.
Das ist eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - auf unsere Kosten.
), dann wär ich für ne 2x 90Min-Session Theorieunterricht, in der die größten/schlimmsten Fehler aufgegriffen werden. Also etwas, wo die "ich fahr schon 20 Jahre unfallfrei, ich bin ein gute Autofahrer und mach keine Fehler"-Leute mal eingetrichtet kriegen, wozu und wann (vor dem Spurwechsel) Blinker da sind, was ein Schulterblick ist, das ein Motorradfahrer in Kurven auch so breit wie ein Auto ist, usw. - alles was gerne und schnell vergessen wird. Benutzerinformationen überspringen
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Zitat
Wieviel Beamte sind dafür wieder nötig?
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (27. August 2010, 13:39)
Das kann man dann schon wieder als halbwegs praktisch ansehen, allerdings hätte man doch jetzt, mit Einführung des digitalen Personalausweises da doch irgendwie die Fahrerlaubnisdaten hinterlegen können, dass man WIRKLICH nur noch ein Dokument mitführen muss...[...]
tagesschau.de hat sich übrigens nach einem Hinweis meineseits entschuldigt und aufgehört "Führerschein" und "Fahrerlaubnis" durcheinanderzuwürfeln. Es geht nur um das Dokument, nicht um die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu bewegen. Die Pappe gilt in Finnland oder Österreich z. B. soweit ich weiß als auch als Ausweisersatz. Die zeitliche Befristung der Gültigkeit könnte also dazu benutzt werden, den Ausweischarakter der Pappe zu stärken und den Perso weitgehend unnötig zu machen. (tsunami|surfer hats erfasst.)
[...]
Das kann man dann schon wieder als halbwegs praktisch ansehen, allerdings hätte man doch jetzt, mit Einführung des digitalen Personalausweises da doch irgendwie die Fahrerlaubnisdaten hinterlegen können, dass man WIRKLICH nur noch ein Dokument mitführen muss...
Nein, ich denke nicht, dass man das tun sollte. Wenn ich jemandem meinen Person zeigen muss, geht ihn mein Führerschein immer noch nichts an. Außerdem hätte man dann zumindest beim Fahren eine Persopflicht... mag ich nicht. Der Büttel darf gerne sehen, dass ich fahren darf, aber wann immer er meinen Perso einfordert, werde ich etwas stinkig.
Wie sieht denn bei dir stinkig aus, bist du nicht auch als Verkehrsteilnehmer verpflichtet den Personalausweis mit zu führen um dich auf verlangen auszuweisen ????
Füherschein nur noch 15 Jahre gültig © MOTORRAD online24