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[Führerschein] Führerschein mit 16/17

Gemoscht

Mo24-Probefahrer

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1

Dienstag, 31. August 2010, 16:42

Führerschein mit 16/17

Mahlzeit liebe Community,

wie ihr unschwer erkennen könnt, bin ich ein absoluter Neuling. Sowohl hier im Forum als auch im Motorrad-Millieu. :)
Ich spiele jetzt seit meinem 15. Lebensjahr mit dem Gedanken, den Motorrad-Führerschein zu machen. Den Führerschein der Klasse ''M'' (also Kleinkrafträder) habe ich nie gemacht, da mich die geringe Geschwindigkeit einfach nie wirklich gereizt hat und an dieser Stelle lieber das gute, alte Fahrrad genommen hab. Als ich dann vor einiger Zeit von meinem jetztigen Kumpel erfuhr, dass man schon mit 16 Jahren den Motorrad-Führerschein A1 erwerben kann. Logischerweise ist die ''Maschine'' dann gedrosselt.

Der eben erwähnte Kollege ist zur Zeit 17 Jahre alt und meint, er kann schon bis 120 km/h fahren, statt voriger 80. Nach alle dem, was ich im Internet bis jetzt recherchiert hab, hab ich von dieser 120 km/h-Regelung nichts gelesen. Stimmt das nun oder ist das totaler Nonsens? ?( Wie ist das mit der Drosselung und der genauen Leistung geregelt? Könnt ihr mir nochmal genau erläutern was genau ich mit 16,17 und mit 18 Jahren alles tun darf? Ich bin zurzeit 16 Jahre alt und will nun demnächst in die Startlöcher kommen.

Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen! Sollte dieser Thread hier im Forum bereits existieren, entschuldige ich mich im Vorraus. :O

MfG

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2

Dienstag, 31. August 2010, 16:52

Mit dem Führerschein A1 (ab 16 Jahren) darfst du ein 125ccm³ Motorrad mit max. 15 PS und (gedrosselter) Geschwindigkeit von 80km/h fahren.
Ich schätze, dein Kumpel meint entweder, dass er sein Motorrad entdrosselt hat oder das er bergab 120 schafft, trotz einer 80er Drossel.
Wenn du demnächst in die Startlöcher kommen möchtest und Geld hast, würde ich den 125er Schein machen.
Aber wenn du bald 17 wirst würde ich (ca.) 1 Jahr warten und dann mit dem grossen (A Begrenzt (da 34PS)) (1 Monat vor dem 18ten) anfangen.

Lg
Meine NSR 125 :love:

Gemoscht

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3

Dienstag, 31. August 2010, 17:00

Summa summarum bedeutet das also, dass ich, wenn ich den Führerschein A1 besitze, mit 17 Jahren nicht schneller fahren darf als mit 16? :(

Maverick

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4

Dienstag, 31. August 2010, 17:06

Mit dem Führerschein A1 (ab 16 Jahren) darfst du ein 125ccm³ Motorrad mit max. 15 PS und (gedrosselter) Geschwindigkeit von 80km/h fahren.
Ich schätze, dein Kumpel meint entweder, dass er sein Motorrad entdrosselt hat oder das er bergab 120 schafft, trotz einer 80er Drossel.
Wenn du demnächst in die Startlöcher kommen möchtest und Geld hast, würde ich den 125er Schein machen.
Aber wenn du bald 17 wirst würde ich (ca.) 1 Jahr warten und dann mit dem grossen (A Begrenzt (da 34PS)) (1 Monat vor dem 18ten) anfangen.

Lg
Man kann viel früher als 1 Monat vor dem 18 Geburtstag den Motorradführerschein anfangen. Nur die Prüfungen unterliegen diesen Bestimmungen mit 3 Wochen vor Geburtstag (Praxis) bei Theorie sind es glaub ich 1-2 Monate davor. (Die genauen Zeitangaben allerdings ohne Gewähr, die Praxis darf man allerdings erst kurz vor dem Geburtstag machen, da bin ich mir 100% sicher)

Kannst also locker schon mit 17 1/2 Jahren anfangen den Motorradführerschein (auf 34 PS gedrosselt) und es langsam angehen lassen.

Summa summarum bedeutet das also, dass ich, wenn ich den Führerschein A1 besitze, mit 17 Jahren nicht schneller fahren darf als mit 16? :(
Negativ

Coyote

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5

Dienstag, 31. August 2010, 17:34

Summa summarum bedeutet das also, dass ich, wenn ich den Führerschein A1 besitze, mit 17 Jahren nicht schneller fahren darf als mit 16? :(


Richtig. Erst ab 18 fällt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h (aber nicht die Leistungsbegrenzung) automatisch weg.
Wer darf was fahren?


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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (31. August 2010, 17:36)


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6

Dienstag, 31. August 2010, 17:34

Zitat

Man kann viel früher als 1 Monat vor dem 18 Geburtstag den Motorradführerschein anfangen. Nur die Prüfungen unterliegen diesen Bestimmungen mit 3 Wochen vor Geburtstag (Praxis) bei Theorie sind es glaub ich 1-2 Monate davor. (Die genauen Zeitangaben allerdings ohne Gewähr, die Praxis darf man allerdings erst kurz vor dem Geburtstag machen, da bin ich mir 100% sicher)

Kannst also locker schon mit 17 1/2 Jahren anfangen den Motorradführerschein (auf 34 PS gedrosselt) und es langsam angehen lassen.



Naja, dass dachte ich bzw kannte ich von Auto auch so.
Aber eine Freundin von mir durfte erst 1 Monat vor ihrem 18ten wieder zur Fahrschule bzw. Fahrstunden vereinbaren, keine Ahnung warum...

Zitat


Zitat von »Gemoscht«
Summa summarum bedeutet das also, dass ich, wenn ich den Führerschein A1 besitze, mit 17 Jahren nicht schneller fahren darf als mit 16? :(

Negativ


Hä?

Seine Frage war, ob er mit 17 nicht schneller als mit 16 fahren darf, darauf würde ich "Ja" antworten... :)
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Coyote

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7

Dienstag, 31. August 2010, 17:40

(Die genauen Zeitangaben allerdings ohne Gewähr, die Praxis darf man allerdings erst kurz vor dem Geburtstag machen, da bin ich mir 100% sicher)

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__16.html

Zitat

Der Sachverständige oder Prüfer bestimmt die Zeit und den Ort der theoretischen Prüfung. Sie darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__17.html

Zitat

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.


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Maverick

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8

Dienstag, 31. August 2010, 17:51

Da steht´s! Danke :thumbsup:

Gemoscht

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9

Dienstag, 31. August 2010, 20:10

Ich danke euch allen für eure Mühe. Dank euch weiß ich jetzt bescheid. :danke:

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10

Mittwoch, 1. September 2010, 15:48

Und wie hast du bzw. hast du vor dich zu entscheiden? :)
Meine NSR 125 :love:

Gemoscht

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11

Freitag, 3. September 2010, 17:03

Und wie hast du bzw. hast du vor dich zu entscheiden? :)
Aloha!

Ich verspühre das dringende Vermächtnis endlich fahren zu wollen. Also spätestens im Herbst und A1. ^^
Mich quälen allerdings noch ein paar Fragen:

- Kriege ich preislichen Erlass, wenn ich A1 in der Tasche habe und dann nächstes Jahr A (beschränkt) mache? Falls ja, wie hoch fällt dieser dann aus?
- Wie ist das mit der Drosselei? Kann ich mir nicht (rein theoretisch gesehen), eine total schnelle Maschine mit total übertriebener PS-Anzahl kaufen und diese dann Drosseln?
Also mit A1 auf 80 km/h, mit A (beschränkt) auf 120 km/h und 2 Jahre später dann ganz aufmachen? Wäre es nicht logischerweise schlauer nur ein Motorrad zu kaufen, als dann immer wieder ein Neues? Oder lieg ich da total falsch? ?(

Über eine erneute Hilfe würde ich mich natürlich tierisch freuen!

MfG

Coyote

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12

Freitag, 3. September 2010, 17:34

1. Es entfallen 6 Stunden Sonderfahrten und ein paar Theoriestunden, aber letztere kosten eh nie etwas. Hab ich zumindest nicht erlebt, dass die extra abgerechnet werden.
2. Ja, wenn du eine Drossel bekommst. Ob es sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Kommt sicher toll, wenn man ein Getriebe für einen saustarken Motor auslegt und dann nur 34 PS davorhängt. :p
3. A1 auf 80 km/h. Mit 18 Jahren dann automatisch ohne Tempodrosselzwang. Ich hab keine Ahnung wo du die 120 km/h hernimmst... A(beschränkt) ist auf 34 PS beschränkt, nicht aufs Tempo.

Und du wirst kein Motorrad finden, dass du mit A1 fahren darfst. Maximal 125 cm³... also bleibt ein Wechsel ohnehin nicht aus.

Edith trägt noch nach, dass sich die Gesetze in den nächsten Jahren ändern werden. Dann kannst du nur eine Maschine mit max. 96 PS auf max. 48 PS drosseln für A(beschränkt).


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13

Freitag, 3. September 2010, 18:01

Ob es sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Kommt sicher toll, wenn man ein Getriebe für einen saustarken Motor auslegt und dann nur 34 PS davorhängt. :p

War ja wie gesagt nur eine utopische Vorstellung. Danke trotzdem! :cool:

Coyote

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14

Freitag, 3. September 2010, 19:41

Nicht utopisch genug für manche um es tatsächlich zu tun.


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