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hawkeye

Mo24-Bewohner

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41

Dienstag, 31. August 2010, 16:01

Hallo,

wie ist das denn bei den Inhabern der Klasse C, die über 50 Jahre alt sind und den Führerschein nicht haben verlängern lassen? Haben die noch eine Fahrerlaubnis oder nicht?

Ich meine, es gibt eine Übergangszeit, in der man nach dem Ablaufdatum den Führerschein noch verlängern kann. Nach Ablauf dieser Frist müsste man aber einen neuen Führerschein machen, wollte man wieder Fahrzeuge der Klasse CE fahren.

Grüße

Hawkeye
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Opa Jürgen

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42

Dienstag, 31. August 2010, 16:48

LKW-Führerschein - Verlängerung der Klasse C und CE (alte Klasse 2)

Ist man im Besitz der oben angegebenen Klassen und möchte dies auch bleiben, so muss man diese vor Ablauf verlängern. Im Fall der Klasse CE gibt es mehrere Möglichkeiten.

Hat man die Klasse C oder/und CE erst nach dem 31.12.1998 erworben, so ist im neuen Kartenführerschein ein Ablaufdatum angegeben. Die Verlängerung sollte in diesem Fall ca. 4 Wochen vor Ablauf beantragt werden.

Sie müssen persönlich hier vorsprechen und benötigen folgende Unterlagen:

* gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
* Führerschein
* biometrisches Passfoto (36 x 45 mm), Fotoautomat hier im Hause vorhanden
* Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, z. B. vom Hausarzt
* Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung

Gebühren:

* 39,30 EUR
* 54,30 EUR (wenn noch kein Kartenführerschein besteht)
* 02,15 EUR (plus evtl. Porto)


Die selben Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie bereits vor dem 31.12.1998 die alte Klasse 2 gemacht haben. Alle, die bis zum 31.12.1999 50 Jahre alt geworden sind oder zu diesem Zeitpunkt schon älter waren, hatten Zeit bis zum 31.12.2000, um ihre Klasse 2 verlängern zu lassen. Ist diese Verlängerung nicht erfolgt, so ist die Klasse 2 abgelaufen und es dürfen keine Fahrzeuge dieser Klasse mehr geführt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, die Klasse wieder aufleben zu lassen, wenn man die ärztliche und augenärztliche Untersuchung vorlegt.

Alle anderen Altinhaber tauschen rechtzeitig (4-6 Wochen) vor Vollendung des 50sten Lebensjahres.

Zu deiner Befürchtung, nein du verlierst den Führerschein nicht...er verliert nur bis zur Vorlage der Atteste und der Umschreibung bei der Führerscheinstelle seine Gültigkeit ..........Gruß Jürgen
Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller :motorrad:

Coyote

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43

Dienstag, 31. August 2010, 17:16

wie ist das denn bei den Inhabern der Klasse C, die über 50 Jahre alt sind und den Führerschein nicht haben verlängern lassen? Haben die noch eine Fahrerlaubnis oder nicht?


Tipp: die Diskussion wird verständlicher, wenn man lernt, "Führerschein" und "Fahrerlaubnis" auseinanderzuhalten. Das ist keine Wortklauberei, das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. So wie Bankkarte und Konto. Kein Konto, keine Karte. Aber keine oder eine abgelaufene Karte bedeutet nicht "kein Konto".

Da Führerscheine derzeit noch unbefristet gültig sind, solltest du dir die Antwort mit etwas Nachdenken selber geben können. Er kann ihn nicht verlängern lassen, weil er nicht ungültig wird. Verlängert er aber seine Fahrerlaubnis nicht, verliert er diese.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

44

Dienstag, 31. August 2010, 19:18

Hallo,

wie ist das denn bei den Inhabern der Klasse C, die über 50 Jahre alt sind und den Führerschein nicht haben verlängern lassen? Haben die noch eine Fahrerlaubnis oder nicht?

Ich meine, es gibt eine Übergangszeit, in der man nach dem Ablaufdatum den Führerschein noch verlängern kann. Nach Ablauf dieser Frist müsste man aber einen neuen Führerschein machen, wollte man wieder Fahrzeuge der Klasse CE fahren.

Grüße

Hawkeye
Deine Fahrerlaubnis wird dann in C1E umgewandelt -
fähste dennoch weiter -über 17 to - ist das ´n Vergehen : Fahren ohne Fahrerlaubnis -
mit allen Folgen ...
hart-aber herzlich

hawkeye

Mo24-Bewohner

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45

Mittwoch, 1. September 2010, 11:33

Hallo
Da Führerscheine derzeit noch unbefristet gültig sind, solltest du dir die Antwort mit etwas Nachdenken selber geben können. Er kann ihn nicht verlängern lassen, weil er nicht ungültig wird. Verlängert er aber seine Fahrerlaubnis nicht, verliert er diese.
Die Klassen C/CE sind eben nicht mehr unbefristet gültig. Meine Frage zielte ja gerade darauf ab, was mit der Fahrerlaubnis passiert, wenn der Führerschein nicht verlängert wird. Ich kann die Begriffe durchaus auseinanderhalten.

Grüße

Hawkeye
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Coyote

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46

Mittwoch, 1. September 2010, 11:47

Die Klassen C/CE sind eben nicht mehr unbefristet gültig. Meine Frage zielte ja gerade darauf ab, was mit der Fahrerlaubnis passiert, wenn der Führerschein nicht verlängert wird. Ich kann die Begriffe durchaus auseinanderhalten.


Die Klassen C/CE sind Fahrerlaubnisklassen. Der Führerschein verfällt nicht, kann also auch nicht verlängert werden. Ansonsten würde ja B auch hinfällig werden, wenn C verfällt - man hat ja keine zwei getrennten Führerscheine; entweder ist die Karte gültig oder sie ist es nicht. B verfällt aber nicht zusammen mit C. Die Fahrerlaubnis C/CE wird verlängert, und da man das nicht nachträglich auf die Karte schreiben kann, bekommt man einfach eine neue. Das ist alles.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

mecdoc

Mo24-Fan

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47

Mittwoch, 1. September 2010, 15:36

Servus
Wie lange ist den der C-CE abgelaufen ? Wenn er länger als 2 Jahre abgelaufen, muss C-CE neu gemacht werden, also Theo. und Praxis muss neu geprüft werden. Innerhalb von den zwei Jahren reicht der Ärtzliche nachweiss. Wenn C-CE abgelaufen ist und man führt ein LKW, ist das fahren ohne Füherschein.

Coyote

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48

Mittwoch, 1. September 2010, 17:04

ist das fahren ohne Füherschein

AAAAAAAAAAAAAaaaaaaaaaaaaaaaaaargh! :wall:


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Mat Draven

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49

Mittwoch, 1. September 2010, 17:30

und kostet 10 €
fahren ohne fahrerlaubnis wäre da schon schlimmer :thumbsup:

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