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[Führerschein] LKW-Führerschein geerbt??

Stummel

Mo24-Hobbyist

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1

Montag, 9. August 2010, 22:31

LKW-Führerschein geerbt??

Hi Ihr Lieben,

ich habe ja erst letztes Jahr meinen Motorradführerschein gemacht und bin zu dem Zeitpunkt vom rosa Lappen auf die neue Scheckkarte umgestiegen...allerdings bin ich ein wenig verwirrt aufgrund der Klassen, die darauf vermerkt sind und hoffe, ihr könnt mich ein bißchen aufklären:

Also:

bei A1und A (oberer Bereich) ist jeweils ein Sternchen und seitlich ist ein kleiner Aufkleber angebracht, auf dem 14.(10.) steht und dahinter ist von Hand der Tag meiner Prüfung eingetragen.

Dazu gleich die erste Frage: bei meiner Tochter steht das Datum gleich im Feld A1 und A - ich gehe mal davon aus, weil die Zulassungsstelle Ihren Schein erst beantragt hat, als die Prüfung bestanden war. Jedoch steht bei ihr im Feld A unten das Datum 2 Jahre nach der Prüfung, also wann die Beschränkung raus ist... bei mir steht davon nirgends was. Muss ich meinen Schein dann in zwei Jahren umschreiben lassen oder wissen die Herren von der Rennleitung automatisch, dass ich dann ungedrosselt fahren darf?


Das allerwichtigste jedoch ist: Obwohl bei mir bei Klasse C nichts eingetragen ist, hat man mir die Klasse CE bis zu meinem 50. Geburtstag eingetragen mit der Prämisse ,dass ich nicht mehr als 3 Achsen fahre: 79 (C1E>12000 kg, L<=3)...zumindest habe ich das so verstanden.

Heißt das nun, dass ich mal locker so nen kleinen 40-Tonner fahren darf? Dass man bis 7,5 t fahren darf mit der alten Klasse 3 wusste ich ja, aber gehe ich recht in der Annahme, dass mir dann die Klasse CE nicht hätte eingetragen werden dürfen, sondern nur BE und C1E??

Irgendwo habe ich auch gehört oder gelesen, dass die Klasse CE nur in Verbindung mit der Klasse C gültig ist... also alles irgendwie seltsam.

Vielleicht ist ja ein Spezi oder gar Fahrlehrer oder so unter Euch, der mich mal aufklären kann.

Danke und liebe Grüße von der kleinen Stummel...die eigentlich gar keine 40-Tonner fahren möchte :rolleyes:
:sleep: ...ich schlafe nackt!! Nee...Spaß, ich habe Socken an!

Der Töff

*Natural Born Eifel - Yeti*

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2

Montag, 9. August 2010, 23:08

Das kommt mir bekannt vor:

Ich habe d a s schon einige Male gehört, dass völlig unbedarfte Mädels

...nach der Umschreibung auf die "Karte"...Trucker waren!

*Keine Ahnung!*


Der Töff.
*Flott mit Schrott!*

Bobby

Freebiker

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3

Montag, 9. August 2010, 23:17

Du darfst mit 3 Achsen ein Gesamtgewicht von 12 Tonnen bewegen, nicht mehr!

Coyote

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4

Montag, 9. August 2010, 23:26

Grad nachgeschaut. Bei mir steht auch ">12000kg". Ich glaube, da kannte einfach jemand, der die amtlichen Vorgaben machte, die Bedeutung des Zeichens ">" nicht. Gemeint ist, was Bobby sagt.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Stummel

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5

Dienstag, 10. August 2010, 07:22

Ja, aber selbst 12 Tonnen sind doch mehr als man normalerweise mit der alten Klasse 3 darf, oder? Ich hab das so in Erinnerung, dass man 7,49 t noch fahren darf, "echte" 7,5 Tonnen aber nicht mehr.
:sleep: ...ich schlafe nackt!! Nee...Spaß, ich habe Socken an!

STan.X

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6

Dienstag, 10. August 2010, 07:32

Ist die ganz normale Umschreibung der alten Klasse 3 auf die EU-Klassen.
Damals konnte man unter Ausnutzung sämtlicher Grenzen, 7,49 to LKW plus Anhänger (zusammen weniger als 12 to) fahren.
Dies ist lediglich in die neuen EU-Klassen übersetzt.
Mit dem kleinen Haken, dass nun jeder ab seinem 50. Geburtstag erneut eine Gesundheitsprüfung machen muß, will er die Möglichkeit weiter nutzen…. :smirk:

GruHS
Richard

Stummel

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7

Dienstag, 10. August 2010, 07:34

Danke für die Info, Richard. Das heißt, der Unterschied zum LKW-Führerschein (also die alte Klasse 2) besteht dann nur aus der Klasse C, die bei mir nicht mit aufgeführt ist, richtig?
:sleep: ...ich schlafe nackt!! Nee...Spaß, ich habe Socken an!

STan.X

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8

Dienstag, 10. August 2010, 07:45

Ganz grob gesagt ja, wobei es da noch kleine Nicklichkeiten gibt…….
hier etwas zum Nachlesen

GruHS
Richard

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Stummel

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9

Dienstag, 10. August 2010, 09:08

siehst Du, und genau da haben wir es schon wieder: bei CE steht. dass es die Klasse C voraussetzt...diese ist bei mir aber nicht vorhanden. d.h. eigentlich müsste entweder bei beiden was stehen oder gar nix....

ach... jetzt hab ich den Kommentar drunter gelesen... okay.. dann erschließt sich mir das so langsam. Vielen Dank!
:sleep: ...ich schlafe nackt!! Nee...Spaß, ich habe Socken an!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Stummel« (10. August 2010, 09:13)


hawkeye

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10

Dienstag, 10. August 2010, 11:46

Hallo
Damals konnte man unter Ausnutzung sämtlicher Grenzen, 7,49 to LKW plus Anhänger (zusammen weniger als 12 to) fahren.
Das stimmt nicht so ganz. Mit dem alten Klasse 3 durfte man Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,49 t fahren. Zusätzlich durfte auch ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht das bis zum 1,5- fachen der Zugmaschine beträgt angehängt werden, wenn das Gespann nicht mehr als 3 Achsen hat.Im Maximalfall waren also bis zu knapp 19t zulässiges Gesamtgewicht möglich. Daher ja auch der Hinweis ">12000kg" im Feld CE des neuen Führerscheines.

Grüße

Hawkeye
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STan.X

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11

Dienstag, 10. August 2010, 13:00

Kann auch sein, ist schließlich schon 11 Jahre her….

GruHS
Richard, mit leichtem Altersheimer ;)

Leo1987

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12

Montag, 23. August 2010, 16:13

:rocker: die behörden scheinen das mit dem umschreiben nicht auf die reihe zubekommen, die Mutter meiner Freundin durfte laut Führerschein (neu) alles fahren auch busse, lkw mit und ohne hänger einfach alles........ gemacht hat sie nur den autoführerschein.

das passiert wohl öfter kenne noch einen, der motorrad fahren darf laut führerschein, aber nie einen gemacht hat......... wie es in der kontrolle von der rennleitung aussieht weis ich jedoch nicht!! ich denke das man verpflichtet ist den irrtum aufzuklären ! mit besten grüßen und viel spass mit der riesen hupe an deinem neuen 40t er

Leo
ich glaube es gibt nur autos mit defekten blinkern :-)

Benino

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13

Freitag, 10. September 2010, 06:27

Mit dem alten 3er durfte man fahren: LKW mit zul. Gesamtgewicht bis 7,5 t mit einem Hänger mit dem 1,5-fachen des Zugfahrzeugs, das ergibt 18,75 t zul. Gesamtgewicht des Zuges, allerdings durfte der Zug maximal 3 Achsen haben (Doppelachse bis 99 cm gilt als Einzelachse, Tandemachse mit über 1m Achsabstand als zwei Achsen). Auf Antrag wird dies mit dem Schlüssel (CE(79) umgechrieben und darf bis zum 50. Lebensjahr gefahren werden, dann sind die Atteste für die Verlängerung notwendig. CE(79) entspricht genau dem, was man LKW-mäßig mit dem 3er fahren durfte (Bestandsschutz).

Der C1E ist dagegen ein Zugfahrzeug mit max. 7,5 t zul. Geamtgewicht mit Hänger, wobei der Zug ein max. zul. Gesmatgewicht von 12 t nicht überschreiten darf. Eine Achszahlbegrenzung gibt es hier nicht. Der C1E ist quasi im CE(79) enthalten, da er nur eine geringeres zul. Gesamtgewicht erlaubt, dafür aber die Achszahl nicht begrenzt. Oft wird die alte Klasse 3, sofern nichts anderes beantragt, mit Klasse C1E umgeschrieben, manchmal auch zusätzlich mit CE(79), wers sicher haben will, sollte es auf jeden Fall beantragen und bei Aushändigung des FS sofort kontrollieren, da ansonsten eine Änderung nicht mehr möglich ist. Für die meisten Inhaber der alten Klasse 3 ist dies aber nicht von Bedeutung, da sie nie ein solches Fahrzeug fahren würden...

Coyote

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14

Freitag, 10. September 2010, 13:21

So siehts aus, und:

das passiert wohl öfter kenne noch einen, der motorrad fahren darf laut führerschein, aber nie einen gemacht hat.........


Klasse 3 beinhaltete vor vielen Jahren noch automatisch den A1.

Angesichts Fragen wie "ich habe jetzt Führerschein Klasse x, was darf ich nun fahren?" gehe ich fast eher davon aus, dass die Führerscheininhaber falsch liegen als die Behörden. ;) Aber natürlich treten Fehler dort auch auf. Kann also sein, aber von einer "Häufung" habe ich da noch nichts erlebt. Ist ja immer das gleiche Schema und keine individuelle Auswertung.


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Benino

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15

Freitag, 10. September 2010, 13:39

Wer Klasse 3 vor dem 1.4.1980 gemacht, darf bekanntlich noch bis 125 ccm fahren. Davor gab es mal eine andere Grenze, ich meine es wären bis 250 ccm gewesen. Jedenfalls durfte mein Vater mit Klasse 3 eine 200er fahren und bekam vermutlich in Ermangelung einer passenden Klasse die Klasse A ohne Beschränkung. Nachdem er schon Jahrzehnte nicht mehr gefahren ist, fängt er es jettz auch nicht wieder an.

Wer den Nachweis erbringt, daß er für das Führen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen den Klasse T braucht (Bescheinigung von einem Land- oder Forstwirt mit BG-Nummer), kann beim Umschreiben auf Antrag auch Klasse T erhalten. T erlaubt Fahrzeuge und Geschwindigkeiten, für die Zuvor Klasse 2 oder CE nötig waren.

hawkeye

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16

Freitag, 10. September 2010, 14:25

Hallo;

Klasse 3 beinhaltete vor vielen Jahren noch automatisch den A1.

Der Klasse 3 hat nie und nimmer die Klasse A1 mit eingeschlossen. Die Regelung dass Klasse 3 Besitzer, die Ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 gemacht haben, Leichkrafträder bis 125 ccm fahren dürfen rührt daher, dass in den Klasse 3 die Klasse 4 integriert war. Nach Einführung der Klasse 1b ( Leichtkrafträder) am 01.04.1980 war es Besitzern der Klasse 4, die den Schein vor dem 01.04.1980 erworben hatten, erlaubt, auch Fahrzeuge der neuen Klasse 1b ( max 80ccm, max 80km/h) zu fahren und somit auch den Klasse 3 Besitzern mit Ausstellungsdatum vor dem 01.04.1980. Dass einige Klasse 3 Besitzer Leichtkrafträder fahren dürfen, ist also ein alter Hut. Interessant wurde es Ende der 90er Jahre ( Datum hab ich gerade nicht parat) als die Leichtkrafträder neu definiert wurden mit max.125ccm ohne Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrer ab 18 Jahre und weiterhin mit dem alten Klasse 4- und damit auch mit dem alten Klasse 3- gefahren werden durften.

Grüße

Hawkeye
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Coyote

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17

Freitag, 10. September 2010, 14:40

Der Klasse 3 hat nie und nimmer die Klasse A1 mit eingeschlossen.


War auch eher sinngemäß gemeint, weil die Klassen ohnehin nie gleichzeitig vergeben wurden.


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Benino

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18

Freitag, 10. September 2010, 20:02

Wer den 3er vor dem 1.4.1980 gemacht hat, durfte Zweiräder bis 125 ccm und - ich glaube - 15 Ps fahren, eine Geschwindigkeitsbeschränkung gabs nicht. Lange davor gabs aber die Regelung einmal, daß´man mit dem 3er bis 250 ccm ( oder so ähnlich fahren durfte. Wer keinen so alten Lapen umschreiben läßt, bekommt mit Sicherheit auch nicht Klasse A eingetragen.

hawkeye

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19

Montag, 13. September 2010, 11:49

Hallo

Zitat

Lange davor gabs aber die Regelung einmal, daß´man mit dem 3er bis 250 ccm...
auch da ging es eigentlich um den Klasse 4. Vor 1959 erworben durfte man damit Fahrzeuge bis 250 ccm oder v-max 20 km/h fahren.

Grüße

Hawkeye
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Benino

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20

Montag, 13. September 2010, 12:27

Ne Du, so ganz kann das nicht stimmen, denn mein Vater durfte völlig legal eine 200er ohne Geschwindigkeitsbegrenzung fahren (naja, mit 9 PS und 200 km lief das Möp laut KFZ-Breif 85 km/h. Wie die FS-Regelung genau war, weiß ich nicht, ich weiß nur, daß er es durfte.

Zu den Kandidaten mit den "geerbten LKW-Führerscheinen": Eigentlich sollte jeder FS-Inhaber wissen, was er fahren darf...

Gerade das hier gefunden:

In Deutschland gab es vor dem 1.12.1954 eine Führerscheinklasse (Klasse 4), die erlaubte, Autos und Motorräder bis 250 ccm zu führen. Zu dieser Zeit waren Kleinwagen wie Goggo, Messerschmidt Kabinenroller, Isetta uvm. sehr beliebt. Diese Fahrzeuge wurden mit ihren 250 ccm-Motoren speziell für diese Führerscheinklasse hergestellt. Die heutigen Leicht-Kfz sind sozusagen die modernen Goggo-Mobile.

Für Alt-Führerscheinbesitzer (vor 1.12.1954) wurde die Hubraumbegrenzung für die Nicht-Zweiräder in den 80er Jahren auf 700 ccm angehoben.

Quelle:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benino« (13. September 2010, 12:37)


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