Hallo,
Sorry - falsch gelesen. "Bescheid der Eintragung"? Es steht im Schein und gut ist. Selbst wenn sie dir eine neue Nummer verpassen würden (was sie normalerweise nicht tun, du kriegst nur ein neues Blech) stünde die ja wieder zusammen mit der Eintragung im Schein, und damit ist der Fisch geputzt.
ich vermute mal, dass der TE den Lenker noch nicht in die Papiere hat eintragen lassen, sondern zur Zeit mit der Abnahmebestätigung des TÜVs fährt, was in vielen Fällen möglich ist- je nach Formulierung im Gutachten. Die Eintragung in die Papiere muss erst dann gemacht werden, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen mit den Papieren beschäftigt. Im Fall der Umstellung auf Saisonkennzeichen ist das der Fall und der Lenker wird in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Übrigens, die Umstellung von Ganzjahres- auf Saisonkennzeichen ist von den Gebühren her so teuer wie eine Neuzulassung. Da kann man schon überlegen, ob sich das finaziell lohnt.
Fällt der TÜV- Termin beim Saisonkennzeichen in den Zeitraum der Stilllegung, fährt man im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme zum TÜV. Ich fürchte aber, dass die Plakette wieder auf den Monat in der Stilllegungszeit geklebt wird- bin mir aber nicht ganz sicher.
@coy: Bist Du Dir ganz sicher, dass man nur für eine Eintragung oder zur HU mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug fahren darf. Im Zuge der Zulassung ist das erlaubt, das ist mit klar. In diesem Fall geht es aber nicht um die Zulassung.
Grüße
Hawkeye