... ich will jetzt nichts falsches sagen, aber ich bin sogar der Meinung:
Wenn du einen SCHOCK hattest, ist der Gegner verpflichtet die Polizei zu rufen. Ich kenne diesen Sachverhalt allerdings nur im Zusammenhang mit einem Radfahrer und einem Auto. Da habe ich mal im weiten Bekanntenkreis mitbekommen, dass ein Fahrradfahrer von einem Auto "umgepölt" wurde, das Fahrrad Totalschaden, der Radfahrer dann Prellungen etc hatte aber zum Autofahrer meinte "Ist alles in Ordnung, sie können fahren!" - Der Radfahrer stand unter Schock, der Autofahrer ist gefahren und vor Gericht wurde ihm dann zur Last (trotz Aussage des Radfahrers nach dem Unfall) gelegt, dass er nicht die Polizei/Krankenwagen rief, da das Opfer offensichtlich unter Schock stand und wahrscheinlich allem ja und amen gesagt hätte ...
...bin aber kein Jurist.
So oder so:
Bei Unfall IMMER die Polizei rufen! (Vielleicht sollte man mal einen festgepinnten Thread machen im Sinne von: "Ratsames!" ?)
Egal wer Schuld hat. Und wenn man Opfer war: Immer Anwalt. Als Täter weiss ich nicht, ob es sein muss - habe auch schon Unfall verursacht, aber keinen Anwalt genommen ... Kommt aber sicherlich auch auf die Situation an - schaden wird es sicherlich nicht - nur u.U. dem Portemonaie...