeitsprüfung machen auch die, die die MPU abnehmen ...
Und nu?

SchwupsNeuerBiker

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9

Dienstag, 13. Juli 2010, 19:25

hier die komplette rückseite des führerscheins: Bild

- habs rausbekommen. die zahl bei 12. heißt 70=Umschreibung eines Führerscheins, die Zahl danach war die Nummer des ausländischen Motorrad-Führerscheins
- ja werde 50 jahre alt in 2027
- C1 habe ich für immer, d.h. kann LKWs fahren bis 7,5 Tonnen? geil
- vielleicht beziehen sich die Sternchen auf Punk 14. Datum, siehe Aufkleber, aber dazu gibts kein Hinweis!? Darf ich nun ALLE Zweiräder fahren? Weil in der 1. Zeile bei A nichts steht.
- CE heißt doch nicht etwa, daß ich auch 40-Tonner fahren darf oder?

10

Dienstag, 13. Juli 2010, 19:37

Am 13.07.10 hast du die Prüfung A1/A gemacht ... Die Bundesdruckerei konnte ja nicht wissen, wann die Prüfung abgelegt wird. Deshalb sind dort auch Sterne.
Die anderen Termine sind die, wann du die jeweiligen Scheine gemacht hast. Diese Infos waren schon bekannt, deshalb stehen dort Termine.

Aber warum du LKW-Scheine hast: k.a. ...
Und nu?

Thorbjoern

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Motorrad: ne schwarze Bandit

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11

Dienstag, 13. Juli 2010, 20:35

Wo wir gerade bei den Klassen sind. Bei mir steht bei CE unter 12: 79(C1E > 120000kg, L<= 3)

Der Originaltext besagt dies:

Zitat

(C1E >12000 kg, L ≤ 3):
Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.


Bedeutet das, dass ich mit meinem Schein bis zu meinem 50. Geburtstag einen 7,5 t LKW + 15t Anhänger (übertrieben) durch die Weltgeschichte fahren darf (Keine Zugmaschinen für Auflieger, so viel hab ich schon begriffen)? Und danach nur noch mit dem CE 7,5 t LKW mit 4,5 t Anhänger?

(Ich geb zu, ich bin zu doof für das Beamtendeutsch)

Gruß

(Thor)Björn

... hab keine LKW Ausbildung gehabt
Live is a bitch, and you have to pay for it.

Treffen: FT 9, FT 10 (Jubi-Treffen), FT 11, FT2012 :thumbup:
Bereit für: FT2013 :thumbsup:


blahwas

Asphaltschinder

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12

Dienstag, 13. Juli 2010, 22:35

- vielleicht beziehen sich die Sternchen auf Punk 14. Datum, siehe Aufkleber, aber dazu gibts kein Hinweis!? Darf ich nun ALLE Zweiräder fahren? Weil in der 1. Zeile bei A nichts steht

Genau so ist das. War der ausländische Führerschein eigentlich gedrosselt? :thumbsup:
Das Motorrad-Wiki vergisst nicht.

Shergar the Raven

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13

Mittwoch, 14. Juli 2010, 00:17

'N Arbeitskollege von mir meinte, dass die FTU ein paar hundert Teuronen kosten soll. Sollte das so sein, werde ich es mir im nächsten Jahr dreimal überlegen, ob ich den CE behalten werde. Einerseits schon sehr gerne, aber nicht um jeden Preis. Jetzt ist es von der Arschmaden beschlossene Sache, dass man nur noch mit der BKF Lizenz hauptberuflich LKW bewegen darf. Das heißt auf deutsch: Ohne BKF-Prüfung und Weiterbildung geht da wohl nix mehr. Ganz großes Kino aus Brüssel... Mensch, wo leben wir eigentlich...
Was man nicht macht, passiert nicht... Mit Hilfe eines guten Psychiaters wirst auch du mich mögen... :grin:

Tief-Flieger

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14

Mittwoch, 14. Juli 2010, 06:36

Wieso darf man in Deutschland eigentlich CE fahren, ohne C zu besitzen ?( Das wären dann ja nicht nur 40 Tonner, sondern auch größere Tatsachen ...

CHiP

Motocop24

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15

Mittwoch, 14. Juli 2010, 08:01

Mensch, wo leben wir eigentlich...

Dort wo die meisten LKW-Unfälle wegen Unfähigkeit der Fahrer passieren.
chip@chp-germany.de..........www.chp-germany.de

Endurohexe

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16

Mittwoch, 14. Juli 2010, 08:19

praktisch, da hätt ich auch gleich nochmal ne frage.....

bei mir ist dieser kleine aufkleber oben links auf der rückseite (dort, wo meine sehhilfe eingetragen ist) schon dermaßen abgerubbelt, dass man nichts mehr lesen, sondern nur noch den aufkleber erahnen kann... muss ich mich darum kümmer, dass das neu kommt? in kontrollen hat sich zwar noch kein officer darüber beschwert, aber man will ja auch künftig keinen ärger haben....

p.s.: bei mir ist der CE auch auf 12 t und mein 50. lebensjahr beschränkt.

lg,
jenny
What I like
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17

Mittwoch, 14. Juli 2010, 08:47

- vielleicht beziehen sich die Sternchen auf Punk 14. Datum, siehe Aufkleber, aber dazu gibts kein Hinweis!? Darf ich nun ALLE Zweiräder fahren? Weil in der 1. Zeile bei A nichts steht

Genau so ist das. War der ausländische Führerschein eigentlich gedrosselt? :thumbsup:

Nein, alle Zweikrafträder mit mehr als 100 Kubik darf ich fahren steht auf dem ausländischen Führerschein.

18

Donnerstag, 15. Juli 2010, 18:45

By the way: Weiß jemand was diese Fahrtüchtigkeitsuntersuchung kostet und wer die durchführen darf? Denke da an meinen Hausarzt, weil der ja sowieso alle aktuellen Ergebnisse parat hat. Konnte nix darüber finden. 8|

Ich habe es einmal bisher machen müssen .....
inzwischen darf es der Hausarzt machen, früher musste man dazu aufs Gesundheitsamt!

Bei mir hat es gekostet (Hausarzt/Augenarzt/neues Kärtchen) so zwischen 150-200€ wenn ich mich recht erinnere!!!

Stau ist nur hinten blöd, vorne gehts... :dakar:

Benino

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19

Donnerstag, 15. Juli 2010, 21:53

Beim Umschreiben der Klasse 3 bekommt man nicht den CE, sondern den CE(79) . Dieser begrenzte CE erlaubt das, was mitKlasse 3 gefahren werden durfte, nämlich 7,5 t zu. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, dazu einen einachsigen Hänger (Doppelachse ist wie eine Achse, Tandem darf nicht gefahren werden) mit einem zul. Gesamtgewicht bis max. dem 1,5-fachen des Zugfahrzeugs. Die Gesamtachszahl darf 3 nicht übersteigen.

Der CE und CE(79) ruht ab dem 50. Lebensjahr, sofern man die Verlängerung nicht durchführen ließ und kann bis zum Vollendeten 52. Lebensjahr wiederbelebt werden. Wird man 50 und ließ den CE nicht umschreiben und behält die Rosa oder Graue Pappe, darf nicht mehr mit entsprechenden Fahrzeugen gefahren werden, bis der FS unter Vorlage der Atteste umgeschrieben ist.

Die Fahrerschulungen benötigt der, der gewerblich LKW fahren möchte. Mein Kollege hat von 5 solchen Schulungen gesprochen die er in den nächsten Jahren machen müßte, die jeweils ein paar hundert Euros kosten sollen. Für nicht gewerbliche Zwecke (und z.B. für die eigene Landwirtschaft) darf man auch ohne diese Schulungen fahren. Leistet man diese Schulungen nicht ab, so verfällt der FS nicht, sondern ruht, d.h. man kann zu einem späteren Zeitpunkt beschließen, daß man wieder gewerblich fahren möchte, die Fahrerschulungen ableisten und darf dann wieder.

hawkeye

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20

Samstag, 17. Juli 2010, 23:10

Hallo
Beim Umschreiben der Klasse 3 bekommt man nicht den CE, sondern den CE(79) . Dieser begrenzte CE erlaubt das, was mitKlasse 3 gefahren werden durfte, nämlich 7,5 t zu. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, dazu einen einachsigen Hänger (Doppelachse ist wie eine Achse, Tandem darf nicht gefahren werden) mit einem zul. Gesamtgewicht bis max. dem 1,5-fachen des Zugfahrzeugs. Die Gesamtachszahl darf 3 nicht übersteigen.
das stimmt so. Allerdings ist die Beschränkung in dem gezeigten Führerschein nicht eingetragen. Aber das wäre ja nicht der erste Führerschein, der fehlerhaft ausgestellt wurde.

Grüße

Hawkeye
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