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Baumschaum

Mo24-Probefahrer

  • »Baumschaum« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 7

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1

Montag, 13. September 2010, 10:47

Frage zum TÜV außerhalb des Saisonkennzeichens

Moin,

ich möchte vielleicht auf Saisonkz umsteigen, nur würde der TÜV in der Zeit sein in der ich das Mopped nicht bewegen darf.Ist es nun möglich zum Sasionstart zum TÜV zufahren und dies machen zulassen?
Wenn ich mich recht erinnere hatte ich sowas mal gelesen.

Noch eine Frage:

Wenn ich nun ein neues Kennzeichen bekomme wird es vielleicht auch eine neue Nummer, nur ist auf die alte Nummer ein Lenker eingetragen worden. Muss nun der Bescheid der Eintragung geändert werden da die Kennzeichen nicht mehr ünereinstimmen?




Mfg Baumschaum

Coyote

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2

Montag, 13. September 2010, 11:05

ich möchte vielleicht auf Saisonkz umsteigen, nur würde der TÜV in der Zeit sein in der ich das Mopped nicht bewegen darf.Ist es nun möglich zum Sasionstart zum TÜV zufahren und dies machen zulassen?


Sicher. Ist wie mit einem abgemeldeten oder umgebauten Fahrzeug auch, direkt zum TÜV darfst du. Außerdem ist der TÜV-Termin ja nur leicht überzogen - vermute ich. Damit juckt das erstmal nur die Versicherung, wenn du einen Unfall baust (bis zwei Monate überzogen).

Wenn der Termin im November ist, solltest du dir ohnehin überlegen, ob du nicht vielleicht noch im Oktober zum TÜV fährst. Die schicken dich nicht weg, weil du einen Monat zu früh dran bist.

Zitat

Wenn ich nun ein neues Kennzeichen bekomme wird es vielleicht auch eine neue Nummer, nur ist auf die alte Nummer ein Lenker eingetragen worden. Muss nun der Bescheid der Eintragung geändert werden da die Kennzeichen nicht mehr ünereinstimmen?


Sorry - falsch gelesen. "Bescheid der Eintragung"? Es steht im Schein und gut ist. Selbst wenn sie dir eine neue Nummer verpassen würden (was sie normalerweise nicht tun, du kriegst nur ein neues Blech) stünde die ja wieder zusammen mit der Eintragung im Schein, und damit ist der Fisch geputzt.


WELCOME TO THE RIDE OF YOUR LIFE

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Coyote« (13. September 2010, 11:11)


x-stars

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3

Montag, 13. September 2010, 11:11

Wenn der Tüv in den abgemeldeten Zeitraum fällt, darfst du zur neuen Saison hinfahren - und, so weit ich weiß, wird die Plakette nicht mal zurückdatiert (eine der wenigen Ausnahmen, wo se nicht um die paar Euro noch feilschen)

Lille

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4

Montag, 13. September 2010, 11:29

Nummer. Bleibt die alte erhalten. Außer Du müsstest eine kürzere haben, weil die jetzige zu lang wäre und es eng würde auf dem Schild.

Eintragungen beziehen sich auf's Fahrzeug und bleiben z.B. auch erhalten, wenn das Fahrzeug in einen andern Kreis umgezogen wird. Du musst nur zusehen, daß sie in den Brief kommen, und nicht nur im Schein stehen.

TÜV - ich würde im letzten Monat der Saison noch hingehen und den frisch machen lassen. Dann kannst Du im Frühjahr direkt losstarten.

Ärgerlich wäre ja z.B. wenn der 1.März ein supersonniger Sonntag ist, du aber die Saison nicht eröffnen kannst, weil Du am Montag erstmal zum TÜV musst.

Soweit ich weiß, wird aber immer zurückdatiert. Also wenn TÜV im November fällig und man geht im März hin, kommt trotzdem eine Plakette mit "11" aufs Nummernschild.

hawkeye

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5

Montag, 13. September 2010, 11:43

Hallo,

Zitat

Sorry - falsch gelesen. "Bescheid der Eintragung"? Es steht im Schein und gut ist. Selbst wenn sie dir eine neue Nummer verpassen würden (was sie normalerweise nicht tun, du kriegst nur ein neues Blech) stünde die ja wieder zusammen mit der Eintragung im Schein, und damit ist der Fisch geputzt.
ich vermute mal, dass der TE den Lenker noch nicht in die Papiere hat eintragen lassen, sondern zur Zeit mit der Abnahmebestätigung des TÜVs fährt, was in vielen Fällen möglich ist- je nach Formulierung im Gutachten. Die Eintragung in die Papiere muss erst dann gemacht werden, wenn sich die Zulassungsstelle aus anderen Gründen mit den Papieren beschäftigt. Im Fall der Umstellung auf Saisonkennzeichen ist das der Fall und der Lenker wird in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Übrigens, die Umstellung von Ganzjahres- auf Saisonkennzeichen ist von den Gebühren her so teuer wie eine Neuzulassung. Da kann man schon überlegen, ob sich das finaziell lohnt.

Fällt der TÜV- Termin beim Saisonkennzeichen in den Zeitraum der Stilllegung, fährt man im ersten Monat der Wiederinbetriebnahme zum TÜV. Ich fürchte aber, dass die Plakette wieder auf den Monat in der Stilllegungszeit geklebt wird- bin mir aber nicht ganz sicher.

@coy: Bist Du Dir ganz sicher, dass man nur für eine Eintragung oder zur HU mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug fahren darf. Im Zuge der Zulassung ist das erlaubt, das ist mit klar. In diesem Fall geht es aber nicht um die Zulassung.

Grüße

Hawkeye
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Baumschaum

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  • »Baumschaum« ist der Autor dieses Themas

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6

Montag, 13. September 2010, 11:54

Vielen Dank für die Antworten.

Den Lenker habe ich noch nicht eintragen lassen und so will ich es auch in Zukunft halten, wenn der mal verbogen sein sollte und der Originale wieder drauf ist steht in den Papieren was anderes. In dem Gutachten steht eine Eintragung in die Papiere ist möglich, aber nicht erforderlich.

Ich muss dieses Jahr im November zum Tüv, aber Anfang Oktober kommt ich schon nicht mehr ans Mopped ran, also müsste ich jetzt schon Tüv machen lassen. Denke das ich bei der Umstellung eine neue Nummer bekomme,mein Kennzeichen ist extrem lang.



Mfg Baumschaum

hawkeye

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7

Montag, 13. September 2010, 13:07

Hallo,

vom TÜV oder einer anderen Prüforganisation hast Du den Lenker aber schon abnehmen lassen, oder? Allein das Gutachten ist nicht ausreichend. Die Papiere musst Du bei einem so abgefassten Gutachten nach der Abnahme nicht ändern lassen.

Ob Du eine neue Nummer bekommst, wird die Deine Zulassungsstelle am besten beantworten können.

Grüße

Hawkeye
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Coyote

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8

Montag, 13. September 2010, 14:21

@coy: Bist Du Dir ganz sicher, dass man nur für eine Eintragung oder zur HU mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug fahren darf. Im Zuge der Zulassung ist das erlaubt, das ist mit klar. In diesem Fall geht es aber nicht um die Zulassung.


So betrachtet bin ich mir nicht sicher, nein. Aber die Zulassung braucht normalerweise auch nur eine HU. Wenn es nur an "HU" hängt, dürfte man. Wenn es um "für Zulassung" geht, dürfte man nicht. Das wird leider nicht weiter geklärt, zumindest finde ich nichts.

Die StVZO erlaubt dagegen Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubnis - hier geht es dann wieder um Eintragungen. Hier dürfte es aber tatsächlich so sein, dass dafür eine Zulassung bestehen muss - der Absatz fordert zumindest die Anbringung der Kennzeichen.

Zu Saisonkennzeichen finde ich das:
http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg/tng…rzeuge_3086.htm

Zitat

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen steht auf Betriebszeitraum auf dem Nummernschild. Abweichend von der oben genannten Regelung gilt für diese Fahrzeuge: Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.


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