...ich schlafe nackt!! Nee...Spaß, ich habe Socken an! Benutzerinformationen überspringen
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Motorrad: MG TT 650, Honda XL 200 R
...ich schlafe nackt!! Nee...Spaß, ich habe Socken an!
...ich schlafe nackt!! Nee...Spaß, ich habe Socken an! Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »STan.X« (10. August 2010, 07:49)
...ich schlafe nackt!! Nee...Spaß, ich habe Socken an! Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stummel« (10. August 2010, 09:13)
Das stimmt nicht so ganz. Mit dem alten Klasse 3 durfte man Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,49 t fahren. Zusätzlich durfte auch ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht das bis zum 1,5- fachen der Zugmaschine beträgt angehängt werden, wenn das Gespann nicht mehr als 3 Achsen hat.Im Maximalfall waren also bis zu knapp 19t zulässiges Gesamtgewicht möglich. Daher ja auch der Hinweis ">12000kg" im Feld CE des neuen Führerscheines.Damals konnte man unter Ausnutzung sämtlicher Grenzen, 7,49 to LKW plus Anhänger (zusammen weniger als 12 to) fahren.
die behörden scheinen das mit dem umschreiben nicht auf die reihe zubekommen, die Mutter meiner Freundin durfte laut Führerschein (neu) alles fahren auch busse, lkw mit und ohne hänger einfach alles........ gemacht hat sie nur den autoführerschein. das passiert wohl öfter kenne noch einen, der motorrad fahren darf laut führerschein, aber nie einen gemacht hat.........
Aber natürlich treten Fehler dort auch auf. Kann also sein, aber von einer "Häufung" habe ich da noch nichts erlebt. Ist ja immer das gleiche Schema und keine individuelle Auswertung.
Der Klasse 3 hat nie und nimmer die Klasse A1 mit eingeschlossen.
auch da ging es eigentlich um den Klasse 4. Vor 1959 erworben durfte man damit Fahrzeuge bis 250 ccm oder v-max 20 km/h fahren.
Zitat
Lange davor gabs aber die Regelung einmal, daß´man mit dem 3er bis 250 ccm...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benino« (13. September 2010, 12:37)
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